Zuschuß Erstaustattung zurückzahlen bei Tod?

  • Hallo,


    eine Bekannte hat diese Woche ihr Kind tot zur Welt gebracht, 2 Wochen vor Stichtag.


    Neben all der Trauer und dem Kummer beschäftigt die Familie nun :


    müßen Sie die 600 Euro für die Erstaustattung ans Amt zurückzahlen?
    Der Papa ist Arbeitslos und momentan ist natürlich alles zuviel,
    emotional und finanziell.


    Die Beerdigung muß auch noch finanziert werden.


    Liebe Forianer bitte keine Mutmaßungen warum diese Familie Geld beantragt und ausgegeben hat
    oder warum der Papa arbeitslos ist oder warum sie jetzt über solche Dinge nachdenken.


    Wir brauchen Antworten die uns weiterhelfen - Danke

    Wenn ich in die Hölle komme, verlässt der Teufel seinen Thron und flüstert:


    "Willkommen zurück Meisterin!"

    Einmal editiert, zuletzt von hamster71 ()

  • nein, das kann ich mir nicht vorstellen, das geld ist ja ausgegeben.


    die kosten der beerdigung können aber, bzw. werden, vom jobcenter übernommen .

  • Zum Thema weiß ich nix, aber es gibt Sozialbestattungen. Die Bestattung des Kindes wird voll von der Arge übernommen, sie müssen das nur dem Bestatter sagen und es bei der Arge beantragen, die Kostenbewilligung bekommen sie dann gleich mit.


    LG morgan

    Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

  • als ich erstausstattungsbeihilfe (allerdings nicht vom jobcenter, sondern von der bundesstiftung mutter-kind) bekommen habe, wurde mir gesagt, dass ich im falle des todes des kindes (vor geburt) das geld zurückzahlen muss. ich weiß das noch, weil ich diesen passus im vertrag total fürchterlich fand!!! wie es beim jobcenter ist kann ich nicht sagen...

    Erziehung besteht aus 2 Dingen: Vorbild sein und Liebe. (Montessori)


    Es gibt kein problematisches Kind, es gibt nur problematische Eltern. (A.S. Neill)


    Erziehe dich selbst, bevor du Kinder zu erziehen trachtest. (J. Korczak)

  • da das Geld bewilligt wurde, sind sie ja auch darauf angewiesen gewesen, hast du die Möglichkeit die Unterlagen zu sichten? Evtl. steht da etwas drin?


    Ich persönlich finde, das ist schon Schicksalsschlag genug und das Geld ist sicherlich ausgegeben und selbst bei ebay kommen die nicht mehr auf die vollen 600 Euro.


    Leider kann ich dir nicht helfen, aber kannst du nicht einfach mal im JobCenter oder wer auch immer das Geld bewillgt hat, anrufen und nachfragen, wie es sich in so einem Fall verhält? Denke, die Familie wird dazu gerade nicht in der Lage sein.


    Mein Beileid für die Eltern, die vom Schicksal stark getroffen wurden

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume

  • Hinweis: Der nachfolgende Beitrag von Volleybap ist grenzwertig in den darzustellenden Sachen. Jeder Leser soll bitte überlegen, ob er zu diesem belastenden Thema weiterlesen will. Ich bin mir sehr unsicher, ob mir es gelingt, dem Thema angemssen zurückhaltend genug zu posten und trotzdem die Rechtslage zu beschreiben. Danke für Euer Verständnis.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen einer Fehlgeburt und einer Totgeburt. Fehlgeburt ist eine Geburt, in der der Fötus unter 500 Gramm wiegt. Als Totgeburt bezeichnet man es juristisch, wenn das Baby die Gewichtsgrenze überschritten hat. Ab diesem Zeitpunkt unterliegt die Mutter dem Mutterschutzgesetz. Die Mutter hat Rechte wie nach einer Lebendgeburt.
    Bei einer Todgeburt wird eine Geburtsurkunde ausgestellt und ein Totenschein. Das Kind kann einen Namen bekommen.


    Zwei Wochen vor dem eigentlichen Entbindungstermin ist von einer Totgeburt auszugehen. Es wird ja auch beerdigt. Unter dieser Konstellation ist - ohne es jetzt definitiv zu wissen - davon auszugehen, dass die Totgeburt rechtlich wie die Lebendgeburt zu behandeln ist auch in Bezug auf die Erstausstattung.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das ist natürlich ganz schlimm und mir tut das wirklich leid.


    Aber wir haben auch Geld für die Erstausstattung bekommen und mußten nach der Geburt die Geburtsurkunde vorlegen.
    Da es ja eine Totgeburt war wird ja eine Geburtsurkunde ausgestellt und ein Totenschein.


    Es wird nichts anderes übrig bleiben, als bei der Arge nach zu fragen. Vielleicht kannst du auch dort nachfragen, oder bei der Caritas.

    Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt,...nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
    Wenn Dir das Leben Zitronen bietet,...frag nach Tequila und Salz oder Ramazzotti ;)
    Wenn jemand zu Dir sagt: die Zeit heilt alle Wunden,...hau ihm in die Fresse und sag: "warte, is gleich wieder gut!!!" :-))

  • Spontan fällt mir nur ein Deine Bekannte sollten auf jeden Fall schriftlich Widerspruch einlegen,das geht auch erstmal ohne rechtliche Begründung.


    Hatten sie die Babyausstattung schon gekauft?Belege darüber?


    Liebe Grüße


    Ute

  • sorry ratte aber


    fragst Du jetzt ernsthaft ob 2 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin
    das Geld für die Erstaustattung ausgegeben wurde?


    Natürlich haben Sie das Geld für die kleene ausgegeben.


    Wiederspruch müßen sie ja noch gar nicht einlegen, noch hat ja keiner
    das Geld zurückverlangt, es war eine vorsorgliche Frage die die
    Eltern neben all dem emotionalen Streß beschäftigt

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    "Willkommen zurück Meisterin!"

  • Ich denke nicht das sie das rückzahlen müssen...man muss ja auch nicht belegen ob und was man dafür gekauft hat..total blödes beispiel aber irgendwie vergleichbar... eine Freundin bekam die Spirale bezahlt und musste das Geld dafür auch nicht zurück zahlen(sie hat sich die nie einsetzen lassen hat das geld anderweitg ausgegeben) als sie 1 Jahr später dann wieder schwanger war.

  • Das war nicht böse gemeint ,falls das so rüberkam tut es mir leid.
    Es ist einfach nur eine Frage die für evtl Rückforderrungen wichtig sein könnte.
    Es gibt durchaus Eltern, die noch nicht alles zusammengekauft haben vorm Geburtstermin.
    Das es erstmal nur eine vorsorgliche Frage der Eltern war konnte ich aus Deinem Posting nicht rauslesen.



    Liebe Grüße


    Ute

  • @ Ratte
    sorry wenn ich zu ruppig war
    Ich bin einfach total erschüttert und wohl
    etwas zu empfindlich!


    Nochmal in aller Form
    danke für deinen Rat und entschuldige bitte meinen rüden Ton

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  • Gegen was denn Widerspruch einlegen ? Es ist doch gar kein Rückforderungsbescheid da.... :hae:


    Gruß
    Igrainne


    Und für die Übernahme von Bestattungskosten ist nicht das Jobcenter zuständig sondern das Sozialamt im Rahmen des SGB XII, ist glaube ich § 72 ...

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

    Einmal editiert, zuletzt von Igrainne ()


  • Das noch gar keine Rückforderung vorliegt, war zu mindest mir beim ersten Posting nicht klar, später ja, alles ist gut ;)


    Liebe Grüße


    Ute

  • Mein Beileid :troest
    Selbst wenn der Erstattungs bzw. Aufhebungsbescheid da ist, dauert es in der Regel 4-6 Wochen, bis die Zahlungsaufforderung von der BA-Zentralkasse in Nürnberg kommt. Auch dann kann Ratenzahlung vereinbart werden = ein Erfahrungswert ;)

  • eine Freundin bekam die Spirale bezahlt und musste das Geld dafür auch nicht zurück zahlen


    Wo kann man das denn bitte beantragen ? Mache ich dann sofort ! Krass.


    Zum Thema :


    Mein Beileid. Da es dann keine FG sondern eine Todgeburt ist, denke ich nicht, dass man es zurückzahlen muss.
    Ich musste damals nach der Geburt allerdings die Geburtsurkunde vorlegen, was sie nun leider nicht können.
    Auf jeden Fall sprechen, vielleicht magst Du das ja auch für sie klären und da mal anrufen und das erfragen, so hast Du vielleicht auch das GEfühl etwas tun zu können.


    Wenn, dann geht das sicherlich auch in Raten.


    Und sie zahlen es ja recht spät aus, in den letzten Wochen rechnet damit ja keiner mehr :-(

  • Hallo Hamster!


    Erst mal mein Beileid. Es ist schrecklich.
    Aber es ist toll das sie Freunde wie Dich haben, die versuchen zu helfen. :respekt


    Ich würde da an Eurer Stelle einfach mal anrufen und mich erkundigen, wie zu verfahren ist.
    Vielleicht kannst Du das ja übernehmen, wenn die Eltern zu labil sind.

  • Ich habe nochmal google befragt und einige Mütter gefunden, die das erlebt haben.
    Fazit ist, dass man es nur zurückzahlen muss, wenn die Auszahlung nach ! dem Verlust des Kindes war.
    Ist der Verlust nach der Auszahlung, dann muss man nichts zurückzahlen.


    Und das Sozialamt übernimmt auch die Kosten der Beerdigung wohl.


    Alles GUte für deine Freundin.

  • Vielen Dank für Eure Antworten,
    ich habe die Info´s weitergegeben.


    Bleibt zu hoffen, das die Familie Kraft hat
    für die schwere Zeit

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