Beiträge von Schnubbel2004

    in meinen Augen geht das in der Form nicht.


    Wir hatten Theaterstücke zu dem Thema mein Körper gehört mir. Dort waren diverse Situationen altersgerecht dargestellt. Die Eltern haben die Stücke komplett an einem Abend gesehen, die Kinder in mehreren Etappen, so dass Gelegenheit zur Durchsprache war.

    Mein Zwerg wäre nach einer solchen Info auch vollkommen verstört gewesen.

    Nein, keine Diskussionen.


    Wir trocknen beide die elektrische Zahnbürste ab, bevor sie weggestellt werden. Ich kleide meinen Zwerg ein, sein Kind lebt bei Mama und ich auch schon lange lange volljährig, somit kein Thema bei uns.


    Beide arbeiten Vollzeit. Wir haben es stillschweigend aufgeteilt: er Staubwischen, Staubsaugen, Küchenarbeitsplatte und Kühlschrank, etc. Ich wische und putze das Bad, Wäsche waschen meist ich, wenn es liegt, geht er auch waschen. Bügeln ist sein Part, macht er einfach gern. Bitteschön, habe ich keine Einwände gegen :lach


    Ist einer von beiden am WE unterwegs, übernimmt der andere automatisch die Aufgaben mit. Einkaufen gehen wir gemeinsam.


    Fenster putzen, derjenige, der zuerst meint, dass sie geputzt werden müssen. Pflanzen sind eindeutig mein Part.


    Jeder ist für sein/e Fahrzeug/e selbst verantwortlich, was das waschen und putzen angeht.


    Urlaube zahlt er seinen Anteil, ich den Anteil von Zwergnase und mir. Fertig aus. Ich will nicht, dass jemand anders für mein Kind zahlt, da bin ich sehr eigen. Kosten sind 1/3 und 2/3 geteilt. Ich bin dahingehend sehr pingelig

    Bin bisher mit Zwerg "nur" nach Spanien und den Kanaren geflogen, 2016 wurden wir beim Checkin gefragt, ob Papa von der Reise wisse und ob ich nachweisen könne, dass ich die KM bin. Wir haben unterschiedliche Nachnamen. Auskunft von Zwerg und Kopie der Geburtsurkunde reichten aus.


    Die Dame entschuldigte sich, es sei ihr extrem unangenehm, aber es gäbe aktuell so viele Fälle von Kindesentführungen, dass sie angehalten sind zu kontrollieren.

    Das Geld würde ich deinen Eltern zurück geben, entweder es steht euch beiden zu oder ihnen. Du darfst nicht einfach das gemeinsame Konto plündern. Zum Zeitpunkt der Trennung ist halbe halbe. Dabei ist unerheblich auf wessen Konto das Geld liegt. Wenn das geld an den Fortbestand der Ehe geknüpft ist, haben deine Eltern ja Anspruch darauf und es ist nicht mehr Teil des gemeinsamen Vermögens.


    Das ist so nicht richtig. Wenn die Ehe noch intakt ist, kann sie abheben was sie möchte vom gemeinsamen Konto. Zumindest habe ich die Auskunft vom Richter erhalten. Es wird davon ausgegangen, dass dieses im beiderseitigen Einverständnis geschehen ist und zack guckt der andere in die Röhre.

    Ich habe seinerzeit bei der Wohnungsgesellschaft nachgefragt, da auch ich keinen Zutritt mehr zur Wohnung hatte, weil Ex die Schlösser ausgetauscht hat, ob sie mir Zutritt verschaffen können, stehe ja im Mietvertrag, war dort aber nicht mehr gemeldet, daher konnte ich keinen Schlüsseldienst beauftragen.


    Wurde mir verweigert, wir hätten damals Schlüssel erhalten, solle ich mich doch mit meinem heute Ex-Mann in Verbindung setzen. Habe das ganze dann passieren lassen. Allerdings hatte ich mich da eh schon von der Kaution verabschiedet, da Ex sie abgewohnt hat :motz: leider habe ich sie allein gezahlt und natürlich auch nie wieder gesehen

    Kinderarzt und mein Gyn haben die Impfung empfohlen, daher habe ich das Einverständnis vom KV eingeholt.


    Das allein zu entscheiden hätte ich mich nicht "getraut", einfach weil ich weiß, dass er wegen jedem Pups direkt zu Anwalt und Gericht läuft und den Stress wollte ich vermeiden

    Mal ein anderer Ansatz:


    Besteht die Möglichkeit, dass du den Klassenlehrer informierst, die "Zustände" darlegst und ihn bittest, eine Kindeswohlgefährdung zu melden, ohne dass dein Name fällt?


    Allerdings bist du dann auf dessen Wohlwollen angewiesen und hast es nicht selbst in der Hand, dem Kind möglicherweise Gutes zu tun.


    Wenn du die "Zustände" wirklich als gefährdend für das Kind siehst, dann solltest du nicht zögern und eine Lösung für eine Information an das JA finden.

    Aber das scheint ihm nicht mehr zu reichen.
    Er möchte jede Ferien
    Halbiert!


    Ein "ich will nicht, dass KV mit Kind in Urlaub fährt" ist nicht wirklich eine Begründung. Die Hälfte der Ferien ist fair, auch mit 4 Jahren, schließlich ist KV kein Unbekannter und Kind hat regelmäßigen Kontakt. Fragt die KM den KV, ob sie mit dem gemeinsamen Kind in Urlaub fahren darf?


    Das Paar ist getrennt, aber es bleiben doch zwei gleichberechtigte Elternteile, und der andere muss die Erziehungsmethoden des anderen nicht unbedingt gutheißen, aber doch bitte akzeptieren, so lange keine Gefährdung vorliegt und ein Urlaub im (europäischen) Ausland sehe ich nicht als Gefährdung.


    In meinem Augen muss die KM davon runter kommen, dass das gemeinsame Kind ihr "Eigentum" ist, über das sie allein zu bestimmen hat. Das Kind hat auch ein Recht auf gemeinsamen Urlaub mit dem Vater, toll, wenn der Vater dem Kind einen Urlaub ermöglichen kann. Die KM muss lernen mehr loszulassen.

    Es sei denn, es gelingt, dass TS sämtliche Termine der Tochter in "ihre" Zeit legt bzw. legen kann. Wenn es so funktioniert, würde ich daran nichts ändern, d. h. es bei der bisherigen Umgangsregelung belassen.


    dazu provozierend gefragt: wo bleibt dann die "Qualitätszeit" mit dem Elternteil? Die geht ja dann vollkommen verloren und die TS ist nur für die Pflichten, aber nicht für Freizeit verantwortlich.


    Den KV zu zwingen, dafür habe ich natürlich auch keine Lösung, aber irgendwie muss man doch auch mal an die Vernunft appellieren, dass Wechselmodell nun eben auch Pflichten beinhaltet und nicht nur Rechte.

    Ich war lange allein, hatte zwischendurch mal die ein oder andere Beziehung, aber nie das Bedürfnis Zwerg zu involvieren, weil es sich für mich nicht richtig anfühlte. Ich war aber auch mit mir allein glücklich und zufrieden.


    Im April 2016 habe ich durch Zufall einen Mann kennengelernt, im Mai hat er Zwerg schon kennengelernt, das war mir irgendwie total wichtig und fühlte sich richtig an. Ende August ist er bei uns eingezogen und wir leben seit gut 1,5 glücklich zu dritt zusammen!!


    Das wäre für mich vorher auch undenkbar gewesen, dass ich da so ein Tempo vorlege!! :wow aber es hat einfach gepasst und passt noch!!


    Vielleicht ergeht es deiner Freundin genauso? Allerdings war ich nicht auf der Suche, das kam unverhofft!!


    Du kannst bei deiner Freundin nur vorsichtig anmerken, was du davon hältst, aber misch dich da nicht großartig ein, denn am Ende bist du die "Böse, die ihr ihr Glück nicht gönnt".

    Wie schaut der bisherige Umgang aus und was will er ändern?


    hauptsächlich geht es darum, dass UET die Ferienplanung im Oktober festlegen möchte, ich aber arbeitgeberseitig erst ab Januar verbindliche Termine mitteilen kann. Das ist ihm aber zu kurzfristig, hatte zwar die letzten Jahre funktioniert, aber will UET nicht mehr. Ich pers. denke, eine Planung im Januar für 12 Monate im Voraus sind ok.

    Wenn es ein Vergleich war, dann stellen sich mir folgende Fragen:


    1. wie lange ist das her?
    2. gibt es kindbezogene Entwicklungen, die eine Ausweitung der Umgänge sinnvoll / zwingend notwendig erscheinen lassen?
    3. worum, denkst Du, geht es dem KV tatsächlich?


    Der Vergleich ist 7 Jahre alt. Es besteht aus meiner Sicht kein Grund, den Vergleich zu ändern. Zumindest habe ich auch von UET - außer ihn direkt betreffende Gründe - nichts vernommen, warum der Vergleich zu Gunsten des Kindes geändert werden muss.


    KV und ich haben natürlich eine Geschichte - wie jeder hier - und ich vermute, dass ihm meine Lebenssituation (mit neuem Partner) nicht passt und er jetzt wie - in der Ehe auch - weiterhin bestimmen möchte, wann ich mich wie zu verhalten habe. Da kann er nicht aus seiner Haut raus.


    Es sind jetzt noch 5 Jahre bis zur Volljährigkeit und Zwerg wird eh in ein oder zwei Jahren max selbst entscheiden, was mit wem in den Ferien geplant ist. Daher finde ich eine Abänderung überflüssig.

    Dein Posteingang ist voll Musicfades, könntest du ihn mal bitte leeren?


    Muss ich denn an der Verhandlung teilnehmen? Ich halte das einfach für blödsinnig!


    es handelt sich um einen Vergleich, den wir damals geschlossen haben. Wir waren beide einverstanden, warum also ändern?


    Was blüht mir, wenn ich nicht teilnehme? Der Richter kann doch beschließen was er möchte, bzw. was UET dann möchte. Mir ist es doch grundsätzlich egal, nur kann ich ggfs. dann die Ferienbetreuung nicht übernehmen, wenn ich die Ferien nicht projektabhängig nehmen kann.

    Hallo liebe Gemeinde,


    UET will Umgänge fixieren, anstatt zu reden, lässt UET den Anwalt schreiben, direkt mit der "Drohung", wenn sich BET nicht nach den Wünschen des UETs fügt, geht UET vor Gericht. Es gibt bereits einen Umgangsbeschluss, an den sich beide Seiten halten, UET will das aber ausweiten, so weit, dass UET die Ferien bestimmt bis Zwerg volljährig ist, obwohl BET erst arbeitgeberbedingt die Zeiten erst 2 Monate später verbindlich mitteilen oder bestätigen kann.


    Muss ich mir jetzt für diese Farce wirklich einen Anwalt nehmen? Wie sehen da meine Rechte aus? Auf dieses Anwalt-Gericht-Spiel habe ich keine Nerven mehr und ich sehe auch nicht ein, dass ich dafür wieder in die Tasche muss.

    Wir haben die Karte nicht gewechselt, sie war immer bei mir. Wenn KV mit dem Zwerg bei dem Doc war, hat er sie beim nächsten Umgang mitgenommen und nachgereicht. Dann haben wir mal eine Zweitkarte ausstellen lassen.


    Zwerg hat die Karte nun selbst bei sich, seit Zwerg 11 ist. Das ist das einfachste