Hallo,
er hat einen Titel und du hast einen Titel.... Das heisst, er kann bei dir pfänden, wenn du nicht den vollen Satz zahlst, insofern hat deine Anwältin Recht....
Aber du kannst auch die Rente pfänden, da ja bei Rentnern der Selbstbehalt niedriger ist als bei Erwerbstätigen.
Gruß
Igrainne