Beiträge von Igrainne

    Hallo,


    er hat einen Titel und du hast einen Titel.... Das heisst, er kann bei dir pfänden, wenn du nicht den vollen Satz zahlst, insofern hat deine Anwältin Recht....


    Aber du kannst auch die Rente pfänden, da ja bei Rentnern der Selbstbehalt niedriger ist als bei Erwerbstätigen.


    Gruß
    Igrainne

    AlwaysHope ...nein das 2. Kind ist im März geboren....


    Hallo,
    ich würde folgendes machen: Klage deines Kindes auf Anfechtung der Vaterschaft beim Familiengericht einreichen....Ist der schnellste Weg.


    Geh zum Jugendamt, Abteilung Beistandschaften und lass dich beraten bezüglich einer Ergänzungspflegschaft für dein Kind zum Zwecke der Anfechtung der Vaterschaft. Die können dann für dein Kind die Klage einreichen und alles nimmt seinen Lauf.


    Gruß
    Igrainne

    Trauerkloß


    Die Ausbildungsvergütung wird nicht bei Dir angerechnet, maximal das Kindergeld für ihn. Wenn er seinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken kann, dann wird nur das Kindergeld das er nicht braucht, auf Dich als Einkommen übertragen.


    Gruß
    Igrainne

    Hallo,


    so dann mal ein paar praktische Tipps


    1. erkundige dich beim Jobcenter wie groß und teuer eine Wohnung sein kann und nimm den Vordruck Mietbescheinigung von denen mit
    2. Geh auf die Suche nach einer Wohnung und lass dir vor Unterzeichnung des Mietvertrages das OK vom Jobcenter geben
    3. Wenn du eine gefunden hast, dann stellst du einen Antrag auf ALG II und beantragst weiterhin Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt für die Kleine.


    Gruß
    Igrainne

    Hallo,


    man kann Unterhalt rückwirkend ab dem Monat verlangen in dem der Unterhaltspflichtige dazu aufgefordert wurde. Das nennt sich in Verzug setzen § 1613 BGB. Wenn das nicht gemacht wurde, ist eine rückwirkende Inanspruchnahme nicht möglich.


    Gruß
    Igrainne

    Hallo,
    was Du machen kannst, ist Folgendes:


    Beim Jobcenter einen Antrag auf Zuschuss zu den Kosten der Unterkunft beantragen. Eigentliches ALG II bekommst du nicht weil du Bafög bekommst. Aber den Zuschuss und Mehrbedarf Schwangerschaft. Und wenn du kein Bafög mehr bekommst dann ALG II für dich und das Kind. Willst du dich denn endgültig trennen ? Und wovon hat dein Mann gelebt ?


    Gruß
    Igrainne

    Hallo,


    die Zustimmung zum Umzug erteilt dein jetziges JC. Du bekommst sie wenn der Umzug erforderlich und die neue Wohnung angemessen ist. Aber das ist sie nach den Vorgaben von Darmstadt ja nicht, 30 Euro zu teuer....Was ist mit Kaution in DA ? Wird da eine verlangt ?


    Gruß
    Igrainne

    Hallo,


    der Azubi ist selbst von den Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen, steht im § 7 SGB II aber bekommt den Mehrbedarf AE und Leistungen fürs Kind. Bei BAB gibts keine Altersgrenze es muss sich nur um die Erstausbildung handeln und natürlich wird die Ausbildungsvergütung angerechnet.


    Der Azubi kann einen Zuschuss zu den Kosten der Unterkunft nach § 27 SGB II für sich beantragen.


    Gruß
    Igrainne

    Hallo,


    du hast einen Bedarf von


    382,00 Euro für dich
    224,00 Euro fürs Kind
    137,52 Euro Mehrbedarf AE
    Macht schon mal 743,52 Euro Regelbedarf


    Einkommen : UVG 133,00 Euro, Kindergeld 184,00 Euro + 184,00 Euro abzüglich 30 Euro Versicherungspauschale = 471,00 Euro.


    Dazu kommt die Miete...


    Gruß
    Igrainne

    chaosmaus..


    wie bereits gesagt, das steht hier in den meisten Mietverträgen überhaupt nicht drin. Und in den meist handgeschriebenen Betriebskostenabrechnungen auch nicht. Hier ist nämlich ein ländlicher Raum, viele Vermieter machen erst gar keine weil sie jenseits der 70 sind und damit gar nicht klar kommen.Und die sie machen, die muss man oft errätseln. Es gibt hier nur 2 Wohnungsgenossenschaften, die machen gescheite aber der Rest ???


    Das mag in Großstädten anders sein, aber dafür hat hier das höchste Mietshaus auch nur 6 Stockwerke.


    Und nein, ich kann dich beruhigen, ich sehe meine Daseinsberechtigung nicht in der 98. Anforderung von immer gleichen Unterlagen ;)


    Gruß
    Igrainne

    Warum eine Mietbescheinigung benötigt wird ?


    Da fallen mir genug Gründe ein, wenn ich so an die gesehenen Mietverträge denke.....Da steht z.B. drin, 3 Zimmer, Kaltmiete x, Nebenkosten y...


    Dann weiß ich nicht: wie groß ist die Wohnung ? Sind die Heizkosten mit drin ? Welche Heizungsart Gas, Öl ???? Wie wirds Warmwasser bereitet, über die Heizung oder dezentral ?


    Alle diese benötigten Informationen liefert mir kein Mietvertrag sondern nur die Mietbescheinigung....


    Gruß
    Igrainne