Hallöle,
ich hab da mal ne Frage......im Moment laufe ich immer wieder in Situationen, wo ich gebeten werde die Unterschrift beider Eltern vorzuzeigen......
Eröffnung des Bankkontos für Sohnemann
Behandlung im Rahmen einer Studie etc etc.
Nun meine Frage: Müsste ich irgend einen Wisch bekommen oder bekommen haben, der mir bestätigt, dass ich das alleinige Sorgerecht unseres nicht-ehelichen Kindes habe?
Ich meine es ist doch eher Usus, dass bei unehelichen Kinder die Mütter bzw. die Person bei der das Kind lebt, das Sorgerecht hat......also ich kenne selbst Paare die zusammen leben und ein Kind haben, aber nicht verheiratet sind und da hat auch die Mutter "alles in der Hand"....
Wie läuft sowas ab, ich muss doch wohl ned jedem Arzt, Bankmensch etc. meine Storry verklamüsern?
Kann das JA mir da nen universalen Wisch ausstellen?
:angry es ist doch nur ein BANKKONTO :Hm