Beiträge von Mama_2011

    Ne die sind sich ganz und gar ned einig!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Aber er sagt,er braucht keinen Anwalt, der sei ihm zu teuer...... naja sein Bier......


    Ich denke alles in Allem wäre ein Gespräch mit dem Anwalt über die Kosten nochmal von Nöten......danke euch allen mal

    Sodele,also......



    Genauso wie hier geschrieben wurde, ist in der Rechnung aufgeführt das dreifache Einkommen der Eheleute mit fast 6000€......


    Die bisherigen 1000 euro setzen sich aus knapp 550€ Gebühren für Unterhaltsrecht, 320,- für Umgangsregelung und eben den 150,- Pauschale für Beratung etc zusammen.



    Vollmacht erteilt wurde für:



    -Prozessführung einschließlich der Befugnis zur Erhebnung und Zurücknahme von Wiederklagen.


    - Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen von Renten und sonstigen Versorhungsauskünften


    -Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen(ewig langer Text mit Paragraphen, den ich jetzt ned abtippen möchte)


    - Vertretung in sonstigen Verfahren auch bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art


    - Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen




    Soweit die Infos, die gestern nicht parat waren......


    die unterhaltsberechnung würde ich auch gerne sehen - einfach mal ins blaue gerechnet - zweimal mindest KU macht 450 euro - also geht der RA von einem bereinigten Netto höchstens 1500 euro aus (ich kann mir nicht vorstellen, dass er von 1900 ausgeht und dann weil drei unterhaltsberechtigte vorhanden sind eine stufe tiefer geht) - ergo bleiben nach abzug von KU noch 1050 euro über und dann war es das mit dem TU...


    weisst du was der kv ungefähr verdient?



    Das hat mich auch gewundert, er hat grade diesen Monat einen neuen Job angenommen und hat brutto was um die 2100nochwas......gerechnet wurde, wenn ich mich richtig erinnere mit einem Nettowert von 1600+200 für den Geschäftswagen...ergo 1800 €. Minus 450 für Kinder bleiben bis zum Selbstbehalt von 950 € noch die 300 Schleifen für Ehegattin. ( ich hoffe ich habs richtig im Kopf)

    Nope, das heißt jetzt so, PKH ist jetzt VKH.


    Der Anwalt ist verpflichtet, ihr die Rechnung aufzuschlüsseln und zu erklären. Für eine Erstberatung samt Brief und so hört sich das für mich sehr hoch an, es sei denn, der Göttergatte ist göttlich reich. Ich hab für diverse Beratungen und Briefe in Sachen Umgang und Unterhalt 370 Euro bezahlt.


    Bitte aufdröseln lassen, sollte sich der Anwalt weigern, bitte an Anwaltskammer oder Anwaltsverein wenden.



    Die Rechnung ist auf 3-4 Seiten augeschlüsselt nur kann ich die grade nicht aus dem Kopf zitieren :crazy


    Die Infos folgen dann morgen. Ich weiss nur noch dass das stundenlange "Beratungsgespräch" und der Brief als eine Sitzung für 150 € gerechnet wurde....


    Der Brief muss ich sagen ist göttlich geschrieben und mein Schwager hat sich so darüber gefreut, dass er heute abend vor ihrer Tür stand und dann vor lauter Freude die Türe aus der Angel gehauen hat :nudelholz OHNE WORTE


    :ohnmacht: das war wohl sehr sehr voreilig - Scheidung steht erst in einem jahr an, KU macht das JA umsonst und danach kann man mal schauen ob noch raum für TU ist



    aha und auf welcher basis hat er den unterhalt errechnet?? erstmal schön den streitwert hochsetzen und dann auskünfte verlangen - gibt ja auch mehr kohle für den RA...


    ist deine schwester sicher, dass sie einen guten RA hat, dass dieser nicht nur seine vorteile an streitigkeiten sieht und ist dieser auch fürs familienrecht zuständig - seltsame vorgehensweise des RA´s



    Ich teile hier wirklich Auskünfte ohne Gewehr......ich versuche nur ihr verwirrendes Erzähltes zu ordnen :D


    Ich möchte behaupten, dass er gut ist ja, denn ich habe ihn ihr empfohlen :rotwerd da er eine meiner Freundinnen wirklich 1a geschieden hat und sie damals echt mit viel Unterhalt und wenig Anwaltskosten davon kam......Er ist Scheidungs und Familienrechtsanwalt....


    Er hat es vorläufig aus den Auskünften und Unterlagen meiner Schwester berechnet.....den Mindestunterhalt pro Kind von 225€ und Unterhalt für getrenntlebenden Ehepartner von(lass mich lügen) 300 €.....klar wird sich das jetzt noch ändern, da er zwar keine Miete zahlen muss, da er zu Verwandten ins Haus zieht,aber sicher Mietzahlungen angeben wird, ebenso wurde ihm sein Geschäfswagen mit 200€ als Einkünfte angerechnet, bei dem es jetzt heissen wird,dass er ihn privat gar nicht nutzt usw usw.
    Vorläufig wurde er aufgefordert einen Gesamtbetrag von ca 700 an seine Ehefrau zu überweisen und sich zur Sache zu äußern.

    oh man......sie ist so durch den Wind, dass sie grade nicht mehr weiss, was sie alles unterschreiben musste,aber ich habe in der Rechnung gelesen, dass die Kosten irgendwie aus den Gehältern der beiden Eheleute errechnet wurden.......ich bin leider in der ganzen Sache auch echt unwissend und unerfahren.......zum Glück.......




    Verfahrenskostenhilfe klingt gut, heißt das, die kann man bekommen ohne das es zu einem "Prozess" kommt? denn erst da würde ja Prozesskostenhilfe greifen........



    Ansonsten muss ich den Rest der Fragen hinten anstellen, sie wird sich morgen hier mit einklinken.....



    Aber schon mal :thanks:

    Bisher hat der Anwalt einen ellenlangen Brief an den Ehemann geschrieben, in dem der Unterhalt für Kinder und Ehefrau aufgeführt ist, den er ab sofort zu zahlen hat, ihm nahegelegt wird Streitigkeiten nicht vor dem Kindern zu führen, ihm erklärt wird wie der Umgang mit der Kleinen, die ja erst 12Monate ist stattfinden soll, da er momanten keine eigene Wohnung hat und teils bei seinen Eltern aber größtenteils bei der neuen Frau und ihrem Kind lebt. Er wird gebeten Auskünfte über seine Einkünfte zu erteilen und sich mit der Kindsmutter im Guten in Sachen Umgangszeiten zu eingigen usw usw.


    Unterhalt einklagen hofft er nicht zu müssen, da erstmal von freiwiligen Zahlungen ausgegeangen wird.


    Mandate( soweit ich es weiss) wurden eben für Scheidung,Unterhalt und Umgang erteilt, zumindest sind diese jetzt in der "A-Konto" Rechnung aufgeführt und ergeben insgesamt über 1000€

    Hallo zusammen,


    viele von euch werden ja sicher auch einen Anwalt zur Scheidung benötigt haben, wie ist das mit den Kosten? Meine Schwester wurde vor 4 Wochen von ihrem Mann verlassen( ihm ist wie so vielen eingefallen, dass ne neue Frau ne coole Sache is :nawarte: )


    Er selbst ist der Meinung keinen Anwalt für die Scheidung zu benötigen und scheiden lassen ist auch ned wirklich in seinem Interese-weil teuer :kopf


    In jedem Fall hat meine Schwester sich jetzt einen Anwalt genommen, da gerade der absolute Rosenkrieg ausbricht und man sich weder im Unterhalt noch im Umgang mit den beiden Kindern(4 1/2J. und 12 Mon) einig wird.


    Jetzt kam eine vorläufige Rechnung für Beratung,einen Brief und Berechnung des zu zahlenden Unterhalts, die sich schon auf 1000 € beläuft. Wo endet das???Bei 6000 oder 7000€?
    Wie zahlt man sowas? Gibt es "Spartipps"? Bei mir zb. wurde Unterhalt usw. vom Jugendamt festgestellt und das natürlich umsonst. Wie hält man solche Kosten so klein wie möglich? Welcher ae Elterteil kann sich bitte mehrere tausend Schleifen für eine Scheidung leisten?????



    Wäre dankbar für eure Erfahrungen...


    Ein paar Fakten:


    Sie arbeitet "freiwillig" 17 Std/Woche, hat also eigenes Gehalt plus Kinder und Ehegattenunterhalt, means keine Leistungen vom Jobcenter, lediglich der Antrag auf Wohngeld läuft...gibt es trotzdem sowas wie Prozesskostenhilfe bzw. eben auch ohne Prozess eine Kostenhilfe :D


    Meine Schwester ist hier angemeldet,liest das also in ein paar Tagen sicher nach, nur hat sie im Moment noch keinen Kopf für lange Texte, aber Antworten sammeln wollten wir trotzdem schon mal :-)



    Dankeeeeee


    die grüne Muddi

    Hallo, meine Freundin hat eine Frage, ist hier aber nicht angemeldet:



    Hallo, ich befinde mich derzeit in Elternzeit , bin alleinerziehend und bekomme nach einem Jahr Elterngeld nun ab Mai Hartz4. Habe zum Elterngeld zusätzlich Wohngeld bekommen was ich aber im März zum letzten Mal ausbezahlt bekommen habe. Nun meine Frage: Kann ich für April überbrückend nochmal Wohngeld beantragen?

    Ja meistens bewerbe ich mich auch schriftlich und die Zettel zum aushängen sind auch schon fertig, aber bei manchen steht einfach nur eine Tel. nummer dabei und nichts zum hinschreiben, dachte ich komme so vllt an eine nette ältere Dame oder so oder einfach an ne nette priv. Person ohne Vorurteile......


    Es ist zum Mäusemelken.....

    So hier der neueste Hammer, den ich mir heute anhören musste...


    Telefonat:


    Guten Tag mein Name ist so und so, ich rufe an wegen der Wohnung in der Zeitung......ist die noch zu haben?


    -JAAAAAA JAAAAAAA die ist noch frei......


    Die ist mit Badewanne nicht wahr?


    Ja genau, schönes Bad mit Badewanne.....


    Schön, wann könnte man die denn besichtigen?


    Blablabla


    Würde sie alleine einziehen?


    Ich suche für mich und meinen kleinen Sohn.


    - ohhhhhhhhhhh ach ähm Kind, ne Kind also JETZT ACHTUNG: Die Wohnung ist südwest-Seite, das ist im Winter viel zu kalt für ein Kind, das kann ich nicht machen.....Ich hab nichts gegen Kinder, aber ist eben südwest. Viel Erfolg noch....tut tut tut...... :wow


    Ich komm mir vor wie der letzte Abschaum :(

    Lass dich mal :troest ...und du bist nicht alleine...



    soweit kamm ich noch nicht mal und ich suche schon seit ein Jahr eine wochnung,bei mir ist ein anderes Problem ich habe ein baby von 3 monaten und eine wochnung von 35qm :kotz ,und ich darf mir eine wochnung suchen für 414warm und 80heizung :frag ....und ich darf 60qm haben...,aber wenn ich die wohngeselschaften frage da lachen die mich aus :heul und fragen woher ich komme und das ich in Köln eine 40qm wohnung kriege für denn preiss :wand ....,aber ich denke wenn ich mall was kriegen sollte :hae: ...,dann kommt bestimmt auch sowas wie bei mir auch :kopf


    Das Problem habe ich ja noch dazu,deswegen suche ich ja schon auf den Land 365,50 kalt für 60 qm2 ist in Freiburg ein Witz,dafür kriegt man nicht mal 1 Zimmer.....Zum Glück gibt meine Mutter mir was dazu........
    Für den Preis kriegste ne Wohnun im Brennpunktviertel, um dann aus einer früheren Mittelschicht irgendwann automatisch ne neue Brennpunktgeneration zu machen....


    Ja mein Vermieter wollte auch, dass meine Eltern mit unterschreiben, dass sie für die Miete aufkommen, wenn ich das nicht kann und die mussten bei der Wohnungsbesichtigung dabei sein und nachher noch zu nem Gespräch mit dem Vermieter.Halloooo? ich werd dies Jahr 30! :hae:
    Aber manche setzen ae= lebensunfähig habe ich manchmal das Gefühl.Aber was tut man nicht alles für ne coole Wohnung.Meine Eltern meinten zwar auch nur, meine Fresse, hat der ne Meise, sind aber netterweise brav mitgekommen ...


    Ja zu dem erniedrigenden Punkt bin ich auch schon gekommen....Ich war vor meinem Sohn selständig, als dann in der SS der werte KV gegangen sein musste, hieß es von jetzt auf gleich ab aufs Arbeitsamt und ALG2 beantragen...tolle Karriere.......aber was gibt es sichereres als ALG????? Das kommt doch jeden Monat........Ich werde nun wohl auch als meine Mutter mitnehmen....die sucht auch grad ne Wohnung( wohne ja bisher im gleichen Haus) ihr hingegen werden die Wohnungen nur so nachgeschmissen. Lehrerin im Ruhestand und Ehemann Diplomat......dass der Markler ihr ned noch die Füße küsst ist alles......
    Sie wird wohl nun ihren Markler auch für mich was suchen lassen, denn der weiss dann, dass im Notfall die Eltern da sind und diese solvent sind.......Scheisse ey echt, da musste dich mit Mitte 20 wieder wie 15 fühlen......

    Sooooooo ich muss es jetzt mal bei euch ablassen.....


    Ich werde langsam echt wütend......Nicht dass ich jetzt übermäßig lange schon bei der Wohnungssuche wäre, aber was ich zu hören kriege nervt mich einfach unheimlich....


    Was wollen diese Vemieter eigentlich???????Am besten doch nen Single, berufstätig, abends weg und am WE verreisen oder?????ABER Miete zahlen.


    2 oder 3 Zimmerwohnungen, bieten sich doch nunmal an für eine AE Mama..... aber was steht da???? NUR AN EINZELPERSON ZU VERMIETEN


    Dann gibt es noch schöne Sachen wie: NUR AN STUDENTEN oder RUHIGE MIETER BEVORZUGT.


    Ruf dann doch mal ein Markler zurück, kommt irgendwann: Mit wieviel Personen wollen sie einziehen? Mein Sohn, 10 Monate und ich........
    - Asoooo hmmm ja Moment ich frage mal nach.........meeeeeeeeeeeeeeega nervige Musik......... :scared ......Hallo? Ich habe gerade nachgefragt, also da ist gaaaaaaaaaar kein Platz zum Kinderwagen abstellen oder ein Fahrrad, das ist ja dann eher unpassend, ne? Viel Glück noch bei der Suche....KLICK..tut tut tut :(



    Aber der Burner kam heute.......Habe eine Wohnung über Chiffre angeschrieben, ich betone vorher, dass in der Beschreibung KINDERZIMMER steht........3 Zimmerwohnung auf 62 m2....supi...
    Also übliche Fragen, Beruf, warum umziehen usw usw. Haben sie Fragen zum Objekt?
    - Naja, da da Kinderzimmersteht darf ich davon ausgehen, dass die Vermieter nichts gegen ein Kind haben?


    -Kind???????????Noch ein kleines?( Sohne sabbelte im Hintergrund) Ja, 10 Monate, bis Umzug also ca 1 Jahr.....
    Jetzt Achtung!!!!!!!! Er muss erst den Vermieter fragen, ob eine ALLEINERZIEHENDE DAME als Mieterin an Frage käme........gesetzt dem Fall es sei so, würde er sich wieder melden.


    Hallo??????????????Nennt man das vllt. Diskriminierung??? Das ist ja als ob er sagte: oh Moment sie sind schwarz? Da muss ich erst den Vermieter fragen.....


    Ich bin sowas von :angry ........dass er nicht mehr angerufen hat, muss ich wohl nicht erwähnen......


    Wo is der Unterschied, ob da nachts noch n Kerl im Bett pennt oder nur eine Mama? Klischee?????? Dumme Olle hat sich schwängern lassen und der Kerl is abgehauen? Könnte ich vllt auch eine Frau sein, der gerade der Mann gestorben war? Ich bin drauf und dran nen Leserbrief zu schreiben......


    Sooo das musste raus..... Habt ihr auch sone Erfahrungen gemacht? :nawarte:

    Hallöle mal wieder.....



    FRAGE:
    Ich bin gerade auf Wohnungssuche, bisher habe ich zu Miete bei meiner Mutter im Haus gewohnt.Jetzt will sie das Haus aufgeben und ich suche mir mit dem Zwerg eine Wohnung.
    Habe beim Jobcenter nachgefragt, 60m2 und 365 Euro KM zustehen uns zu.
    So DAS GEHT NED!!!!!!!!!!!Für den Preis kriegt man in Freiburg grad mal ein Zimmer , wenns reicht.......
    Meine Mum hat mir natürlich angeboten, dass sie mir was dazu gibt.....da sagt das Amt zu mir: "Ja sie können draufzahlen, aber wenn sie was teureres finden, heisst es noch lange ned, dass wir es genehmigen"


    Häääääää :Hm Wie jetzt????
    Wenn ich nur was teureres finde und die zahlen mir die 365 Euro und ich den Rest, wo liegt dann das Prob?????? Können die mich zwingen , was anderes zu nehmen???? Es gib ab und zu solche Wohnungen auch in der Stadt, aber das ist tiefstes Ghetto, wo ich in keinem Fall mit meinem Sohn wohnen möchte...... Ich orientiere mich auch schon auf´s Land im Umkreis, da es da billiger ist, aber soooooo billig , wie die es wollen, das gibt es nur ganz weit ab vom Schuss.


    Weiss jemand, wieviel die mir vorschreiben können und was ned?


    Ich habe alle Zeit der Welt zum Suchen, also ich muss nun ned bis nächste Woche hier raus sein, aber ich möchte in keinem Fall irgendwo in sone Sozialwohnungengegend....



    Macht ma ne Ansage :D

    Das so oder so, Camper. Seine Frau hatte ihn ja auch schon angezeigt wegen dem fehlenden Unterhalt, so das Polizei und Staatsanwaltschaft vor der Türe standen,nur weiss seine Familie ja auch ned wo er ist :kopf Werd nie verstehen, wieso die Behörden nicht zusammen arbeiten...... :Hm

    Die finanzielle Zuwendung heisst in dem Fall schon 2x Pfändungsandrohung............für den 1. hat er auch ein Jahr lange gezahlt und dann einfach aufgehört......wer weiss, was uns noch blüht, nur ist unser JA eben nicht zimperlich, ich musste da gar nichts machen.........



    Und mir sagt der eiskalt ins Gesicht, mit seiner Frau wäre alles geklärt und er würde wieder zahlen...... :nudelholz