Unterhalt Mutter für (bald) 18. Jährigen Sohnemann

  • Die Zeit verfliegt. Ich erinnere mich, wie ich mich irgendwann 2011 im Forum angemeldet habe und nun stelle ich eine Frage, die darauf hindeutet, dass ich bald einen jungen Erwachsenen im Hause habe.


    KV hat mich heute bezüglich des Unterhalts für unseren Sohn ab 18. Jahren angesprochen. Er zahlt momentan DDT Stufe 12. Legen wir beide Gehälter zusammen sind wir natürlich in der DDT Stufe 15. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann würde Sohnemann die DDT Stufe 15 als Zahlbetrag gequotelt nach unserem Einkommen erhalten, oder sehe ich das falsch? Und ich darf von meinem Einkommen noch die Pauschale von EUR 1400 (oder EUR 1200) abziehen? Wie sieht es denn mit Krediten aus?


    Abgesehen davon, dass ich die Logik nicht ganz verstehe, warum ein 18. jähriger Abiturient nun weniger kosten soll, als ein 17. jähriger Schüler? Geht der Gesetzgeber davon aus, dass 18 Jährige dazuverdienen können? Ich würde es wesentlich sinnvoller halten, den KU bis 18 bzw. Schulabschluss wie bisher weiterzuführen.


    Was wäre denn dann ein angemessener Abzug "meiner Kost und Logis" Kosten. Ich kann ja nicht einfach die Finanzierungsrate für unser Haus durch drei teilen? Ich kann also die Private KV, das Busticket, Handy, Sport/Fitness sicherlich berechnen aber wie gestalte ich es angemessen? Zimmer und Essen ist ja kaum zu erfassen, denn er isst gefühlt mehr als meine Tochter und ich zusammen.

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    Abgesehen davon, dass ich die Logik nicht ganz verstehe, warum ein 18. jähriger Abiturient nun weniger kosten soll, als ein 17. jähriger

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    Weil der hälftige Kindergeldabzug wegfällt.😉


    pKV - gibt es nicht Familienzuschlag? Wieso willst Du da noch was abziehen.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Ja, unsere Kids sind groß geworden. 8)


    Zum Thema: Ü 18 haben einen höheren Bedarf als U18. Das findest du in der DüTa ausgewiesen. In deiner/eurer Stufe 15 88 Euro mehr. (Und das volle Kigeld!). Wenn ihr quotelt nach Einkommen, ist es in der Regel so, dass der bisherige Umgangselternteil und Unterhaltspflichtige finanziell entlastet wird, der Betreuungselternteil zahlen muss.


    Allerdings darf man dem dann Erwachsenen, naja Volljährigen auch eine Rechnung aufmachen bezüglich der verursachten Kosten. Das ist eigentlich auch so ein Stück Erziehungsabschluss: Es wird vermittelt, was das Leben finanziell kostet ... Da könnte der Herr Sohn doch einmal die Kosten zusammentragen und berechnen, einen Vorschlag machen ... Und du kegelst hinterher mit: Strom bedacht? PKV? Tickets (die er dann selbst zahlen sollte demnächst ...)


    Beim Einkommen der Eltern kann man entweder das sog. "bereinigte Nettoeinkommen" ansetzen mit allen abzugsfähigen Beträgen oder man lässt das und beide setzen das Nettoeinkommen an. Da Ex aber mutmaßlich zumindest auch freiberuflich tätig ist, wird das wohl wieder ein Gedöns, befürchte ich: Platz für viel Streit.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Weil der hälftige Kindergeldabzug wegfällt.😉


    pKV - gibt es nicht Familienzuschlag? Wieso willst Du da noch was abziehen.


    LG

    Momentan zahle ich ja die PKV. Wenn Sohnemann den KU direkt erhält, dann sollte er es auch selbst zahlen bzw. den Betrag an mich überweisen. Familientarif haben wir nicht, wenn das Deine Frage war.

  • Die PKV haben die barunterhaltspflichtigen Eltern zusätzlich zu leisten. Auch gequotelt. Allerdings kann der Beitrag vom Einkommen abgezogen werden. Unterhalt wird vom dann bereinigten Netto berechnet und bezahlt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Monday Hier haben beide Elternteile überdurchschnittlich Hohe Einkommen (darf gerne von RosefieldRd korrigiert werden, falls es nicht stimmen sollte) und der Vater sucht schlicht und einfach jeden Angriffspunkt um seine Macht zu demonstrieren. Das nun schon seit vielen Jahren.


    RosefieldRd Ich hoffe für euch, dass ihr eine Lösung findet mit der Sohn und du gut Leben könnt.

  • Momentan zahle ich ja die PKV. Wenn Sohnemann den KU direkt erhält, dann sollte er es auch selbst zahlen bzw. den Betrag an mich überweisen. Familientarif haben wir nicht, wenn das Deine Frage war.

    Hallo,

    ich war irgendwie der Meinung Du wärst Beamtin? Da gibts doch Familienzuschlag so lange die Kinder berechtigt für Kindergeld sind, oder? Daher der Punkt mit der PKV.


    Volleybap hat es ja bestätigt. Kannst die Prämie allenfalls vom netto abziehen.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Dann muss doch die Mutter nichts zahlen?

    ein rechtlich schon,

    Ab 18 sind beide Elternteile Barunterhaltspflichtig, unabhngig ob das Kind bei einem Elternteil lebt oder schon eine eigene Wohnung hat.

    Der Bedarf richtet sich nach der Summe der ber. Einkommen beider Elternteile. Davon wird das KG (das in diesem Fall auch dem Kind zusteht) abgezogen und der verbleibende Unterhaltsanspruch je nach Einkommensverhältnis auf die Elternteile aufgeteilt.

    Entweder bekommt das Kind dann den gesamten Unterhalt auf das eigene Konto und überweist dann dem Elternteil, bei dem es lebt, einen ausgemachten Beitrag für Miete, Nebenkosten, Essen, Waschen etc. oder sie einigen sich darauf, dass dieser Elternteil den ausgemachten Anteil eben einfach nicht auszahlt, sondern gleich einbehält.

    Aber zum Barunterhalt ist auch den wohnungsgebende Elternteil verpflichtet. Im Gegenzug darf dieser dann einen angemessenen Anteil wiederum vpm Kind verlangen ;-) Eine gute Übung für das nun erwachsene Kind, dass Geld eben nicht nur zum persönlichen Spaß oder Kleidungsbedarf auf dem Konto landet

  • Lieben Dank für alle Eure Rückmeldungen. Ich habe leider grade zwei krankheitsbedingte Ausfälle im Kollegium und die letzten Wochen waren einfach nur furchtbar! Es tut mir Leid, dass ich nicht vorher reagiert habe.


    Um auf Eure Fragen einzugehen: Ich bin Beamtin, habe den Familienzuschlag, und finanziell geht es uns gut.


    Ebenso besteht er geradezu darauf, dass wir zum Jugendamt gehen um den Unterhalt für Sohnemann zu berechnen. Da KV der Finanzfuchs vor dem Herren ist, hoffe ich, dass das Jugendamt dort wahre Experten sitzen hat.


    Ich glaube, ich bin einfach rundherum

    müde von dieser Situation mit dem KV und in den letzten Monaten hat er die Kinder kaum gesehen. Somit sind viele Teenie- Themen bei mir gelandet…

  • Und obwohl dies nichts mit meinem Thema zu tun hat, ich bin umzingelt von pubertierenden Teenagern und Hunden. Es ist manchmal schwer diese emotionalen Ausbrüche nicht an mich herankommen zu lassen. KV sieht die Kinder selten und ist davon nicht betroffen, Irgendwie ganz schon unfair manchmal. Jammermodus aus.

  • Wenn eine Beistandschaft besteht, bieten viele Jugendämter beim Übergang ins Erwachsenenleben eine Beratung/Hilfe bei der Unterhaltsberechnung an.


    Wenn alle mitziehen/Auskunft geben, kann das hilfreich sein.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.