Hallo,
der monatliche Bedarf beträgt schon 1656,00 EUR dazu kommen 214,08 Mehrbedarf wegen AE Eigenschaft. Davon werden 4 x Kindergeld = 913,00 EUR abgezogen. Bleiben 957,08 EUR.
Dazu kommen noch angemessene Wohnkosten + Heizosten.
Wohngeld ist da eigentlich sachlich falsch, da die Fragestellerin nicht nur ihre Miete nicht zahlen kann, sondern sich allein gar nicht unterhalten kann. Wohngeld kommt zum Zug, wenn man bei Zahlung der Miete unter den Satz der Grundsicherung fallen würde, sonst aber ausreichend eigenes Einkommen hat.
Also ich würde das beim JC beantragen. Das ist m.E. nach die richtige Stelle. Die prüfen dann die finanziellen Verhältnisse des/der Unterhaltspflichtigen im Rahmen des Unterhaltübergangs.
Ggf kommt dann eine Aufforderung, Unterhaltvorschuss zu beantragen aber dann wird es wsl. immer noch nicht für Wohngeld reichen.
LG
p.s. Voraussetzung ist natürlich, dass Elterngeldbezug H4 Bezug nicht ausschließt, was ich mir aber nicht vorstellen kann.
AE mit Kindern unter 3 Jahre unterliegen nicht den Zumutbarkeitsregeln wie andere H4 Bezieher.