Beim Einwohnermeldeamt des letzten bekannten Wohnsitz Auskunft einholen. Die können auch eine neue Adresse nennen. Auch wenn es eine jva ist.
Den Grund für eine Haftstrafe wird er aber nicht erfahren
Beim Einwohnermeldeamt des letzten bekannten Wohnsitz Auskunft einholen. Die können auch eine neue Adresse nennen. Auch wenn es eine jva ist.
Den Grund für eine Haftstrafe wird er aber nicht erfahren
Die wird sicher die Klassenlehrerin mit der gradniosen Idee von Herzen gerne übernehmen
Oder anders: Och, 15-jährige werden ja mal ne Mikrowelle richtig bedienen können
Der Wunsch wurde von den Eltern der zwei Kinder geäußert.
Aha.
Und wenn man den beiden vorschlägt, dass sie aus Solidarität bitte mit anderen an einem Gottesdienst, einer buddhistischen Zeremonie oder weiss der Kuckuck während der Klassenfahrt teilnehmen sollen
Mirkowelle und 100 Schüler? No way. Es geht ja nicht nur um das Essen. Es werden ja auch Getränke benötigt etc.
Das es um diese Zeit niemanden gibt, der dort arbeitet ist doch klar. Denen müsste ja eine Nachtschichzulage gezahlt werden. Vielleicht können ja die beiden Eltern mit Frühstück für alle anrücken
Ich schließe mich Volleybaps Vorschlag an.
Wenn sich andere den beiden anschließen wollen ,dann sollte das ermöglicht werden. Wenn es aber zu einem Zwang wird, dass die gesamte Klasse das so handhaben muss, damit 2 sich nicht ausgeschlossen fühlen fände ich das kritisch. Ich finde es auch als zu kurz gedacht. Müssen dann die Unternehmungen unterbrochen werden, da sie in die Gebetszeiten fallen und sollen dann alle daran teilnehmen und wie ist das tagsüber mit fasten?
Woher kommt denn das Frühstück um 4 Uhr? Sind sie in eine mSelbstversorgerhaus? Denn um 4 Uhr, wird noch kein Personal zur Verfügung stehen, dass für Frühstück für eine gesamte Klasse sogt.
Was ist mit Kindern, die nciht schwimmen können? Müssen dann alle auf das Spaßbad verzichten?
Was, wenn Kinder vegan leben? Sollen dann alle anderen das für diese Zeit auch, um den Veganern zu erspraren Fleisch zu sehen?
Auf freiwilliger und Selbstbestimmter Basis gerne, aber eben nur dann.
In unserem Bundesland wäre dies ohne eine Empfehlung des JA nicht möglich, da berufstätige Eltern Vorrang haben und die Wartelisten lang sind.
Eine Unterstützung durch das JA hatte sie aber abgelehnt, da es ihr ja nicht die Entlastung gibt, die sie braucht.
Ich glaube das es auch je nach Bundesland oder Auslastung unterschiedlich gehandhabt wird
Dann muss doch die Mutter nichts zahlen?
ein rechtlich schon,
Ab 18 sind beide Elternteile Barunterhaltspflichtig, unabhngig ob das Kind bei einem Elternteil lebt oder schon eine eigene Wohnung hat.
Der Bedarf richtet sich nach der Summe der ber. Einkommen beider Elternteile. Davon wird das KG (das in diesem Fall auch dem Kind zusteht) abgezogen und der verbleibende Unterhaltsanspruch je nach Einkommensverhältnis auf die Elternteile aufgeteilt.
Entweder bekommt das Kind dann den gesamten Unterhalt auf das eigene Konto und überweist dann dem Elternteil, bei dem es lebt, einen ausgemachten Beitrag für Miete, Nebenkosten, Essen, Waschen etc. oder sie einigen sich darauf, dass dieser Elternteil den ausgemachten Anteil eben einfach nicht auszahlt, sondern gleich einbehält.
Aber zum Barunterhalt ist auch den wohnungsgebende Elternteil verpflichtet. Im Gegenzug darf dieser dann einen angemessenen Anteil wiederum vpm Kind verlangen Eine gute Übung für das nun erwachsene Kind, dass Geld eben nicht nur zum persönlichen Spaß oder Kleidungsbedarf auf dem Konto landet
Und wie soll er ds tun, wenn er 40 Stunden arbeitet? Wo soll er die Zeit hernehmen?
Bist du so ignorant oder verstehst du es wirklich nicht?
Was stand denn nun in dem Schreiben des JA?
Und wie soll nun der Vater mit 40 Stundenlohn dich mehr entlasten?
Wie stellst du dir das ganz konkret vor
Private Krankenversicherung
Das heißt aber er hat sich absichtlich abgemeldet um dem zu entgehen und demnach vorsätzlich gehandelt
Sag mal, liest du das was andere dir schreiben und denkst mal darüber nach? Veruchstt du überhaupt zu verstehen, was dir hier versucht wird zu erklären? Oder reicht dein intellektueller Horizont dafür einfach nicht oder bist du wirklich so egozentrisch, dass dir gar nicht in den Sinn kommt, dass Menschen Dinge tun ohne den Hintergundgedanken zu haben dir schaden zu wollen?
Der Vater der Kinder ist insolvent (und das hat er sicher nicht selbst herbeigeführt, um DIR zu schaden). Das bedeutet, dass er nun jede Mange Geld an seine Schuldner zahlen muss.
Das bedeutet dann aber auch, dass er in manchen Entscheidungen nicht mehr frei agieren kann und eben Kosten einsparen muss oder sich schlicht und einfach einiges nicht mehr leisten kann.
Er hat seine Wohnung nicht mutwillig augegeben. Er kann sie einfach nicht mehr finanzieren. Punkt.
DU willst aber weiter durch die Wand und hast unrealistische Vostellungen von dem, was ein Richter tun kann/wird.
Der kann den Vater nicht zu etwas zwingen, was dieser nicht leisten kann oder will.
Wie ist denn deine Vorstellung, wie der Vater 40 Stunden in der Woche arbeiten soll und dann noch mehrere Tage auf eure Kinder aupassen soll? Wie meinst du, wie er das rein zeitlich bewerkstelligen soll (btw.: Hast du jemal in deinem Leben schonmal regelmäßi 20 Stunden und mehr in der Woche gearbeitet?
Ja, ich würde dem Richter auch erklären, dass du völlig überfordert bist und bei mehr Freizeit benötigst, weil die Kinder unter der Woche ja nur 8 Stunden betreut werden. Warum hast du die Familienhilfe abgelehnt? Die hätte sich dann auch noch nachmittags um die Kinder gekümert. Ok, natürlich nicht am WE, damit du zum p**** zu deinem Freund kannst. Abere sie hätte dich im Alltag weite entlastet.
Deinen Kindern wünsche ich, dass das entweder das JA oder der Richter genauer hinguckt und prüft, ob du den Kindern ein verlässliches Zuhause bieten kannst oder doch so überfordert bist, dass dir da eine Sorge vom Amtswegen abgenommen werden muss.
(nur zur Info. Ich hatte 3 Kinder zwischen 10 Wochen und 4 Jahren, als ich im Endstadium meines Studium durch den Tod meines Mannes dastand und alleine verantwortlich war. Ich weiss wie schwierig es ist ohne die Hilfe des Partners alles finanzieren und oganisieren zu müssen)
heul nicht rum.
Er macht das nicht absichtlich, im Moment hat er keine Wahl.
Ich warte übrigens immer noch auf den Wortlaut des Schreibens vom JA
Das hat sie hier und wohl auch beim Anwalt anders dargestellt und so wohl auch bei der Beantragung der Verfahrenskostenhilfe
naja.
Als sie Klage eingereicht hat, hatte der Vater noch eine Wohnung in Deutschland und war selbstständig.
Da hatte die Klage wohl ausreichend Aussicht, zumindest hat das die Stelle gesehen, die die verfahrenskostenhilfe bewilligt hat.
Nun sieht es anders aus.
Moni, magst du das schreiben des ja hier mal textlich reinstellen?
Vielleicht ist es dann leichter zu sehen, ob du da was missinterpretiert hast.
Wurde in dem Schreiben evtl. auch ein Paragraph erwähnt? Evtl. 1666?
Und wo lebst du, während der Vater in deiner Wohnung mit den Kindern lebt?
das FG den Beschluss gesetzt hätte, die Kinder in eine Pflegefamilie zu geben. In dem Fall dpürften wir doch garantiert nicht eigenmächtig uns darüber hinwegsetzen
Naja, in dem Fall wär euch ein Teil des SR enzogen worden oder ihr hättet zustimmen müssen, dass diese Maßnahme durchgeführt wird.
Warum soll dir das in einem anderen Verfahren negativ ausgelegt werden? Wenn du unsicher bist, dann frag deinen Anwalt.
Glaubst du wirklich, dass ein Gericht damit befasen wird, wenn z.B. die Eltern zusammen ein anderes Umgangsmodell ausmachen, weil die Kinder z.B: älter werden und mehr oder weniger Zeit beim anderen Elternteil wollen und da obwohl vor Jahren bei Gericht mal was anderes beschlossen wurde?
DU kannst antürlich auch versuchen einen Antrag zu stellen, dass der Beschluß einvernehmlich mit der Mutter abgeändet werden soll und damit weiter Kosten generieren. Deinen Anwalt freuts
Um Himmels willen, macht es doch einfach.
Wenn ihr euch einig seid, dann müst ihr euch nicht an den Beschluß des Gerichts halten. Daraus wird euch niemand einen Strick drehen.
IHR seid Eltern und ihr entscheidet (nur wenn ihr euch nicht einigen könntet "helfen" euch andere Stellen), du fragst dch beim JA auch nicht nach bevor du eine vegetarische Ernährungsweise enführst, weil. du der Meinung bist, dass es ür die Kinder besser ist.
Du und KM2 wollt das WM, eure beiden Kindern möchten auch gerne gleichviel Zeit bei beiden Elternteilen verbringen. ALso mach´s nicht so kompliziert, lebt es einfach. Ohne JA, ohne Gericht, ohne Therapeuten und ohne schriftliches Gedöns o.ä.
Alles anzeigen*seufz*
Solange du nicht dass alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, darfst du das nicht alleine entscheiden, ganz egal wo der Vater lebt.
Du darfst natürlich leben wo du willst. Das kann er nicht bestimmen, ebenso wenig wie du ihm vorschreiben kannst wo er lebt.
Nur wo die Kinder leben darüber müsst ihr euch einigen
*seufz*
Solange du nicht dass alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, darfst du das nicht alleine entscheiden, ganz egal wo der Vater lebt
Kannst Du ein Wechselmodell überhaupt finanzieren ohne Job?
Sie geht davon aus, dass er auch im wm weiterhin den bisherigen Unterhalt zahlt
Wenn das ABR nicht alleine bei dir liegt muss er zustimmen.
Wird durch den Umzug der weg für den Umgang weiter und teurer kannst du auch dazu verpflichtet werden dich außen zusatzkosten zu beteiligen. Und das unabhängig davon, dass er seine Wohnung in eurer Nähe aufgegeben hat.
Bevor du dich jetzt mit umzugsplänen beschäftigst, versuch doch erstmal Ruhe in die veränderte Situation zu bringen und die Kinder nicht noch mehr in Umbrüche zu treiben. Sie müssen sich ja nun erstmal daran gewöhnen ihren Papa sehr viel weniger zu sehen als bisher und das dann auch noch in einem hotel oder einer Ferienwohnung.
Leg doch endlich mal den Fokus auf eure Kinder