Kann man den Vater zu mehr Umgang zwingen?

  • Seine Freundin wohnt aber in Österreich, daher wird sie ja nicht die Hälfte der Zeit mit ihm in Deutschland sein können. Ich finde es sehr fair von mir meine wohnung anzubieten, wenn er sich nicht so häufig Hotel oder Airbnb leisten kann. In der Zeit in der er die Kinder hat, kann ich zu meinem Freund fahren ..wir wären ja nie gemeinsam in der Wohnung.

    ja Mensch,..da hast du ja dein Ziel mal wieder genannt

    nun hast du alle Umgangsmodelle durchgespielt, durchgeplant , um dieses Ziel zu erreichen,


    wann kommt es dir aber in den Sinn selbst an DIR etwas zu ändern,,

    selbst etwas auf die Kette zu bekommen,

    selbst Mitleid für andere zu haben statt nur für dich selbst,

  • Genau so sieht es aus.

    Meinst du dies


    der Vater muss 40Std in der Woche seine Schulden abarbeiten

    wird bestenfalls, wenn er das Geld dafür hat, Freitagabend oder Nacht nach Arbeitstag und langer Autofahrt bei dir aufschlagen

    und Sonntagmittag sich wieder auf die Rückfahrt machen,


    oder er kommt gar nicht mehr


    oder er nimmt die Kinder zu sich und du fängst an zu arbeiten, um den Unterhalt für die Kinder zu zahlen, das wirst du doch sicher auf die Kette bekommen...und bitte vergiss die Besuche bei den Kindern nicht

  • Das kann gut so aussehen:

    Zuerst einmal: Auch in der Privatinsolvenz ist zuerst der Kindesunterhalt zu leisten. Bevor irgend etwas anderes bedient wird. Kann der Kindesunterhalt nicht bedient werden, dann allerdings wird Unterhaltsvorschuss vom Amt geleistet.


    Folgerichtig ist aber auch: Eine zweite Wohnung ist sofort zu kündigen. Das wird der Insolvenzverwalter vom Vater fordern. Kostspielige Fahrten für die Umgangsdurchführung sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Bedeutet: Der Vater ist nicht frei in seiner Entscheidung, wie oft er den Umgang wahrnimmt. Sondern er wird auferlegt bekommen vom Insolvenzgericht, dass er finanzielle Ressourcen (Anreisen aus Österreich im geforderten Umfang sind über den Mindestbehalt in einer Insolvenz eher nicht regelmäßig zu finanzieren) in die Schuldenbedienung einbringt. Umgang wird also gerade an der Mindestgrenze des Umgangs möglich sein, zB alle acht Wochen ein Wochenende.

    Damit wird der Vater einem Vergleich in der geforderten Form gar nicht zustimmen dürfen.

    Abgesehen davon, dass das "Nestmodell", wohnen mit den Kindern in der Wohnung der Ex-Partnerin, so ziemlich das Unzumutbarste ist, was ich persönlich mir vorstellen könnte ...


    Der der sich jetzt abzeichnenden Konstellation ist nicht zu sehen, dass das eigentliche Klageziel auf dem einen oder anderen Weg zu erreichen ist. Per Beschluss nicht und auch nicht durch einen Vergleich. Dem wird der Vater, selbst wenn er willig wäre, wohl kaum zustimmen dürfen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der der sich jetzt abzeichnenden Konstellation ist nicht zu sehen, dass das eigentliche Klageziel auf dem einen oder anderen Weg zu erreichen ist. Per Beschluss nicht und auch nicht durch einen Vergleich. Dem wird der Vater, selbst wenn er willig wäre, wohl kaum zustimmen dürfen.

    Wenn es so aussichtslos ist, dann wird doch auch keine Prozesskostenbeihilfe bewilligt, oder? Dann müsste ja zumindest nicht die Gemeinschaft für den Mist aufkommen...

  • naja.

    Als sie Klage eingereicht hat, hatte der Vater noch eine Wohnung in Deutschland und war selbstständig.

    Da hatte die Klage wohl ausreichend Aussicht, zumindest hat das die Stelle gesehen, die die verfahrenskostenhilfe bewilligt hat.

    Nun sieht es anders aus.

    Moni, magst du das schreiben des ja hier mal textlich reinstellen?

    Vielleicht ist es dann leichter zu sehen, ob du da was missinterpretiert hast.

    Wurde in dem Schreiben evtl. auch ein Paragraph erwähnt? Evtl. 1666?

  • Das hat sie hier und wohl auch beim Anwalt anders dargestellt und so wohl auch bei der Beantragung der Verfahrenskostenhilfe

    Dem beklagten Vater ist mutmaßlich der VKH-Antrag mit Begründung zur Stellungnahme vorgelegt worden. Da hätten da bereits die Informationen fließen können. Eine Pflicht dazu besteht aber nicht. Über VKH wird quasi nach Aktenlage entschieden. Den Antrag wird der Anwalt schon so hinbekommen haben, dass er "durchgeht".

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.