Kindergrundsicherung und Unterhalt

  • Die Statistik würde ich gerne mal angucken. Der Zeitraum interessiert mich auch. Und was "standesgemäß" bedeutet. Und ob da berücksichtigt wurde, dass - selbst bei gleicher Ausbildung - das Gehalt bei den Geschlechtern nach wie vor unterschiedlich sein kann. Meiner Meinung nach geht es bei nicht wenigen Menschen um mehr, als "ein paar Cent", wenn diese Änderung so durchgedrückt wird.

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • 75 Prozent der AE gehören mit dem ihnen zur Verfügung stehenden Geld zu den unteren 25 Prozent der Bevölkerung. Da macht der Verlust von einem Viertel des Unterhalts die AE-Familien schnell (wieder) abhängig von Sozialgeldern. Dem sind eine Reihe AE-Familien in den letzten Jahren entkommen. Wenn das jetzt zurückgedreht wird, wäre das schlimm.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • CoCo die Klassiker der Studien findest du unter den Stichworten "gleich und gleich gesellt sich gern" oder unter "wer heiratet wen".


    Volleybap , und diese 75 % bekommen momentan keine Sozialleistungen und haben gleichzeitig einen Elternteil, der in der höchsten Stufe DDT eingruppiert ist und dann sofort 30% oder 40% Betreuung übernehmen würde, weil er dann 150 Euro spart?


    Ich gehe mit Fridays Bürokratiemonster d`accord. Zum Rest würde ich gerne erst einmal Zahlen sehen.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Jetzt habe ich mal in den Artikel über die Bremer Studie (von 1997) hineingeschaut. Angenommen, es wäre nach wie vor so, wie dort beschrieben:


    Zitat


    Bildungsspezifische Kreise mischen sich nicht, so die Bremer Sozialforscher. Vielmehr ist zu erkennen, dass die Bildungshomogamie zugenommen hat, so dass die Sozialstruktur und die sozialen Kreise sich eher geschlossen als geoeffnet haben.


    Würde ja auch bedeuten, dass Menschen heiraten, die dann beide am unteren Ende der Lohnklassen angesiedelt sind. Falls sie überhaupt beide arbeiten. Dann hätte es genau den Effekt, den Bap beschreibt, wenn für den BET plötzlich ein Teil des Unterhalts wegfällt...

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Jetzt habe ich mal in den Artikel über die Bremer Studie (von 1997) hineingeschaut. Angenommen, es wäre nach wie vor so, wie dort beschrieben:



    Würde ja auch bedeuten, dass Menschen heiraten, die dann beide am unteren Ende der Lohnklassen angesiedelt sind. Falls sie überhaupt beide arbeiten. Dann hätte es genau den Effekt, den Bap beschreibt, wenn für den BET plötzlich ein Teil des Unterhalts wegfällt...

    Das ist nicht besser, sondern eher schlimmer geworden... U.a. wegen der Algorithmen auf Singelportalen.... Und der Tatsache, dass wir bei den Abiturient*innen bei 50/50 und darüber hinaus angekommen sind.


    Wenn beide nicht oder schlecht bezahlt arbeiten, ändert sich nichts, weil schlechter als Sozialleistungen geht ja nicht.

    LG Campusmami



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  • Doch, weil ja auch der UHV reduziert werden soll.
    Das betrifft dann alle, die 100 oder 150 Euro (bei mehreren Kindern) über Sozialleistungen liegen

    Der wird auch jetzt schon reduziert - man wird ja jedes Jahr gefragt, wie der Umgang geregelt ist usw. (Wer sich wie, wann und wo um Kind/er kümmert)


    Im schlimmsten Fall, werden noch mehr Familien in den Bezug von Transferleistungen fallen - ist ja dann ein anderer Geldtopf, aber Hauptsache das Klientel der eigenen Wähler wird entlastet.

  • Hier gibt ab 30% Betreuung durch den UET schon lange gar keinen UVH mehr. UVH mit Kürzung wäre demnach keine Verschlechterung sondern ggf. eine Verbesserung.

    LG Campusmami



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  • Hier gibt ab 30% Betreuung durch den UET schon lange gar keinen UVH mehr. UVH mit Kürzung wäre demnach keine Verschlechterung sondern ggf. eine Verbesserung.

    Das ist ja schon nicht ok.

    Die Basis stimmt schon einfach nicht, wenn der BET für die Hälfte der statistischen Kosten aufkommen muss, gleichzeitig ab asymmetrischen Wechselmodell immer rechnerisch mehr betreut als der UET. Da ist jede Kürzung aus meiner Sicht ein weiterer Schritt in Richtung fehlende Gleichstellung.


    vg von overtherainbow

  • aber nur, wenn Umgang stattfindet, oder?

    Hm, wie will man das dann immer berechnen "lassen".....das wäre ja dann das nächste Papiermonster......wenn ich so drüber nachdenke - ich fand es gut, die Idee, alles zusammen zu legen. Allerdings nicht mit dem Hintergrund, dass dann irgendwelche Leistungen verkürzt werden.

    Und dass dann aus einem abgeschafften Bürokratie-Papiermonster ein nächstes entsteht, kann ja dann auch nicht gewollt sein.

    Oder ?

    Mittlerweile weiß ich nicht mehr, ob diese neuen Namensgebungen nicht alle dafür geschaffen werden, um dann gleich noch zu kürzen.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Otterson

    aber dass z.B. ich dann komplett alles alleine tragen muss (Vater hat keinen Umgang und zahlt keinen Unterhalt - ich beziehe UHV) kann es ja dann auch nicht sein.

    Das ist ja genau null Anreiz zum Arbeiten

    Das hieße dann der KV würde Geld bekommen für nichts....mal eben so reingeschoben...?


    Würdest du dann lieber "Bürger"geld bekommen wollen ?

    Du müsstest dich dann desöfteren komplett "nackig" machen vor wildfremden Menschen, die dann über dein Leben bestimmen.

    Ich glaube nicht, dass du DAS willst.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • nö. Aber ich würde meine Stunden dann so nach unten anpassen, dass ich wieder in den KiZ-Bezug gehe. Und dann klappts auch mit der Kindergrundsicherung.


    Ich hatte gerade vor 1 Jahr mein Einkommen so gesteigert, dass ich aus dem KIZ-Bezug raus bin.

    D.h. für mich ungefähr ein Nullsummenspiel, da ich ja nun Vereine, Klassenfahrten und Schulbücher komplett selber bezahlen muss. Alleine dieses Jahr 2 Klassenfahrten mit insg. 700.-.


    Wenn die mir nun also wieder beim UHV Geld wegnehmen werde ich reagieren. Und natürlich wird das kein Bürgergeldbezug sein.

    wenn meine Meinung deine sein müsste hieße sie "Deinung"

  • ?

    na, ich habe das so verstanden, dass der KV, egal ob er sich nun kümmert oder nicht, 100,-- bis 150,-- /Monat vom Unterhalt bekommt und die Mutter bei der das Kind lebt, bekommt das abgezogen.

    Wenn du UVG bekommst, dann wird das Geld ja hoffentlich vom Vater wieder eingefordert. Dem wird das dann sozusagen gut geschrieben, ihm wird dann weniger berechnet und du bekommst dann weniger.

    Oder habe ich das falsch verstanden ?

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • na, ich habe das so verstanden, dass der KV, egal ob er sich nun kümmert oder nicht, 100,-- bis 150,-- /Monat vom Unterhalt bekommt und die Mutter bei der das Kind lebt, bekommt das abgezogen.

    Wenn du UVG bekommst, dann wird das Geld ja hoffentlich vom Vater wieder eingefordert. Dem wird das dann sozusagen gut geschrieben, ihm wird dann weniger berechnet und du bekommst dann weniger.

    Oder habe ich das falsch verstanden ?

    aber der Unterhaltsvorschuss liegt ja nur bei 239.- für den Kleinen. Davon bekommt er 100.-? Und ich dann nur 139.-? Mein Ex ist dauerkrank geschrieben, niemand holt sich da was zurück, bisher laufen Schulden auf (Titel über Mindestunterhalt), die er ohnehin nie zurück zahlen wird.

    wenn meine Meinung deine sein müsste hieße sie "Deinung"