Vater will mit einem Kind wegziehen

  • Naja. Es darf halt jeder klagen. Es ist niemand verboten. Ob es jedoch sinnstiftend ist, es durch eine Klage demjenigen einfacher zu machen, der meine Rechte einschränken will, sei dahingestellt.

    Wsl. habe ich da eine Denkblockade. Tut mir leid ich kapiere es immer noch nicht.


    Volleybap

    "Sondern dafür sorgen, dass er nicht über Nacht sich mit den Kids absetzt. Und ansonsten abwarten, ob er klagt und wie er dann argumentiert."


    Wie soll die TE das (Satz 1) praktisch umsetzen ohne eigene Klage? Wenn die Kinder weg gezogen sind...


    Der KV hier wird ja nicht sagen ok ich habe jetzt die Kinder umgezogen und jetzt klage ich auch noch. Weil ich es kann?


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Ich kann nichts daran verkehrt finden, jetzt schon einen Anwalt zu beauftragen und zu klagen. Du weißt ja schon lange von Ex Plänen - nachher sagt noch jemand, Du hättest eher was machen sollen und warum Du so lange gewartet hast. Nö, ich finde es gut.

    Ich verstehe es auch nicht...^^


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Yogi, Stern, auf was würdet ihr den Vater denn verklagen?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Sensei hatte doch geschrieben, dass sie das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen will.

    Ich kenne mich gsd mit Klagen nicht so aus, aber es erscheint mir sinnvoll, aktenkundig etwas zu tun und nicht einfach sehenden Auges abzuwarten, dass der Vater die Jungs mitnimmt. Wie soll sie verhindern, dass er das einfach macht?

  • Und mit welchem Grund soll sie das ABR einklagen? Weil der Vater mit ihr in die Diskussion eingetreten ist, mit den Kindern wegzuziehen?

    Was soll das alleinige ABR bringen, was sie rechtlich in der Situation nicht schon hat? Oder will/soll sie selbst wegziehen?


    Außer einer Eskalierung der Situation sehe ich nur noch den Nachteil, dass eine schnelle Klage dem Vater die Chance gibt, gerade noch im Zeitrahmen vielleicht das ABR für den ja schon bei ihm lebenden Ältesten zu bekommen. Während, ich wiederhole mich, jeder verstrichene Tag die Chance erhöht, dass der Vater nicht mehr rechtzeitig das zwingend notwendige Gerichtsverfahren zum Abschluss bringt.


    Und nein: Einfach mitnehmen eines/der Kinder wäre ein Kindesentzug. Und hier trennen sich ja nicht gerade die Eltern und es geht drum, wo die Kids nach der akuten Trennung bleiben. Die Eltern sind ja schon länger getrennt.

    Kindesentzug wird zwar, wie man seit dem Fall Block mit Erstaunen zur Kenntnis nehmen muss, in manchen Bundesländern nicht mehr verfolgt. Aber laut Gesetz ist das immer noch ein Straftatbestand. Das Kind/die Kinder müssten im Normalfall schnell wieder bei der Mutter sein. (Im Gegensatz zu Dänemark hält sich Sachsen-Anhalt sicherlich an Europäisches Recht.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich würde auch erstmal keine schlafenden Hunde wecken.

    Der Vater ist doch derjenige, der den einfachen Weg gehen möchte - ohne großes "Aufsehen".

    Wenn du das Fass jetzt schon aufmachst, dann fehlt der Überraschungsmoment und er hat Zeit dann dagegen vorzugehen.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

    Einmal editiert, zuletzt von Otterson ()

  • Hast du denn den Kindern und dem Exmann klar gesagt, dass du gegen den Umzug bist?

    was haben die Kinder von der Schlüsselübergabe erzählt, bist du darauf eingestiegen und hast gesagt, dass du ihrem Umzug kritisch gegenüberstehst bzw klar dagegen bist

  • Volleybap

    mir fehlt der juristische Hintergrund. Daher kann ich es nicht wirklich beurteilen oder blicke es einfach nicht.


    Aus meiner laienhaften Sichtweise wäre es zunächst logisch dass der Teil klagen muss der eine Veränderung der aktuellen Situation wünscht. Das scheint ja nicht so zu sein.


    Wenn der KV mit Kind umzieht braucht er dann noch die Zustimmung der TE für irgendwas? Schulummeldung?

    Die Zustimmung soll sie -dann- verweigern. Dann muss der KV klagen...


    Verstehe ich das richtig?


    Aber dann ist das Kind doch schon halb in den Brunnen gefallen, wenn sie sich bis zur Klage quasi passiv verhält?


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Hoffentlich liest er hier nicht.

    Das stimmt denke ich mir auch oft. Andererseits, was sollte er davon haben? Dass keine Freude ausbricht ob der Entfernung ist ja wohl kein Geheimnis wenn man selbst kein absoluter Psychopath ist.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Aber dann ist das Kind doch schon halb in den Brunnen gefallen, wenn sie sich bis zur Klage quasi passiv verhält?

    Warum sollte sie denn aktiv werden? Der KV hat ein Vorhaben mitgeteilt, sie hat ihm gesagt, dass sie dem nicht zustimmen möchte. Nun müsste doch der KV aktiv werden, wenn er die Kinder trotzdem mitnehmen möchte.

  • Warum sollte sie denn aktiv werden? Der KV hat ein Vorhaben mitgeteilt, sie hat ihm gesagt, dass sie dem nicht zustimmen möchte. Nun müsste doch der KV aktiv werden, wenn er die Kinder trotzdem mitnehmen möchte.

    Hab doch geschrieben der Teil fehlt mir. Hier ist die KM mit den Kids ja umgezogen nicht ich 😉


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Völlig anders. Ohne Zustimmung der Mutter darf der Vater die Kinder nicht in seinen Bauernhof umziehen. Macht er das, ist es der Straftatbestand des Kindesentzugs.

    Will er es rechtlich "sauber" machen, muss der Vater versuchen, die Mutter zu ueberzeugen. Gelingt das nicht, könnte der Vater versuchen, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht einzuklagen.

    Ob er diese Eskalation will? Ob er einen Anwalt findet, der eine Chance für die Klage sieht? - PaL, Problem anderer Leute. Darum braucht die Mutter sich nicht zu kümmern. Das ist die Baustelle des Vaters.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Völlig anders. Ohne Zustimmung der Mutter darf der Vater die Kinder nicht in seinen Bauernhof umziehen. Macht er das, ist es der Straftatbestand des Kindesentzugs.

    Will er es rechtlich "sauber" machen, muss der Vater versuchen, die Mutter zu ueberzeugen. Gelingt das nicht, könnte der Vater versuchen, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht einzuklagen.

    Ob er diese Eskalation will? Ob er einen Anwalt findet, der eine Chance für die Klage sieht? - PaL, Problem anderer Leute. Darum braucht die Mutter sich nicht zu kümmern. Das ist die Baustelle des Vaters.

    Dankeschön. Ich glaube jetzt ist der Groschen gefallen. 👍


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Herjeminee, ich bin mittlerweile auch schon ein bisschen verwirrt ^^


    Nur zur Richtigstellung, der Ältere ist nicht beim Vater gemeldet.


    Ich schätze den Vater definitiv nicht so ein, dass er ein/zwei Kind(er) einfach mitnimmt, er ist schlau genug, sich nicht auf gefährliches Terrain zu begeben.


    Aktiv werden oder nicht, beides hat für mich seine Berechtigung. Schwer da eine Entscheidung zu fällen.


    Mir fällt ein, als ich die Anklage eingereicht hatte wg. Aussetzung der elterlichen Sorge bezüglich Schule...vergingen weniger Wochen, aber immerhin.


    Zeit, wo der Vater sich vorbereiten konnte, kam dann auch vor Gericht mit Lehrplänen und Schulbüchern an und las ein 30 Minütiges Pamphlet vor.


    Er würde sich also entsprechend auch diesmal sicherlich vorbereiten, egal wer die Klage eingereicht hat.


    Wenn er es tun würde, ich denke nicht, dass er einen Anwalt beauftragen wird. Er fühlt sich seiner Sache doch recht sicher denke ich. Weil er ja dem Wunsch der Kinder gerecht wird 🙄


    Wenn ich dann gegenklage, mit Anwalt, dann wäre vielleicht auch ein Überraschungsmoment gegeben.


    Ach, keine Ahnung..ich weiss ehrlich gesagt nicht, was ich tun soll.


    Ich werde dem Anwalt mal meine Bedenken mitteilen, vielleicht hat der ja noch das Totschlagargument schlechthin.

  • Du wirst so oder so entscheiden können. Gut ist aber, wenn du die jeweils möglichen Folgen durchdacht und präsent hast, sodass du nicht überrascht wirst.

    Genau darum geht es letztlich in dem Thread.


    Nebenbei: Arbeitet der Ex ohne Anwalt, würde ich erst Recht keinesfalls selbst klagen. Soll er doch die Klage formulieren und begründen. Das ist oft komplizierter als auf eine Klage zu reagieren.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Sensei38


    In dieser Angelegenheit ist es enorm wichtig, keine taktischen Fehler zu machen.


    Du bist in einer sehr komfortabelen Situation.

    Verspiel sie nicht durch unangebrachten Aktionismus.


    Ich stimme den Ratschläge und der Sichtweise von Volleybap zu 100 % zu und kann dir nur empfehlen, seinem Rat zu folgen.

  • Vielen Dank für euren ganzen Input :-)


    Ein Fakt, der noch mit reinspielt ist der Verfahrensbeistand.


    Wenn ich die Klage einreichen würde, könnte man dieses Dame umgehen, da sie nicht an dem entsprechenden Familiengericht arbeitet.

    Reicht Vater Klage ein, ist die Wahrscheinlichkeit höher, auf sie zu treffen, weil die Zuständigkeit dann bei dem anderen Familiengericht liegt und sie auch den Jüngsten im letzten Schulverfahren befragt hat.😏


    Nochmal eine Frage zum Unterhalt...der ist nie geflossen, wäre aber rein theoretisch möglich wg. Gehaltsunterschied von ca. 1000-1200€ netto.

    Also auch, wenn Kind 1 theoretisch mitgehen würde.


    Kann man das gleich mit "aushandeln" vor Gericht, oder wäre dann gleich der Gang zum Jugendamt ratsam..wobei durch die verschiedenen Bundesländer es sicher auch schwierig wird eh. Zuständigkeit 🤔

  • Zuständiges Jugendamt bzw. Gericht ist das des gemeldeten Wohnortes des Kindes.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.