Hallo, :hilfe
ich bin neu hier im Forum und bis jetzt habe ich es irgendwie geschafft die Fragen betreffend Unterhalt, Umgang etc. selbst zu klären.
Jetzt kommt eine völlig neue Situation ....
Für die Sommerferien war es geplant das meine Kinder (12 und 9) für die letzten drei Wochen zu Ihrem Vater gehen. Diese Planung hat der Arbeitgeber meines Exmannes zu Nichte gemacht in dem er über die Sommerferien ein betriebsbedingtes Urlaubsverbot erlassen hat. So, da ich keine sechs Wochen am Stück Urlaub nehmen kann, habe ich meine Kinder für eine 14-tägige Ferienfreizeit angemeldet, (bin froh das ich überhaupt noch etwas bekommen habe).
Mein Exmann weigert sich die Hälfte dazu zu legen mit folgenden Argumenten: 1. Ich bekäme für die Kinder genug Unterhalt - lt. DDF-Tabelle die 5. Stufe = 128%, 2. Wären solche Veranstaltungen mit dem Unterhalt abgegolten.
Da ich leider nicht die Möglichkeit habe die Kinder bei Verwandten unter zu bringen (Großeltern-geht aus gesundheitlichen Gründen nicht) und ich die Kinder auch keine drei Wochen hier alleine lassen möchte, stehe ich nun da und würde gerne wissen, ob das alles so richtig ist. Die Firma meines Ex gibt nichts dazu und ich soll jetzt wirklich alles selber bezahlen?????
Klar, muss er bei der Stufe 5 in der Tabelle nicht weiter mehr bezahlen, wie Schulbücher, Kleidung etc., aber zählt diese außergewöhnliche Situation ebenfalls dazu????
Wer schon mal Erfahrungen mit so einer Situation hatte, den bitte ich um Antwort.
:thanks: