Alles alleine bezahlen....???

  • Hallo, :hilfe


    ich bin neu hier im Forum und bis jetzt habe ich es irgendwie geschafft die Fragen betreffend Unterhalt, Umgang etc. selbst zu klären.
    Jetzt kommt eine völlig neue Situation ....
    Für die Sommerferien war es geplant das meine Kinder (12 und 9) für die letzten drei Wochen zu Ihrem Vater gehen. Diese Planung hat der Arbeitgeber meines Exmannes zu Nichte gemacht in dem er über die Sommerferien ein betriebsbedingtes Urlaubsverbot erlassen hat. So, da ich keine sechs Wochen am Stück Urlaub nehmen kann, habe ich meine Kinder für eine 14-tägige Ferienfreizeit angemeldet, (bin froh das ich überhaupt noch etwas bekommen habe).
    Mein Exmann weigert sich die Hälfte dazu zu legen mit folgenden Argumenten: 1. Ich bekäme für die Kinder genug Unterhalt - lt. DDF-Tabelle die 5. Stufe = 128%, 2. Wären solche Veranstaltungen mit dem Unterhalt abgegolten.
    Da ich leider nicht die Möglichkeit habe die Kinder bei Verwandten unter zu bringen (Großeltern-geht aus gesundheitlichen Gründen nicht) und ich die Kinder auch keine drei Wochen hier alleine lassen möchte, stehe ich nun da und würde gerne wissen, ob das alles so richtig ist. Die Firma meines Ex gibt nichts dazu und ich soll jetzt wirklich alles selber bezahlen?????
    Klar, muss er bei der Stufe 5 in der Tabelle nicht weiter mehr bezahlen, wie Schulbücher, Kleidung etc., aber zählt diese außergewöhnliche Situation ebenfalls dazu????


    Wer schon mal Erfahrungen mit so einer Situation hatte, den bitte ich um Antwort.


    :thanks:

  • Zuerst einmal: :welcome hier im Forum. Und dann: Tatsächlich eine schwierige Situation. Wenn sich der Vater nicht freiwillig an den Kosten beteiligt, müsste die Sache in die juristische Auseinandersetzung gehen. Die wäre mutmaßlich teurer als die Ferienfreizeiten. Und ob du einen Anspruch durchsetzen kannst, zumindest fraglich. Ein Zwölfjähriger kann sich ohne Zweifel bereits alleine Zuhause aufhalten. Jedenfalls aus Juristensicht. Und beim Neunjährigen bist du als Betreuungselternteil im Senkel. Wenn für den Neunjährigen bereits ein Hortvertrag bestehen würde, an dem sich der Vater beteiligt, wäre es sicher einfacher. So aber ist es schwierig. Wie betreust du denn in den anderen Schulferien?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich sehe es so wie Carter: es ist SEINE Umgangszeit. Er hat für die Betreuung in dieser Zeit zu sorgen. Wenn er plötzlich doch nicht frei hat ist es eigentlich sein Bier. Habt ihr es schriftlich vereinbart?

    Einmal editiert, zuletzt von Karamellka ()

  • Mein Ex hat sich NIE an irgendwelchen zusätzlichen Kosten beteiligt, jegliches Anfragen war für den Allerwertesten...


    Sohn packt es ihm irgendwann auf's Brot.


    Zahl es selbst und spar dir die Bettelei. Die Kinder wissen genau, was sie an dir haben und wer sich für sie einsetzt. Das Gezeter mit einem geizigen Ex lohnt die Nerven nicht.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Ich sehe es so wie Carter: es ist SEINE Umgangszeit. Er hat für die Betreuung in dieser Zeit zu sorgen. Wenn er plötzlich doch nicht frei hat ist es eigentlich sein Bier. Habt ihr es schriftlich vereinbart?

    Es muss ja auch Sinn machen. Was ist wenn er 3 Wochen auf Nachtschicht ist oder zum Beispiel Pilot, Feuerwehrmann oder Arzt?


    Des weiteren ist der BET für die Betreuung verantwortlich, auch wenn der UET ausfällt.


    ich finde auch das Argument mit dem Geld schwach, wenn das Kind 3 Wochen beim uet ist, kommt ja auch kein bet und sagt: diesen Monat musst nur 1/4 des Unterhalt zahlen.





    an die threadstarterin:


    findet ihr da gemeinsam gar keine Lösung?


    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Zitat

    Es muss ja auch Sinn machen. Was ist wenn er 3 Wochen auf Nachtschicht ist oder zum Beispiel Pilot, Feuerwehrmann oder Arzt?


    Zitat

    Als Bet interessiert es keinen welchen Beruf du hast. Da musst du auch die Betreuung organisieren.


    Das ist schlicht falsch. Eigentlich muss sich das UET drum kümmern. Seine Zeit seine Verantwortung. Denn sonst müsste das UET ja jedes mal das BET fragen wenn er mal die Kinder eine Zeit lang bei Oma oder Next lässt.


    Zitat

    [ich finde auch das Argument mit dem Geld schwach, wenn das Kind 3 Wochen beim uet ist, kommt ja auch kein bet und sagt: diesen Monat musst nur 1/4 des Unterhalt zahlen.


    Auch hier die Ferien sind im Unterhalt berücksichtigt. Was ist mit den BETs wo kein Umgang stattfindet sie bekomnen ja auch nicht mehr Unterhalt weil das UET das Geld vom Umgang spart

  • Hallo Claudia.


    die Situation ist wirklich ärgerlich.
    Aber: Du bist BET und deshalb auch für die Betreuung verantwortlich. Kannst Du Deinen Part (die Betreuung) nicht wahrnehmen und bist auf Dienstleistungen angewiesen, ist es erst einmal Dein Problem.


    Der KV als UET ist für den Barunterhalt verantwortlich. Der KV erfüllt in Eurem Fall seine Pflichten mit dem Barunterhalt.


    Rechtlich ist es vielleicht noch mal anders, wenn Umgangszeiten ausgeurteilt wurden. Dann wäre vielleicht der KV in der Pflicht. Ob es sich lohnt hier rechtliche Schritte zu gehen? Ich glaube kaum!


    Du bekommst für beide Kinder inkl. Kindergeld ca. 1200 Euro/Monat. Ich denke, dass da auch mal eine 14-tägige Ferienbespaßung gut zu wuppen ist.


    Für mich war das immer selbstverständlich, dass externe Ferienbetreuung von mir bezahlt wird.


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Hi!


    Hier die gleiche Stufe in der DDT. Ich frage den KV auch schon mal. Brille, kostenintensive Ferienspaßaktion. Meine Erfahrung bislang: Er hat das Kind mal unterstützt, mal nicht. Hat er etwas übernommen war es gut, hat er es nicht übernommen - auch gut. Klar habe ich mich auch mal geärgert, aber ihn das auch nicht spüren lassen. Einen rechtlichen Weg würde ich nicht einschlagen. Dafür ist es nicht wichtig genug.

  • Die Firma meines Ex gibt nichts dazu


    Unter welchen Bedingungen bzw. in welchen Unternehmen bezuschusst der AG die Ferienfreizeiten der Angestelltenkinder :hae:?
    Ich weiß, dass es Betriebskindergärten u.ä. gibt, aber das ist mir neu.
    Ich dachte, ich wäre mit gesponserten Smartphones, Fitnesskursen und 3 Tage "Teamurlaub" jährlich schon einigermaßen gut gelandet, verdammt :-(.


  • Unter welchen Bedingungen bzw. in welchen Unternehmen bezuschusst der AG die Ferienfreizeiten der Angestelltenkinder :hae:?
    Ich weiß, dass es Betriebskindergärten u.ä. gibt, aber das ist mir neu.
    Ich dachte, ich wäre mit gesponserten Smartphones, Fitnesskursen und 3 Tage "Teamurlaub" jährlich schon einigermaßen gut gelandet, verdammt :-(.


    Bei meinem Mann!!!
    Muss man rechtzeitig beantragen mit Nachweis..
    Dann gibt's pro Kind glaub ich 50 Euro, kann aber auch mehr sein..weis ich nicht mehr genau...


    lg duechesse :strahlen


  • Bei meinem Mann!!!
    Muss man rechtzeitig beantragen mit Nachweis..
    Dann gibt's pro Kind glaub ich 50 Euro, kann aber auch mehr sein..weis ich nicht mehr genau...


    lg duechesse :strahlen


    Tja, da kann man mal sehen. Würde Sohn sich nicht mit Händen und Füßen wehren ("Du willst mich loswerden!" :flenn) würde ich da auch glatt mal nachforschen. Aber das macht wohl auch nicht jede Burgerbude.

  • Wow, ihr habt es gut.
    Vorallem mit Ferienfreizeiten. Wenn man hier Glück hat, kann man das Kind immer mal einen Tag bei einer Aktivität anmelden.. 10-14/17 Uhr.


    Du kannst höchstens bei karitativen Einrichtungen, eine finanzielle Unterstützung beantragen. Sonst bleibt nur selbst sparen oder halt die Kids alleine lassen und Minusstunden machen.

  • Hallo,


    seit letztem Jahr gewährt mein Arbeitgeber einen Zuschuss zu Ferienfahrten der Kinder. Nur bei denen, die nicht am Wohnort stattfinden und bis zum 14 Lebensjahr.
    Es ist schon teuer, Ferienlager für zwei Kinder 2×300, und ev. noch Ferienspiele im Hort.. Da ich in den Ferien nur 2-Wochen Urlaub habe.
    Blöd...aber das ist das Leben

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Du Butterblume, es gibt tatsächlich auch Arbeitgeber die ganze Ferienprogramme für die Kinder ihrer Angestellten zur Verfügung stellen. Und eine Bezuschussung lohnt sich im Prinzip für beide Seiten. Das fällt unter Entgeltumwandlung, sprich durch den Wegfall von Steuern uns Sozialabgaben, ist das nicht mal so kostenintensiv und gut fürs Image ist das auch :sonne

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Du Butterblume, es gibt tatsächlich auch Arbeitgeber die ganze Ferienprogramme für die Kinder ihrer Angestellten zur Verfügung stellen. Und eine Bezuschussung lohnt sich im Prinzip für beide Seiten. Das fällt unter Entgeltumwandlung, sprich durch den Wegfall von Steuern uns Sozialabgaben, ist das nicht mal so kostenintensiv und gut fürs Image ist das auch :sonne


    ... das gibt es wirklich hier in Deutschland?


    ... gehört hab ich da bisher nur für "gehobener Jobs" und eben nicht hier davon... wäre echt toll... wenn es auch hier so etwas gibt.

    Einmal editiert, zuletzt von Marian14 ()

  • Wow,


    erstmal vielen Dank für das Welcome, die vielen Antworten und Meinungen.


    Zunächst einmal arbeite der KV bei einem Chemiekonzern mit Vollkonti-Schichten, d. h. Frü-, Spät- und Nachtschicht alle 2-4 Tage im Wechsel + Wochenenden + sämtliche Feiertage.
    Durch seine Wechselschichten und die Wochenendzuschläge kratzt er locker an das 7-stellige Jahresbrutto.
    Feste Termine für die Kids gibt es nicht, da es der Schichtkalender höchstens alle 5 Wochen mal für ein Wochenende die Kinder zu dem KV gehen, weil er dann frei hat.
    Bei so einem Jahresbrutte sehe ich irgendwie nicht ein diese Kosten für seine eigentliche, mündlich und per Email vereinbarte Ferienzeit mit den Kindern zu bezahlen. Ich durfte ihm sogar den Friseurbesuch den er mit meinem Sohn gemacht hat, zurück erstatten.....als nächstes erfolgt dann sicherlich der nächste MC Donald´s Besuch oder die Rechnung für´s Grillen.....!!
    Ich kann nix dafür das sein Chef ein Urlaubsverbot erlassen hat, in seiner Zeit mit den Kindern.
    Lt. seiner Meinung ist er weder verpflichtet zu zahlen geschweige denn dazu verpflichtet die Kinder überhaupt zu nehmen. Mal ehrlich, welcher liebender Vater redet denn so?????


    Es wird sicherlich darauf hinaus laufen das ich seine Zeche bezahlen darf, aber ich werde mich auf jeden Fall bei einem Rechtsanwalt schlau machen.


    An dieser Stelle möchte ich mich erstmal bedanken.


    Claudia

  • Du bekommst für beide Kinder inkl. Kindergeld ca. 1200 Euro/Monat. Ich denke, dass da auch mal eine 14-tägige Ferienbespaßung gut zu wuppen ist.


    Ich finde es faszinierend wie schnell hier nur anhand des Unterhalt+Kindergeld entschieden wird ob sich jemand etwas leisten kann oder nicht. Wenn sie 30-35 Stunden arbeitet und nur den Mindestlohn bekommt kann sie sich trotz des tollen Unterhalts nicht die oft um die 300€ teure Ferienbespaßung leisten. Da bewirkt der Unterhalt nur, dass sie nicht aufstocken muss. Weit vom Harz IV Satz ist man da trotzdem nicht entfernt... :tuedelue

    Einmal editiert, zuletzt von Karamellka ()