Beiträge von Claudia1968


    Es geht doch darum, dass eine Ferienfreizeit für sie in diesem Fall eine unerwartete außerordentlich hohe finanzielle Belastung darstellt, die NUR darin begründet ist, dass der KV seinen Umgang, den er ihr schriftlich zugesagt hat, nicht wahrnimmt. Alle anderen Kosten, die durch die Kinder entstehen deckt sie durch Unterhalt, Kindergeld usw. Ob sie die anderen hohen Beiträge für z.B. Klassenfahrten so trägt oder es sich über mehrere Monate zusammenspart weiß ich natürlich nicht. Aber eine Klassenfahrt ist Monate vorher bekannt und da kann man natürlich argumentieren, dass sie das Geld aus dem Unterhalt dazu verwenden muss (wenn nötig monatlich 100€ beiseite legen) Auf dieses Ereignis konnte sie aber nicht sparen, weil es für sie kurzfristig und unerwartet auftratt. Die Kosten einer Ferienfreizeit übersteigen die einen "normalen" Ferienbetreuung bei weiten. Somit sehe ich da schon den KV in der Pflicht. Denn es war seine Umgangszeit. Und in seiner Umgangszeit hat er für Betreuung zu sorgen.

    Ja, das sehe ich auch so.
    Die laufenden Kosten für die Schule, wie Bücher, Hefte etc. sowie Klassenfahrten sind kalkulierbar und lange im Voraus bekannt, so dass ich mir diesen Betrag monatlich weg legen kann und bei Bedarf darauf zugreife. Kein Ding, das mache ich so.
    Hier geht es mir eigentlich nur um das Prinzip - er kann die Kinder aufgrund einer Veranlassung seines Chefs nicht nehmen und ich muss dafür sorgen das sie untergebracht sind. Mal abgesehen davon, dass ich mir das Geld für die Ferienfreizeit leihen selber leihen musste, ist das doch nicht fair.
    Durch einen Jobwechsel sind wir zum Glück nicht auf irgendwelche Zuschüsse etc angewiesen, allerdings kann ich auch mein Geld nicht einfach zum Fenster raus werfen für Dinge für die ich nichts kann.
    Da wir das gemeinsame Sorgerecht haben, stehen wir hier beide auch in der Sorgepflicht. Ich bin nach wie vor bereit 50% des Beitrages für die Ferienfreizeit zu tragen - wie schon gesagt, ich kann für diese Situation nichts. Und ich glaube das es mehr als ein faires Angebot von mir ist.
    Meine Anwältin sieht es genauso! Und sie wird den KV anschreiben.
    Nachher soll ich noch für z. B. einen McDonald´s Besuch mit den Kindern bezahlen......


    :thanks:


    an Alle, die geantwortet haben.


    LG
    Claudia

    Hallo Markus,


    der Richter hat bei der Scheidung- und Unterhaltsverhandlung diese 128% fest gesetzt. Ob man das nachträglich an das Jahresgehalt ändern kann weiss ich nicht. Aber auch hier werde ich mich schlau machen.


    LG
    Claudia

    Wow,


    erstmal vielen Dank für das Welcome, die vielen Antworten und Meinungen.


    Zunächst einmal arbeite der KV bei einem Chemiekonzern mit Vollkonti-Schichten, d. h. Frü-, Spät- und Nachtschicht alle 2-4 Tage im Wechsel + Wochenenden + sämtliche Feiertage.
    Durch seine Wechselschichten und die Wochenendzuschläge kratzt er locker an das 7-stellige Jahresbrutto.
    Feste Termine für die Kids gibt es nicht, da es der Schichtkalender höchstens alle 5 Wochen mal für ein Wochenende die Kinder zu dem KV gehen, weil er dann frei hat.
    Bei so einem Jahresbrutte sehe ich irgendwie nicht ein diese Kosten für seine eigentliche, mündlich und per Email vereinbarte Ferienzeit mit den Kindern zu bezahlen. Ich durfte ihm sogar den Friseurbesuch den er mit meinem Sohn gemacht hat, zurück erstatten.....als nächstes erfolgt dann sicherlich der nächste MC Donald´s Besuch oder die Rechnung für´s Grillen.....!!
    Ich kann nix dafür das sein Chef ein Urlaubsverbot erlassen hat, in seiner Zeit mit den Kindern.
    Lt. seiner Meinung ist er weder verpflichtet zu zahlen geschweige denn dazu verpflichtet die Kinder überhaupt zu nehmen. Mal ehrlich, welcher liebender Vater redet denn so?????


    Es wird sicherlich darauf hinaus laufen das ich seine Zeche bezahlen darf, aber ich werde mich auf jeden Fall bei einem Rechtsanwalt schlau machen.


    An dieser Stelle möchte ich mich erstmal bedanken.


    Claudia

    Hallo, :hilfe


    ich bin neu hier im Forum und bis jetzt habe ich es irgendwie geschafft die Fragen betreffend Unterhalt, Umgang etc. selbst zu klären.
    Jetzt kommt eine völlig neue Situation ....
    Für die Sommerferien war es geplant das meine Kinder (12 und 9) für die letzten drei Wochen zu Ihrem Vater gehen. Diese Planung hat der Arbeitgeber meines Exmannes zu Nichte gemacht in dem er über die Sommerferien ein betriebsbedingtes Urlaubsverbot erlassen hat. So, da ich keine sechs Wochen am Stück Urlaub nehmen kann, habe ich meine Kinder für eine 14-tägige Ferienfreizeit angemeldet, (bin froh das ich überhaupt noch etwas bekommen habe).
    Mein Exmann weigert sich die Hälfte dazu zu legen mit folgenden Argumenten: 1. Ich bekäme für die Kinder genug Unterhalt - lt. DDF-Tabelle die 5. Stufe = 128%, 2. Wären solche Veranstaltungen mit dem Unterhalt abgegolten.
    Da ich leider nicht die Möglichkeit habe die Kinder bei Verwandten unter zu bringen (Großeltern-geht aus gesundheitlichen Gründen nicht) und ich die Kinder auch keine drei Wochen hier alleine lassen möchte, stehe ich nun da und würde gerne wissen, ob das alles so richtig ist. Die Firma meines Ex gibt nichts dazu und ich soll jetzt wirklich alles selber bezahlen?????
    Klar, muss er bei der Stufe 5 in der Tabelle nicht weiter mehr bezahlen, wie Schulbücher, Kleidung etc., aber zählt diese außergewöhnliche Situation ebenfalls dazu????


    Wer schon mal Erfahrungen mit so einer Situation hatte, den bitte ich um Antwort.


    :thanks: