KV gegen Schulwechsel während des Schuljahres

  • Hallo Zusammen,


    in den nächsten Wochen wird sich entscheiden, ob ein Umzug ins Haus steht. Mit dem Umzug wäre natürlich auch ein Schulwechsel fällig (Kinder sind jetzt 3. Klasse). Dies ist dem KV schon länger bekannt und war nie ein Thema (die Entscheidung Umzug zieht sich schon einige Monate). Natürlich hatte auch ich gehofft, nach den diesjährigen Sommerferien bereits wechseln zu können.


    Heute kam es plötzlich zur Diskussion, ob schon was bezgl. Umzug bekannt wäre und was dann mit der Schule wäre... Ich erklärte ihm also erneut: noch keine Entscheidung und wenn positiv, dann natürlich Schulwechsel...


    Also DAS geht ja wohl gar nicht und da stimmt er nicht zu. Ich solle mir dann was einfallen lassen....


    Jetzt meine Fragen:


    Muss er diesem Schulwechsel zustimmen?
    Was passiert, wenn ich den Schulwechsel ohne seine Unterschrift hinbekomme... drohen mir "Konsequenzen"?


    Ich bin ein bisschen platt, was dem KV nun schon wieder querliegt :Hm


    Gruß, Hope

    Ich habe mich entschieden und sage: VIELLEICHT :D:pfeif

  • Er ist doch prinzipiell mit dem Umzug einverstanden , oder?
    Eigentlich muss das Kind dann auch die Grundschule des Einzugsbereichs besuchen, oder man muss einen Freistellungsantrag an der alten Grundschule stellen.


    Wäre es denn überhaupt eine Option, noch bis Schulljahresende die alte Grundschule zu besuchen? Ginge das Entfernungsmässig? ÖPNV ?
    Wechsel mitten im Schuljahr ist immer blöd, aber kommt immer mal vor.
    Hatten wir auch in der 3. Klasse und für Kind war es ok.

  • Es geht um 10 km. Der Umzug ansich war bis jetzt kein Thema. Und heute plötzlich das.


    Busverbindung in die alte Schule wäre dann gleich null, selber fahren beruflich schwer machbar.


    Für den KV würde sich null ändern... er wohnt jetzt 50 km entfernt und nachher genauso viel. Die Schule spielt jetzt keine Rolle und nachher auch nicht. Es ist reine Schikane, nicht mehr und nicht weniger.

    Ich habe mich entschieden und sage: VIELLEICHT :D:pfeif

  • Und wie wäre denn die Vorgehensweise, wenn ich umziehen will? Ich denke, so wie er jetzt tickt, wird er freiwillig nix zustimmen. Ich werde aber relativ schnell der Wohnung zustimmen müssen...

    Ich habe mich entschieden und sage: VIELLEICHT :D:pfeif

  • Dann wird ein Wechsel in die Grundschule des Einzugsbereichs wohl auch am meisten Sinn machen.


    Wäre es vielleicht möglich zum Halbjahr zu wechseln?


    Aber ansonsten würde ich dem gelassen entgegen sehen.
    Wie sollen die Kinder zur Schule kommen? Wäre er bereit täglich zu fahren?
    Mit welchem Grund soll man sie freistellen lassen?
    Abwarten und Tee trinken!

  • Hallo


    Bei 10km, wenn sich an der Gesamtentfernung nicht einmal etwas ändert, brauchst du nicht einmal die Zustimmung. Und da das Kind schulpflichtig ist, stets die nächstgelegene Schule zu wählen wäre, würde ich mal Elin zitieren wollen: "Verklag mich doch!"


    Ansonsten: Cross the bridge, when it comes to it. Noch ziehst Du ja nicht um.


    Gruß

  • Soweit ich das mitbekommen habe, MUSS ja gewechselt werden.


    Natürlich würde ich versuchen, es zum Halbjahr oder Weihnachten zu schieben, wenn möglich, aber ein ganzes Schuljahr wird echt kompliziert.


    Und wie schon gesagt: für IHN spielt der Umzug entfernungstechnisch keine Rolle. Umgang, Entfernung...alles bleibt. Ich weiß nicht wirklich, was er jetzt damit bezweckt.


    Ich glaube nicht, dass er täglich 50 km (einfach) fährt um die Kinder nachher zur Schule zu bringen bzw. abzuholen. Ich könnte es ihm ja mal vorschlagen...;)


    Elin... das sagst du was! Unglaublich, oder? Wobei jetzt echt mal ne lange Zeit Ruhe war...

    Ich habe mich entschieden und sage: VIELLEICHT :D:pfeif

  • aber es geht doch nicht um seinen Fahrtweg - sondern er führt den Klassenwechsel als ungünstig an - da sollte man ihm zumindest zuhören, auch wenn man es am Ende nicht ändern kann.
    Aber das er da zumindest Bedenken äußerst, finde ich ganz normal. In meinem Umfeld geht ein Kind jetzt auch noch ein ganzes Jahr (4. Klasse) auf die alte Schule, ca 15 km, weil die Eltern
    gemeinsam sich gegen einen Schulwechsel entschieden haben, weil sie nicht soviel Unruhe (Umzug & Wechsel) verursachen wollten.

  • Es geht um 10 km. Der Umzug ansich war bis jetzt kein Thema. Und heute plötzlich das.


    Busverbindung in die alte Schule wäre dann gleich null, selber fahren beruflich schwer machbar.


    Für den KV würde sich null ändern... er wohnt jetzt 50 km entfernt und nachher genauso viel. Die Schule spielt jetzt keine Rolle und nachher auch nicht. Es ist reine Schikane, nicht mehr und nicht weniger.


    Hallo hope81,


    da macht es sich Kindesvater aber etwas einfach!


    Etwas zu verweigern nur weil man Lust zum Verweigern hat ist nicht vorgesehen im Familienrecht und ist auch nicht Sinn des gemeinsamen Sorgerechts. Normalerweise ergibt sich die zu besuchende Schule aus dem Wohnort, vor allem wenn es sich dabei um die Regelschule handelt. Würde Kindesvater die Unterschrift verweigern wollen nach einem Umzug wird diese wohl recht schnell "ersetzt" werden vom Familiengericht, die Kinder sind ja schulpflichtig. Selbst wenn es sich um eine Privatschule handeln würde, die die Kinder derzeit besuchen, wäre für sie nun einmal nicht die Möglichkeit für sie gegeben, dort hin zu gelangen.


    Kommt Kindesvater nun auf die Idee, er könne dann einfach den Umzug als Solchen nicht "genehmigen", so macht er es sich auch hier recht einfach. Zwar ist seine Unterschrift zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erforderlich falls es sich nicht um die gleiche Stadt handelt (dann wäre es eine Ummeldung, über die Du alleine entscheiden würdest), aber auch hier ist es mit dem Verweigern nicht getan, er darf ja Dein Recht auf Freizügigkeit nicht einschränken. Allenfalls kann er selbst das ABR beantragen, wobei dann zu erklären wäre, warum die Kinder durch einen Wechsel zu ihm einen wesentlichen Vorteil haben sollen und müsste dann feststellen, dass er selbst den Kids auch nicht die gewohnte Schule erhalten kann. Auch dieses Ansinnen dürfte also wenig Aussicht auf Erfolg haben, zumal ja mit einer Umsiedelung zu ihm die Kids zusätzlich zur Schule auch die Hauptbezugsperson im Alltag verlieren würden.


    Die korrekte Vorgehensweise ist kurz gefasst diese: Den Kindesvater über jeden Schritt informieren, den Du tust. Eventuell informiert er sich dann ja tatsächlich bei einem kompetenten Fachanwalt über seine tatsächlich vorhandenen Möglichkeiten zu verhindern. Falls nicht, solltest Du dann eben rechtzeitig die notwendigen Anträge stellen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • @ Lena... da stimm ich dir auch voll und ganz zu, dass der KV gehört werden sollte und solche Dinge nicht ohne ihn entschieden werden sollten.


    ABER: irgendwo muss es doch auch eine Grenze zwischen aufrichtigen Intresse im Sinne der Kinder und reiner Schikane geben. Das Interesse an Schule war in den letzten zwei Jahren gleich null, Elterngespräche usw. wurden nie wahrgenommen, es wurde nicht nachgefragt, sich nicht beteiligt und jetzt meint er mitreden zu müssen und es uns schwer machen zu müssen.


    Auch ich mach mir das alles nicht leicht und hab ein schlechtes Gewissen den Kinder gegenüber, aber sie in der alten Schule zu lassen wären mehr Unruhe und Umstände als ein Wechsel. Und ich denke, es ist machbar, zumal meine beiden (Zwillinge) davon profitieren, dass sie das nicht allein durchstehen müssten.

    Ich habe mich entschieden und sage: VIELLEICHT :D:pfeif

  • Umzug der Kinder wie Schulwechsel betreffen unbestritten das gemeinsame Sorgerecht und brauchen daher die Zustimmung des Vaters. Aus dem Threadstart ist ein bisschen herauszulesen, dass mit dem Umzug innerhalb der Ferien gerechnet wurde, also auch mit einer Einschulung zum Schuljahresbeginn. Dieser Situation scheint der Vater zugestimmt zu haben. Die veränderte Situation findet nicht seine Zustimmung. Könnt ihr euch nicht einigen, wird vom Gericht entschieden. Da müsste jede Seite Argumente vorlegen, weshalb der Umzug in der Schulzeit oder zum Halbjahr oder Schuljajrsende stattfinden sollte. Auch wenn eine Tendenz eher für die Pläne des Betreuungselternteils sprechen, ist die Situation wohl nicht ganz eindeutig. Das loesungsorientierte Elterngespraech wäre hier sicherlich ideal.
    Allgemein nehmen heutzutage Kinder normalerweise keinen seelischen Schaden, wenn sie neue Sozialkontakte Schlüssen müssen. Und lernen, sich auf andere Lehrer einzustellen, fördert manchmal mehr, als es bremst. Die Argumente des Vaters müssten also schon speziell sein ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Meine Erfahrung :


    Die Regelschule, so nennt man in rlp die zuständige Schule im Einzugbereich, erwartet nur 1 Unterschrift, da Schulpflicht besteht.


    Das Einwohnermeldeamt benötigt beide Unterschriften, zb. Auch beim Ausstellen von Pässen. Verweigerung der Unterschrift kommt bei keinem Anwalt oder Richter gut an, gerade wenn wir hier von 10 km reden. Bei mir waren es 7km.


    Lass dich nicht beirren, im Ernstfall muss er argumentieren, warum die Kids besser bei ihm leben........


    Oder er zieht an deinen jetzigen Wohnort, nimmt die Kids zu sich damit kein Schulwechsel stattfinden muss :dribbel


    LG Lichtengel

    Wir alle sind Sonderfälle.

    Einmal editiert, zuletzt von Lichtengel ()

  • Oh mein Gott, genau mein Thema!!! Es ist wie die anderen sagen. Der Vater kann sich sperren und du hast den Ärger. Schau mal unter "Ich hab solchen Schiss" - da kannst Du nachlesen was das für eine Freunde machen kann. Ohgottohgottohgott!

  • in den nächsten Wochen wird sich entscheiden, ob ein Umzug ins Haus steht. Mit dem Umzug wäre natürlich auch ein Schulwechsel fällig ... Dies ist dem KV schon länger bekannt und war nie ein Thema (die Entscheidung Umzug zieht sich schon einige Monate). Natürlich hatte auch ich gehofft, nach den diesjährigen Sommerferien bereits wechseln zu können.


    Heute kam es plötzlich zur Diskussion, ob schon was bezgl. Umzug bekannt wäre und was dann mit der Schule wäre... Ich erklärte ihm also erneut: noch keine Entscheidung und wenn positiv, dann natürlich Schulwechsel...


    Also DAS geht ja wohl gar nicht und da stimmt er nicht zu. Ich solle mir dann was einfallen lassen....

    Natürlich würde ich versuchen, es zum Halbjahr oder Weihnachten zu schieben, wenn möglich, aber ein ganzes Schuljahr wird echt kompliziert.

    Hallo hope81.


    Zunächst einmal finde ich deine Position verständlich. Du bist genervt weil du in den Seilen hängst wie, wann und ob es nun mit dem Umzug voran geht.
    Schön, dass das Thema Umzug und Schulwechsel zwischen euch Eltern einvernehmlich geregelt werden sollte.
    Nun hast du den Vater auf sein Nachfragen hin informiert, dass wenn ein Schulwechsel im laufenden Schuljahr nötig sein sollte, du das auch selbstverständlich machen würdest. Wobei, in deinem nächsten Beitrag sagst du ja, du würdest auch versuchen, die Schule erst zum Halbjahr zu wechseln. Weiß er denn, dass du bei sofortigem Umzug die Schule erst zum Halbjahr wechseln würdest?


    Denn, nicht immer will ein Vater mit GSR querrschießen. Natürlich ist es ein leichtes für ihn, erst einmal Nein zu sagen. Genauso wie es für dich ein leichtes war ihn vor vollendete Tatsachen zu stellen.


    In einer zusammen lebenden Familie sind sich die Erziehungsberechtigte auch nicht immer einig. Ich bin sicher wenn ihr die Vor-und Nachteile für die Kinder beredet und du deine Bereitschaft signalisierst seine Einwände ernstzunehmen, dass ihr dann auch eine Lösung finden werdet.
    Im übrigen muss ein Kind bei Schuleintritt in der Einzugsschule angemeldet werden. Bei Umzug ist die Vorgehensweise eine andere.


    Gruß



    Merkwürdig, wie manche eine einfache Frage wieder in Richtung Grundsatzdiskussion lenken wollen. Was haben denn die rechtliche Stellung und die Chancen des Vater bei Antrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit der Frage zu tun, ob man sein Kind bei Umzug mit oder ohne Unterschrift des zweiten Erziehungsberechtigten in der neuen Schule anmeldet? Natürlich wird kein Richter dem Vater das ABR zusprechen. War auch niemals die Frage. Überflüssig bis kontraproduktiv der Hinweis. Soll das verwirren? Soll das von seinem Vetorecht auf Grund von Bedenken bei der Schulanmeldung ablenken? Das hat er nämlich.


    Eigenmächtig entscheiden und den Vater dann informieren ist nicht Sinn des Familienrechts, auch nicht der gemeinsamen Sorge. Der Dialog im Sinne und zum Wohle des Kindes soll erzielt werden. Das schafft man nicht durch Machtspielchen.

  • Ich denke schon, dass sich die Antworten auf die gestellten Fragen beziehen:


    Jetzt meine Fragen:


    Muss er diesem Schulwechsel zustimmen?
    Was passiert, wenn ich den Schulwechsel ohne seine Unterschrift hinbekomme... drohen mir "Konsequenzen"?

    Und klar hat es schon ABR-Wechsel gegeben aufgrund von Umzügen und Schulwechsel. Immer dann, wenn Eltern sich nicht einig werden und Familiensachen vor den Kadi gehen, gibt es eine manchmal vermaledeite Eigendynamik. (An bestimmten Tagen wächst da bei mir der böse Verdacht, Fam-Richter treffen die ein oder andere chaotische Entscheidung mit Absicht, um einfach Familien vorab zu drängen, sich vernünftig und ohne Kadi zu einigen. Aber das ist nur ein emotionales Gefühl ...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hast du ihm gesagt,dass du versuchst zu den Ferien zu wechseln? Schlage ihm doch folgendes vor, der Wechsel erfolgt in dem Ferien nach dem ihr umgezogen seid. Da ja alle paar Wochen Ferien sind, wären es höchstens 1-2 Monate Mehraufwand. Und in den Ferien können sie dann dienen Umgebung und sicher auch neue Mitschüler schon mal so kennenlernen. Und ankommen. Ich fände so einen adhoc Wechseln auch nicht so prickelnd. Wenn er sich dann quer stellt, geht es nur um Schikane