Hallo,
wir sind auf Eigenbedarf aus der Wohnung gekündigt worden.
KV und ich gleich sorgeberechtigt aber der mal wieder wie immer (seit 2 Jahren keein Kontakt zum Kind) unerreichbar.
In einem anderen Thread wurde mir mal geschrieben ich brauche unbedingt seine Zustimmung.
Macht das Sinn zum Familiengericht zu gehen und mir dort eine Zustimmung zu holen?
Wir müssen umziehen und der Wohnungsmarkt ist schwierig, wenn ich was krieg muss ich zuschlagen.
Wie sieht das aus bei Kündigung auf Eigenbedarf? Wir haben ja keine Wahl....
Danke