Gegen den Willen des Kindes schnitt KV ihre Haare ab

  • Mach Fotos vom Vorfall, dokumentiere ihn.


    Ich würd aber trotzdem beim JA den Vorfall melden, nicht dass dir n Strick draus gedreht wird.

  • :scared schrecklich


    Die arme kleine maus!


    Ich verstehe einfach nicht warum das geriicht das kind zum umgang zwingen kann. Und dir, wenn sie nicht will, mangelnde mithilfe unterstllen. Warum konzentrieren die sich nicht einfach darauf warum sie nicht will und klären das mit dem kv.


    Bei uns hieß es wir können sie nicht zwingen und basta

  • Wenn ich sie nicht überzeugt bekomme, werden wir Ärger bekommen. Zumal Kv und ich auch gerade vor Gericht sind. Wenn ich Kind nicht rausgebe oder sie sich mit allen Mitteln wehrt, heißt es dass ich sie nicht genug motiviere.


    Na, vor Gericht seid ihr dann ja richtig denn nach meinem Wissen liegt hier der Tatbestand der Körperverletzung nach STGB §223 vor:


    Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Auszug aus den Beispielen:
    Mod.-Hinweis: Zitat entfernt. Hier bitte keine Texte einstellen, die nicht von einem selbst stammen. (Vor allem nicht auch noch Texte aus Rechtskommentaren.) Das Forum kann kostenpflichtig abgemahnt werden, der Schreiber kann strafverfolgt werden. Bitte haltet euch an das geltende, nun wirklichallseits bekannte Recht! Volleybap
    so habe ich es erg**gelt weil ich so was auch schon beim ersten lesen gedacht habe.


    Also stellt sich für mich nicht die Frage wie Du Töchterchen motivierst sondern ob das Jugendamt einen Notdienst hat
    bzw Du, zum Schutz des Kindes, Anzeige erstatten must /solltest?


    lg hamster

    Wenn ich in die Hölle komme, verlässt der Teufel seinen Thron und flüstert:


    "Willkommen zurück Meisterin!"

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Bin gerade total froh, dass kein Kontakt zwischen KV und meinem Kind besteht.
    Wenn einer sowas mit meinem Sohn veranstaltet, dem würde ich was erzählen!
    Halte bitte zu Deiner Tochter. Ich würde sie nicht mehr so schnell zu dem KV lassen.
    Meiner Meinung nach ist sowas auch Körperverletzung. Man darf nicht einfach so lange Haare so kurz schneiden.

    :sonne :sonne :sonne :sonne :sonne

  • Das wird ja immer besser bei euch. :(


    Also, ich würde sie NICHT gegen ihren Willen zu KV geben, sonst wird ihr Vertrauen zu Dir doch genauso enttäuscht.


    Das ist/war Körperverletzung und KEINE Bagatelle.
    Hatte da mal mit meiner Anwältin drüber gesprochen, das Thema war bei uns auch mal aktuell.
    Ich würd ihn anzeigen, nicht der Strafe wegen, aber um ihm Grenzen aufzuzeigen und ihn gehörig in seine Schranken zu weisen.


    Da ist eine Grenze massiv überschritten worden, wenn Du jetzt die Füße still hältst, was kommt als Nächstes?


    Ich wünsch Dir ganz viel Kraft :troest

    Sie mag vielleicht klein sein, aber sie ist die ganz große Liebe...


    An seinen Vorfahren kann man nichts ändern, aber man kann mitbestimmen, was aus den Nachkommen wird.
    - François de La Rochefoucauld -

  • Also stellt sich für mich nicht die Frage wie Du Töchterchen motivierst sondern ob das Jugendamt einen Notdienst hat
    bzw Du, zum Schutz des Kindes, Anzeige erstatten must /solltest?


    Entschuldigt, wenn es jetzt nach "kalten" Mutterherz klingt, dabei ist es gar nicht so, glaubt mir. Wäre ich nicht so wütend könnte ich heulen. Das JA und die Polizei hat mir damals nicht geholfen, als Kind die Beule an der Stirn hatte und Kind sagte, dass Papa sie geschlagen hat oder wo Kind an den Allergieschocks fast gestorben wäre. Da wird mir die Polizei bestimmt nicht helfen, wenn ich mit "abgeschnittenen" Haaren komme.


    Langsam weiß ich nicht mehr was ich tun soll. Ich halte mich an die Regeln, weil ich Kind langfristig helfen will und nicht nur wegen einem Umgangstag. Mir tut es auch in der seele weh, wenn ich Kind zwingen, überreden, motivieren was auch immer machen muss, aber es wurde nun mal so angeordnet. Der KV hat schon mehrmals BEWIESEN UNGERECHTFERTIG Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft gegen mich beantragt. Das wäre jetzt für den Ersatztag für ihn ein gefundenes Fressen.


    Ich verstehe manchmal echt nicht wie ich mich in diesen Mann verlieben konnte und meiner Tochter ihn als Vater zugemuten konnte.


    Ich liebe meine Tochter mehr wie mein eigenes Leben und sie ist so stark, da sie mir trotz der "niederlagen" immer noch vertraut, aber mit welcher Begründung soll ich absagen. Krank? Muss ich zum Arzt, ob er mich krank schreibt fraglich und was vermittle ich Kind damit?! Ich will sie schützen keine Frage, aber ich will nicht alles nur noch schlimmer machen.

  • Mich würde vor allem interessieren, wie ein NIKOTINkaugummi in die Haare des Kindes gekommen ist??! Das wird sie ja hoffentlich nicht gekaut haben??!


    Ansonsten gehe ich absolut mit FrauRautsteiger mit, genau so würde ich es machen. Den nächsten Umgangstermin könnte er sich bei mir erstmal abschminken - vor allem dann, wenn er es bis dahin nicht für nötig hält, die Sachlage mal zu kommentieren.


    Mag ja sein, dass die Haare wieder wachsen - das Vertrauen seiner Tochter zu ihm wächst nur leider nicht parallel mit.

  • Dann sprich zuerst mit deinem Rechtsbeistand wenn du dir unsicher bist und melde dich trotzdem beim JA.


    Jetzt mal ernsthaft, für mich klingt das so als wäre er ausgerastet weil sie gemeint hat du solltestest das mit dem Kaugummi lösen. Was passiert wenn sie sagt ihr schmeckt sein Essen nicht.. landet sie dann mit ner Dose Hundefutter in der Abstellkammer? Wo endet das alles dann? Der Mann hat offensichtlich keine Kontrolle über sich.

  • Da wird mir die Polizei bestimmt nicht helfen, wenn ich mit "abgeschnittenen" Haaren komme.


    sorry kügelchen, selbst wenn die Polizei keinen Handlungsbedarf sieht,
    so ist doch wenigstens eins geschehen mit einem Vorsprechen deinerseits:


    der Vorfall wird Aktenkundig und somit nachvollziehbar



    Nichts tun, weil die Polizei dir nicht hilft - Entschuldigung aber das sit doch keine Option!

    Wenn ich in die Hölle komme, verlässt der Teufel seinen Thron und flüstert:


    "Willkommen zurück Meisterin!"

  • Hallo kügelchen,


    also logisch klingt das was der Vater getan hat, nicht! Wenn ich mit dir gerade vor Gericht bin, schneide ich doch dem Kind nicht die Haare von der Taille bis auf Kinnhöhe ab und verletze mein Kind noch am Ohr, oder?


    Ich jedenfalls würde mit dem Kaugummi im Haar zu dir fahren und erst dann, kannst du meinet wegen entscheiden, wie weit das Haar abgeschnitten wird.


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • va, wenn die kleine auch noch eine sichtbare verletzung am ohr hat und sich dagegen gewehrt hat! das war körperverletzung! :kopf

    "und sobald du die antwort hast, ändert das leben die frage..."


    "you will never truly understand something, until it actually happens to you!"

  • Vielleicht habt ihr Recht. Ich werde mal meine Schwester bitten zu kommen. Ich kann ja erstmal auf die Wache fahren und denen die Situation schildern.


    Ob es aktenkundig wird weiß ich nicht. Die Beule und die Allergieschocks wurden bei der Polizei nicht vermerkt, OBWOHL ich da war und "vorgesprochen" habe.


  • DU bist aber auch nicht der vater, um den es hier geht. was in deiner welt unlogisch ist, muss es in seiner noch lange nicht sein.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • Hallo Kügelchen,


    ich kann Grinsekatze und all denen, die die Körperverletzung angeführt haben, nur beipflichten. Und in gar keinem Fall würde ich versuchen, mein Kind zu motivieren, zu jemdandem zu gehen, der sich derart übergriffig verhält.


    Wenn Du Dir wirklich Sorgen wegen des Gerichts machst, empfehle ich, das Jugendamt ins Boot zu holen, möglichst noch morgen. Die Verletzung sowie die abgeschnittenen Haare würde ich per Bild dokumentieren. Wenn Du ganz auf Nummer sicher gehen willst, kannst Du die Verletzung sowie den psychischen Zustand des Kindes vom Arzt dokumentieren lassen. Das sollte vor Jugendamt und Gericht Argument genug sein.


    Ich drücke Euch die Daumen, dass die Kleine das Erlebte möglichst bald verarbeitet. Ein solches Erlebnis wünscht keiner seinem oder überhaupt irgendeinem Kind.

    § 1314 Abs. 2 Satz 1: "Eine Ehe kann [...] aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusslosigkeit [...] befand." :)


    Das Beste am absoluten Tiefpunkt ist, dass es nur noch in eine Richtung gehen kann: bergauf!


    Solange immer ein anderer schuld ist an dem, was einem selbst schief läuft, stimmt etwas im Leben nicht.

  • Zumal Kv und ich auch gerade vor Gericht sind. Wenn ich Kind nicht rausgebe oder sie sich mit allen Mitteln wehrt, heißt es dass ich sie nicht genug motiviere.


    Du hast sie motiviert, und was ist dabei rausgekommen? Ein übergriffiger KV, Körperverletzung, seelische Misshandlung Schutzbefohlener.
    Ein Richter, der das nicht kapiert, sollte kein Familienrichter sein...
    Würde mir einer die Haare abschneiden, würde ich ihn anzeigen, aber garantiert nicht wieder zu ihm hingehen. Was Du nicht willst das man dir tu...

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Hallo denkeschoen


    Zitat

    DU bist aber auch nicht der vater, um den es hier geht. was in deiner welt unlogisch ist, muss es in seiner noch lange nicht sein.


    Das weiß ich selbst, aber stelle dich hier nicht als Allwissend hin!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Zitat

    der Vorfall wird Aktenkundig und somit nachvollziehbar

    Das ist das A und O. Sollten weitere Vorfälle folgen, ist es schwer zu sagen "ja und damals, da hat er...." - das glaubt Dir kein Mensch. Solche Dinge müssen sofort offiziell fest gehalten werden und Dir würde ich raten Protokoll zu führen. Über Gespräche, Übergaben, auch Gespräche mit dem Kind. In der Wortwahl sachlich, aber genau. Deine Protokolle sind gerichtsverwertbar (denn wenn Du etwas ohne Protokoll aus dem Gedächtnis erzählst, ist es nichts anderes... es ist ein Protokll, bloß aus dem Gehirn ungenauer). Auf die Notizen muss drauf: Datum/Uhrzeit des Gesprächsbeginns, Beteiligte/Anwesende Personen, Ende des Gesprächs mit Uhrzeit, Ort und Datum/Uhrzeit wann Du es protokkoliert hast. Das ist manchmal ne Schweinearbeit, die aber Sinn macht. Auch Termine/Gespräche mit dem JA oder anderen Stellen. Die schieben sich nämlich gerne mal die Verantwortungen hin und her und nachher haben sie das angeblich nie SO gesagt, sondern man hat es falsch verstanden. Ruhig während der Termine Stichworte machen, die dürfen oder sollen sogar wissen, dass Du sie beim Wort nimmst.
    Ich wünsche Euch viel Glück.

    LG Sankofa



    Mit dummen Menschen zu streiten ist wie gegen eine Taube Schach zu spielen.
    Egal wie gut Du Schach spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf
    das Brett kacken und herum stolzieren als hätte sie gewonnen.


  • man stellt sich keineswegs als allwissend hin, wenn man dich daraufhinweist, dass es unangebracht ist, hier die schilderungen der mutter implizit als unglaubwürdig hinzustellen, nur weil du es anders machen würdest.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • man stellt sich keineswegs als allwissend hin, wenn man dich daraufhinweist, dass es unangebracht ist, hier die schilderungen der mutter implizit als unglaubwürdig hinzustellen, nur weil du es anders machen würdest.

    also so hab ich das nicht verstanden

  • man stellt sich keineswegs als allwissend hin, wenn man dich daraufhinweist, dass es unangebracht ist, hier die schilderungen der mutter implizit als unglaubwürdig hinzustellen, nur weil du es anders machen würdest.


    Ich glaub so hat er das gar nicht gemeint, klingt in meinen Ohren so als könne er das Verhalten einfach nicht nachvollziehen.

    Sie mag vielleicht klein sein, aber sie ist die ganz große Liebe...


    An seinen Vorfahren kann man nichts ändern, aber man kann mitbestimmen, was aus den Nachkommen wird.
    - François de La Rochefoucauld -