Hallo.
Mein Ex hat letzten Monat beim JA den Unterhalt titulieren lassen. Wir haben vorher den Unterhalt zusammen persönlich ausgerechnet (also nicht die Hilfe vom JA oder Anwalt in Anspruch genommen).
Jetzt hat sich herausgestellt, dass wir 2 große Fehler bei der Berechnung gemacht haben: einmal nicht die 5% berufsbedingte Pauschale abgezogen (das hätte zur Folge gehabt, dass er in eine niedrigere Stufe der Düsseldorfer Tabelle gefallen wäre) und wir haben nicht das hälftige Kindergeld abgezogen (im Titel steht, dass das Kindergeld bereits abgezogen ist, was wir aber nicht gemacht haben). Differenz: über 100 Euro.
Mein Ex ist der Meinung, wir müssten jetzt den Unterhalt nochmal richtig berechnen und neu titulieren lassen.
Auch wenn das jetzt frech klingt, aber ich finde allerdings, dass er das zahlen soll, was er tituliert hat.
Nach ein bisschen Recherche im Internet scheint die Lage so zu sein, dass - sollte ich mich weigern den Titel zu ändern - eine Abänderungsklage seinerseits erfolglos bleiben würde, weil sich dazu seine finanzielle Lage um mind. 10% ändern muss. Es scheint also keine Rolle zu spielen, ob der Unterhalt zu hoch tituliert wurde, solange sich seine finanzielle Lage nicht signifikant verändert hat, wird der Titel nicht gerichtlich geändert.
Stimmt das?
Dass er durch den Berechnungsfehler jetzt mehr zahlen muss, ist zwar schade für ihn, aber ich würde ungern auf den Vorteil verzichten.
LG
Jaccyy