Unterhalt zu hoch tituliert

  • Hallo.


    Mein Ex hat letzten Monat beim JA den Unterhalt titulieren lassen. Wir haben vorher den Unterhalt zusammen persönlich ausgerechnet (also nicht die Hilfe vom JA oder Anwalt in Anspruch genommen).


    Jetzt hat sich herausgestellt, dass wir 2 große Fehler bei der Berechnung gemacht haben: einmal nicht die 5% berufsbedingte Pauschale abgezogen (das hätte zur Folge gehabt, dass er in eine niedrigere Stufe der Düsseldorfer Tabelle gefallen wäre) und wir haben nicht das hälftige Kindergeld abgezogen (im Titel steht, dass das Kindergeld bereits abgezogen ist, was wir aber nicht gemacht haben). Differenz: über 100 Euro.


    Mein Ex ist der Meinung, wir müssten jetzt den Unterhalt nochmal richtig berechnen und neu titulieren lassen.


    Auch wenn das jetzt frech klingt, aber ich finde allerdings, dass er das zahlen soll, was er tituliert hat.


    Nach ein bisschen Recherche im Internet scheint die Lage so zu sein, dass - sollte ich mich weigern den Titel zu ändern - eine Abänderungsklage seinerseits erfolglos bleiben würde, weil sich dazu seine finanzielle Lage um mind. 10% ändern muss. Es scheint also keine Rolle zu spielen, ob der Unterhalt zu hoch tituliert wurde, solange sich seine finanzielle Lage nicht signifikant verändert hat, wird der Titel nicht gerichtlich geändert.


    Stimmt das?


    Dass er durch den Berechnungsfehler jetzt mehr zahlen muss, ist zwar schade für ihn, aber ich würde ungern auf den Vorteil verzichten.


    LG
    Jaccyy

  • Und wenn ihr euch umgekehrt verrechnet hättet und du feststellen würdest das euer Kind zuwenig bekommt? Wärs dann auch ok wenn er sagt 'Pech gehabt?'


    Ich finde das nicht richtig. Ihr habt das schliesslich zusammen ausgerechent und ihr müsst noch laaange Zeit miteinander auskommen. Wer Wind säät...
    Ich würde der Abänderung des Titels zustimmen und mit ihm abmachen das er den richtigen Unterhalt schon vor Abänderung zahlt.

  • Auch wenn das jetzt frech klingt, aber ich finde allerdings, dass er das zahlen soll, was er tituliert hat.


    Ist nicht Dein Ernst?


    Andersherum würdest Du vermutlich auf die Barrikaden gehen...


    Ändert den Titel ab, so das es fair ist!
    Wenn der KV nett ist, kann (muss nicht) er ja hier und da mal bei größeren Ausgaben unterstützen.
    Wird er sicher nicht, wenn Du weiterhin auf dem Standpunkt stehst "Pech gehabt".


    Lotta, die den Kopf schüttelt

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Da bin ich ganz bei Malina!
    Ihr scheint noch gut miteinander auszukommen? Dann würde ich dem keine Steine in den Weg legen. Es geht hier nicht "nur" um hundert Euro sondern um eine Art Grundsteinlegung.
    Und da ihr den Unterhalt gemeinsam berechnet habt, müsstet ihr auch beide den Berechnungsfehler bereinigen. Alles andere würde wohl in einen unnötigen Streit ausarten.

  • Ich kann mich den anderen auch nur anschliessen.
    Vor allem moralisch betrachtet ist das in meinen Augen ein absolutes NoGo.


    Ich kann durchaus verstehen, dass dir der Hunderter mehr im Monat ganz recht wäre. Aber ihr habt BEIDE einen Fehler gemacht und ER soll jetzt dafür geradestehen? Mehrere Jahre? Find ich nicht gut.
    Abgesehen davon würde ich persönlich den Kontakt deshalb nicht zerstören wollen.


    Vielleicht kannst du ihm im Gegenzug Lottas Vorschlag mit dem Zuschuss weiterer Ausgaben "anbieten".



    Edith fragt sich gerade, ob es sich hierbei um dasselbe Kind handelt wie in deinem ersten Thema vom August?

  • Zitat


    Dass er durch den Berechnungsfehler jetzt mehr zahlen muss, ist zwar
    schade für ihn, aber ich würde ungern auf den Vorteil verzichten.

    FInd ich ne total beschissene Einstellung!!


    Sei froh das der Vater mit dir ohne JA und Gericht den Unterhalt titulieren lässt und auch zahlt!


    pff!

  • Auch wenn das jetzt frech klingt, aber ich finde allerdings, dass er das zahlen soll, was er tituliert hat.


    Es klingt nicht nur frech, es ist unverschämt

    aber ich würde ungern auf den Vorteil verzichten.


    Deinen Vorteil wird schlimmstenfalls euer Kind ausbaden müssen

  • Ist die Urkunde über einen Festbetrag erstellt worden oder über einen Prozentsatz des Mindestunterhalts? Letzteres wäre ein dynamisierter Titel, bei dem das hälftige Kindergeld sowie die Altersstufen bereits berücksichtigt werden (Steigerungen alle 6 Jahre).


    Edit: Habe gerade gelesen, dass es sich um einen dynamisierten Titel handelt. Dann har er Dir bislang höchsten zuviel gezahlt und ist hoffentlich schlau genug, zukünftig den richtigen Betrag zu zahlen, eine Abänderung ist eher nicht sinnvoll, da der Unterschied zwischen den Stufen nicht so erheblich ist.


    Eine Übersicht über die Zahlbeträge findet sich übrigens auf der letzten Seite der Düsseldorfer Tabelle (Zahlbetrag = Mindestunterhalt x Prozentsatz - hälftiges Kindergeld)


    Edit2: Nichts desto trotz ist Deine Einstellung sehr fragwürdig (um es mal diplomatisch auszudrücken)!

    2 Mal editiert, zuletzt von Profiler2610 ()


  • Dass er durch den Berechnungsfehler jetzt mehr zahlen muss, ist zwar schade für ihn, aber ich würde ungern auf den Vorteil verzichten.

    Na, der Satz klingt ja mal richtig fies!
    Außerdem verzichtest ja wenn überhaupt auch nicht du, sondern euer Kind. Dieses verzichtet aber ja auch nicht wirklich, da es ja den Unterhalt bekommt, der ihm zusteht.

  • :hä
    Kennst Du den Satz
    Leben und Leben lassen?


    Nun Du scheinst beide Seiten alleine für dich in Anspruch zu nehmen.


    Das ist nicht nur unfair, es ist nicht im mindesten Erwachsen,
    und irgendwann wunderst Du dich dann lautstark - wahrscheinlich sogar hier im Forum -
    warum der KV mit dir nicht mehr offen sprechen mag oder dir ja nichts gönnt.


    Ganz ehrlich, Menschen mit deiner Einstellung bringen mich ernsthaft
    an die Grenze an der ich meine gute Erziehung vergesse.


    hamster

    Wenn ich in die Hölle komme, verlässt der Teufel seinen Thron und flüstert:


    "Willkommen zurück Meisterin!"

  • Also jetzt mal ehrlich, sei froh, dass er die 100 € die er zuviel gezahlt hat pro Monat nicht zurückfordert! Man wieviele kämpfen hier, um überhaupt Unterhalt zu bekommen und der Ex geht schwarz arbeiten, ist dann plötzlich arbeitslos etc, nur um Unterhaltszahlungen aus dem Weg zu gehen!


    Wenn jetzt die Väter schimpfen, da kann ichs verstehen...

  • Ich finde es auch nicht in Ordnung, wie sich die TS verhalten will.


    Aber der KV ist ein erwachsener Mensch, der sich auch erkundigen kann, wie Unterhalt festgesetzt wird bevor er einer Titulierung zustimmt bzw. vornehmen lässt. Da setze ich doch alles dran, um Fehler zu vermeiden und verlasse mich nicht auf eine gemeinsame Berechnung mit Ex! Wenn aber doch, dann halt ohne Titel.

  • "Nur" 100 € sind immerhin schon "nur" 1200 € im Jahr....


    Berechnet und tituliert das neu! Ich denke, du möchtest Fairness von seiner Seite aus, demzufolge solltest auch du ihm gegenüber fair sein.

  • Mein Ex hat es auch falsch ausgerechnet. Er hat Mieteinahmen angegeben, die so gar nicht stimmen.
    Ich will mich nicht als Gutmenschen darstellen, aber ich habe ihn darauf aufmerksam gemacht und wir haben es abändern lassen.


    Im Gegenzug ist Ex immer sehr spendabel, wenn es um Extras geht. So hat er sich z.B. an den Renovierungskosten von Bienes Zimmer beteiligt.
    Zu Weihnachten und Geburtstag schickt er immer Geld, dass auf ihr Sparbuch geht. Warum? Weil er mir in der Beziehung traut, dass ich keinen Unfug mache mit dem Geld.


    Auch, wenn wir keinen Kontakt haben, aber Geld spielt da nie eine Rolle und ich möchte ja auch, dass er gut leben kann.


    Ne, ich würde mich da nicht querstellen, dass kann vieles zerstören und es ist Geld, dass dir/ euch nicht zusteht.


    LG
    Friday

  • Zu der Empfehlung der anderen sag ich mal nichts.


    Nach ein bisschen Recherche im Internet scheint die Lage so zu sein, dass - sollte ich mich weigern den Titel zu ändern - eine Abänderungsklage seinerseits erfolglos bleiben würde, weil sich dazu seine finanzielle Lage um mind. 10% ändern muss.


    Die 5% Werbungskosten sind nur ein Anhalt. Wenn UET die tatsächlichen Kosten nimmt sind die dann höher? Oder Niedriger?


    Wenn die Berechnungsgrundlagen in der unterschriebenen Urkunde falsch sind braucht er die 10% Hürde nicht. Es kommt immer drauf an ob ein Richter die Klage zulässt.
    Das ein JA sowas nicht prüft und damit eine Urkunde anfechtbar macht ist ein Fehler.


    Ich wünsche Dir viel Glück wenn Du es auf ein Klage ankommen lässt.

  • Das ein JA sowas nicht prüft und damit eine Urkunde anfechtbar macht ist ein Fehler.

    Das JA hat lediglich eine Beratungspflicht (über die Bedeutung der Urkunde und über die Möglichkeit der Vollstreckung; eine Verpflichtung zur Berechnung besteht für die Urkundsperson nicht!), beurkundet aber genau das, was der unterhaltspflichtige Elternteil beurkundet haben will!

  • Das ein JA sowas nicht prüft und damit eine Urkunde anfechtbar macht ist ein Fehler.



    Ich habe mal den Menschen, der Titel beurkundet gefragt, wie er denn die Beträge überprüft. (Auch hier war der Betrag total daneben und wurde mit juristischer Hilfe geändert) Die Antwort: "Ich berechne überhaupt nix. Wenn der Vater angibt, er möchte 2 Säcke Kartoffeln im Monat bezahlen, dann beurkunde ich zwei Säcke Kartoffeln!"



    Zu der TS: :kopf


    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Auch wenn das jetzt frech klingt, aber ich finde allerdings, dass er das zahlen soll, was er tituliert hat.


    Hallo Jaccyy,


    darauf reduziert sich in der Tat der ganze Vorgang.


    Falls Ihr den Betrag "nach DDT, Stufe xx" tituliert habt überweist er nun einfach die 100 Euro weniger und es hat seine Richtigkeit.
    Falls Ihr Euch ohne Bezug auf die DDT auf einen Betrag geeinigt habt, hat dieser Gültigkeit.
    Die DDT ist ja nur ein Richtwert - keine Muss-Bestimmung. Unterhaltspflichtige Väter dürfen durchaus mehr bezahlen und dürfen dies auch titulieren.


    Du hattest zwar keinen persönlichen Rat erbeten, ich möchte trotzdem hinzufügen:
    Ich möchte dir raten, weniger kurzfristig zu denken.
    Dein angedachtes Vorgehen ist kein guter Start in eine kooperative Elternschaft.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Irgendwie fehlen mir da die Worte....



    Auch ich könnte jetzt jeden Vater verstehen, der beim Lesen wütend wird.



    Anscheinend war eure Verhältnis bis zur Berechnung und Titulierung gut, sonst hättet ihr das nicht gemeinsam gemacht. Warum willst du das so schamlos ausnutzen?! Und provozieren dass euer Verhältnis aufgrund von Geld zerstört wird!?



    Hast du allen ernstes geglaubt, dass dir die Leute hier schreiben: "prima, ich würde das Geld behalten?!" :kopf *Ironie-aus*



    Bestenfalls erreichst du einen Bruch im Vertrauensverhältnis. Und wirst nie in den Genuss von Bonuszahlungen zu großen Anschaffungen durch Ex kommen...



    :kopf :kopf :kopf

    Wer den Kopf steckt in den Sand- wird am Hinterteil erkannt.... :wink