Muss man weniger Unterhalt zustimmen?

  • Hi,



    ich habe nochmal eine kurze Frage. Ich habe mit Papa nicht nur Probleme wegen Umgang sondern auch jetzt mit dem Unterhalt. Ich hatte eine Titel bis Lana 3 wurde mit Betreuungsunterhalt. Nachdem das ganze wegen dem Umgang zum Gericht gegangen ist, hat er auf einmal nur noch KU bezahlt. Naja ich hatte einen Titel und somit musste er den "Rest" auch zahlen. Nun ist es so, dass Papa sagt, dass er kein Geld hat. Kann nicht mal die MU bezahlen. Er kann lt. seiner RA noch weniger bezahlen wie der UVS vom JA. Nun schrieb mir seine nette Anwältin ich solle, dies bestätigen. Ich bin irritiert. Wenn der KU sich nach der Düsseldorfer Tabelle richtet, Papa lt. Lohnschein nicht zahlen kann, wieso muss ich das dann bestätigen, dass ich mit weniger Unterhalt einverstanden bin. Versteht mich nicht falsch. Gesetz ist Gesetz, aber bei so einer "Aktion" höre ich die Flöhe husten. Er hat über seinen Arbeitgeber jetzt einen Mitarbeiterkredit bekommen. Er ist ja schon zig Jahre in der Firma. Dann wäre doch Geld für Lana da, oder sehe ich das falsch. Als ich meine Abfindung bekommen habe (Ich weiß ist kein Kredit), wurde es bei den Sozialleistungen angerechnet und Papa brauchte 4 Monate kein KU und BU zahlen, lt. Prüfung vom Jugendamt.



    Und wenn ich "nein" sage, weil das Geld Lana zusteht, dann bringt es doch auch nichts, wenn er nichts hat und somit beißt sich doch die Katze in den Schwanz. Ich verstehe das irgendwie nicht :Hm

  • :hae: , also so wie es sich liest geht er doch einer Arbeit nach .


    Dementsprechend sollte er auch in der Lage sein den KU zu zahlen. Es sei denn er verdient so wenig das wirklich nichts zu holen ist.
    Er ist " zig" Jahre in der Firma und kann keinen KU bezahlen .... dann verdient er aber schon sehr wenig....


    Kommt mir alles ein bissle " wirr " vor und vor allem würde ich an Deiner Stelle erstmal gar nichts bestätigen.


    edtih: Ab zum JA und mal ne Beistandschaft beantragen, hast Du ja so wie ich das lese noch nicht .

  • Wenn es einen Titel gibt dann muss er den ändern bei Gericht.


    Er bietet Summe Unterhalt an und Du kannst zustimmen oder nicht. Tust Du es nicht dann entweder Gericht oder JA.


    Wenn er wenig verdient dann muss er es belegen. Das er eine Kredit bekommt hat damit nichts zu tun solange er ihn mit dem Selbstbehalt bezahlen kann.

  • Heute, 09:52


    von: vatertochterduo



    Wenn es einen Titel gibt dann muss er den ändern bei Gericht



    Es gab einen Titel bis Lana 3 geworden ist, Lana ist im Sept 3 geworden und somit ist der Titel "vorbei". Als ich beim JA bei der zuständigen Stelle angerufen habe, hieß es nur. Papa will ja zahlen kann aber nicht, mir müsste der halbe Huni reichen. Papa tut ja nun was er kann.



    Ich finde es nur merkwürdig, dass Papa vor 1 Monat noch BU und KU voll bezahlen konnte (nach Aufforderung und Erinnerung an den Titel hatte ich einen Tag später das Geld auf dem Konto, also war welches da) und jetzt auf einmal weniger wie der UVS vom JA. Er hat den Job nicht gewechselt und auf Kurzarbeit ist die Firma auch nicht.



    :Hm vielleicht werde ich auch nur paranoid, aber es geht ja nicht um mein Geld sondern um LANAS.

  • JA müsste Dir ja sagen können wir die darauf kommen das er nicht zahlen kann?


    Ohne Beistandschaft dürfen die keine Gehaltnachweise anfordern.

  • Klingt ein bisschen nach meinem Ex. Mache gerade was ähnliches durch. Also erst mal auf gar keinen Fall zustimmen. Ein Titel kann ja nur geändert werden, wenn du dein Ok gibst.
    Er kann den Betrag zwar zur Zeit nicht voll aufbringen, wenn er aber irgendwann mal mehr verdient, muss er dir die Altschulden zurückzahlen.
    Außerdem besteht die Möglichkeit sein Gehalt zu pfänden. Bei Unterhaltsschulden kann die Pfändungsgrenze auch runtergesetzt werden.

  • Er kann den Betrag zwar zur Zeit nicht voll aufbringen, wenn er aber irgendwann mal mehr verdient, muss er dir die Altschulden zurückzahlen.


    Wenn er wirklich sowenig Einkommen hat dann muss er nur den Titel ändern lassen. Das sollte sein RA eigentlich wissen.


    Dann gibt es auch keine "Altschulden"

  • Wie gesagt lt. JA gilt der Titel nicht mehr, weil dieser mit BU galt bis Lana 3Jahre geworden ist. Aber ihr habt Recht. Da ich eh eine RA wegen den Umgang habe, werde ich ihr mal das Schreiben bzgl. Unterhalt vorlegen.



    Wollte die Unterhaltsgeschichte eigentlich ohne RA regeln. Weil das mit dem Umgang schon soooo viel Geld kostet, wenn ich ausrechne wie oft ich mit Lana in unseren Indoorspielplatz könnte oder ihr das neue Buch von Kokosnuss kaufen könnte, könnte ich in Tränen ausbrechen.



    Aber so kommen wir, wie ihr schon sagtet, leider nicht weiter.



    :thanks:

  • Kann es sein, dass er meint, die Kreditraten bei der Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens mit einbeziehen zu können? Das kann er nicht, auch wenn der Titel nicht mehr gültig ist. Zumindest den Kindesunterhalt hätte er ja weiterzahlen können/müssen, mit 3 Jahren geht Kind ja nicht arbeiten und ist deshalb nicht mehr darauf angewiesen.


    Beantrage schriftlich eine Beistandschaft beim Jugendamt oder, falls Du bereits eine hast, frage schriftlich nach, dann kannst Du Dir den Anwalt erst mal sparen. Die telefonische Auskunft kann so nicht richtig gewesen sein, entweder haben sie dem Vater einfach so geglaubt oder Dich falsch verstanden. Innerhalb eines Monats kann das Einkommen bei derselben Stelle nicht derartig sinken, wenn man beim selben Arbeitgeber ist.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Hallo kügelchen,


    Zitat

    Es gab einen Titel bis Lana 3 geworden ist, Lana ist im Sept 3 geworden und somit ist der Titel "vorbei". Als ich beim JA bei der zuständigen Stelle angerufen habe, hieß es nur. Papa will ja zahlen kann aber nicht, mir müsste der halbe Huni reichen.


    Ich nehme mal an dass du keine Beistandschaft beim Jugendamt hast!
    Deshalb hättest du dich rechtzeitig um einen neuen Titel kümmern müssen, weil du ja wusstest dass der Titel im September ungütig wird!
    Wenn man weis das seine z.B.: Hausrat-Versicherung ausläuft, kümmert man sich ja auch um eine neue Hausrat-Versicherung.


    Hättest du eine Beistandschaft beim Jugendamt gehabt, hätten die rechtzeitig einen neuen Titel erstellt. Natürlich währe der Vater aufgefordert worden seine aktuellen Gehaltsabrechnungen u.s.w. vorzulegen oder einzuschicken!


    Woher soll der Vater wissen was er ab jetzt bezahlen muss?
    Man darf ja auch nicht vergessen, zuviel gezahlter Unterhalt gilt als verbraucht!!


    Zitat

    mir müsste der halbe Huni reichen.


    Warum, wenn bei der Berechnung herauskommt dass der Vater keinen Kindesunterhalt zahlen kann, steht dir UVS zu und der liegt momentan bei 133 Euro im Monat!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Warum, wenn bei der Berechnung herauskommt dass der Vater keinen Kindesunterhalt zahlen kann, steht dir UVS zu und der liegt momentan bei 133 Euro im Monat!




    - Lt. Auskunft JA bekomme ich die 133Euro nicht, da Papa ja "KU" in Form von 50Euro bezahlt. Verstehe ich zwar nicht, aber ..... Ich werde heute mal mit meiner RA sprechen und klären was die meint. Zustimmen werde ich definitiv erstmal nicht.

  • Man muss aber zugeben, daß es sehr unwahrscheinlich ist, wenn er KU und BU gezahlt hat, daß er von heute auf morgen noch nicht mal mehr leistungsfähig für nur KU sein soll, wenn das unbereinigte Nettoeinkommen sich nicht ändert.


    Deshalb nichts unterschreiben, Einkommensnachweise anfordern und Anwältin berechnen lassen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Er kann lt. seiner RA noch weniger bezahlen wie der UVS vom JA. Nun schrieb mir seine nette Anwältin ich solle, dies bestätigen.


    Hallo kügelchen,


    die Anwältin handelt im Interesse ihres Mandanten - der bezahlt ihr die Butter auf dem Brot und die eine oder andere Tankfüllung.


    Selbstverständlich kann sie Dich auffordern zu bestätigen, dass ihr Mandant nicht zahlungsfähig ist.
    Sie könnte Dich auch auffordern, zu bestätigen, dass "Bananenbrei" in Kwsuaeli "Xgoglich" heißt, vielleicht mag sie sich auch bestätigen lassen der Mond sei dreieckig oder dass die amerikanische Regierung zahlungsunfähig ist.


    Wichtig ist doch, wie Du mit dieser Aufforderung umgehst und welche Folgen sie hätte.
    Bestätigst Du nun also "ja, der Papi ist zahlungsunfähig" hat er gute Karten, tatsächlich weniger Unterhalt zahlen zu müssen.
    Das bedeutet: Du stimmst zu, weniger Geld zu erhalten und verzichtest darauf zu überprüfen, ob er tatsächlich zu wenig Einkommen hat.


    Beziehst Du gleichzeitig womöglich Gelder der öffentlichen Hand, wird diese nun bescheiden "Mami hat verzichtet, dann müssen wir auch nichts bezahlen, sie braucht das offenbar nicht".


    Manchmal ist weniger mehr. Möchte der Papi weniger Unterhalt bezahlen, wird er schon auf Abänderung klagen und seine Argumente nachweisen müssen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Möchte der Papi weniger Unterhalt bezahlen, wird er schon auf Abänderung klagen und seine Argumente nachweisen müssen.


    Er braucht nicht zu klagen, da Titel ausgelaufen ist. Sie muss aktiv werden, wenn sie weiterin Geld haben möchte.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hallo Kügelchen,


    prüfe doch noch mal, ob der "gesamte" Titel befristet ist oder nur der Teil des Titels der den BU beinhaltet.


    Das kann nämlich gut sein.
    Davon hängt ab, wie es mit den UH-Zahlungen weitergeht und wer in der Pflicht ist etwas zu ändern.


    LG Lotta


    edit: Wo wurde denn der Titel erstellt? Gericht, Notar, JA oder privat eine Verpflichtungsurkunde erstellt?

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

    Einmal editiert, zuletzt von Lotta24265 ()

  • Unterhaltstitel müssen alle drei Jahre neu berechnet werden. Dazu Antrag stellen bei Gericht durch RA.
    Ob du bestätigst oder nicht, vollkommen egal, denn...
    Kindesunterhalt ist nicht verzichtbar. Hatte mir mein Anwalt erklärt als ich meine EX komplett inkl Kindesunterhalt bis die Pänz 18 sind auszahlen wollte. Er sagte nur, können sie machen, sie unterschreibt und reicht am nächten Tag die Klage ein, dann zahlst du weiterhin Unterhalt.
    Also nix unterschreiben, auch wenn es egal ist. ist eh der totale Blödsinn.
    Du benötigst, wenn er sich konsequent weigert oder behauptet hätte keine Kohle, einen neuen Titel.
    das dürfte aber schneller gehen, da der alte ja schon ausgeurteilt ist. Es wird ja nur noch mal das Einkommen von KV neu berechnet.


    Es macht keinen Spass, aber die Kosten des Anwalten und des Gerichtes bleiben ja nur dann bei Dir hängen, wenn du deinen Antrag nicht durch bekommst.


    P.S. Ich kann die Typen nicht leiden, die nicht für ihre Kinder die Verantwortung übernehmen.

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Wenn du das ganze vor gericht ziehst und da rauskommt er kann nicht mehr zahlen als er angeboten hat... bleibst allerdings du auf den kosten sitzen, da das JA ja sagte er kann nicht mehr zahlen... PKH wird da dann vermutlich auch schwer wegen mangels erfolgsaussicht