Wie bereits erwähnt, Du musst Dich um nichts kümmern und wirst nur schriftlich von der Beistandschaft informiert.
Sollte der KV einen Job haben, wird die Beistandschaft den AG anschreiben und einen Gerichtsvollzieher beauftragen welcher der Personalabteilung einen Pfändungsbeschluss zukommen lässt.
Dann wird automatisch das Gehalt zu Not bis zum Selbstbehalt gepfändet. Je nachdem was Dir zusteht.