Beiträge von Rohezal

    Rein von der Sache her bin ich für das Gesetz.... Aber strenggenommen WISSEN trotzdem LEute wer die MUtter ist, bei der Geburt im KRankenhaus, usw abrechnung .... und das sie Anonym ist ist auch nur augenwischerei, weil es ja doch irgendwo gespeichert werden muss, sonst könnte das Kind später ja nie erfahren wer die Mutter ist.
    Daraus kann man schliessen.... dass ganze ist eigentlich nur ein Weg für die Frau( das ist jetzt nicht böse gemeint) sich der Verantwortung komplett zu entziehen, finanziell wie auch in allen anderen Belangen.
    In manchen Fällen mag dass der Frau vielleicht helfen sich dann doch für die "Krankenhausgebeurt" des Kindes zu entscheiden weil der KV/Eltern/LEbenssituation/behinderung des Kindes und was es noch alles geben kann sonst zu einer anderen Entscheidung geführt hätten.
    ABER es hat halt wieder den beigeschmack, dass der KV dieses Wahl wieder einmal nicht hat. Er hat diese Möglichkeit garnicht und die Aussage, dass hätte ihm vor dem Sex klar sein müssen.... dies trifft auf die Frau genauso zu. (Vergewaltigung jetzt mal aussen vor gelassen)



    Wie gesagt es mag sicher fälle geben wo frau das braucht,.... aber ich glaube dass das nicht in der Masse angenommen werden wird

    Die Essenz des ganzen ist doch... Klar darf sie umziehen wann und wohin sie will. ob 1km oder 20.000 ist erstmal egal. ALLERDINGS hinterher beschweren das er so wenig hilft oder nur selten kontakt hat (sofern welcher da ist) muss sie sich dann durchaus auch selber ankreiden, weil sind wir ehrlich 5km ist halt einfacher als 100km


    ABER
    sorry monster wir wissen genausowenig von ihr wie sie sich verhalten hat oder warum sie genau wegzieht, wie wir es auch vom KV wissen... die letzte aussage von dir ist auch nur reine vermutung, genauso könnte ich sagen sie will einfach nur das der vater keine Chance auf kontakt zum kind hat. Für beide haben wir genau gleich viele Anhaltspunkte.
    Und Schwangere sind nun auch nicht dafür bekannt das sie NUR sinnvolle und nachvollziehbare Entscheidungen treffen.


    Aus der Sicht des Vaters:
    Gehen wir von einem aus der sich kümmern will.... Naja es ist schon scheisse.... sie wird schwanger.... man trennt sich.... sie zieht weg.....das Kind kind kommt.... und dann kommen die Rechnungen, erstausstattung, unterhalt fürs Kind unterhalt für sie..... da kann ich schon verstehen das er etwas ähhh Stinkig ist.


    Gehen wir davon aus einer der sich nicht kümmern will.... eh alles scheisse egal welche entfernung.


    Gehen wir davon aus er will ihr das leben zur Hölle machen..... auch hier ist die entfernung scheiss egal... wobei bei größerer Entfernung er sogar mehr möglichkeiten hat

    Wobei wir wieder beim Thema werden... sie gibt nichts an warum wieso weshalb... AUSSER das sie will das er ihr nicht reinpfutscht wenn sie wegzieht .... naja hust... nach dem was sie angibt und schreibt kann sie nicht mehr erwarten... Romi sei ehrlich nur mit dem was sie geschrieben hat liest es sich nach Vaterentsorgung aus und die Gründe die sie angibt sind... ähh eher sehr ICH bezogen

    Himmel lasst doch mal aussagen wie



    Zitat

    Danke
    Vielen Dank für die klaren Antworten. Es war natürlich klar, das hier auch gleich wieder Dinge unterstellt werden, wie der Entzug des Kindes dem Vater. Dies ist ein anderes Kapitel, hier ging es um rein rechtliche Belange.
    Danke!


    Wenn man sowenig an Informationen in den Eröffnungsthread schreibt bzw. bereit ist bekannt zu geben, noch dazu nicht bekannt gibt das man nur die rechtliche seite wissen will muss man mit dem ganzen sprektrum an antworten rechnen

    Wenn du das ganze vor gericht ziehst und da rauskommt er kann nicht mehr zahlen als er angeboten hat... bleibst allerdings du auf den kosten sitzen, da das JA ja sagte er kann nicht mehr zahlen... PKH wird da dann vermutlich auch schwer wegen mangels erfolgsaussicht

    Alle die wegen der Millionen an die Kirche schimpfen... überlegt euch mal das...


    wir stellen SÄMTLICHE Zahlungen an die Kirche ein.... gleichzeitig schliesst die Kirche sämtliche KRankenhäusser, Universitäten, Kindergärten, Altenheime, Jugendzentren usw.... selbst wenn der Staat die Gehälter der Angestellten übernehmen würde... stehen sämtliche dieser Einrichtungen auf KirchenGrund.
    Sämtliche große Kirchen werden für Touristen geschlossen, Beratungsstellen geschlossen, Caritas wird auch aufgelöst. Sämtliche Erbpacht verträge werden nicht verlängert usw....


    Ich glaube manche Leute wissen nicht wo die Kirche überall mit drinnen steckt.




    Es gab im zuge des Betreuungsgeldes eine nette Radiosendung in in B5Aktuell...., dass in Bayern weit über 50% aller Kita und Kindergartenplätze an katholischen Einrichtungen sind.



    grünschnabel
    Die Schadensersatzregelung aus den USA bitte nicht als gutes Beispiel heranziehen... ja in Deutschland ist es evtl etwas wenig aber 640.000 Dollar dafür zu bekommen weil man sich heissen Kaffee über die Hose schüttet ist nun doch etwas extrem.

    Naja Kaj, dass mit dem nicht gesprächsbereit trifft aber auch auf die mutter zu... sie scheint ihm ja auch keine vorschläge unterbreitet zu haben wie es mit dem umgang weiter geht als sie sihm sagte, dass sie umzieht. Und egal was das JA und der Anwalt sagte. siehätte sich schon Gedanken machen sollen wie der umgang stattfindet.

    @Monsterkrümmel


    In diesem Fall ist das sicherlich scheisse, nur ist das auch das geltende Recht. Und ein Vater der Kontakt zu seinem Kind will, und davor schon regelmässig Umgang stattgefunden hat, hat das recht das zu tun. Da TS auch im eingangspost nicht als "schlechten" Vater den Kindern gegenüber dargestellt hat ist sein verhalten, so wie hier geschildert nunmal seine einzige Möglichkeit.


    Das heimliche ummelden des Kindes hier im Thread zeigt doch schon, dass sie zu einer Diskussion mit dem UET nicht bereit ist.


    Und die andere alternative wäre das BETs wieder alles alleine entscheiden dürften dann könnte man GSR auch gleich abschaffen.

    CHarly dann über einen ANwalt... der lacht sich tod. es ist in deutschland fast unmöglich seinen Pflichtteilanspruch zu verlieren, da muss man schon seine eltern misshandelt haben usw um das zu verlieren und selbst das kann nur ein richter dann entscheiden

    Pflichtteil steht dir zu... bekommt man normalerweise ein schreiben vom Nachlassgericht ( so war es bei mir ). Das Pflegeheim kann das Vermögen garnicht blockieren um die kosten zu decken, weil 25% des erbes, und daher auch des Vermögens gehören dem Kind. Da ein Erbe immer ein GEldanspruch ist, sollte gerade Vermögen dafür genutzt werden das auszuzahlen bevor am ende Sachen unter wert verkauft werden müssen.



    Weigern sich Banken / Angehörige / Versicherungen den Pflichtteil herauszugeben muss man klagen. Dazu hat man 3 JAhre nach Testamentseröffnung zeit. Die Kosten für die Klage übernimmt so gut wie keine RSV.

    Berta ich kanns dir nur sagen wie es bei mir... und komischerweise hatte ich dem JA gegenüber recht.... ich wurde erstt zum BU aufgefordert da war mein kind fast 2 jahre alt... der Autokredit der in der zeit dazu kam wurde voll anerkannt. Weil kann ja auch nicht sein das man dann nach der geburt des Kindes die nächsten 3-X Jahre nichts mehr auf Kredit kaufen dürfte.... Ist beim KU ja nicht anders, da zählt auch erst der Tag wo man darüber informiert wurde und nicht die Geburt.


    Das du das bekommen hast ist schön für dich.... Ich hab ein JA wegen wissentlichem falsch berechnen des BU angezeigt und Sachaufsichtsbeschwerde eingereicht und hab mit beidem gewonnen. ICh sage noch immer minimal 50% von dem was das JA oder JC ausrechnet ist falsch und komischerweise nie zu ihrem nachteil


    Und BErta lies doch bitte genau was ich sagte.... es geht um den Tag wo man von der FOrderung erfährt.... KU wird man meistens am Tag der geburt erfahren.... BU kann durchaus Jahre später sein. Wenn er danach einen Kredit aufnimmt... werden die logischerweise nicht mehr Berücksichtigt, ABER falls du lesen kannst.... da wusste er aber auch schon vom BU... genau das was ich geschrieben habe... Ich bin immer wieder erstaunt wie schwer es ein kann etwas zu lesen :nixwieweg


    Tom, das ganze greift nur wenn das Haus übertrieben ist, 5% des Bruttos sind als Altersvorsorge ansetzbar. Wobei es da interessant werden kännte da nur tilgung AV ist und Zinsen als KRedit möglich ist. Wenn er sich ne Villa hinstellt ist klar, wenn es etwas im normalen Rahmen ist, ist das zu akzeptieren gibts auch nen BGH urteil darüber. Die Tilgung wird dann mit den Mieteinsparungen beim SB gegen gerechnet, alles andere is dann wieder, wie immer Entscheidungssache des Richters im extrem