Beiträge von Vater_77

    @ Frau Raussteiger:


    Das mit der Unterschrift ersetzen lassen ist für mich nicht so schlimm.
    KM hat keinen festen Wohnsitz, hat mir das Einwohnermeldeamt am 18.01. schriftlich bestätigt.
    Die aktuelle Adresse ist eh durch die "freundliche" Weitergabe des Jugendamtes bekannt.


    Ich brauche auch nicht zu verschweigen, dass es Umgangskontakte gibt, im letzten Hilfeplangespräch wurde ich dazu angewiesen, KEINE Briefe zu übergeben.
    Dies solle über die Anwälte erfolgen, was nun nicht mehr funktioniert, da der Anwalt von KM das Mandat niedergelegt hat, da kein Kontakt besteht und keine Adresse bekannt ist.


    Viel interessanter ist es, einen Antrag bei Gericht zu stellen.
    Sie wird diesen kaum zugestellt bekommen, da keine Adresse.
    Sie wird sich, falls doch eine Zustellung erfolgt, diesen nicht vor Gericht verteidigen, da sicherlich keine Prozesskostenhilfe.
    Das Verfahren hat für sie keinerlei Aussicht auf Erfoilg.


    Also habe ich dann entweder die Unterschrift oder die Zustimmung des Gerichtes und wieder einen Meilenstein auf dem Weg zum alleinigen Sorgerecht erledigt.


    Denn so ist es ja kein Zustand.
    KM zahlt keinen Unterhalt, sie entführt die Kinder und nun ist sie nicht auffindbar und kann somit das Sorgerecht nicht wahrnehmen.


    Ist das eine fürsorgliche Mutter, der das Sorgerecht zusteht?

    Danke für die Antwort.


    Allerdings werde ich gegenüber niemanden erwähnen wo wir wohnen werden.
    Somit kann KM nicht so schnell herumtelefonieren.


    Selbst das JA in der Stadt in der wir jetzt wohnen wird nicht informiert werden.
    Sollte es Umgangskontakte weiterhin begleitet geben, werde ich diese an der alten Heimatstadt wahrnehmen, somit ist auch hier der Berührungspunkt abgeschnitten.


    Das wichtigste ist nur, dass meine Tochter "dicht" hält. Das ist wirklich das schwierigste.

    Das zweite Kind wurde entzogen, als sie 2 Monate alt war und dann nach 2 Wochen bei der Halbschwester gelassen.


    KM ist dann 800 km weitergereist und ich habe sie mit JA in Frankreich aus der Familie holen können.
    Danach hat KM Kind 2 nie wieder gesehen.


    KM hat keinen Umgang für Kind 2 beantragt und ich gewähre auch keinen freiwillig, denn welche Mutter läßt ihren 2 Monate alten Säugling woanders, wenn sie es ernst meint?

    Hallo Leute,


    mir brennt ein Problem auf der Seele und ich weiß nicht so recht, wie ich dieses weiter regele:


    Meine Tochter hat zu KM 1 mal im Monat für zwei Stunden begleiteten Umgang.
    KM hat zwei Kinder entzogen und wurde deswegen zu einer Freiheitstrafe von 1 Jahr auf Bewährung verurteilt.
    Aktuell ist den Behörden kein Wohnsitz bekannt und an der letzten Adresse wurde sie abgemeldet, weil die Polizei sie dort nicht antreffen konnte.
    Unterhalt zahlt sie trotz Urteil natürlich auch nicht.


    (Nachzulesen hier:
    http://www.allein-erziehend.net/forum/Thread75952.html)


    Der erste Umgang fand im Mai 16 statt und der letze wird im März 17 stattfinden.
    Das JA will keinen weiteren begleiteten Umgang finanzieren.


    Das Argument:
    Es scheint ja nicht so zu sein, dass eine Vertrauensbasis von Seiten des Vaters gegenüber der Mutter aufgebaut werden kann und deswegen sehen wir keine Grundlage für eine Fortsetzung des BU.


    Ich falle so langsam wirklich aus allen Wolken.
    Wie soll es dann weitergehen?
    Ich werde meine Tochter dieser Frau nicht übergeben, damit sie dann am besten sich wieder in den nächsten Zug setzt um nach Frankreich zu flüchten, oder noch besser diesmal nach keine Ahnung wohin, aber sicherlich so weit, dass ich sie nie wieder finde.


    Das ist nicht im Interesse des Kindes!!


    Ich denke ich werde, wenn der Umgang ausgelaufen sein sollte, meine Tochter eben nicht an KM herausgeben.


    Muß ich mich denn darum kümmern, wie der Umgang sichergestellt werden kann ?
    Der Gerichtsvergleich läuft auf 2 Stunden im Monat und nicht mehr.
    Dann soll sie doch wieder auf PKH klagen und versuchen einen besseren Vergleich oder ein besseres Urteil zu bekommen.


    Da habe ich aber Angst, da ich nicht weiß, ob nicht doch so ein Richter auf die Idee kommt, einen unbegleiteten Umgang auszuurteilen.


    Was meint Ihr.


    Ich freue mich auf eure Antworten.

    Hallo Leute,


    habe mich wirklich lange nicht mehr gemeldet. Deswegen ein knapper Zwischenstand der Ereignisse:


    Der Umgang ist nun etabliert. KM sieht ihre Tochter begleitet für 2 Stunden im Monat.
    Der erste Umgang fand Anfang Mai statt.
    Es war ungeheuerlich! Meine Tochter hat Ihre leibliche Mutter nicht erkannt. Obwohl sie wußte, dass wir zum Umgang gehen und sie sie dort treffen würde.
    Erst nachdem ich ihr bestätigte, dass es wirklich ihre Mutter ist ging sie auf sie zu. Und das nach nur 11 Monaten Trennung.
    Das zeigt einfach alles: Als sie mich in Südfrankreich auf der Strasse wiedergetroffen hat, nach 15 Monaten ohne Kontakt, sah sie mich und hörte meine Stimme und lief auf mich zu.


    KM war natürlich zu spät aber da. Die weiteren Termine hat sie auch nie pünktlich eingehalten, aber sie ist in der Karenzzeit angekommen.


    Das JA hat in Anlehnung an die vorherigen Ereignisse natürlich weiterhin "Ganze Arbeit" geleistet. Aus der alten Wohnung sind wir ausgezogen und ich habe natürlich eine Auskunftssperre eintragen lassen.
    In dem letzten Hilfeplangespräch am 05.09. hat die inzwischen zuständige Mitarbeiterin des JA nichts besseres zu tun, als die neue Adresse in die Runde zu plaudern.
    In etwa so: "Da sie ja jetzt zur .... Strasse umgezogen sind, wechselt auch die Mitarbeiterin des Jugendamtes." Ein nettes Abschiedsgeschenk.


    Der neuen Mitarbeiterin habe ich dann direkt mitgeteilt, dass sie diesen Fall nicht lange haben wird, da wir erneut umziehen werden und sie sicherlich nicht die neue Adresse erhalten wird.


    Der Umzug ist nun geplant und wir werden etwas weiter weg ziehen, auf jeden Fall in eine andere Stadt. So weit, dass KM mit einer zufälligen Suche uns nicht finden kann.
    Warum?
    Manchmal fährt KM mit einem Bekannten im Auto bei uns vorbei und betrachtet dabei die Wohnung.
    Manchmal steht KM einige Häuser weiter auf der Strasse und ist rein "zufällig" da.
    Wir wohnen in einer Wohngegend ohne Durchgangsverkehr und somit fallen solche "Zufälle" sofort auf.


    Jetzt stecke ich etwas in der Zwickmühle: Die Schulanmeldung steht an. KM hat bisher noch nicht ihr Einverständnis zur Anmeldung gegeben. Formell hat sie immer noch das Sorgerecht.
    Das JA reagiert nicht, oder nicht sichtbar.
    KM ist abgetaucht.
    Die letzte bekannte Adresse wurde von Amts wegen abgemeldet, da sie dort auch nicht durch die Polizei zu ermitteln war.
    Die Staatsanwaltschaft sucht sie.
    Die Briefe meines Anwaltes kamen genauso zurück, wie die Briefe, die die Behörden senden.
    Ihr Anwalt hat das Mandat niedergelegt, da kein Kontakt mehr zur KM besteht.


    Alleine werde ich sie aber nicht angemeldet bekommen.
    Meine Anwältin sagte, ich solle dem JA Druck machen, das tue ich, aber ohne Erfolg.


    Bei den Umgangsterminen möchte ich ein solches Thema nicht ansprechen, da ich finde es gehört dort überhaupt nicht hin.


    Aber die Kernfrage ist doch, wie bekomme ich meine Toichter in der Schule angemeldet, ohne dass die Mutter weiß in welcher Schule?


    Zum Thema Umgang eröffne ich ein neues Thema. Ich finde das gehört jetzt wirklich nicht mehr hierhin.

    Mal wieder eine Zwischenmeldung:


    der erste Termin zur Vorbesprechung mit JA und KM und Einrichtung war für den 18.02. geplant.
    Leider war die Dame der Einrichtung erkrankt und somit fiel der Termin aus.


    Der zweite Termin war für den 18.03. vorgesehen.
    Am 17.03 erhielt ich nachmittags vom JA folgende Mail:


    Sehr geehrter Vater_77,




    leider kann der Termin morgen um 9.00
    Uhr erneut nicht stattfinden. Ich habe mich eben telefonisch mit KM
    in Verbindung gesetzt, da ich sichergehen wollte, dass auch meine Einladung
    postalisch bei ihr angekommen ist. KM hat einen unaufschiebbaren
    Termin und ist aktuell nicht in Deutschland sodass ein neuer Termin vereinbart
    werden muss. Ich würde Ihnen die Terminvorschläge mitteilen sobald ich
    Termine mit der Einrichtung blockiert habe.




    Mit freundlichen Grüßen


    Das war doch der Hammer.
    Was gibt es denn wichtigeres als einen Termin zum Umgang mit der eigenen Tochter wahrzunehmen?
    Und dann noch im Ausland zu verweilen ?????
    Wenn ich so das Verfahren betrieben hätte, wären beide Kinder heute noch nicht bei mir.


    Ich war sprachlos.
    Auf der anderen Seite freue ich mich natürlich, keine Reibereien und meine Tochter hat Ruhe.


    Der nächte Termin ist dann am Montag. Mal sehen ob KM kommt.


    Zu Euren Beiträgen :


    Wegen einer Psychologin bin ich wirklich an Nachdenken.


    Auf der einen Seite könnte es jetzt sinnvoll sein, einen entsprechende Person aufzusuchen. Bisher war es allein schon wegen der Sprachbarriere kaum sinnvoll.
    Auf der anderen Seite vertrete ich völlig den Ansatz von Segelpapa, wirklich nur dann etwas zu unternehmen wenn es auch eine Therapie gibt.
    Wie gesagt, ich bin noch nicht entschieden.


    Unsere Klageerwiederung zum Thema Umgang hatte ziemlich exakt den Inhalt, den Bap beschrieben hat. Allerdings lag uns die Stellungnahme tatsächlich erst in der Gerichtsverhandlung vor.
    Jetzt nochmals etwas ans Gericht zu senden ist eh müßig. Der Umgang wird nicht weiter beschränkt werden und einen Verhandlung vor dem OLG wird es auch nicht geben, da wir uns ja verglichen haben. Da sind dann Rechtsmittel ausgeschlossen.
    Eine Entscheidung wäre sowieso von der KM angefochten worden, womit wir dann zum vierten Mal in der zweiten Instanz landen würden. Also lieber einen Vergleich abschließen.


    Ich habe auch oft darüber nachgedacht den Umgang, wie auch immer absolut zu unterbinden. Und ehrlich gesagt. Seit Juni hat bis heute auch keiner stattgefunden.
    Zuerst gab es Telefongespräche, die ich aber eingestellt habe, da KM jedesmal fragte ob die Kleine nicht wieder lieber bei ihr wohnen wolle etc..
    Das geht nicht, also kein Telefonat.
    Und aktuell zieht es sich wegen Krankheit der MA mit dem Vorgespräch hin.
    Aber ... den Umgang völlig zu unterbinden betrachte ich aus Sicht meiner Tochter als nicht sinnvoll.
    Sie möchte ihe Mutter sehen, was ich nachvollziehen kann,.
    Vielleicht schafft es KM ja auch einen Umgang mit der Tochter zu vollziehen, ohne sie zu beeinflussen.
    Ich halte mich da zurück und überlasse es meiner Tochter, sich irgendwann einmal ein eigenes Bild ihrer Mutter zu erstellen.

    Hallo allerseits,


    ja, ich habe lange nichts mehr von mir hören lassen.


    Ich war auch der Meinung, dass der Thread ausgelutscht war, da die ursprüngliche Frage sich ja inzwischen mehr als überholt hat.


    Aber ich gebe gerne einen Sachstand zu der aktuellen Lage ab:


    Die Kinder wachsen und gedeihen. Die Eifersuchtsattacken der Großen gegenüber der Kleinen nehmen in der Quantität ab, werden dafür aber heftiger.
    Nicht selten formuliert sie, dass ihre kleine Schwester am besten tod sei. Das ist arlamierend und ich möchte wissen wie ich diese Einstellung verändern kann. Wenn ich sie frage, sagt sie nur das sie weg soll.
    Ich führe das darauf zurück, dass sie die Zeit bei KM alleine und damit der ABSOLUTE Mittelpunkt war. Das hat aufgehört, es gibt Regeln die beachtet werden müssen und sie hat eben nicht mehr den Raum wie bisher.
    Und dann eben noch die Kleine, die in dem System stört.


    Einen Psycho wollte ich auch jetzt einschalten, da sie der deutschen Sprache jetzt auch mächtig ist und sich wirklich gut verständigen kann. In den ersten Monaten nach der Rückkehr war das gar nicht möglich, da sie keiner verstanden hätte.



    Zum Verfahren mit der KM :


    Nachdem KM wieder auf freiem Fuß war, war sie natürlich direkt beim Jugendamt und hat Umgang eingefordert.
    Also gab es einen Termin beim JA bei dem ich über den begleiteten Umgang aufgeklärt werden sollte.
    Die Dame, die den Umgang begleiten wollte war da und wollte natürlich wissen, wie die Vorgeschichte ist.
    Die Schilderung und meine Bedenke wegen der Sicherheit hat dann die Gesprächsstunde aufgebraucht und es sollte einen neuen Termin geben.


    Zu diesem neuen Termin kam es nicht, da Abstimmungsprobleme und Urlaub der JA Mitarbeiterin dies unmöglich machten.
    KM beschloss aber, das ihr das alles zu lange dauerte und hat dann mit Datum 24.11.2015 an das Familiengericht einen entsprechenden Antrag gestellt.
    Das waren genau 2 Monate nach der Haftentlassung.
    Ich frage mich, was sie sich dabei gedacht hat. Sie kommt aus dem Knast und kann sofort ohne vorherige Abstimmung Ihre Tochter sehen ?


    Na jedenfalls hat sie nur Umgang für die ältere gefordert und nicht für die jüngere. Für mich unverständlich.
    Und dann hat ihr Anwalt auch noch einen Verfahrensbeistand für das Kind angefordert.


    Mit dieser Dame hatte ich dann einen Termin und einen zweiten bei uns zu Hause. Man fühlt sich wie auf dem Präsentierteller. Das ist wirklich nicht nett.


    Na jedenfalls hatten wir die Verhandlung am 19.01.2016.
    Die ersten Minuten waren direkt ein Schock. Der Richter ließ durchblicken, dass für einen Umgangsausschluss nicht genügend Anhaltspunkte gegeben seien.
    Der zweite Schock war die Stellungnahme des JA. Dazu später mehr.


    Nach kurzer Zeit erkannte ich und meine Anwältin, dass wir bei einer Entscheidung sicherlich nur verlieren und haben damit einer Einigung zu einem Umgang im Monat für zwei Stunden zugestimmt, natürlich begleitet in Räumen eines Sozialträgers und nicht draußen oder so etwas.


    Na immerhin "nur" einmal im Monat.
    Ich weiß jetzt kommt die Fraktion der Mütter, die sagen, es ist das Recht des Kindes Mutter und Vater zu sehen. Und ich bin grundsätzlich auch der Meinung-.


    Aber wenn KM in bisher jedem Telefonat deutlich gemacht hat, dass sie ihr Kind vermisst und dass sie wieder mit ihr zusammen wohnen will und das um jeden Preis und sie sie fragt, ob sie nicht lieber bei ihr wohnen will, frage ich allen ernstes, ob das dem Kindeswohl dient oder ob das Kind dadurch nicht gerade erst recht zerrissen wird.


    Zum Umgang ist es allerdings noch nicht gekommen, da das Gespräch mit KM und KV noch aussteht. Der Termin war für morgen angesetzt aber leider ist die MA der Sozialstelle erkrankt.
    Es wird einen weiteren Termin geben.


    Insgesamt ärgere ich mich darüber, dass es vorab Gespräche über begleiteten Umgang gab, diese auch auf dem Weg waren und dann einfach eine Klage erhoben werden darf. Eigentlich völlig unnötig und sehr ärgerlich: Sie bekommt PKH und ich darf mal wieder zahlen. (RA und Gerichtsgebühren)


    Na ja, mal sehen wann ihr einfällt die nächste Klage zu erheben wegen Umgang zu der Kleinen Tochter.


    Die Stellungnahme des JA:
    Die Kleine ist im November 2013 geboren worden. Das JA war damals involviert und wußte, dass KM heroinabhängig war. In der Stellungnahme schreibt die JA Mitarbeiterin aber, dass KM seit Februar 2012 clean sei. Das ist einfach ungeheuerlich.


    Dann verschiedene andere einseitig gefärbte Dinge zu Gunsten der Mutter.


    Im Schlusssatz dann der Hammer: "KM war eineinhalb Jahre alleinerziehend und hat die Betreuung der Tochter sichergestellt."
    Das klingt nach Friede Freude Eierkuchen, oder so...
    Jedenfalls nicht nach, war straffällig und hat sich über das Gesetz und alle Gerichtsentscheidungen eigenmächtig hinweggesetzt.


    Meine Bitte dann beim Jugendamt, dass ich eine andere Betreuerin haben wollte wurde nur abgeschmettert, mit der Begründung, dass "Für das Jugendamt stehen die Interesse und Bedürfnisse der Kinder -das Kindeswohl- im Vordergrund. Dieses steht nicht selten im Wiederspruch zu den Gedanken und Vorstellungen eines Elternteiles."


    Also werde ich die selbe MA behalten und mich weiterhin mit offensichtlichen und bewiesenen Falschaussagen des JA herumschlagen müssen. DAS ist auch eine gruselige Vorstellung.


    Soviel zum Verfahren aktuell.


    Ach so und ich habe inzwischen Unterhalt eingefordert. Mal sehen was da raus kommen wird.

    Sorry, da stehe ich leider immer noch auf dem Schlauch.


    Also: Wenn die KM (UET) für den Mindestlohn 8,50 / Std arbeitet ergibt das dann bei einer 40 Std Woche 1462 € brutto/Monat => somit ca. 1090 € netto.


    Wenn dann mein netto bei 2080 oder mehr liegt, braucht UET keinen Unterhalt zu bezahlen , richtig ?
    Das Alter der Kinder 2 und 4 Jahre.
    Was ist dann mit dem Mindestunterhalt ?
    Ist es dann schon von vornherein zum Scheitern verurteilt eine Klage auf Unterhalt anzustreben ?


    Ich meine das kann doch nicht sein ?
    Von 2080 Euro im Monat bekommst du ja gerade die Kinder durch und da bleibt noch nicht viel übrig für Spass im Leben.

    Hallöchen,


    habe den Thread gerade gefunden.


    Also wenn ich euch richtig verstehe, kann UET auf die Zahlung von Unterhalt verzichten wenn BET nur genug verdient???
    Das wäre ja der Freibrief für alle UET´s die nicht arbeiten wollen wenn BET Geld verdient.


    Denn das dreifache von null bleibt null und damit wäre ja das Geld was BET verdienen MUSS um das Kind / die Kinder groß zu bekommen auf jeden Fall mehr als das dreifache ?


    Ich hatte angenommen, dass das Einkommen vom BET egal sei, ob UET zumindest den Mindestunterhalt leisten muss.


    Könnt ihr mich bitte aufklären ?

    Hallo allerseits,


    die Verhandlung ist gelaufen.


    Ich könnte kotzen!!!


    Also im Einzelnen:


    am 23.07 wurde sie verhaftet und ist dann bis zum 31.08.2015 im Gefängnis gewesen, wegen Schwarzfahrens im Jahr 2013, wo sie die Geldstrafen nicht bezahlt hatte.


    Also 5,5 Wochen...


    Seit dem 01.09.2015 war sie dann in Untersuchungshaft wegen Kindesentziehung.


    Am 24.09. war die Verhandlung.


    Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten, ob zur Bewährung oder nicht überlasse sie dem Gericht.


    Das Gericht hat dann einen Freiheitsstrafe von 1 Jahr zur Bewährung ausgeurteilt.
    Somit ist sie wieder auf freiem Fuß, muß sich bei einem Bewährungshelfer melden und kann sonst machen was sie will.


    Leute, ich verstehe die Welt nicht mehr.


    In unserem Staat ist es also schwerwiegender, eine Raubkopie zu machen, da ist die Freiheitstrafe höher, Schwarzfahren in der U/S- Bahn da sitzt man länger.


    Aber seiner eigenen Tochter einen massiven seelischen Schaden zuzufügen, diese vom Vater völlig zu isolieren über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren, eine andere Sprache zu lernen, so dass gar kein Kontakt zwischen Vater und Tochter aufkommen kann, ist eine Lappalie, da geht man zwar mit Strafe, aber rechtmäßig auf freiem Fuß durch die Landschaft.


    Der Richter war allerdings auch einer, der der Generation: "Kinder gehören zur Mutter" angehört.


    Mein Ansehen unseres Rechtsstaates bröckelt.
    Wenn bei einer solchen ungeheuerlichen Straftat, die bis zu fünf Jahren bestraft werden kann nur so wenig bei rumkommt, dann frage ich mich wirklich, warum ich in meinem Leben bisher darauf geachtet habe, rechtstreu und Regelkonform zu leben.


    Sie geht raus aus dem Gericht, als wäre nicht gewesen. Klar 23 Tage Untersuchungshaft.
    Und 29 Tage wegen Schwarzfahren.
    Sorry, da hakt es bei mir wirklich aus...

    Also bitte versteht mich nicht falsch:


    Eine Falschaussage kann ich mir gar nicht leisten.
    Das würde und werde ich nicht in Erwägung ziehen.


    Aber man kann die Aussage auf einige wesentliche Punkte beschränken, oder eben auch noch einige andere "kleinere" Details angeben, die die Ungeheuerlichkeit Ihres Handelns deutlich machen würden.


    Diesen Unterschied meine ich.

    Hallo allerseits,


    zwischendurch ist erst einmal nicht viel passiert.
    Die Große gewöhnt sich an die Kleine und die Eifersuchtsszenarien werden weniger.
    Insgesamt lernt sie deutsch und spricht inzwischen schon recht gut.


    Heute habe ich dann eine Einladung zu einer Zeugenvernehmung bekommen.


    Der Termin ist MORGEN.
    Der Brief ist am 21.09 abgestempelt. Das ist eine Frechheit, weil unglaublich kurz.


    Aber egal. Ich werde alle sonstigen Termine umlegen und gehe natürlich dahin.


    Ich benötige von euch Bestärkung, dass ich das Richtige mache.
    Innerlich denke ich gerade, dass die Situation doch jetzt geklärt ist und meine Töchter sind ja wieder da.
    Insofern ist ja alles ok. so.


    Aber ich weiß, dass wenn ich morgen nicht vernünftig aussage, dass KM dann auf freien Fuß gesetzt wird und ich habe wieder nur Stress und die Kinder keine Ruhe.


    Und auf der anderen Seite wird sie mächtig sauer auf mich sein, wenn ich richtig aussage.
    Irgendwann kommt sie ja wieder raus, und dann ???
    Wie soll ich mit dieser Frau dann klarkommen ???


    Ich bin gerade etwas ratlos.
    Ich habe noch nie einen Menschen ans Messer geliefert, allerdings ist mir auch noch nie eine Straftat persönlich begegnet.


    Ich habe keine Rachegefühle. Vielleicht ist das mein Problem.
    Es ist bei mir eher das kognitive Bewußtsein, dass ich sie Ihre Strafe bekommen lassen muß. Aber vom Gefühl her wünschte ich mir eigentlich nur, dass einfach ein vernünftiges Verhältnis aufgebaut werden kann, der Kinder wegen.


    Nach meiner Aussage morgen wird das nicht der Fall sein.
    Denke ich zumindest.
    Sie wird nach Ihrer Freilassung irgendwann ja wieder auftauchen und Ihre Wut an mir auslassen.


    Aber vielleicht geht es auch gar nicht, mit dieser Frau ein vernünftiges Verhältnis aufzubauen.
    Das will aber irgendwie nicht in meinen Schädel rein.


    Ich bitte um eure Meinung..



    Danke.

    Das ist fast ganz einfach :


    Wenn ihr gemeinsames Sorgerecht habt, ist ein Wohnungswechsel ins Ausland soweit ich weiß nur mit Zustimmung des anderen Elternteiles möglich.
    Wenn Du das alleinige ABR hast kann es anders aussehen.


    Informiere Dich vorher bei einem Anwalt, bloß nicht einfach umziehen und fertig. Das kann böse Folgen haben. (Kindesentziehung)


    Aber mal so ne Frage :
    Wenn ihr zusammen drei Staatsbürgerschaften habt, welche haben dann die Kinder, auch drei oder nur zwei, oder nur die deutsche ?

    Es kann doch nicht sein, dass ich meine Freiheit komplett aufgebe und er 1. Nicht zahlt, (was ja eh Wurscht ist für Väter), ich für alles aufkomme, meinen Job sogar auf 50% reduziere und er kommt mit solchen Forderungen und ich soll springen.

    Es ist nicht schön, wenn der Vater noch nicht einmal für das Kind zahlt. Ob man das allerdings verallgemeinern kann, ist für mich fragwürdig !!


    Der Umgang sollte von euch beiden klar geregelt sein.
    Grenzüberschreitende Umgangsforderungen können sich auch gerne und schnell in eine Kindesentziehung ausufern und dann wird es wirklich nicht mehr lustig.
    Besser ist es da sich auf irgendetwas zu einigen und dann dementsprechend zu verfahren. Damit sollte dann die Sorge um die ENtführung eines Kindes ins Ausland ausgehebelt sein.


    Wenn der Vater aber immer und überall mitmischen will und ansonsten aber nicht präsent ist, würde ich auf diese Forderungen kaum eingehen.
    Und hast Du ein Hotel ? Wenn ja kann er ja bei dir wohnen. ansonsten wohl eher nicht.


    Aus welchem Land der Eu kommt er denn ?

    @ kullerkeks


    Also das mit den Nichtigkeiten, für die man im Knast sitzen sollte, kenne ich leider nicht.
    Natürlich kann man wegen einer durchzechten Nacht mit entsprechenden Ausfällen mal im Bau landen, aber dann nur in der Zelle, die einer kurzfristigen Festnahme dient.


    KM sitz aber in der JVA, dort wo nur verurteilte Straftäter sich aufhalten.
    Das ist eine ganz andere Ecke und da kommt man sicherlich nicht für Nichtigkeiten hin.


    Ja es ist richtig, dass die Mutter an der Kleinen hängt.
    Aber hängt deswegen auch die Kleine an der Mutter ???


    Wenn das der Fall wäre, würde sie erstens nach Mama rufen, schreien oder wer weiß was.
    Sie hätte sich sicherlich nicht so einfach in Frankreich mitnehmen lassen.
    Sie hätte sich wahrscheinlich riesig gewehrt, als Mama dann aus dem Auto aussteigen wollte.
    Worauf ich hinaus will: Da ist und war keine Bindung zwischen Mama und Kind.


    Und der Umgang ist sicherlich nicht dazu da, den Selbstbehauptungstrieb der Mama zu befriedigen.


    Zum Glück hat sich die Kleine auch nicht in den Schlaf geweint.
    Sie hat geschrieen, dass sie nicht bei mir schlafen möchte.
    Sie hat rebelliert, da sie Angst hatte, bei mir zu schlafen. ( Gehirnwäsche der KM )


    Aber sie hat nur ganz wenig nach Mama geweint.
    Vielleicht interpretiere ich das Verhalten auch falsch.


    Aber auch eine befreundete JA Mitarbeiterin konnte das Kind, nachdem sie wieder bei mir war einfach mitnehmen, wenn sie es gewollt hätte.
    DAS ist kein normales Verhalten, welches eine Bindung dokumentiert.


    Und ja es ist richtig, meine Tochter wurde nun das zweite Mal entwurzelt.
    Das ist sehr traurig und ich hoffe, dass ich die Schäden gut ausgeglichen bekomme.


    Aber die Alternative wäre gewesen, sie dort zu lassen. Und das wäre auf Dauer die schlechtere.

    Ich danke euch für eure Antworten.


    Ich habe mir zwischenzeitlich eine eigene Meinung gemacht.


    Ich werde mit keinem Kind in den Knast gehen, um einen Kontakt zwischen Mutter und Kind herzustellen!


    Wer sich absolut nicht an die Regeln des allgemeinen Miteinander unserer Gesellschaft hält, und eine Inhaftierung ist sicherlich ein klares Zeichen dessen, der muss eben sehen, wie er / sie klarkommt.


    Die kleine Tochter kennt die KM ja gar nicht, da ist also kein Problem zu erwarten.
    Die große, die jetzt wieder hier ist, benötigt tatsächlich erst einmal Ruhe, damit sie sich hier einfindet.


    Nach verschiedenen (Telefon) Kontakten bin ich davon überzeugt, dass zur Zeit kein Kontakt der bessere ist.
    Aus Kindeswohlsicht und nicht aus meiner Sicht und auch nicht aus Sicht der Mutter.


    Die Dame in der Beratungsstelle der Caritas, die sich mit Familienproblemem auseinandersetzt und die ich letztens aufgesucht hatte, ist auch dieser Meinung, bzw. hat mich darin klar bekräftigt.


    Und ehrlich gesagt, ich gehe nicht ins Gefängnis. Auch nicht zum Besuch....


    Und ich habe mich sowieso gewundert, dass sie so schnell aufgegriffen wurde. Wahrscheinlich war es ein Zufall, denn sie kann sich quasi unsichtbar in der Stadt bewegen. Das war immer Ihre Spezialität. Nie aufzufallen.
    Sie will sicherlich nicht wieder so schnell inhaftiert werden, aber die Frage ist, ob sie denn inhaftiert würde, wenn sie wieder nach Frankreich losmacht.
    Habe ich dann die Kraft, das Ganze nochmal durchzustehen ?
    Habe ich das Geld dazu ?
    Und würde sie dann wieder mit nach Deutschalnd zurückkommen um sich einsperren zu lassen ?
    Das glaube ich nicht und daher wird sie sich in Frankreich recht sicher fühlen.


    Es steht also nicht so viel für sie auf dem Spiel wie es bei Rosenimo klingt.
    Also bleibt die Gefahr lebendig, dass sie die Kinder mitnehmen könnte.