BGH - Urteil zum Betreuungsunterhalt vom 18.03.09

  • Hi,



    hier die Pressemitteilung....


    ein kleiner Schritt in die richtige Richtung !


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Denk ich auch..., obwohl ich da nicht wirklich mitreden kann..., war nie verheiratet... :frag


    Meine Tochter bekam ich in der Ausbildung, die war bereits mit 8 Wochen in der Krippe, da ich sonst meine Ausbildung hätte abbrechen müssen....


    Mein Sohn war mit 6 Monaten in der Krippe.....


    Die zusätzliche Tagesoma wegen meinem Schichtdienst hatte damals das Jugendamt z.T. mitbezahlt...


    Habe somit mein Leben schon immer allein mit d. kids geregelt...., um den KU werde ich v. KV meines Sohnes seit ewiger Zeit betrogen (Klagen bei Gericht nehmen kein Ende...), aber inzwischen ist es mir langsam egal.....wir kommen klar.... :pfeif

  • Ich seh das auch so. Ich war verheratet und habe bewusst bei der Scheidung auf Unterhalt verzichtet. Ich will nur dass er für seine Tochter bezahlt. Für mich will ich das nicht. Ich will sein Geld nicht. Das schaff ich auch alleine. Will mich doch nicht abhängig machen :hm...

  • Es ist die Umsetzung dessen, was im Gestz ja bereits steht. Nur diesmal höchstrichterlich durchgesetzt.
    Makaber ist jedoch auf der einen Seite, dass nach Winnenden die Politik einklagt, die Eltern sollten mehr Zeit für die Betreuung der Kinder haben, auf der anderen Seite diese Betreuung ausgebremst wird. Ein schwieriger Spagat.
    Und das Verfassungsgericht scheint anzunehmen, dass Kinder über drei Jahre weniger Arbeit machen/Betreuung brauchen. Nun denn ...


    In den Beispiel eine zu 70 % beschäftigte Lehrerin, die als Aufstockung Betreuungsunterhalt wünschte. Also jemand, der zwar nicht sehr gut, aber besser als viele andere seine Arbeit einteilen kann. Es ist zwar nicht toll, aber man kann sich um 22 Uhr, wenn die Kids im Bett sind, auch noch mal an den Schreibtisch setzen...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe etwas in der Zeitung gelesen. Möglicherweise ist das dieselbe Sache.
    Dabei ging es der Mutter wohl vor allem darum, daß das siebenjährige Kind asthmakrank ist und deshalb erhöhte Betreuung braucht.


  • Und das Verfassungsgericht scheint anzunehmen, dass Kinder über drei Jahre weniger Arbeit machen/Betreuung brauchen. Nun denn ...


    In den Beispiel eine zu 70 % beschäftigte Lehrerin, die als Aufstockung Betreuungsunterhalt wünschte. Also jemand, der zwar nicht sehr gut, aber besser als viele andere seine Arbeit einteilen kann. Es ist zwar nicht toll, aber man kann sich um 22 Uhr, wenn die Kids im Bett sind, auch noch mal an den Schreibtisch setzen...

    Ich finds gut das jemand der es kann auch arbeiten soll. Und als Lehrerin gehts ja noch. Besser als jemand der z.B. in Schichten arbeiten muss. Da wirds mit der Betreuung echt knapp. Daher ist es auch gut das jetzt individuell sowas entscheiden wird von den Gerichten.


    Und mir fällt in letzer Zeit auf das immer mehr Tagesmütter in ihren Anzeigen z.B. in Zeitung oder Supermarkt schreiben: Betreue nur Kinder von 0-3. Na super :kopf
    Also wird es auch noch schwieriger eine Betreuung zu finden. Und ganz viele hier bei mir im Ort haben noch nicht mal einen Kindergartenplatz bekommen und ein anderer großer Teil nur Nachmittags. :kotz
    Da sollte man aiuch mal anfangen was zu ändern.


    Diese Lehrerin arbeitet 70% und will noch Unterhalt :radab Die verdient mit ihren 70% so viel wie ich, oder mehr, als wenn ich Vollzeit arbeiten gehen würde. Irgendwann hörts aber auf. Da würd ich als Ex auch nicht zahlen wollen.
    Oder viele Väter bieten sich an das Kind zu betreuen aber die Mutter will nicht.

  • Klar gibt es Männer die den Frauen anbieten sich wärend diese Arbeiten auf die Kinder aufzupassen, bei uns ist es aber anderst gewesen, ich hätte einen sicheren halbtagsjob bekommen können und hätte dafür zweimal die Woche Abends jemand gebraucht der auf die Kinder aufpasst, KV sagte, wenn du arbeiten gehen willst schau zu wie du das geregelt bekommst- ohne mich.


    Unterhalt zaheln will er aber natürlich auch nicht ;-)

  • Richtig so,


    die Frau geht 18 std. die Woche arbeiten, obwohl ihr Sohn täglich bis 16.00 Uhr betreut wird und kassiert dazu noch knapp 840 Euronen. Da kommt einen der Verdacht auf, das sie es sich gut gehen lässt und der KV schön zahlt !
    Unterhalt für das Kind ja, aber für sie ? Nach nur drei Ehejahren und der Tatsache das sie arbeiten gehen kann, nein !

    ♥♫ Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“ ♫♥
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    LG Jennylee

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  • Grübel, wenn ich das jetzt richtig verstehe, geht sie nicht 18 Stunden arbeiten, sondern erteilt 18 Wochenstunden Unterricht, wenn der Text stimmt. Der muss vor- und nachbereitet werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Bap,


    tja, wieviel Stunden geht sie denn nun arbeiten? Für mich hört es sich nach einer 18 std. Woche an. Selbst wenn er mehr sind, finde ich den Unterhalt für sie von knapp 840 Euro's zuviel, vorallem wenn man bemerkt das sie nur 3 Jahre oder so verheiratet waren und keine 30 Jahre.


    was heisst das denn


    Zitat

    erteilt 18 Wochenstunden Unterricht,

    im Klartext ?

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  • was heisst das denn


    im Klartext ?


    Je nach Bundesland ist es unterschiedlich, wieviel Unterrichtsstunden pro Woche einer Vollzeitlehrerstelle entsprechen. In Brandenburg z.B. sind das 27. Wäre das bei der genannten auch so, hätte sie also umgerechnet knapp eine Dreiviertel- Stelle.

  • Jep. Sie hat eine 70-Prozent-Stelle, letztlich ausgehend von einer 40- oder 42-Stunden-Woche wie jeder Arbeitnehmer. Bei Lehrern wird halt immer nur die Zahl der erteilten Schulstunden genannt.
    Es ist nicht ganz wenig, was sie da an Unterricht erteilt und nicht ganz wenig Arbeit. Sonst wäre das Ding auch nicht bis zum Verfassungsgericht gekommen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Aha ok, also arbeitet sie viel.
    Und die 840 Euro, sind die jetzt nur für sie gedacht oder ist da auch Kindesunterhalt mit eingerechnet?

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    LG Jennylee

  • Hi,

    Aha ok, also arbeitet sie viel.
    Und die 840 Euro, sind die jetzt nur für sie gedacht oder ist da auch Kindesunterhalt mit eingerechnet?

    In der Pressemiiteilung steht


    Zitat


    ----schnipp
    Das Amtsgericht hat den Beklagten für die Zeit ab Januar 2008 zur Zahlung nachehelichen Betreuungs und Aufstockungsunterhalt in Höhe von monatlich 837 € verurteilt. Die Berufung des Beklagten, mit der er eine Herabsetzung des monatlichen Unterhalts auf 416,32 € und eine zeitliche Befristung der Unterhaltszahlungen bis Juni 2009 begehrt, wurde zurückgewiesen.
    ----schnapp


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • In meiner Tageszeitung stand heute folgender Kommentar zu dem Urteil:


    Unterhaltspflichtige Geschiedene, die gestern jubelten, haben womöglich zu früh gejubelt.
    Und unterhaltsberechtigte AE, die sich vom BGH im Stich gelassen fühlten, sollten sich das Urteil noch einmal in Ruhe durchlesen.
    Denn das Scheitern der Berliner Lehrerin vor dem BGH bedeutet nicht, dass die Mutter eines 7-jährigen jetzt tatsächlich Vollzeit arbeiten muss. Und es bedeutet schon gar nicht, dass der im Gesetz verankerte Unterhaltsanspruch für die ersten 3 Jahre nach der Geburt das absolute Maximum ist, das man dem betreuenden Elternteil zugesteht.
    Diese 3 Jahre hatten schon 2008, als das neue Unterhaltsrecht in Kraft trat, für viel Unruhe gesorgt - und für Fehlinterpretationen.
    Klar, denn eine handfeste Zahl prägt sich nun mal besser ein als der Zusatz "...verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht."
    Was ist billig? An dieser Frage beißen sich seit 15 Monaten AnwältInnen und RichterInnen die Zähne aus und entwickeln erst von Urteil zu Urteil eine Grundsätzliche Deutung.
    Als konkrete Anhaltspunkte gelten der Entwicklungsstand des Kindes und vorhandene oder nicht vorhandene Betreuungsmöglichkeiten.
    Nur am Rande wurde bislang diskutiert, welche Schonfrist eigentlich einer Mutter/einem Vater zuzugestehen ist, die/der nach vielen Jahren Familienpause erst wieder eine Arbeitsstelle finden muss.
    Der BGH hat gestern den Grundsatz bekräftigt, dass nach einer Scheidung die Erwachsenen im Prinzip selbst für ihr Fortkommen sorgen müssen.
    Er hat aber genauso deutlich gemacht, dass die individuellen Umstände entscheidend sind."


    :frag ich denke, das wird noch viele Jahre ein "Eiertanz" bleiben und wir werden noch viele Schlagzeilen über Urteile in die eine oder andere Richtung lesen...

    if you love the life you live
    you will live a life of


    love

  • Hi,

    "Kindeswohl" entschieden werde!! :daumen

    meinst du wirklich das alles was in der deutschen (Familien-)Rechtssprechung geschieht, dem Wohle des Kindes entspricht ? :schiel
    Sorry...Da bist du aber sehr schief gewickelt ;)


    abdafuer ...deshallb hatte ich geschrieben ein "kleiner Schritt in die richtige Richtung"




    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

    Einmal editiert, zuletzt von babbedeckel ()

  • Es ist die Umsetzung dessen, was im Gestz ja bereits steht. Nur diesmal höchstrichterlich durchgesetzt.
    Makaber ist jedoch auf der einen Seite, dass nach Winnenden die Politik einklagt, die Eltern sollten mehr Zeit für die Betreuung der Kinder haben, auf der anderen Seite diese Betreuung ausgebremst wird. Ein schwieriger Spagat.
    Und das Verfassungsgericht scheint anzunehmen, dass Kinder über drei Jahre weniger Arbeit machen/Betreuung brauchen. Nun denn ...


    In den Beispiel eine zu 70 % beschäftigte Lehrerin, die als Aufstockung Betreuungsunterhalt wünschte. Also jemand, der zwar nicht sehr gut, aber besser als viele andere seine Arbeit einteilen kann. Es ist zwar nicht toll, aber man kann sich um 22 Uhr, wenn die Kids im Bett sind, auch noch mal an den Schreibtisch setzen...


    Also ich bin der Meinung, dass Kinder, auch die über drei Jahre, und dann oft erst recht, Arbeit machen und man sich sehr viel um sie kümmern muss. Anders halt.
    Es ist völlig falsch zu behaupten, Kinder jenseits des dritten Lebensjahres brauchen keine Geborgenheit und intensive Zunwendung mehr. Und generell meine ich, dass es auch von der Natur her einer Mutter auftetragen ist, sich um ihre Kinder zu kümmern. Es ist ihr Job. Dafür ist sie da und Mutter.
    Gleichzeitig finde ich persönlich es gut, wenn man zusätzlich auch ausserhalb berufstätig ist, einfach weil es eine Abwechslung ist und gut tut. Die Kinder sollen aber nicht darunter leiden.
    Dafür muss ich als Mama und Papa Sorge tragen.
    Mir ist unbegreiflich, warum unsere honoren Damen und Herren BundesverfassungsrichterInnen wollen, dass "echte" Alleinerziehende (oft auch ohne Partner) auch noch Vollzeit arbeiten sollen. Ich würde das nicht tun. Ich finde, eine Teilzeitanstellung, die zeitlich mit den Schulzeiten vereinbar sind, ist in ordnung und auch genug.
    Wenn sich eine gute Mutter, die das auch will, selbst um ihre Kinder kümmert, also für sie kocht, mit ihnen isst, lernt, bei den Hausaufgaben hilft und sie zum Sport begleitet, ist das für ein Kind ungleich viel besser als Fremdbetreuung. Und wenn die Mutter das auch meint und so möchte, dann sehe ich - auch im Sinne des Kindeswohles - keinen Grund, warum die Mutter ihr Kind abgeben sollte/müsste.
    Dann gibt es noch Kinder die viel lernen müssen, weil sie etwa ein Gymnasium besuchen oder sich schwer tun in der Schule, es gibt Kinder, mit denen muss wegen Teilleistungsstörungen mehr getan werden, sie müssen zu Therapien (z. B. Legasthenie-Therapie) gefahren und von dieser abgeholt werden. Es gibt Mütter mit mehr als einem Kind. Diese Mütter sind ganz gut und sinnvoll beschäftiigt (man will Mütter doch beschäftigen, oder?). Kein Mensch darf doch behaupten, dass eine Mutter wertlos ist für ihr Kind.
    Meine Tochter, 9 Jahre alt, würde auch jetzt nicht in den Hort gehen weil ihre Freundin, die den Hort besucht, am Freitag oft vor Stress kotzen muss (sie hasst den Hort!). So was kann man einem Kind doch nicht antun. Wenn es gerne und willig in den Hort geht, dann ist es ja okay.
    Im Hort lernt auch niemand individuell mit den Kindern. Wenn ein Kind dann abends "fertig" ist (so und so) darf man als Mutter zumindest, wenn man selbst mehr oder weniger erschöpft ist vom langen Arbeitstag (hängt von der Arbeit) sich nicht auch noch mit Schuldingen befassen müssen. Es darf nicht zur Doppelt- und Dreifachbelastung für Mütter werden.
    Männer haben das so auch nicht. Das ist unfair. Männer können abends in die Kneipe oder Restaurant zum essen gehen, ohne selbst kochen, und können sich dann auf das Sofa legen und haben ihren beschaulichen, frei verfügbaren, Feierabend plus jedes zweite Wochenende gänzlich frei. Bei den Müttern sähe das wesentlich stressiger aus.
    Sie macht was der Vater macht, aber eben noch viel viel mehr. Auch - nein, besonders - echte partnerlose Alleinerziehende brauchen neben Beruf und Kinder (gerecht nur zu gleichen Teilen, finde ich) auch selbstverständlich noch "Luft". Die wäre beim Vollzeitjob weg. Das geht nicht und soll man sich auch nicht gefallen lassen.
    Kann mir jemand hier helfen?
    Ich erziehe doch die beiden Kinder, die zu 50% ja die meines Ex sind und kümmere mich um sie. Ich bin für sie nachts da und auch nach der Schule oder wenn sie tagelang krank sind (Infekte, Läuse, Asthma usw.). Ich stehe also im Hotspot was die Kinder angeht. Ich kümmere mich um (auch) seine Kinder. WARUM ist es dann so, dass ein Ex-Mann der Frau für ihren Service an auch seinen Kindern keinen Cent zahlen muss??? Es ist IHRE Zeit für SEINE Kinder. Sie kümmert sich um seine Kinder, damit er arbeiten kann und nicht ausfällt bzw. seine Karriere nicht unterbrechen muss. Ja, ist das denn nix wert? se Arbeit der Frauen? Einer anderen Kinderbetreuung würde er ja auch Geld zahlen müssen, oder???? Also ich meine, Ex-Männer müssen den Ex-Frauen, die sich um seinen Nachwuchs kümmern, etwas bezahlen.
    Findet ihr diesen Ansatz falsch???
    Bitte gebt mir Resonanz, danke :thanks:

  • Hallo ,


    ich war(oder noch) 22j verheiratet und bekomme von meinen Mann auch nur Unterhalt für die 3 Jungs.


    Er hat bis Dato noch nicht mal daran gedacht Betreuungsunterhalt zu zahlen.


    Also von daher...


    Aber ich gehe scho seit 11 j auf Minijob Basis Arbeiten und werde mir nache dem Umzug auch eine Teilzeitstelle für vormittags suchen.


    Ich denke aber auch das 3j ihre Mutter/Vater brauchen.Tagesmutter,Ganztageskiga ,ich weiß nicht ob das so gut ist.Wenn ich meinen 3j sehe,erlebe weiß ich das er es nicht ohne Mama den ganzen Tag schaffen würde.Abgesehen mal davon das es beim dem 8j nicht anderes ist.Wenn er aus der Schule kommt (er hat einen Schlüssel)und Mama ist mal nicht da (schnell zum Kiga den kleinen holen)na dann ist aber was los. :(


    Manchmal hab ich das Gefühl das in den Richterroben/Politikern absolut weltfremde Menschen sitzten die von nichts was die Welt da draußen betrifft eine Ahnung haben.


    Roboter halt ,die Konziquent nach Paragraphen handeln.


    LG


    Tilda

  • Seh ich anders, Jupiler.


    Meine Tochter ist bis Mitte 4. Klasse auch in den Hort gegangen. Sehr gerne sogar. Sie wäre auch noch länger geblieben, hätten nicht gleich zwei ihrer Erzieherinnen fast zeitgleich aufgehört. Die Eingewöhnung an neue Erzieherinnen und neue Regeln wollte ich ihr ersparen, zumal das fast alle Eltern ihrer Klassenkameradinnen, die ebenfalls im Hort waren, genauso sahen.
    Schularbeiten mussten klar abends nachgeschaut und auch öfters mal nochmal nachbereitet werden, bei uns hat das recht gut geklappt.


    Was mich vielmehr am deutschen Betreuungssystem stört, sind die Kosten und auch die zeitliche Einschränkung.


    Meine Tochter geht jetzt seit etwas mehr als 2 Jahren nicht mehr in den Hort, wir haben damals inklusive Essensgeld fast 300 Euro dafür abgedrückt, für eine Ermässigung hab ich zuviel verdient, haha. Die muss man auch in Vollzeit erst mal netto erwirtschaften ... bei uns hat damals der Kindsunterhalt grad mal gereicht, um die nachmittägliche Betreuung abzudecken. Von der Zeit, als sie ganztags in den Kiga ging, will ich gar nicht reden, das war noch teurer.


    Die Hortbetreuung ging bei uns bis 16:30 Uhr - nicht eine einzige Kita in der ganzen Stadt war hier flexibel. Ohne meine Eltern, die meine Tochter dann eben abends nochmal ca. 1,5-2 Stunden bei sich hatten, hätte ich das nie und nimmer gewuppt. Und da nochmal eine Tagesmutter anzuheuern, das wäre trotz Vollzeit und recht gutem Verdienst finanziell sehr eng geworden. Bei nem 5 Euro Stundenlohn wäre ich dann auf zusätzlich auf ca. 200 Euronen gekommen. Das manch einer alleine aus diesem Aspekt raus auf eine Vollzeitstelle verzichtet und sich stattdessen lieber selbst ums Kind kümmert, (was ja grundsätzlich immer die bessere Variante ist) kann ich nachvollziehen.


    Hier müsste man meiner Meinung nach den Hebel ansetzen, gibt genug europäische Länder, die das vorbildlich geregelt haben.

    Liebe Grüsse
    Sabine


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    Die meisten Frauen wählen ihr Nachthemd mit mehr Verstand als ihren Mann
    - Coco Chanel-