Unterhalt die 1000.

  • Hallo zusammen,


    ich habe so viele unterschiedliche Stränge, die aber irgendwie zusammengehören...


    Ich hatte heute erstmalig ein Anruf des KV. Der erste Anruf seit über einem Jahr. Alle anderen Kontaktversuche meinerseits sind ergebnislos geblieben. Ich versuche es mal so objektiv wie möglich darzustellen und meine Fragen zu stellen:


    1. Per Verfahren musste KV nun die Einkommensverhältnisse offen legen. Er sagt, dass er sofort ein neuen Beschluss anstreben wird, und dann versucht den soeben gefundenen Beschluss erneut abzuändern. Hierzu meine Frage: Geht das denn? Ich dachte, man hätte dann erst einmal Ruhe voneinander. Sein Argument ist, dass er nun wesentlich weniger verdient als in den Jahren 2023/2024. Was ist denn überhaupt wesentlich?


    2. Er vermutet, dass ich meine "echten" Einkünfte nicht offen lege. Er unterstellt mir, dass ich Einnahmen vertusche. Ich habe ihm alles offen kommuniziert. Was kann ich ausser Steuerbescheid und Gehalts- als auch Nebentätigkeitsnachweis (siehe Steuerbescheid) denn noch offen legen? Mieteinnahmen als auch Bankauszüge liegen ebenfalls vor.


    3. Er unterstützt seine Mutter mit EUR 2000 im Monat und möchte sich das anrechnen lassen.


    Ist denn hier noch irgendetwas zu retten? Er sagt nun, dass er bei einer Nachzahlung das Auslandsjahr meiner Tochter nicht mehr erlauben wird. Das setzt mich natürlich emotional unter Zugzwang.


    LG Rosie

  • Liebe Rose, ich kann dir keinen fachlich Rat geben.


    Das einzige, was mir auffällt: ich denke die Unterhaltszahlungen für die Kinder gehen vor den Unterhaltszahlungen für die Mutter. Wenn das Geld für beides nicht reicht, könnte er also vermutlich die Unterhaltszahlung für seine Mutter reduzieren, mit der Begründung, dass er Unterhalt für seine Kinder bezahlt, der angerechnet wird. Aber nicht anders herum.

    Das ist dir wahrscheinlich nicht neu.


    Ansonsten kann ich nur dalassen, dass es mir sehr leid tut, dass dieser Kampf scheinbar nie ein Ende findet, zumindest nicht, bevor beide Kinder aus Unterhaltszahlungen heraus sind. Ich finde es aber absolut richtig, die Ansprüche der Kinder durchzusetzen. Klar, bei gutem Einkommen kommt es vielleicht nicht so auf die genaue Zahl an, aber grundsätzlich muss er nun einfach mal bezahlen.

    Halt die Ohren steif!

    Liebe Grüße
    Die Elefantendame


    Umwege erweitern die Ortskenntnis

  • Lass dich nicht verrückt machen von ihm. Der Griff zum Telefon und die Art der Kommunikation - Drohungen - zeigen, dass ihm die Muffe geht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • @Bap, muss er denn dem Auslandsjahr nicht zustimmen? Also er hat ja mal zugestimmt aber wir haben letzte Woche einen neuen Vertrag bekommen, da Kind nun nicht mehr nach Kanada sondern in die USA will. Da müsste er eigentlich unterschreiben.


    Das ABR habe ich aber das erlaubt mir ja nicht, das Auslandsjahr im Alleingang durchzuboxen (obwohl er vorher zugestimmt hat). Für meine Tochter eine schwierige Situation weil er einfach sehr wankelmütig ist und sie sich jetzt schon Sorgen macht, dass er es gar nicht mehr unterstützt. Mich erinnert das ein wenig an die Einschulung meines Sohnes: Da hat er auch schon finanzielle Interessen mit Unterschriften kompensieren wollen. Daraufhin verlor er ja für eine Weile das Schulsorgerecht.


    Bezüglich des Unterhalts: Er hat dieses Jahr 2025 ca. 1/4 weniger Gehalt, da Boni etc gestrichen sind. Aus meiner Sicht macht es doch mehr Sinn, bei diesem Verfahren gleich das neue Gehalt anzusetzen und ggf. eine Kompensation für das letzte Jahr Azu integrieren? Oder vertausche ich da mehrere unterschiedliche Dinge?

  • Es ist ermüdend aber lieben Dank für Deine Zeilen1

  • Also ganz ehrlich,


    "3. Er unterstützt seine Mutter mit EUR 2000 im Monat und möchte sich das anrechnen lassen."


    Sein Privatvergnügen.


    "Das ABR habe ich aber das erlaubt mir ja nicht, das Auslandsjahr im Alleingang durchzuboxen (obwohl er vorher zugestimmt hat). Für meine Tochter eine schwierige Situation weil er einfach sehr wankelmütig ist und sie sich jetzt schon Sorgen macht, dass er es gar nicht mehr unterstützt."


    Drücke die Daumen, wie alt ist denn die Tochter, noch u18?

    Was bedeutet denn Auslandsjahr konkret?


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Sie möchte über eine Organisation (Experiment e.V.) für 9 Monate ein High-School Jahr in den USA durchführen. Sie ist wird nun bald 15 Jahre.

  • @Bap, muss er denn dem Auslandsjahr nicht zustimmen? Also er hat ja mal zugestimmt aber wir haben letzte Woche einen neuen Vertrag bekommen, da Kind nun nicht mehr nach Kanada sondern in die USA will. Da müsste er eigentlich unterschreiben.


    Das ABR habe ich aber das erlaubt mir ja nicht, das Auslandsjahr im Alleingang durchzuboxen (obwohl er vorher zugestimmt hat). Für meine Tochter eine schwierige Situation weil er einfach sehr wankelmütig ist und sie sich jetzt schon Sorgen macht, dass er es gar nicht mehr unterstützt. Mich erinnert das ein wenig an die Einschulung meines Sohnes: Da hat er auch schon finanzielle Interessen mit Unterschriften kompensieren wollen. Daraufhin verlor er ja für eine Weile das Schulsorgerecht.


    Bezüglich des Unterhalts: Er hat dieses Jahr 2025 ca. 1/4 weniger Gehalt, da Boni etc gestrichen sind. Aus meiner Sicht macht es doch mehr Sinn, bei diesem Verfahren gleich das neue Gehalt anzusetzen und ggf. eine Kompensation für das letzte Jahr Azu integrieren? Oder vertausche ich da mehrere unterschiedliche Dinge?

    Er hat der Sache ja grundsätzlich zugestimmt. Ob er so einem Aufenthalt, gerade in Eurer Konstellation mit einem Teilwohnsitz in den USA, zustimmen muss - das hätte ich meine Zweifel. Beim Vertrag kann es gut sein, dass die Firma da vor allem die finanzielle Absicherung sucht ... Beide Eltern mit Unterschrift zahlungspflichtig werden. Verweigert er, muss er es übrigens gut begründet. Und auch, was jetzt zu einer Sinnesänderung geführt hat. Das würde der Richter im Auseinandersetzungsfall nachfragen.


    Beim Unterhalt gibt es gute Gründe, auf den letzten Steuerbescheid/die letzten Steuerbescheide zuzugreifen. Erzählen über nicht kommende Umsätze, wegfallende Boni, beabsichtigte weniger Arbeit (was man als Unterhaltspflichtiger so einfach gar nicht darf) kann man viel. Aber den wasserdichten Nachweis bringen, ist schwierig, wenn man nicht angestellter Lohnabhängiger ist. Aber wenn er das kann - soll er es vorlegen. Wohlgemerkt: "wasserdicht". (Er wird es nicht können. Wie auch ...) Parallel kann man ihn bitten, die Steuerbescheide der letzten fünf Jahre vorzulegen. Damit bringt er den Nachweis, dass seine vermuteten Mindereinnahmen in 2025 nicht eine ganz normale Wellenbewegung sind.

    Gerichte ändern übrigens Unterhaltsbeträge erst beim Nachweis einer dauerhaften Abweichung von mindestens 10 Prozent. Und ein normaler AN, der arbeitslos wird, muss trotz Arbeitslosengeld den normalen, bisher festgelegten Unterhaltssatz zahlen. Ein halbes Jahr. Die Gerichte sagen: Dafür hat der Unterhaltspflichtige Rücklagen zu bilden. Und ansonsten geht das Gericht davon aus, dass der arbeitslose AN wieder bezahlte Arbeit findet. (Wie schon geschrieben: Als Unterhaltspflichtiger die Arbeitszeit zu verringern, um weniger Unterhalt zahlen zu müssen, das geht nicht. Hat dein Ex das vor, muss er es sehr gut begründen. Schwere, zur Frühverrentung führende Erkrankung wäre da eine Möglichkeit. Selbst Carearbeit für eine nahestehende Person (Partnerin/Eltern) wird da eigentlich nicht anerkannt. - Lass dich also nicht ins Boxhorn jagen. Er versucht zu tricksen und drückt auf die Tränendrüse.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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  • Ich habe mir gedacht, als ich deinen Eingangspost durchgelesen habe,

    dass er von sich auf dich schließt bzgl. Punkt 2.


    Ich würde davon ausgehen, dass er noch was nebenbei laufen hat, arbeitsmäßig, was er noch nicht angegeben hat.


    Und ja, wenn er anruft, dann hat der gute Mann Muffensausen - lass dich nicht ins Bockshorn jagen. Bleib stur und knick nicht ein !


    Hast du das schriftlich, dass er seiner Mutter 2000,--/Monat Unterhalt zahlt ?

    Wenn er da soviel Geld hat, dann hat er auch noch weit mehr Geld für seine Kinder ! DAS ist meine Meinung !

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

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    tägl. Spruch von Ernst Ferstl:

    Das Erreichen eines Zieles ist etwas vorübergehendes, das Auf - dem - Weg - bleiben eine lebenslange Aufgabe.

  • Das sind reine Matchspielchen und der Versuch, dich unter Druck zu setzen. Darauf musst du gar nichts geben.

    Nicht der gute Herr, sondern das Gericht entscheidet, was angemessen ist und was nicht.


    Seine Vorwürfe dir gegenüber, bzw. sein Verhalten schätze ich als Nervosität ein. Das erlebe ich oft. Wenn man merkt, das einem die Felle davon schwimmen, setzt man halt die Expartnerin unter Druck und macht ein wenig Terror. Man weiß ja schließlich meistens noch ganz gut, wie das funktioniert.


    Die Mutter und die 2000 Euro sind auch unkritisch. Erstens steht die Mutter in der Rangfolge weit unter den Kindern und zweitens sagt das Gesetz:

    "Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden und ist der Unterhaltspflichtige außerstande, allen Unterhalt zu gewähren, gilt folgende Rangfolge"


    Er müsste erst mal nachweisen, dass er verpflichtet ist das zu zahlen und dann müsste er nachweisen, dass er außerstande ist das zu zahlen. Und das müsste er nicht mit dir abklären. Deine Kinder kommen zuerst. Was davon übrig bleibt, kann für andere Unterhaltspflichten verwendet werden. So ist die Reihenfolge und nicht anders.