Oh glaub mir, ich kann dich absolut verstehen, dass du einfach nicht den Nerv hattest. Das ist nur all zu menschlich, denn auch wenn die Beistandschaft dir viel abnehmen kann (in deiner speziellen Lage natürlich nicht mehr so viel), ist es anstrengend und kann ja auch sein, dass der Vater dann wieder dir das Leben schwer macht.
Ich habe Fälle, da warne ich meine Berechtigten vor, wenn ich ein Schreiben verschicke, damit die sich seelisch schonmal drauf einstellen können, dass das Telefon in spätestens drei Tagen heiß läuft...
Doch zum Stufenverfahren:
Wenn er seinem Auskunfts- und Beleganspruch deinem Sohn gegenüber nicht nachkommt, kannst du ja keinen Unterhalt bemessen. Also gibt es ein Stufenverfahren damit du in der ersten Stufe erstmal die Belege bekommst und in der nächsten Stufe den Unterhalt verlangen kannst.
1. Zug des Verfahrens ist der Auskunftsantrag (Er wird verpflichtet, die Belege rauszurücken, weil er der Dad und dazu verpflichtet ist)
2. Er wird verpflichtet, Unterhalt zu bezahlen in Höhe der noch durchzuführenden Unterhaltsberechnung nach Belegvorlage
Der Vorteil ist, dass dieser Anspruch aus 1 dann notfalls via Zwangsgeld durchsetzbar ist. Aber dazu kann ein Beistand bzw Anwalt deinem Sohn dann mehr sagen, sollte es notwendig werden.
Kosten des Verfahrens trägt üblicherweise der Antragsgegner als Verursacher des Antrags.