Unterhalt Ü18 - wie berechnen?

  • Hallo zusammen,


    ich hätte gerne Input vom Schwarmwissen hier, vielleicht habt ihr ja Tipps.


    Mein Sohn möchte zeitnah mit seiner neuen Freundin zusammen ziehen. Wie berechne ich / berechnen wir (KV und ich) den Unterhalt, der ihm zusteht?


    Alternativ: gibt es "Anlaufstellen", wo wir (KV und ich) nachfragen können - und wo wir dann nicht gleich Hunderte € vorab hinlegen?


    Danke im Voraus!

  • Nein, er ist 22 Jahre alt, Schüler, aktuell keine Einkünfte. Er plant jedoch, nicht auf 540 € Basis zu arbeiten, sondern "Teilzeit" - neben der Vollzeit-Schule. "Darf" er das überhaupt? Seine erste Ausbildung hat er nicht beendet, aktuell befindet er sich in einer schulischen Ausbildung zum Sozialassistenten, möchte anschließend über Pia Erzieher werden. Ich fürchte, dass er eine Teilzeit mit schulischer Vollzeitausbildung nicht schafft.


    Wir Eltern sind beide Beamte - wie sieht das dann mit unseren Krankenkassenbeiträgen aus? Und wie mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung als Altersvorsorge - werden diese Posten vom Netto abgezogen?


    Edit: Wie sieht das mit eventuell vorhandenen Kleinkrediten (z.B. für ein Auto) aus? Was ist mit der Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen - gilt das auch weiterhin?


    Stichwort Krankenkasse.

    Bei Beamten gibt es (leider!!!) keine gesetzliche KV und damit auch keine Familienversicherung. Jedes Mitglied einer Familie wird einzeln versichert. Meine Kinder sind beide sehr früh in die private KV eingetreten, entsprechend niedrig sind die Beiträge bis zum 25. Lebensjahr. Die gesetzliche KV würde meinen Sohn rund 125 € / Monat kosten, die Beiträge für die private KV sind auf Grund des niedrigen Eintrittsalters niedriger. Für ihn zahle ich momentan (in Ausbildung) rund 50€. Bei meiner Tochter (Studentin) kostet die private KV mittlerweile gut 260€ im Monat. Ich gehe davon aus, dass das auch vorerst (bis zum Abschluss der schulischen Ausbildung) so bleibt. Mit Beginn der Pia-Ausbildung müsste er dann wieder in die gesetzliche KV aufgenommen werden, richtig?


    Werden die Beträge, die ich aktuell für die Kinder zahle (ca. 310 €) von meinem Brutto abgezogen? Ich selber zahle für meine private KV aktuell rund 400 €. Dazu kommen 350€ für die kapitalbildende Lebensversicherung.


    Sparverträge sind irrelevant, richtig? Die müssten mein "Privatvergnügen" sein, oder?


    Noch mal Edit: Eben weil es mir so kompliziert erscheint, frage ich nach - vielleicht kennt sich jemand aus oder kann mir sagen, wohin ich mich wenden kann. Er bekommt, was ihm zusteht.

    4 Mal editiert, zuletzt von Jannne ()

  • 4 % Altersvorsorge kann abgezogen werden


    Wie habt ihr das Thema Unterhalt bisher gelöst?
    wenn er 22 ist , sind das ja schon 4 Jahre in denen beide Eltern zuständig sind.

    Ist es seine Erstausbildung?

    Wann beginnt seine Ausbildung mit welchem Einkommen?

  • Unterhalt KV: der Betrag wird regelmäßig und pünktlich auf Sohns Konto überwiesen.

    Unterhalt ich: freies Wohnen, Kost und Logis, Übernahme KK, Übernahme Auto-Versicherung und Steuern. Je nachdem Reparaturen am Auto, Kleidung, ab und zu eine Tankfüllung Sprit (im Monat). Ich habe das durchgerechnet, verstecken brauche ich mich nicht, ich habe mehr gezahlt als der KV (der ebenfalls pünktlich und gut bezahlt).


    Die Schule jetzt ist zwar sein zweiter Ausbildungs-Anlauf, gilt aber meines Wissens als Erstausbildung, da er die erste Ausbildung nicht beendet hat? Die Schule wird er (hoffentlich...) mit dem "staatlich geprüften Sozialassistenten" abschließen, was die Eingangsvoraussetzung für die Ausbildung (geplant via Pia) als Erzieher ist. Er hat kein Abi.


    Momentan hat er keine weiteren Einkünfte (außer Unterhalt KV), da er seinen Nebenjob nicht mehr hat.


    Ab Sommer 2025 plant er Pia, dort verdient er dann (je nachdem um die 1200 - meines Wissens, ich habe mich diesbezüglich aber noch nicht wirklich informiert).


    4 % Altersvorsorge kann abgezogen werden


    Wie habt ihr das Thema Unterhalt bisher gelöst?
    wenn er 22 ist , sind das ja schon 4 Jahre in denen beide Eltern zuständig sind.

    Ist es seine Erstausbildung?

    Wann beginnt seine Ausbildung mit welchem Einkommen?

    4% Altersvorsorge - vom Brutto, richtig?


    Wie sieht das mit den Krankenkassenbeiträgen aus?

  • Grundsätzlich kann ich empfehlen, dass der Sohn sich mit Beginn der Pia gesetzliche krankenversichert. Man spart sich eine Menge Bürokratie. Es lohnt sich hier, KVs zu vergleichen und zu schauen, welche Bedürfnisse man hat. Meine Jungs haben beispielsweise eine gewählt, wo sie mit einer BU-Versicherung im Jahr 500,- zurückgezahlt bekommen, sie müssen nur nachweisen, dass sie einmal beim Zahnarzt waren und natürlich, dass die BU bezahlt wurde und existiert. Außerdem übernimmt ihre GKV die Zahnreinigung.


    Bzgl. Unterhalt solltet ihr miteinander reden und schauen, wie viel der Sohn braucht, was er selber leisten kann und dann anteilig Unterhalt zahlen. Man kann natürlich jeden Kram mit reinrechnen, um ja nicht zu viel zu blechen, man kann aber z.B. auch einfach denselben Betrag zahlen (haben mein Ex und ich gemacht, auch wenn ich dabei draufgezahlt haben, war mir aber egal!). Korinthen kacken oder nicht ist hier die Frage.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Das sind viele Fragen auf einmal. Nur zum Thema Krankenkasse. Wenn er In Teilzeit arbeiten würde, dann würde er doch eh sozialversicherungspflichtig werden, oder? Da gibt es aber meines Wissens zumindest für Studenten bestimmte Verdienstgrenzen. Vielleicht gilt das auch für Schüler. Ruf doch am besten mal bei der KK an.
    Wie viel möchte er denn so arbeiten so „nebenbei“? Ich sehe das kräftemäßig kritisch. Kenne deinen Sohn allerdings nicht.

  • Naja... um mal Zahlen zu nennen... er rechnete mir gestern vor, er hätte ja, wenn er auszieht, um die 1700€ netto Unterhalt und Kindergeld zur Verfügung...8|


    Kaj und ggf. die anderen: es geht mir nicht darum, Korinthen zu kacken. Ich habe IMMER komplett hinter meinen Kindern gestanden und oft genug auch draufgezahlt. Das war kein Thema. Ich konnte es mir leisten und habe es gerne getan.


    Aber aktuell ist mein Sohn derartig von der Spur, dass ich da tatsächlich mal einen Deckel raufsetzen möchte.


    Wenn es ums "brauchen" geht - er ist mit Plusminus 700 € (ohne Wohnen und Einkauf, inklusive Nebenjob) nicht klargekommen, die er bis dato hatte. "Brauchen" tut er viel, vor allem wenn er sich jetzt - wunschgerecht - eine 2-3 Zimmer-Wohnung für plusminus 1000 € warm sucht. Wenn er überhaupt eine Wohnung für 1000€ warm findet und sie dann auch bekommt. Wie gesagt, er will mit seiner Freundin zusammen ziehen. Deren Eltern sind zwar prinzipiell auch unterhaltspflichtig. Da sie jedoch Bürgergeldempfänger sind, übernimmt deren Unterhalt der Staat.


    Da kommt dann auch wieder mal das Thema Bedarfsgemeinschaft mit ins Spiel.=O


    Sobald er in der Pia ist, ist er auch wieder gesetzlich krankenversichert. Es geht jetzt also um den Zeitraum von November / Dezember 24 bis voraussichtlich (hoffentlich) August 2025.

  • Das sind viele Fragen auf einmal. Nur zum Thema Krankenkasse. Wenn er In Teilzeit arbeiten würde, dann würde er doch eh sozialversicherungspflichtig werden, oder? Da gibt es aber meines Wissens zumindest für Studenten bestimmte Verdienstgrenzen. Vielleicht gilt das auch für Schüler. Ruf doch am besten mal bei der KK an.
    Wie viel möchte er denn so arbeiten so „nebenbei“? Ich sehe das kräftemäßig kritisch. Kenne deinen Sohn allerdings nicht.

    Er möchte wie seine Schwester 50% arbeiten. Diese Jobs gibt es aber a) nicht wie Sand am Meer und b) gibt es da besondere Regelungen. Seine Schwester hat eine 50% Stelle als Krankenschwester mit einem Studierendenvertrag - ohne Einbindung in die gesetzliche KK. Ich müsste nachfragen, wie diese Verträge heißen. Sie wollte eigentlich eine "richtige" Teilzeitstelle inkl. GKV, diese hat sie aber trotz Fachkräftemangel im Bereich der Pflege und sauguten Noten und Arbeitsberichten nicht bekommen - keine Chance, da sie anscheinend wohl zu teuer für die "Betriebe" / Krankenhäuser / Zeitarbeitsfirmen sind.


    Edit: ich sehe das Vorhaben "Teilzeit" bei ihm auch sehr kritisch. Er arbeitet nebenbei zur Schule, keine Frage! So ist er auch erzogen. Aber 20 Stunden zusätzlich zur Vollzeitschule?! =O Er macht dann nicht wie seine Schwester "nur" Nachtdienste und auch nicht zu dem Gehalt, das sie inkl. aller Zuschläge etc. bekommt.

  • Wie wär‘s, wenn die jungen Leute mal einen Finanzplan vorlegen und damit Zahlen auf den Tisch legen, mit denen ihr arbeiten könnt?

    Bei mir lag das Maximum bei 400,- plus BU plus (im Studium) PKV. In Leipzig sind die Mieten allerdings moderater als bei euch. Aber klar muss sein, dass die große Wohnung nicht drin ist, wenn man mit einem bestimmten Budget auskommen muss.

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  • Kurzer Exkurs zum Thema Emotionen...


    Ich habe kein Problem damit, dass er auszieht. Gerne, bitte, soll er! Dann habe ich mein Haus für mich alleine :):thumbup:. Sooo groß ist es nicht, dass ich mich dort nicht auch alleine wohlfühle (90m2). Abgesehen davon wollte er eh im Sommer 2025 raus - ja bitte!:thumbup:


    Es ist hart zu sehen, wie das eigene Kind mit Volldampf in die Wand fährt. Okay, nicht mein Zirkus, er ist vom Alter her erwachsen, soll er. Aber irgendwie ist es halt doch mein Zirkus... er ist eins meiner beiden Kinder. Und damit habe ich nicht nur rein rechtlich finanziell die Unterhaltspflicht, sondern empfinde auch eine gewisse "sozial-emotionale" Verantwortung *seufz*.

  • Wie wär‘s, wenn die jungen Leute mal einen Finanzplan vorlegen und damit Zahlen auf den Tisch legen, mit denen ihr arbeiten könnt?

    Bei mir lag das Maximum bei 400,- plus BU plus (im Studium) PKV. In Leipzig sind die Mieten allerdings moderater als bei euch. Aber klar muss sein, dass die große Wohnung nicht drin ist, wenn man mit einem bestimmten Budget auskommen muss.

    Genau deswegen habe ich gestern den KV angesprochen, in der Hoffnung, dass dieser vielleicht noch zu ihm durchdringt. GOTT SEI DANK "können" wir miteinander und fetzen uns nicht auch noch... Ich habe um einen Finanzplan gebeten - das Ergebnis waren gestern dann die 1700 €.8|:rolleyes:


    Und genau deswegen möchte ich gerne wissen, was ich zahlen muss. Wie viel ich dann anschließend bezahle, steht auf einem anderen Blatt.

  • Naja... um mal Zahlen zu nennen... er rechnete mir gestern vor, er hätte ja, wenn er auszieht, um die 1700€ netto Unterhalt und Kindergeld zur Verfügung... 8|

    Ich krätsch mal dazwischen.

    Wir kommt er auf die 1700 €. Sollt ihr die aufbringen?

    Da er weder bei dir, noch beim Vater lebt wird euer Einkommen nicht zusammengezählt, sondern anders gerechnet. Er ist ja nicht mehr privilegiert. Daher könnt ihr euch am Baföghöchstsatz für die jeweilige Ausbildungsform orientieren. Bedarfssätze

    Da ist bei Studium bei 992 € inkl. KV und PV Schluß. Davon wird noch das weitergeleitete KG abgezogen.

    ALso könnt ihr gut die 992 € - KG anbieten (und euch dann aufteilen, wie ihr wollt oder wie es euren Einkommen entspricht)

    die fehlenden 800 muss Junior dann eben über einen Job finanzieren. Wenn er meint mehr von euch zu bekommen, würde er klagen müssen.


    Ab Sommer 2025 plant er Pia, dort verdient er dann (je nachdem um die 1200 - meines Wissens, ich habe mich diesbezüglich aber noch nicht wirklich informiert).

    Und spätstens dann seid ihr als Eletern raus. Da kann er seinen Bedarf selber sicherstellen. Bis 25 kommt da ja noch das KG oben drauf. Dann muss er aber eben mit 1400 auskommen. Wenn er jetzt schon mit 1700 rechnet, wird das schwierig (oder ist da dabei, dass auch die Freundin ihren Anteil leistet?)


    Allerdings könnte er ja auch schon jetzt für die entsprechende Schulform Bafög beantragen.

    Prüft aber alles, und nehmt nur an, was gut ist. (1.Thess. 5,21)

  • Ganz lieben Dank! <3 Das sind die Infos, die ich brauche. :thumbup:


    Damit können wir nun ins Gespräch gehen.

  • Google sagt, dass ein volljähriges Kind in Ausbildung, das nicht mehr zuhause wohnt, ein Anrecht auf 930€ Unterhalt hat. Da zählt das Kindergeld schon mit rein.
    Sind beide Eltern leistungsfähig und nehmen wir der Einfachheit halber mal an, sie hätten das gleiche einkommen, dann kann gerechnet werden: (930-250):2


    Du müsstest deinen Sohn also 350€ Unterhalt zahlen und ihm das Kindergeld geben.

    Krankenversicherung müsstet er davon selbst zahlen, aber das kannst du ja on top übernehmen, das scheinen ja nur 50€ zu sein.


    Vielleicht meinte er bei den 1700€ das Einkommen von ihm UND seiner Freundin oder er hat es mit deinem Selbstbehalt verwechselt?

    Liebe Grüße
    Die Elefantendame


    Umwege erweitern die Ortskenntnis

  • Nein, er ist von viel zu hohen Zahlen von mir aus ausgegangen. Aber... nachdem es gestern Abend äußerst frostig zuging, arbeiten wir heute - gemeinsam - zumindest Sohn und ich (ich kenne noch nicht mal den Nachnamen seiner Freundin...), an Lösungen. Wie gesagt: ausziehen gerne, aber das muss auf stabilen Füßen stehen.

  • Zum 1.Oktober ist der sog. Bedarfssatz für ausserhaeusig wohnende volljährige Kinder auf 992,- Euro gestiegen. Aber für Studenten. Es gibt insg. 4 o. 5 Stufen an Bedarfssätzen. Die sind - warum auch immer - abhaengig von der Schulform/Uni bzw. dem zu erreichenden Abschluss. Da hier der Junior einen Schulabschluss anstrebt, müsste geprüft werden, wie der angestrebte Abschluss eingestuft ist. Von diesem Betrag sind, so die Kigeldberechtigung vorliegt, die 250,- Euro abzuziehen, wenn es um den zu zahlenden Elternanteil geht. (Kigeld fließt aber vollständig zum Kind)

    In der Regel sind aber etwaige Schul- und Studiengebühren sowie die Krankenkassenbeiträge zusätzlich von den Eltern zu leisten.

    Bleibt das erwachsene Kind Zuhause, könnte es in Stufe 15 der DueTa (nach der dann berechnet wird) rund 1375,- Euro Unterhalt beziehen, falls die Eltern gemeinsam über 11.000 Euro bereinigtes Nettoeinkommens haben. (Beherbergen des Elternteil kann aber die Kosten für Kost und Logis dem Kind gegenüber geltend machen.)

    Von der Summe jenseits der 1700,- Euro als Unterhaltsvorstellung sind wir damit noch weit entfernt, egal, wie man die Sache dreht.

    Sollten die 1700 Euro der errechnete persönliche Bedarf sein, braucht es einen Plan, wie die rechnerische Lücke gefüllt werden soll.


    Nach Schulausbildung, abgebrochener erster Ausbildung und jetzt zweiter Ausbildung wäre zu prüfen, ob die angestrebte dritte, aufsetzende Ausbildung noch zwingend von den Eltern finanziert werden muss (auch das hängt letztlich davon ab, welche Schulausbildung da jetzt genau angestrebt wird).

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.