Unterhalt Ü18 - der dritte 😉: Großelternunterhalt

  • Hallo zusammen,


    inspiriert von meinen momentanen Fragestellungen und einen anderen Thread:


    Ich habe gelesen, dass auch Großeltern ihren Enkeln gegenüber zu Unterhalt verdonnert werden können, wenn die leiblichen Eltern nicht leistungsfähig sind.

    Wie würde das ablaufen? Das eigene Kind ist BürgergeldempfängerIn , wird Papa oder Mama - also meldet sich das Amt bei den Großeltern?


    Ehrlich gesagt finde ich das krass. Sollte mir sowas irgendwann mal passieren - ich glaube, ich würde keine Ahnung was machen. Einfach aus dem Gedanken heraus, dass man sein Leben lang gearbeitet, keine Riesen-Reisen gemacht und immer aufgepasst hat - und dann wird man am Ende seines Lebens noch weiter zur Zahlung aufgefordert? Oder habe ich da was falsch verstanden?

    Mein Motto: In Zeiten der Veränderung bauen die einen Mauern, die anderen Windmühlen (chinesisches Sprichwort).


    Und: "Verstehen kann man das Leben nur rückwärts, leben aber muss man es vorwärts" (Sören Kirkegaard).


    Zuguterletzt: ".... und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne, der uns beschützt und der uns hilft, zu leben." (H.Hesse)

  • Familie - Verwandschaft in gerader Linie - ist in Deutschland füreinander verantwortlich (und fühlt sich auch verantwortlich. - Das finde ich grundsätzlich gut.)

    Zuallererst stehen jedoch die leiblichen Eltern im Senkel. Sie haben den Unterhalt zu leisten. Können sie das nicht (meist minderjährige Elternschaft), dann können die Großeltern "dran" sein. Sind die Eltern aber "nur" arbeitslos etc. , kann ganz schwierig auf die Großeltern zugegriffen werden.

    Wenn Großeltern zu finanziellen Leistungen "verdonnert" werden, heißt das zuerst einmal: Sie waren nicht bereit, Hilfe zu leisten. Zum zweiten heißt das auch: Sie sind "leistungsfähig". Haben also deutlich hohe regelmäßige Einnahmen. (Wenn (erwachsene) Kinder das Pflegeheim für die Eltern finanzieren sollen, dann sind da in der Praxis Jahreseinkommen jenseits der 100.000 Euro vorhanden. Beim "größeren Abstand" Großeltern - Enkelkinder ist der anzusetzende Freibetrag in der Praxis oft nicht weniger ... Wobei tatsätzlich der Selbstbehalt bei derzeit 1750,- Euro ansetzt. Allerdings werden in der Praxis großzügige Abzüge gewährt (niemand muss sein Haus verlassen, um Unterhalt zu leisten). Und: Es müssen alle vier Großeltern gleichzeitig "berechnet" werden und dann gequotelt. )

    Das nahe am Bürgergeld rentenkassierende alte Oma-Opa-Paar, das jetzt auf den ersten Urlaub des Lebens verzichten muss und auf die Butter auf dem Sonntagsbrötchen ist hier also überhaupt nicht betroffen. Auch wenn das gern durch irgendwelche Social Media gejagt wird.


    Wie auch Fälle, in denen das unterhaltspflichtige Elternteil sich mit einem Niedrigeinkommen am Selbstbehalt von den Unterhaltsleistungen fürs Kind drückt. Angestellt im Familienimperium der (Groß)Eltern. Kostenlos wohnend in der Familienvilla. Den Firmenferrari als Dienstwagen fahrend. Sechs Monate im Jahr auf Dienstreise an der Cote d'Azur und im Winter in St. Moritz.


    Will sagen: Tolles Thema, um "große Unrecht"-Bilder aufzubauen. In der Sache ein ganz normaler Vorgang, der aber nur äußerst selten tatsächlich greift. Viel viel häufiger zahlt die Allgemeinheit.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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  • Die Möglichkeit des Großelternunterhaltes gibt es, aber praktisch wird das nur in den seltensten Fällen (beide Eltern sind minderjährig) auch durchgesetzt.


    Ich war damals H4- Aufstocker und das Amt hat sich nur auf den KV eingeschossen. Die Großeltern waren nicht von Belang.


    Laut dem Anwalt, bei dem ich war, wäre die Berechnung wie bei dem Unterhalt ab 18 Jahre (höherer Selbstbehalt, jede Großelternseite zahlt quotenmäßig) und wäre nur zivilrechtlich durchsetzbar.

  • Bei ganz jungen Eltern, gibt es ja in der Regel 4 Großeltern und ggf. noch Urgroßeltern. Vielleicht gibt's da ne Möglichkeit das Existenzminimum für ein Neugeborenes zu organisieren, ohne ein Amt einzuschalten, das einen dann auffordert oder nicht.


    Edit: gerade geschaut der Regelsatz bis 5 Jahre sind 318 Euro minus Kindergeld bleiben 68 Euro... So what?! Da kann man doch wirklich lächeln und regelmäßig ein kleines Scheinchen rüber schieben...


    Das gehört in meinem Selbstverständnis zum Oma sein dazu, sofern man selbst nicht am Hungertuch nagt.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

    Einmal editiert, zuletzt von campusmami ()

  • Nicht jede Familie fühlt sich füreinander verantwortlich. Hätte man mich verdonnert, anteilig das Pflegeheim für meine Mutter zu zahlen - ich hätte es, vorsichtig formuliert, "unfair" gefunden. Denn: in der Zeit, in der ich meine Eltern am meisten gebraucht hätte, glänzten sie durch Ignoranz. Verzeihen ist möglich, vergessen geht nicht.


    Ich glaube, im Moment würde ich nicht Oma werden wollen. Insofern: nicht mein Zirkus.

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  • Den Zeitpunkt, an dem man Oma wird, kann man mutmaßlich sehr wenig beeinflussen. Vielleicht ist das ganz gut :).


    Und vielleicht ist es auch gut, dass das gerade nicht dein Zirkus ist... Denn vielleicht gibt es da noch etwas zu bearbeiten, damit sich bestimmt Dinge, unter denen du selbst ja gelitten hast, nicht in der nächste Generation fortsetzen.

    LG Campusmami



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  • Gut möglich.

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  • Bei mir war das so, dass die Stadtverwaltung, in der damals ich und meine Kinder gemeldet waren, meine Eltern angeschrieben hat und deren Finanzen sehen wollte.

    Meine Fresse war das damals ein Akt......:thumbdown::thumbdown:<X

    meine Mutter so: " Warum hast du mich angegeben - hättest du nicht sagen können, du weißt nicht, wo ich lebe ."

    und später beim Ausfüllen so: " Ich darf ja nicht lügen, sonst mache ich mich strafbar ...."

    Mein Vater lies mir dann noch eine Email zu kommen, die er an meine damalige Stadtverwaltung geschrieben hat, in der stand dann drin, dass er seit Jahren keinerlei Kontakt mehr zu mir hat........... <X (Lüge)


    Das war alles davor und während des letzten Urlaubs mit meiner Mutter 2017 und danach - ist dann der Korken geplatzt und ich habe damals den Kontakt abgebrochen - zu meiner Mutter habe ich ja mittlerweile seit 2 Jahren immer noch sehr sporadisch Kontakt.....

    zu meinem Vater seit 2017 nicht mehr.....nachdem er mir dann noch subtil mit dem Jugendamt gedroht hat :D:D:D:D:thumbdown:<X


    Ach ja, nach diesem Urlaub - in dem meine Eltern beide ihr "Gesicht" deutlichst gezeigt haben - es ging um die Enkelkinder - kam ein Schreiben von der Stadt, dass das Ganze hinfällig sei.


    Vielen Dank.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

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    Herr Habeck for Bundeskanzler :thumbup:

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    Eine Kerze verliert nichts von ihrer Leuchtkraft, wenn man eine andere

    Kerze damit anzündet. Könnten wir Menschen davon nicht etwas

    lernen? (Willy Meurer, 1934-2018)

  • Also… ich wollte immer Oma werden - und dann meine Enkel über beide Ohren verwöhnen. So haben das auch meine Ex-Schwiegereltern gemacht und ich wusste das sehr zu schätzen 😊. Es geht mir also (noch einmal) nicht darum „Korinthen“ zu „kaxken“.


    Wenn ich aber verpflichtet würde, Unterhalt zu zahlen, hat das eine andere Qualität, zumal ich Lichtjahre von den hier beschriebenen Luxus-Verhältnissen entfernt lebe. Dann wäre das nicht freiwillig und dementsprechend gerne, sondern zwangsweise. Toll fände ich das ganz sicher nicht. Ich denke schon, dass ich mich dann ausgenommen fühlen würde. Ich bin nicht mehr die Jüngste, aber ich weiß, dass ich jeweils bis zur 34. SSW voll durchgearbeitet habe. 😇 Aus Pflicht- und aus Verantwortungsbewusstsein. Ob ich das heute noch mal genauso machen würde - ehrlich gesagt, wahrscheinlich nicht.


    Aber da wären dann zwei junge Menschen, die (vorausgesetzt sie sind gesund) durchaus arbeiten gehen könnten. Abgesehen davon, dass auch ich nicht mehr sooo gesund bin.

    Rein hypothetisch.

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  • Also ich Kennerinnen Fall bei denen die Großeltern freiwillig zahlen weil ihr Sohn ein echter Luser ist und sie auf der anderen Seite vermeiden wollen dastehe armer Sohn Unterhaltsschulden aufbaut…. Naja….


    Die Chance das dieÄmter das durchzuziehen halte ich für gering.


    Ich hab ja echt oft Angst um meine Kohle, aber die Sorge halte ich wirklich weit hergeholt.

  • Ich empfinde das auch als eine etwas diffuse Sorge.


    Ehrlich gesagt fällt mir auch niemand ein bei dem so eine Konstellation herrscht.

    Gibt es hier jemanden, wo Unterhalt von den Großeltern fließt fürs Kind? :/



    Ansonsten sind meine Eltern auch eingesprungen als es - gerade in der Elternzeit- knapp wurde. Und umgekehrt würde ich auch meinen Eltern aushelfen.

    Bei uns ist zwar kein Unterhalt in dem Sinne geflossen, aber meine Eltern haben jede Menge bezahlt, gekauft, möglich gemacht. Auch die Großeltern väterlicherseits.

  • Theoretisch müssten jeweils beide Großeltern (Paare) abgeschrieben werden für alle Kinder die UVG bekommen und das sind ja nicht wenige.


    Ausserdem wäre das in deinem Fall Jannne ja nur, wenn der Junior ein Kind außerhalb einer Beziehung zeugen würde. Also die Mutter des Enkelkindes Unterhalt fordern würde. Wobei ja auch gar nicht klar wäre das es kein Wechselmodell gibt oder das Kind beim Vater (Sohn) aufwächst.

  • @Jannnne, deine Kinder scheinen doch nicht so "drauf zu sein", sondern selbstständig und an ihren Jobs interessiert,

    du fühlst dich doch auch etwas alleine in dem Haus, wenn dein Sohn jetzt auszieht, ein Enkelkind würde es beleben,;)

    steht bei ihnen Nachwuchs an, wollen sie deshalb so schnell zusammen ziehen?

    wie die Kosten für ein WG Zimmer für Tochterkind bei LG aussieht, ob da auch die Großeltern gefragt werde, keine Ahnung.


    ansonsten habe ich noch nie gehört/gelesen, dass Großeltern für den Lebensunterhalt ihrer Enkel aufkommen müssen



  • ansonsten habe ich noch nie gehört/gelesen, dass Großeltern für den Lebensunterhalt ihrer Enkel aufkommen müssen

    So Verfahren gehen selten über das FamGericht hinaus, weil die gesetzliche Lage so eindeutig ist.

    Relativ frisch ist eine Grundsatzentscheidung des BGH dazu: Beschluss vom 27.10.2021, Az. XII ZB 123/21. Da wurde aufgrund der im Verfahren nochmals ausführlich bestätigten gesetzlichen Vorgaben der grundsätzliche zuerst verantwortliche Elternteil entlastet und den Großeltern auferlegt, Unterhalt zu leisten. Der Unterhaltspflichtige war mit seinen Unterhaltsleistungen an den Selbstbehalt gekommen. Die Unterhaltsvorschussklasse war in Vorleistung getreten, dann an den Unterhaltspflichtigen Elternteil herangetreten. Der verwies auf das gute Einkommen der Eltern (Nettoeinkünfte von 3500 und 2200 Euro im Monat) und darauf, dass er deshalb nicht überobligatorisch Einkommen generieren müsse über seinen Vollzeitverdienst hinaus. Das sah der BGH auch, erkärte aber gleichzeitig, dass das Urteil "gewährleistet, dass die Ersatzhaftung der Großeltern die Ausnahme darstellt".

    Das OLG Oldenburg hat kurz Zeit später - Beschluss vom 16.12. 2021, 13 UF 85/21 entschieden, dass (selbstverständlich) Großeltern ihr Einkommen offenlegen müssen, damit berechnet werden kann, ob sie unterhaltspflichtig sind.

    Geklagt hatte eine Mutter. Der Vater war in der Ausbildung und noch nicht leistungsfähig. Der Mutter einer Fünfjährigen war vom FamGericht auferlegt worden, eine Vollzeitstelle anzutreten und nicht - wie bisher - 20 Stunden. Das OLG gab der Berufung statt. Es müsse überprüft werden, ob die Großeltern nicht leistungsfähig sind.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Ich muss mal ganz dumm fragen: Großelternunterhalt soll gezahlt werden, wenn zum Beispiel der Sohn dem Enkelkind Unterhalt zahlen muss, es aber aufgrund einer Ausbildung nicht kann?
    Aber nicht, wenn die jungen Eltern zusammenleben und aufgrund ihrer finanziellen Situation Leistungen beantragen müssen?

    Liebe Grüße
    Die Elefantendame


    Umwege erweitern die Ortskenntnis

  • In Deutschland sind quasi vor jeder Sozialleistung, die die Allgemeinheit leisten müsste, die Familienangehörigen in der ersten Linie verantwortlich.

    Da aber hohe Freibeträge und/oder Selbstbehalte bestehen, greift die praktische Zahlung nicht so häufig.


    Das ist jetzt alles etwas vage. Aber wenn "junge Eltern" in der Ausbildung stecken und es kommen (Enkel)Kinder, sind die (Groß)Eltern zuerst einmal für die Finanzierung der Erstausbildung ihrer Kinder verantwortlich.

    "Familie zahlt vor Allgemeinheit. "

    Liebe Grüße



    Bap



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  • So Verfahren gehen selten über das FamGericht hinaus, weil die gesetzliche Lage so eindeutig ist.

    Relativ frisch ist eine Grundsatzentscheidung des BGH dazu: Beschluss vom 27.10.2021, Az. XII ZB 123/21. Da wurde aufgrund der im Verfahren nochmals ausführlich bestätigten gesetzlichen Vorgaben der grundsätzliche zuerst verantwortliche Elternteil entlastet und den Großeltern auferlegt, Unterhalt zu leisten. Der Unterhaltspflichtige war mit seinen Unterhaltsleistungen an den Selbstbehalt gekommen. Die Unterhaltsvorschussklasse war in Vorleistung getreten, dann an den Unterhaltspflichtigen Elternteil herangetreten. Der verwies auf das gute Einkommen der Eltern (Nettoeinkünfte von 3500 und 2200 Euro im Monat) und darauf, dass er deshalb nicht überobligatorisch Einkommen generieren müsse über seinen Vollzeitverdienst hinaus. Das sah der BGH auch, erkärte aber gleichzeitig, dass das Urteil "gewährleistet, dass die Ersatzhaftung der Großeltern die Ausnahme darstellt".

    Das OLG Oldenburg hat kurz Zeit später - Beschluss vom 16.12. 2021, 13 UF 85/21 entschieden, dass (selbstverständlich) Großeltern ihr Einkommen offenlegen müssen, damit berechnet werden kann, ob sie unterhaltspflichtig sind.

    Geklagt hatte eine Mutter. Der Vater war in der Ausbildung und noch nicht leistungsfähig. Der Mutter einer Fünfjährigen war vom FamGericht auferlegt worden, eine Vollzeitstelle anzutreten und nicht - wie bisher - 20 Stunden. Das OLG gab der Berufung statt. Es müsse überprüft werden, ob die Großeltern nicht leistungsfähig sind.

    Von dieser Grundsatzentscheidung hatte ich gelesen.


    Wenn ich das richtig verstehe (ich bin keine Juristin), kurz gefasst: die Mutter sollte eine Vollzeitstelle annehmen und hat daraufhin die Großeltern verklagt?


    Was ich meine… da zahlen Eltern teils über Jahrzehnte hinweg große Summen an Kindesunterhalt. Dann kommen die Enkelkinder und sie zahlen weiter? Ist das richtig?


    Sorry, aber wie krank ist das? Warum zwingt man dann nicht die Mutter, Vollzeit arbeiten zu gehen? Mit einem 5jährigen Kind ist das möglich - vorausgesetzt, die Mutter ist gesund.

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  • Franziska - es geht nicht darum, dass ich nicht gerne alleine lebe. Das ist zwar Fakt, aber die Tatsache habe ich mittlerweile akzeptiert und werde auch klar kommen. Bei uns ist eh geplant, dass mein Sohn im Sommer auszieht. Das ist auch vollkommen okay, ich freue mich sogar darauf, dann das Haus für mich zu haben. Wie gesagt: es ist nicht so groß, dass ich mich darin verlaufe 😉.


    Abgesehen davon kann ich gut nachvollziehen, dass man sich dann, wenn die Kinder flügge sind, darauf freut, keine Unterhaltszahlungen mehr leisten zu MÜSSEN. Mir jedenfalls geht das so.


    Dann kommen ggf. - rein hypothetisch Enkelkinder und die Mühle geht weiter?


    Sorry, aber da kann ich jeden verstehen, der dann sagt „mit mir nicht“. Und - um dem mal vorzubeugen - es geht mir nicht darum, freiwillig zu unterstützen. Sondern darum, dass man dann wieder in die Verpflichtung genommen wird.

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    Einmal editiert, zuletzt von Jannne ()

  • ok, freut mich, dass du dich damit angefreundet hast...


    aber da es in ein paar Jahren aufgrund von neuen Regelungen, Gesetzen, Gerichtsurteilen und keine Ahnung wieder anders aussehen kann,....ist es vielleicht sinnlos, sich.....jetzt....Gedanken, Sorgen zu machen? Jede unnötig gemachte Sorge ist zu viel.

  • Jannne du hast dir die Antwort doch selbst gegeben. Wenn du gerne freiwillig unterstützt ist der Drops im hypothetischen Fall gelutscht.


    Denn wo kein Kläger, da kein Richter ;).

    LG Campusmami



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