Fragen zum Umgangsrecht

  • Erpressbar womit?

    Na, wenn Du das Kind gebracht hast; die Mutter müsste es eigentlich zurückbringen, sagt dann aber, "geht nicht", würdest Du wohl zum zweiten Mal fahren, bevor die Tochter nicht nach Hause kommt; alleine in einen Zug gesetzt würde, oder so etwas, richtig?


    Ich schließe mich vollumfänglich Lena an. Sachlich kommunizieren - ok. "Neutral" wird es bei ihr wohl nicht ankommen; muss es auch nicht. Steh mal für Dich und Eure Tochter ein, ohne immer die Angst im Nacken, Du könntest irgendetwas tun, was sich dann in irgendeiner Form als Bumerang erweisen könnte. Je mehr und je länger Du auf diese Weise rumeierst, um so mehr weiß die Mutter, dass sie das mit Dir machen kann. Klar, sachlich und bestimmt - von mir aus mit Links zum passenden Gesetzestext. Das mag für sie zuerst neu sein, sie kennt Dich ja so, dass Du Dich bis fast zum Brechen verbiegst - aber sie gewöhnt sich schon daran...

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Unterhaltsvorschuss hat nichts mit dem eigenem Einkommen zutun...vielleicht kannst du dich da nochmal genauer erkundigen

    Genau. Aber mit dem Einkommen der Mutter in dem Fall. Nur: Wenn die nicht den Mindestunterhalt leistet - was sie derzeit nicht tut - wird auf Antrag der Unterhalt von der Unterhaltskasse aufgestockt. Das klärt dann die Unterhaltskasse mit der Mutter, du, Birne, bist da außenvor.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Erstmal Danke für Arschtritte;) und blöde Frage.

    Wäre es ok wenn ich euch ein Beispiel hier rein Stelle wie ich es schreiben würde.


    Und ja ich muss auf deutsch gesagt meine E...r finden.

    Ich würde hier im Bereich nicht zu sehr ins Detail gehen, das hier kann nämlich jeder lesen der will.;)


    Ggf posten und dann weg editieren oder per PN.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Ggf posten und dann weg editieren

    ... und führe ihn nicht in Versuchung... Das fände ich keine gute Lösung; es ist immer ziemlich blöd, wenn sich auf etwas bezogen wird, das dann nicht mehr zu lesen ist und man nur noch Bahnhof versteht. Sollte die Ex hier tatsächlich mitlesen, würde sie ihn inzwischen ziemlich sicher eh erkennen.

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • ... und führe ihn nicht in Versuchung... Das fände ich keine gute Lösung; es ist immer ziemlich blöd, wenn sich auf etwas bezogen wird, das dann nicht mehr zu lesen ist und man nur noch Bahnhof versteht. Sollte die Ex hier tatsächlich mitlesen, würde sie ihn inzwischen ziemlich sicher eh erkennen.

    Denke auch, deswegen mal als Hinweis. Ok.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • o.T.


    "Können die Umgangskosten vom Einkommen abgezogen werden, wenn der Unterhalt berechnet wird?


    Beispiel: Der Kindesvater muss laut Tabelle monatlich 291453,- Euro Unterhalt zahlen."


    Bei Infos aus dem Netz immer auch mal den gesunden Menschenverstand walten lassen 🤣


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Aber die Angaben dazu, wer für die Umgangskosten im Normalfall aufzukommen hat, stimmen. Wurde ja auch schon hier im Thread geschrieben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Aber die Angaben dazu, wer für die Umgangskosten im Normalfall aufzukommen hat, stimmen. Wurde ja auch schon hier im Thread geschrieben.

    Das stimmt. Von der Seite habe ich mir auch einige Infos geholt damals. War ja off topic auch ;)


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Moin,


    folgendes: Der Sachverhalt ist ganz klar. Auf die Frage, wer dazu verpflichtet ist das Kind zum Treffpunkt zu verbringen. Ihr führt ja das sogenannte Residenz-Modell. D.H. dass das Elternteil bei dem das Kind nicht lebt, muss für sämtliche Kosten und Fahrtwege des Umgangs selbst aufkommen muss. Die KM hat rechtlich keine Handhabe, von dir zu verlangen, dass Kind irgendwo hin zu bringen. Dies muss die KM selbst organisieren. Was du tun möchtest, ist eine ganz andere Sache.


    Zum Unterhalt: Sie zahlt dir viel zu wenig. Du musst das auch nicht durchs FamG festsetzten lassen. Du hast alls AE-Elternteil anrecht auf Beratung und Berechung des Unterhalts durch deine Unterhaltsvorschusskasse (UV). Die setzt sich dann mit der KM in Kontakt und darf sämtliche Dokumente zur Berechnung einfordern. Die UV kann auch rechtlich bindende Forderung der KM gegenüber durchsetzen. Also blos nicht zum Gericht.


    VG


    P

    "We don´t make mistakes, just happy little accidents." - BR