Fragen zum Umgangsrecht

  • Hallo zusammen,


    Ich bin neu hier und mich quält die Angst und die Unsicherheit.

    Ich möchte euch kurz die Situation erklären und hoffe auf Antworten.


    Also die Mutter unserer Tochter ist damals im laufenden Prozess un das Aufenthaltsbestimmungsrecht einfach 400km mit unserer Tochter umgezogen ohne mich zu informieren. Ich habe das ganze erst 3 Tage später erfahren.

    Vor Gericht wurde mir dann das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen.

    Im ersten Jahr verlief der Umgang auch ohne Probleme, aber das hat sich jetzt geändert. Hintergrund: die Mutter hat mit ihrem neuen Partner direkt ein weiteres Kimd bekommen. Der Unterhalt wurde außergerichtlich auf 250€ festgesetzt. Jetzt wo sie Nachwuchs hat, hat sie gefragt ob 150€ auch ok sind womit ich mich zähneknirschend schon abgefunden habe.

    Jetzt kommt aber eine neue Situation. Sie schreibt mir das Sie ein WE in Eisenach ( entspricht der Mitte der Entfernung zwischen uns) verbringen möchte um die Kleine zu sehen.

    Damit habe ich auch keine Probleme,aber auf die Frage wie die kleine dahin kommt und zurück kam dann nur:" Hä, durch dich natürlich".

    Meine Frage ist jetzt: muss ich mir das wirklich so gefallen lassen? Ich möchte nicht schon wieder mit unserer Tochter vor Gericht und ich verzichte ja schon wo ich kann auf Unterhalt.

    LG


    Und nein es geht mir nicht darum das Kind von der Mutter fern zuhalten. Ich würde alles für mein Kind tun!

    Wenn ich könnte würde ich auf den Unterhalt verzichten und ihre Mutter soll diesen nutzen für die Zeit und Fahrt zu unserer Tochter.

    Ich habe nur ein Problem damit das ich durch Ihren Umzug immer alles gerade ziehen muss und Lösungen finden soll.

  • erstmal Danke.

    Also bis Sie in die Schule kam habe ich Sie so oft wie möglich zumindest zur Hälfte gebracht.

    In den Ferien ist sie mehr bei Ihrer Mutter als bei mir. Das habe ich so gewollt um die fehlende Zeit nachzuholen.

    Normal war Sie einmal im Monat hier und ich einmal im Monat dort bei meinen Eltern. Das ist mir leider nicht mehr möglich da mein Auto nicht mehr wollte.

    Und die Kosten für mich auch extrem waren bei 40000km im Jahr.

  • dass dein Auto kaputt ist, weiss die Mutter?

    wird die Kleine sonst geholt, hab ich nicht ganz verstanden?


    Herzlich Willkommen im Forum



    ok, vielleicht denkt sie tut dir Gefallen damit, weil sie dir entgegenfährt,....müsstest du dann auch in Eisenach übernachten oder an dem Wochenende die Strecke 4Mal nach Eisenach_ -Zuhause fahren? :(


    Sie lebt mit neuem Partner zusammen,...wurde der Unterhalt mal berechnet?

  • Ich musste mir ein neues holen was wieder neue zusätzliche Kosten verursacht hat durch einen Kredit.

    Muss ja auch 30km zur Arbeit kommen.

    Also aktuell ist der Stand so das ich Sie wenn Sie Ferien hat zur Hälfte bringe und dort auch wieder abhole.

    Ansonsten kam Ihre Mutter hier her alle 4 bis 6 Wochen.

    Also so gesehen wird Sie nie geholt. Freitags sieht kommt sie kurz für 1h vorbei und sieht ihre Tochter. Samstags bringe ich sie 20km ins Hotel zu ihr und Sonntag bekomme ich sie gegen Mittag dann zurück.

  • Franziska: sorry habe deine Antwort erst nur halb gelesen.


    Also sie hat fast 18 Jahre hier gewohnt ja. Ist dann erst hier im Ort umgezogen, was auch total ok war da ich die Maus täglich sehen konnte. Dann kam der neue Partner ( zeitgleich Post vom Anwalt auf ihr alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht) und während des Verfahrens in Nacht und Nebel umgezogen in eine neue Wohnung in der altem Heimat zusammen mit dem neuen Partner. Dort war die Maus dann bis 01.01.2023 und seitdem ist Sie bei mir.


    Nein ich würde dann quasi 4 mal 200km fahren...

    Und nein haben wir so geklärt da ich nicht noch mehr Ärger wollte.

  • Und genau das geht nicht weil Sie es sofort gegen sich bezieht!

    Sehe ich das falsch das Sie die Hol und Bringpflicht eigentlich auf ihrer Seite hat?

    Ich will einfach nicht wieder vor Gericht landen! Oder das man mir nachsagt das ich der Maus den Umgang nehme.

    Ich verzichte auf Unterhalt, trage Kosten für das Kind alleine. ( ja ich weiß Hort und Co ist meine sache), aber ich bespare ihr Sparbuch alleine und manch teures Hobby auch.

  • Hallo Birne, auch hier noch einmal ein Welcome vorab.


    Grundsätzlich ist es so, dass ihr Eltern euch einigen könnt, wie, wie oft, wo und "auf wessen Kosten" ihr den Umgang gestaltet. Und bisher habt ihr das ja auch gut gemacht. Wenn sich die Umstände ändern, kann, sollte und muss man wahrscheinlich neu denken. Dir sind die von dir bisher getragenen kosten aufgefallen. Der Mutter ihre Kosten (Hotel, Anfahrt) anscheinend auch. Und vielleicht auch der Zeitfaktor, wenn jetzt ein weiteres Kind da ist, das ja auch betreut werden muss.


    Eigentlich schreit alles danach, dass ihr euch einmal zusammen setzt und alles auf den Tisch legt und guckt, wie ihr euch einigen könnt.


    Würde es vor Gericht gehen, sieht es meist/in der Regel so aus: Für die Fahrtkosten wäre die Mutter verantwortlich. Sie hat die Entfernung durch den Umzug geschaffen.


    Zum Unterhalt: Den habt ihr selbst festgelegt. Könnt ihr jederzeit. Solange ihr euch einig seid, ist alles gut. Einen Vergleich hättet ihr, wenn ihr in die sog. Düsseldorfer Tabelle guckt. Die wird jedes Jahr vom OLG Düsseldorf erstellt im Auftrag aller bundesdeutschen Oberlandesgerichte und gilt als Massstab, nachdem Unterhalt in der regel von Gerichten berechnet wird, wenn Eltern sich nicht einigen können.

    Dabei gilt. Umgangskosten sind im Unterhalt mit eingepreist. Der in der Düsseldorfer Tabelle errechnete Unterhaltssatz berücksicht, dass der Umgangselternteil Umgangskosten hat.

    Der dort genannte Unterhalt berücksichtigt zwei Kinder.


    Nun gibt es auch einen Mindestbetrag, der jedem Elternteil zur Verfügung steht. Verdient die Mutter weniger, muss sie keinen Unterhalt zahlen. Mit dem jetzt genannten Satz von 150 Euro wäre sie beim Zahlwert ein sog. Mangelfall. Hier würde auf Antrag Unterhaltsvorschuss vom Unterhaltsvorschussamt laufen. Das könnte die Mutter finanziell entlasten wie Dich. Ob ihr darunter fallt, müsste jedoch ei9nmal ausgerechnetet werden. Gut, rechtssicher und kostenlos macht das die sog. Beistandschaft beim Jugendamt. Das könnte euch beiden eine Hilfe sein und würde die Situation vielleicht entspannen.


    Vorab könntest Du und die Mutter anhand ihres Nettoeinkommens mal einen schnellen Blick werfen in die Düsseldorfer Tabelle, ob ihr im notwendigen Grenzbereich liegt. https://www.olg-duesseldorf.nr…ldorfer_Tabelle_-2024.pdf

    Wir haben hier auch einige Spezialistinnen und Spezialisten, die da sicher mit Rat und Erklärung gern zur seite stehen und auch eine Reihe Threads, wo das Thema von verschiedenster Seite aufgegriffen wurde (da kannst Du Dich einlesen im Forenbereich Sorgerecht/Unterhalt).

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Davon gehe ich doch mal aus!

    Es war am Anfang auch anders!

    Ich hatte weniger Kosten für uns selbst und der Unterhalt war auch höher.

    Ich war einfach wshrscheinlich von Anfang an zu nett und habe immer geschaut das die Maus ihre Zeit mit Mama hat.

    Kleiner Finger ganze Hand und so...


    Blöde Frage. Könnte Sie erneut das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen?

    Ich meine Sie hat Damals ja verloren weil Sie einfach gegangen ist ohne ein Urteil das ist ihr quasi zum Verhängnis geworden

  • @Volley: da sie aktuell Elterngeld bezieht denke ich muss Sie 0 zahlen. Während sie arbeiten war lag Netto ca. 1800 bis 1900 schätze ich.

    Mit dem Vorschuss möchte sie nicht. Ich denke dann wäre Sie nämlich über den 250€ oder 150€.

    Mir geht's nur darum wer was wie.

    Ich weiß das ich auch Pflichten habe,aber als Aleinverdiener muss ich auch schauen das ich über die Runden komme.

    Wie gesagt notfalls verzichte ich auch noch auf die 150€ und Sie soll Sie investieren in die Fahrt und das Hotel.

  • Blöde Frage. Könnte Sie erneut das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen?

    Ich meine Sie hat Damals ja verloren weil Sie einfach gegangen ist ohne ein Urteil das ist ihr quasi zum Verhängnis geworden

    Im Familienrecht kann jederzeit wieder ein neuer Antrag gestellt werden. Allerdings heißt es in einem Grundsatzurteil des OLG Hamm, dass bei einem Wechsel des ABR von einem Elternteil auf das andere die Vorteile für das Kind "erheblich" sein müssen. Es braucht also gute Gründe. Erheblich ist eine hohe Latte in der Rechtsprechung. Würde bedeuten: Liegst Du auf dem Level eines ganz normalen, durchschnittlichen Elternteils, müsste die Mutter in den Bereich der besten Mutter Deutschlands liegen, damit die Verbesserung "erheblich" wäre fürs Kind. Und es müsste nachweisbar sein, nicht nur meinetwegen von der Mutter behauptet, bei ihr würde in Zukunft alles besonders gut sein.

    Heißt: Wenn nicht besondere Auffälligkeiten bei dir liegen und du unterdurchschnittlich performst, ist das mit dem ABR-Wechsel unwahrscheinlich. Bis zu dem Augenblick, wo das Kind ungefähr 12 Jahre alt wird. Ab dem Zeitpunkt wird viel auf den Kindeswillen gehört. Wenn da das Kind den Haushaltswechsel "unbedingt" haben will, gehen viele Gerichte darauf ein. Weil: Wird der Wille eines (Prä)Teenagers erfüllt, ist das Kind glücklich. Egal, ob es sich objektiv verbessert.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke Volley. Ich bin ein normaler Vater der versucht die Bestmögliche Erziehung zu leben und wie jeder andere Stoße auch ich manchmal an Grenzen. Wenn ich die Maus frage kommt immer sie möchte nicht zu Mama sie möchte hier groß werden.

    Und glaub mir wenn Sie sagen würde Sie möchte zu Mama würde ich sie gehen lassen.

    Lieber breche ich mein Herz als das meines Kindes.

    Und ich versuche Sie immer egal wie einzubeziehen.

    Z.b. habe auch ich eine neue Beziehung 40km entfernt sehen uns seit 1Jahr 2x die Woche und wir würden gerne zusammen ziehen, aber wir möchten beide unsere Kinder nicht einfach rausholen aus ihrem Umfeld und auch das habe ich offen und ehrlich mit meiner fast 7 jährigen Tochter kommuniziert

  • @Volley: da sie aktuell Elterngeld bezieht denke ich muss Sie 0 zahlen. Während sie arbeiten war lag Netto ca. 1800 bis 1900 schätze ich.

    Mit dem Vorschuss möchte sie nicht. Ich denke dann wäre Sie nämlich über den 250€ oder 150€.

    Mir geht's nur darum wer was wie.

    Ich weiß das ich auch Pflichten habe,aber als Aleinverdiener muss ich auch schauen das ich über die Runden komme.

    Wie gesagt notfalls verzichte ich auch noch auf die 150€ und Sie soll Sie investieren in die Fahrt und das Hotel.

    Bei dem vorherigen Einkommen und jetzt Elterngeld (wie lange?), solltet ihr euch emotionslos hinsetzen und mal im Dreisatz rechnen. Es kann gut sein, dass hier Unterhalt von der Unterhaltsvorschusskasse fließt. Und nicht als "Vorschuss", der von der Mutter später zurückgeholt wird, sondern als Zahlung ohne Schuldenaufbau. Das wäre dann schlicht ein staatlicher Zuschuss in die Familienkasse, auf den ihr als Eltern Anspruch habt. Und könnte euch für alles andere die nötige finanzielle Freiheit und Beweglichkeit geben.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Bis Oktober wollte sie den Unterhalt runternehmen. Stand vor 10min kam jetzt das sie ab März wieder arbeiten geht...

    Mehr kann ich dir nicht sagen.

    Aber mir geht's ja net um den Unterhalt sondern darum ob ich jetzt mal springen muss wie sie das möchte im Bezug auf bringen und holen.

    Wenn Sie wieder arbeiten geht soll Sie den Unterhalt bei 150 lassen und dann das Geld investieren für den Umgang

  • Mit dem entsprechenden finanziellen Rückhalt kann man manches finanzieren. (Und sei es eine Taxifahrt mit kinderbespaßender Begleitperson nach Eisenach, um es überspitzt zu sagen).


    Will sagen: Geld ist nicht die Lösung, kann aber hilfreich für die Lösung sein. Darüber sollte man offen miteinander reden. Wenn man die Fakten und Alternativen offen auf dem Tisch hat, ist das machmal deutlich einfacher und entkrampft die Situation.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich verstehe was du meinst Volley. Aber glaub mir normal geht da nicht, weil Sie sich immer sofort angegriffen fühlt.

    Sie ist bis heute auch immer noch der Meinung das Sie damals alles richtig gemacht hat als Sie die Maus mitgenommen hat.

    Ich weiß nicht wie ich es Ihr erklären soll ohne das es eskaliert und mir vorgeworfen wird ich würde ihr das Kind entziehen oder Angst haben muss das ich unserem Kind wieder eine Tortur vorm Gericht antun muss.