Letzten Freitag hat die Bundesregierung Rahmenbedingungen für ressortübergreifende Änderungen in die Familie betreffenden Angelegenheiten beschlossen, die grob bereits im Koalitionsvertrag angekündigt waren. Im Frühjahr 2023 sollen die Gesetzesentwürfe dazu vorgelegt werden.
Unter anderem geht es darum, dass Kinder in den Ehen zweier Frauen automatisch zwei rechtliche Mütter haben sollen. (Zur Zeit muss die Ehepartnerin und nichtleibliche Mutter das Kind adoptieren in einem "Stiefelternverfahren").
Angepackt wird auch das sogenannte "kleine Sorgerecht", vor allem für Patchworkfamilien ("soziale Eltern") wichtig. Das kleine Sorgerecht soll deutlich ausgeweitet und ein eigenes "Rechtsinstitut", also im Gesetz geregelt werden (bisher vor allem durch Gerichtsentscheide geregelt): Im Einvernehmen mit den leiblichen Eltern sollen Teile des Sorgerechts auf zwei weitere Erwachsene übertragen werden können (in der Praxis also bei Trennungseltern auf den jeweiligen neuen Partner).
Und: Vereinbarungen zu rechtlicher Elternschaft, elterlicher Sorge, Umgangsrecht und Unterhalt sollen schon vor der Empfängnis geregelt werden können.