Ich wäre auch gegen die Idee.
Ich finde es inzwischen übrigens immer merkwürdiger, dass immer mehr Menschen wissen, wann Ramadan ist und christliches Fasten überhaupt kein Thema ist.
Ich wäre auch gegen die Idee.
Ich finde es inzwischen übrigens immer merkwürdiger, dass immer mehr Menschen wissen, wann Ramadan ist und christliches Fasten überhaupt kein Thema ist.
Das Thema hatten wir gerade in der Kita am Elternabend. Eine Kita, je nach Größe, sollte auf jeden, auch mit Unterstützung von Beratungsstellen, ein sexualpädagogisches Konzept haben. Das bedeutet aber nicht, dass Kinder in der Kita sich selbst befriedigen sollen. Kita Kinder entdecken ihren Körper und den der anderen. Sexualität ist in diesem Alter entwicklungspsychologisch gar kein Thema.
Und natürlich sollte es Räume geben, in dem man sich dann, kontrolliert und nach Absprache, sich entdecken kann und nicht mitten im Raum, wenn alle Obstzeit haben.
Volleybap: Pubis
kannte ich noch nicht
Aber was Volleybab berichtet möchte ich nur unterstreichen. Und sollte der KV beleidigend / ausfallend werden, kann das schnell eine Anzeige bei der Polizei richten. Wenn man da keinen Riegel vorschiebt, können solche Hasstieraden sich immer weiter hochschaukeln. Außerdem ist es wichtig den Kindern gegenüber zu zeigen, wie man Grenzen zieht und (noch viel wichtiger) einhält.
Ich geb euch n Bier aus, wie wärs. 🤔😬
LG
Ich nehm's ![]()
Privacy2983 : Wer bist Du denn? Sheriff?
Vielleicht mal vorstellen, anstatt Stimme aus dem Off...
vg von overtherainbow
Bei so einer Ansage bekommt man ja direkt Lust drauf ![]()
Und ich denke, dass ein respektvoller Umgang nicht von etwas abhängig gemacht werden sollte.
Dann muss doch die Mutter nichts zahlen?
Wo lebt denn das Kind?
Bitte ein wenig auf den Ton hier achten. Ich versteh nicht, warum sich hier so viele derart aufregen und scharf schießen, teilweise unter der Gürtellinie.
Hier werden zwei Punkte miteinander vermischt, ein Umzug und die Ummeldung. Hier wird ja bei der Entfernung nicht weggezogen sondern nur umgezogen. Dies hat keine Auswirkungen auf das Umgangsrecht zwischen Kind und Vater. Von daher kann der Vater einen Umzug nicht verbieten.
Natürlich bedarf es der Unterschrift des Vaters bei der Ummeldung, könnte sich dieser weigern. Dies kann aber so vermerkt werden, dass der Vater hier sich weigert, gelingen die elterliche Sorge (eS) gemeinsam auszuüben und könnte (in weiter Ferne) dazu genutzt werden, Teile der eS dem Vater entziehen zu lassen.
Moin!
Ihr übt das Residenzmodell aus, d. h. dein Kinde leben bei dir. Somit hast du, auch bei geteilter elterliche Sorge, in Fragen der Alltassorge Freiheiten, ohne dich hier abzustimmen. Bei einer Entfernung von 15 km (auf dem Land jetzt auch nicht viel...) ist hier kein massiver Eingriff in den Alltag gegeben. Ich würde dir empfehlen, einfach umzuziehen. Du musst hier nicht um Erlaubnis fragen.
Wenn der KV es hier drauf ankommen lassen würde, könnte man den Sachverhalt natürlich vor dem FamG erörtern, ich verspreche dir, dass aber die Richter:in hier nur mit der Schulter zucken wird im Hinblick, was sich denn im Alltag überhaupt durch den Umzug verändern würde im Umgang zwischen Kind und KV (ich vermute nämlich gar nichts).
Von daher, frohes umziehen!
P
Moin,
ich hab nur mal ein wenig das Thema überflogen und ich habe den Eindruck, dass hier ziemlich viele unterschiedliche Themen miteinander vermischt werden. Ich habe das Gefühl, dass dich das sehr belastet, daher würde ich mir für dich wünschen, dass du in dieser Zeit jemand hast, der dich professionell begleitet. Muss nicht immer gleich eine Therapie sein, kurzfristig bieten sich da auch sehr gut Erziehungsberatungsstellen an.
Falls auf den vorigen 23(!) Seiten dir schon mal so was geraten wurde, entschuldige ich die Wiederholung aber merke:
Wiederholung ist die Mutter der Pädagogik.
VG
Es ist nun eingetreten, was dir alle hier prophezeit haben!
Vllt. eine selbsterfüllende Prophezeiung :D?
dKE? EB? ASD? eS? PSB? DER Verfahren?
Verständliches Deutsch wäre echt toll…
Mea culpa:
KE: Kindeseltern
EB: Je nach Kontext Erziehungsberatungsstelle ODER Erziehungsbeistandschaft (Eine Hilfe zur Erziehung [HzE] gem. §30 SGB VIII)
ASD: Allgemeiner Sozialer Dienst. Das, was landläufig als Jugendamt verstanden wird.
eS: Elterliche Sorge (Sorgerecht)
PSB: Personensorgeberechtig.
DER Verfahren: Ich verweise auf meine Signatur UND auf deine
Mt 7,1-3
#amsmartphonetipptessichnichtsoleicht
galigrü
P
Ich will natürlich keine zusätzlichen Kosten.
Aber das was du schreibst, leuchtet mir ein: Kinder in eine Pflegefamilie wäre verbunden mit Eingriffen ins Sorgerecht. Und in unserem Fall ist das nicht passiert, also dürfte es kein Problem geben.
Ok, danke!
Eine kleine Anmerkung:
Nein, Kinder in einer Pflegefamilie gem. §33 SGB VIII ist eine stationäre Hilfe zur Erziehung nach §27 SGB VIII und bedarf nicht eines Eingriffes in die eS. Lediglich wenn diese Maßnahme ihm Rahmen einer Kindeswohlgefährdung stattfindet und die PSB KE nicht damit einverstanden sind (§1666 BGB)
Soweit erstmal!
P
Weiß jeman hier ob es erlaubt ist, gemeinsam als Eltern sich über den Beschluss des FG hinwegzusetzen?
Wie ich geschrieben habe, wir wollen einvernehmlich den vom FG gesetzten Beschluss, bezüglich des RM außer Kraft setzen.
Kann uns das Probleme schaffen?
Müssen wir das dem FG melden, müssen wir eine Abänderung des Beschlusses beantragen?
rainbowfish hat recht. Einigungen die vor Gericht geschlossen werden, weil es außergerichtlich für die KE nicht möglich war, können JEDERZEIT durch die KE einvernehmlich verändert werden. In Familiensachen soll durchgehend darauf hingewirkt werden, dass KE eine einvernehmliche Einigung finden (beispielsweise durch Absprachen bei EB oder ASDen).
Ihr bekommt keine Probleme und müsst auch nicht dem Gericht dies zurück melden oder den Beschluss abändern. Der Verfahren ist ja beendet.
Grüße
P
Moin,
Schön das du solch eine ereignisreiche und positive Zeit erlebst
Ich hab eine kleine Verständnisfrage: Wer ist KM2 und KM3 und was ist mit KM1? Im Fachjargon gibt es nur eine KM und das ist die leibliche Mutter, dann kann es noch soziale Mütter geben oder Stiefmütter. Danke!
P
Vielleicht können hier Menschen mit Sachkunde Klarheit schaffen, damit das anderen nicht versehentlich passiert.
Meine Ausführung war auf den Post hier bezogen und nicht auf die Situation von Vollbio.
Alles anzeigenes bereitet Dir Glücksgefühle, wenn jemand völlig unbekanntes Deiner Meinung ist?
Und jetzt wischst du wie immer die ganzen Bedenken der anderen weg, weil du wurdest ja in deiner Meinung bestätigt?
Wolltest du die Situation reflektieren oder dich bestätigen lassen?
Manchmal geht es vielleicht auch nur um Psychohygiene.
P!
Vielen lieben Dank!
Du bist heute schon der zweite Mensch, der mir Glücksgefühle bereitet hat.
Ich lese deinen Post so, dass unser 10-jähriger ein Vielfaches dessen, was bei euch als vertretbare Menge Handyzeit eingerichtet ist.
DANKE
Zu 1: Yes!
Zu 2: Ja, auf jeden Fall! 3 Stunden pro Tag und 5 am Wochenende am Handy rummdaddeln ist imens zu viel, meiner Auffassung nach und der der WHO und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
https://www.bzga.de/aktuelles/…ien-mit-augenmass-nutzen/
Das ist ja nur Handy, dann kommt noch Fernsehen vllt dazu oder Konsole/PC. Was will der da noch mit anderen machen. Und dann muss der doch auch nochmal Zeit haben sich zu langweilen! (Warum langeweile wichtig ist, könnt ihr hier lesen: https://mobil-krankenkasse.de/…-brauchen-langeweile.html)
Gerade im Wechselmodel wäre es eine möglichkeit klar zu machen, dass es bei dir einfach andere Regeln gibt. Wenn mein Großer bei seinem leiblichen Vater ist, darf der auch machen was der will und muss nicht im Haushalt helfen oder früh ins Bett. So sind die heutigen Zeiten nun mal.
nu heißt ja "anderer Meinung sein" zum Glück nicht "mangelnde Mitwirkung".
Die KM muss den Einlassungen von Vollbio nicht folgen.
Natürlich nicht, meine Ausführungen waren allgemein gehalten auf den Vor-Post, wie solche Prozesse laufen könnten.
Wenn aber ein Elternteil nicht gewillt oder fähig ist, an einer gütlichen Einigung bzgl. Absprachen in Bezug der eS AUCH vor dem ASD oder einer EB zu treffen, kann hier eine mangelnde Mitwirkung unterstellt werden. Das hat dann nichts mehr mit anderer Meinung zu tun.