Kind wird 18 Finanzielle Folgen

  • Hallo Zusammen,


    ich bin geschieden und Alleinerziehend, mein Sohn ist 17 Jahre alt und wohnt bei mir.


    1.) Meine Ex-Frau zahlt mir monatlichen Unterhalt (338,- €).

    2.) Ich bekomme das Kindergeld(250,- €).

    3.) Ich bin in Steuerklasse 2(Steuervorteil).


    Mein Sohn möchte Abitur machen und vermutlich anschließend eine Lehre. Aktuell ist er in der 11. Klasse.


    Ich habe einiges gegoogelt und im Forum nachgelesen. Was ich jetzt immer noch frage ist was passiert eigentlich, wenn mein Sohn 18 Jahre(volljährig) wird?



    Zu 1.) Meine Ex-Frau muss keinen Unterhalt mehr an mich zahlen. Mein Sohn muss dann von seiner Mutter(also meiner Ex-Frau) Unterhalt einfordern, den er dann für sich behält. Ich muss theoretisch Unterhalt an meinen Sohn zahlen, den ich allerdings mit Miete und Kostgeld begleichen kann.


    Zu 2.) Das Kindergeld bekommen dann meine Ex-Frau und ich jeweils zur Hälfte


    Zu 3.) Ich rutsche automatisch in Steuerklasse 1 zurück


    Ist bei den Punkten alles korrekt wie ich es einschätze und befürchte? Das wäre auf jeden Fall ein krasser finanzieller Einschnitt für mich. Ist das die harte Realität oder habe ich etwas übersehen?


    Wer kann einem da Rat geben?

  • Punkt 1 sehe ich genauso wie Du.


    Punkt 2 würde mich nachträglich sehr erstaunen, denn dann hätte ich meinen Exmann jahrelang ums halbe Kindergeld besch... War keine Absicht, falls ich das falsch gemacht haben sollte - sorry Exmann...


    Punkt 3 ist so nicht wahr. Du bekommst so lange Kindergeld und auch Steuerklasse 2 bis Dein Kind entweder die erste Ausbildung (den ersten Studiengang) abgeschlossen hat oder aber 25 ist. So lange kannst Du Deinen Sohn auch bei der Krankenkasse über Dich mitversichern.


    Ich bin rechtlich nicht so fit wie viele andere hier, also höre im Zweifelsfall lieber auf das, was nach meinem Post kommt. :D


    Die finanziellen Einbußen waren wirklich vorhanden im Laufe des Älterwerdens der Tochter, Highlight war jetzt die höhere Lohnsteuer, die ich zahlen muss, seit sie ihre Ausbildung beendet hat.

    Through judging, we seperate. Through understanding, we grow.
    - Doe Zantamata -

  • Hallo Gusel,

    sobald der Sohn 18 ist, ist nicht mehr nur deine Frau, sondern auch du "barunterhaltspflichtig". Bisher hast du deine Unterhaltspflicht durch Dienstleistung abgearbeitet: Wohnraums zur Verfügung gestellt, Wama, Herd und, und, und...

    Für die Unterhaltsleistungen von dir und der Ex gibt es einen Steuervorteil: Kindergeld. Das wird zwar an eine Person (hier: Du) ausgezahlt. Aber es kommt hälftig beiden Elternteilen steuerlich zugute. Das bleibt auch so, bis der Nachwuchs seine erste Ausbildung abgeschlossen hat oder das 25. Lebensjahr vollendet.

    Deiner Ex ist bei der Festsetzung des Unterhalts das hälftige Kigeld (das an dich vollständig ausgezahlt wird) bereits vom Zahlbetrag Unterhält angezogen worden.


    Ist Kind 18, muss neu gerechnet werden. Das (bereinigte) Nettoeinkommens der Eltern wird addiert und mit der sog. Düsseldorfer Tabelle abgeglichen. Da hat das OLG Düsseldorf im Auftrag aller OLG den Bedarf sowie die Leistungsfähigkeit der Eltern ausgewiesen. Unterhaltsanspruch besteht in unterschiedlicher Höhe, je nach Einkommen der Eltern.

    Euer elterlichen Gesamteinkommen wird gequotelt. Hat Ex 75 Prozent des Gesamteinkommen s, zahlt sie vom Unterhaltsbetrag der DueTa75 Prozent ...


    In der Sache heißt das in der Regel: Bisher allein Barunterhaltspflichtige zahlen nun etwas weniger, der Betreuungselternteil zahlt erstmals offiziell.


    Allerdings sollte das "Kind" jetzt die Verantwortng für sich tragen und die bisher (von dir) getragenen Kosten übernehmen durch Auszug und eigenverantwortlichem Leben (zum 18. gibt es einen Koffer ...) oder durch Kostenbeteiligung für Wohnung, Heizung, Internet ... etc. (Sich tatsächlich mal mit dem Nachwuchs hinzusetzen und die Kosten transparent zu machen, ist lehrreich).


    Nebenfrage sind jetzt: Ist der bisherige Unterhält durch die Mutter durch einen "Titel" (Jugendamt/Gericht) festgelegt.

    Wer berechnet den Barunterhalt bzw. können die drei Beteiligten sich auf eine Summe einigen?


    "Krasser Einschnitt" ist das nur, wenn du dem Sohn nicht die tatsächlichen Kosten in Rechnung stellst. Ansonsten ist die Geldmenge in der Regel gleich. Nur anders verteilt. Aber Sohn muss wissen: Sohn muss jetzt eigentlich alles zahlen. Da bleibt in der Regel keine große Summe uebrig

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Du bekommst so lange Kindergeld und auch Steuerklasse 2 bis Dein Kind entweder die erste Ausbildung (den ersten Studiengang) abgeschlossen hat oder aber 25 ist.

    Beim Kindergeld bin ich bei dir, bei der St.Kl nicht.


    Sobald das Kind 18 ist, ist man nicht mehr AE ;-)

    Man hat kein Sorgerecht/-pflicht mehr und erzieht nicht mehr. Das Kind ist nun eigenverantwortlich

  • ... oder bekommt es im Einkommensteuerjahresausgleich eingerechnet.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das Kindergeld wird doch, wenn Kind 18 ist, komplett angerechnet; bei der Berechnung des dem Kind zustehenden Unterhaltes. Das heißt, wenn BET weiterhin das Kindergeld ausgezahlt bekommt, hat Kind damit ja bereits einen Teil zum Haushalt beigetragen, das sollte man dann berücksichtigen.

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Ich würde mich mal hier einkanen da es uns bald auch betrifft. Nur mit ein paar Besonderheiten. Sohn hat Pflegegrad 1 wird das irgendwie berücksichtigt. Und zweitens was passiert wenn man den Aufhalt vom Vater nicht kennt. Man kennt nur die Stadt und Arbeitgeber gibt es jemanden der Sohn unterstützt? Und drittens wie lange vor dem 18. Geburtstag fängt man damit an?

  • 1. PG spielt keine Rolle, aber ein H im SBA eventuell schon, vor allem, wenn es über den 18. Geburtstag bleibt

    2. UHV endet ja mit 18, aber das JA ist verpflichtet, den Heranwachsenden dabei zu unterstützen, den Unterhalt beim Vater "einzutreiben". Schon wegen Datenschutz wirst Du und Sohn nicht weit kommen, aber das JA hat da eventuell andere Möglichkeiten


    Ich würde mindestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag alles beim Jugendamt in die Wege leiten.


    Was oft vergessen wird: Ist der PG noch angemessen ? Mit dem Alter sollte das Kind ja selbständiger werden. Falls der Abstand zu Gleichaltrigen größer geworden ist = steigender Pflegebedarf - kann ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden.

  • Das H könnte ggf. dafür dienen, dass er ewig Kindergeld bekommen kann, wenn er sich nicht selbst unterhalten kann - und die Regel nicht im Rahmen der grossen Kindergrundsicherungs-/KIndergeld-Reform abgeschafft wird.

    Allerdings werden ja eh fast alle unsere Kinder zum 18. Geburtstag so gesund, dass die MZ nach Meinung der Versorgungsämter nicht mehr angemessen sind, auch Kinder mit Erbkrankheiten und chronisch Kranke.......


    Findest Du PG 1 angemessen ? Hat sich der Aufwand so enorm verringert ? Hast Du das Gutachten überprüft ? PG-Rechner im Internet ausprobiert ?

  • naja schon schwierig. Er ist besser geworden. Aber der Autismus bleibt. Er ist einfach besser darin geworden es zu ertragen. Das heißt die Gewalt ist weniger und er macht einfach mehr online. Da sind keine Menschen und dadurch fällt natürlich das weg bringen und dort hin fahren weg

  • Lohnsteuerklasse 2 bleibt so lange, wie keine Person über 18 für die man nicht Kindergeldberechtigt ist, im gemeinsamen Haushalt gemeldet ist.
    Heißt solange Kindergeld kommt, gibt es die Steuerermäßigung, es sei denn ein Partner zieht ein.

  • Blöd kann in der Konstellation sein, wenn man mehrere Kids hat und darunter einen über 18-jaehrigen Nesthocker.


    Da sind wir dann aber wieder in der Konstellation, dass AE steuerrechtlich benachteiligt sind. Denn auch die Steuerklasse 2 ist ja kein Steuervorteil, sondern ein Nachteil gegenüber Familien mit zwei Elternteilen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Steuerklasse 2 berücksichtigt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Der Entlastungsbetrag wird von der Summe der Einkünfte abgezogen. Das ist schon ein Vorteil gegenüber anderen steuerpflichtigen. Das Ehegattensplitting bringt ja nur Vorteile wenn beide sehr unterschiedlich verdienen.
    Die mit Corona einhergehende Erhöhung dieses Betrages dürften hier alle gemerkt haben.

    Richtig ist, wenn ein über 18 jähriges Kind fertig mit der Ausbildung ist, fällt das alles weg. Aber tatsächlich kann dieses Kind dann auch kosten mit übernehmen.

  • Ich stehe mit Steuerklasse vier wiederverheiratet besser da als als AE mit Steuerklasse zwei. Gerecht ist das nicht unbedingt.


    Steuerklasse 1 ist natürlich schlechter.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Och ja. Nie ausprobiert, seit die Kids aus dem Haus sind. Hatte gedacht, der Trauschein hätte einen Steuervorteil.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.