Eine 34jährige dreifache Mutter aus Büren ist jetzt zu einer dreieinhalbjährigen Freiheitsstrafe vom Landgericht Paderborn verurteilt worden. Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass die Mutter durch Falschangaben durchgesetzt habe, dass bei ihren kleinen, als Frühchen geborenen Töchtern Operationen durchgeführt wurden, die medizinisch überflüssig waren, weil es die Erkrankungen bei den Kindern gar nicht gab. Laut Gericht handelt es sich bei den OPs um das Anlegen eines künstlichen Darmausgangs sowie einer Magensonde.
Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass die 34-Jährige am so genannten „Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom“ leidet. Diese Persönlichkeitsstörung habe dazu geführt habe, dass sie „unzweifelhaft“ die Krankheiten der Kinder bewusst herbeigeredet, wenn nicht sogar herbeigeführt habe, um Aufmerksamkeit und Mitleid für sich zu gewinnen. Für das Gericht sei es zB klar bewiesen, dass die jüngere Tochter sofort keine Probleme mit dem Essen mehr gehabt habe, nachdem man sie im Krankenhaus von der Mutter getrennt habe – zuvor sei das Kleinkind trotz intensiven Kümmerns der Mutter in einem „schwer unterernährten Zustand“ gewesen.
In Sozialen Medien hat die Mutter noch weitere Erkrankungen der Töchter behauptet wie eine Hirnblutung und das Ablösen der Netzhaut am Auge.
Vor Gericht nicht eindeutig geklärt wurde die Rolle des Vaters, der für die derart schweren OPs eigentlich sein Einverständnis hätte erteilen müssen bzw. von dem man erwartet hätte, die (Nicht)Erkrankung der Kinder zu bemerken.Angeklagt war der vater jedoch nicht.
In ihrem Schlussantrag monierte die Staatsanwaltschaft auch das Gesundheitssystem: Die Mutter habe es geschafft, Entscheidungen der Ärzte herbeizuführen, weil sie sich vehement für bestimmte medizinische Maßnahmen eingesetzt und gleichzeitig vorhandene Diagnosen verschwiegen habe. Hier gäbe es einen „Systemfehler, der sich hier fatal ausgewirkt hat“.