Hallo ihr Lieben,
Ich bin derzeit in der 35 ssw und werde Alleinerziehend sein. Da mein Arbeitsvertrag bis zum 30.06 befristet war, bin ich derzeit arbeitslos. Damit ich genug Geld habe um alles bezahlen zu können (Miete, Fixkosten usw.) werde ich nur 14 Monate Elterngeld beziehen aber wollte 2 Jahre Elternzeit nehmen. Jetzt meine Frage, was kann ich nach den 14 Monaten Elterngeld beantragen? Bei ALG 1 muss man ja wirklich sich um Arbeit kümmern, sonst bekommt man seine Leistungen gesperrt. Da unser Kindergarten aber erst Kinder ab 2 Jahre nimmt und ich ehrlich gesagt, meine kleine auch nicht mit 14 Monaten schon in den Kindergarten geben möchte, kann ich nicht schon arbeiten gehen. Ich habe noch nie ALG 1 oder ALG 2 bezogen aber ich weiß auch, dass man nach Elterngeld kein Hartz IV beantragen kann. Ich habe einfach Angst, dass ich meine Miete nach dem Elterngeld nicht mehr zahlen kann ...😕