Kürzung vom Unterhalt

  • Wenn es einen Titel gibt, darf er gar nicht weniger zahlen, sondern muss den Titel bedienen. Und selbstverständlich hast du das Recht auf Auskunft.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Es gibt keinen Titel. Bisher bestand keine Notwendigkeit dazu. Dies Mal hat er allerdings kommentarlos einfach deutlich weniger gezahlt und meinte schnippisch, dass mich das Nichts angeht solange ich überhaupt was bekomme.

  • Geht es um Unterhalt für dich oder die Kids? In jedem Fall wäre dann jetzt der Zeitpunkt, einen Titel zu organisieren. Für die Kids übernimmt das das Jugendamt, wenn du eine Beistandsschaft einrichtest. Dann musst du dich um nichts kümmern, das machen die. Ansonsten hilft natürlich auch ein Anwalt, aber der kostet.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Du kannst auch mit UVG aufstocken - Antrag stellen, dann kümmern sie sich um den Rest

    Wenn du allerdings schon Wohngeld beziehst, wird dir der Betrag, den du mit dem UVG aufstockst, wieder vom Wohngeld abgezogen.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Ich hab noch nie jemanden getroffen der es mit Kindern geschafft hat, Wohngeld zu bekommen :-) aber ja, da hast du wahrscheinlich recht.

    Ich habe eine Zeit lang Wohngeld bekommen, ae mit zwei Kindern und beide mit UHV ! Da wurde nichts abgezogen oder so.

    Im Moment wäre es schwierig, da die Bearbeitungszeit derzeit 18 Monate beträgt.

  • Ich hab noch nie jemanden getroffen der es mit Kindern geschafft hat, Wohngeld zu bekommen :-) aber ja, da hast du wahrscheinlich recht.

    wie meinst du das?

    Ich bekomme Wohngeld und habe drei Kinder

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Ich habe eine Zeit lang Wohngeld bekommen, ae mit zwei Kindern und beide mit UHV ! Da wurde nichts abgezogen oder so.

    Im Moment wäre es schwierig, da die Bearbeitungszeit derzeit 18 Monate beträgt.

    Vielleicht habe ich das falsch ausgedrückt. Es wird gegen gerechnet - das Geld was man dann bei UVG zum aufstocken bekommt - ist ein Topf und das Wohngeld ist ein anderer Topf......und wenn du von Topf 1 etwas bekommst, dann bekommst du das vom Topf 2 weniger.......das hat mir die Dame bei der UVG Stelle mal gesagt.....

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Ich hab noch nie jemanden getroffen der es mit Kindern geschafft hat, Wohngeld zu bekommen

    🙋‍♀️ Jetzt "kennst" Du noch jemanden. ;) Ist allerdings Jahre her...

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Vielleicht habe ich das falsch ausgedrückt. Es wird gegen gerechnet - das Geld was man dann bei UVG zum aufstocken bekommt - ist ein Topf und das Wohngeld ist ein anderer Topf......und wenn du von Topf 1 etwas bekommst, dann bekommst du das vom Topf 2 weniger.......das hat mir die Dame bei der UVG Stelle mal gesagt.....

    Wundere mich gerade, dass das wohl nicht verpflichtend geregelt ist.

    UHV sollte doch vorrangig sein, da da ggf. der Vater irgendwann zurückzahlen muss, während Wohngeld rein steuerfinanziert ist. Also wäre Unterhalt/UHV vorrangig und erst dann kommt der Anspruch auf Wohngeld.

    Wohngeldbezug hat - zumindest hier in München dann auch den Vorteil, BUT (macht allein 80,00 Euro monatlich für Sohnemanns Mittagessen aus) und den München-Pass für verschiedene Vergünstigungen (vor allem Monatstikket) nutzen zu können, wenn der Antrag dann mal nach einem bzw. anderthalb Jahren mal bearbeitet wurde......

  • Mein Ex hat wohl heut bereits selbst beim JA angerufen (ich hab leider Niemanden erreicht) ihm wurde angeblich mitgeteilt, dass er immer noch zuviel zahle. Er verdiene nicht mehr soviel.


    Ich solle bitte die Beistandschaft beantragen, damit der Anspruch korrekt ausgerechnet werden kann. Er kann sich den Unterhalt nicht vom JA ausrechnen lassen, wenn ich das nicht beantrage.


    Ich habe gelesen, dass die Beistandschaft alle 2 Jahre prüft. Was ist, wenn er kurz nach der Prüfung einen besser bezahlten Job annimmt?

  • Ich habe gelesen, dass die Beistandschaft alle 2 Jahre prüft. Was ist, wenn er kurz nach der Prüfung einen besser bezahlten Job annimmt?

    Grundsätzlich wird er wohl verpflichtet sein alle Änderungen anzugeben. Aber wirklich viel tun kann die Beistandschaft auch nicht, wenn er Änderungen nicht angibt. Wer nicht zahlen will, der wird auch Wege finden nicht zahlen zu müssen...

  • In Regel will die Beistandschaft einen Titel von ihm nach Düsseldorfer Tabelle Stufe x - die muss er dann bedienen und je nach Altersklasse oder Tabellen Änderungen wird er Aufgefordert mehr zu zahlen.

    Möchte er von sich aus weniger zahlen, weil vielleicht auch sein Gehalt gesunken ist, dann muss er das den Titel ändern lassen, gegebenenfalls vor Gericht.

  • Mit anderen Worten... Lass ich das jetzt prüfen und er ist arbeitslos/verdient weniger dann gilt Stand jetzt für die nächsten 2 Jahre. Nimmt er in 2 Monaten einen Job auf/verdient mehr, dann prüft Niemand erneut und er zahlt den geringeren Satz, dann haben die Kids Pech gehabt. Oder wird in 2 Jahren Unterhalt nachgefordert, wenn das bei der erneuten Prüfung auffällt?


    Tut mir leid für meine blöden Fragen 🙈

  • Der Unterhaltspflichtige ist verpflichtet, eine Gehaltsabweichung (von über 10 Prozent nach oben) umgehend mitzuteilen.


    Man selbst hat alle zwei Jahre das Recht auf Einkommensoffenlegung - und jederzeit, wenn ein begründeter Verdacht auf hoeheres Einkommen besteht (Arbeitsplatzwechsel, Beförderung etc.)


    Der bisher festgelegte ("titulierte") Unterhalt wird neu berechnet, wenn sich das Einkommen um mehr als zehn Prozent verändert hat ( nach oben oder unten). Arbeitslosigkeit zB oder Kurzarbeit zählt im ersten halben Jahr noch nicht, weil davon ausgegangen wird, dass das keine dauerhafte Veränderung ist. Darunter sollen die Kinder nicht leiden. Der Unterhaltspflichtige soll "ans Eingemachte" gehen ...


    Da noch kein Titel besteht, wäre ein Titel schon gut: Gerade, um zukünftig eine Situation wie jetzt zu verhindern ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.