Hat er jetzt wenigstens die Kosten an der Backe?
Anwalt nötig wenns um Umgang geht?
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Laut meiner Anwältin höchstwahrscheinlich schon Auf die Kostenentscheidung warte ich noch
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Sehr schön!
Wenn der Vater den Antrag zurück genommen hat, hat er die Gerichtskosten an der Backe. Ebenso ggfls. seine Anwaltskosten. Aber aller Wahrscheinlichkeit nach bleiben Dir die Kosten für Deine Anwältin an der Backe. Darauf solltest Du dich gedanklich wenigstens vorbereiten ...
(Meine Ex hat das gern gemacht: Verfahren angeleiert, Verfahrenskostenhilfe beantragt. Nach Austausch der Schriftsätze war, klar, dass die Klage nicht haltbar war. Dann Klage zurückgezogen. Allgemeinheit hat ihren Anwalt und die Gerichtskosten gezahlt. Meine Anwaltskosten blieben an mir hängen. - Oft genug gemacht, kommen da ganz schöne Summen zusammen.
Hier ist halt die Frage, ob der Richter blickig ist und eine gesonderte, normabweichende Entscheidung fällt. Müsste Deine Anwältin aber auch beantragt haben. - Dann bleibt das ja wenigstens noch spannend. Was Umgang angeht, ist jetzt eigentlich erst einmal alles ausgestanden. (Er wird wohl kaum noch einmal eine Klage einreichen ...)
Viel Erfolg beim schnellen emotionalen Runterkommen. So was fährt ja erst einmal gewaltig in die Knochen und geht auch nach so einem Verfahrensende nicht einfach weg. Sondern man merkt oft erst hinterher, was da an Kraft abgesaugt worden ist und wie jetzt der Akku leer ist. Geh also, wie es so schön heißt, achtsam mit Dir jetzt um!
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Volleybap da hast du Recht, ich merk den leeren Akku (und die vergangenen Nächte mit schlechtem Schlaf) ordentlich. Deswegen war das heute der letzte "Pflichttermin" im Urlaub, ab jetzt kommen nur noch schöne Dinge, die gut für die Seele sind.
Der Richter war not amused über den Antrag, das hat man ihm angemerkt, am Blick, am Ton, an der Fragestellung. Der KV wollte noch, dass ich ihm monatlich E-Mails mit Fotos von und Infos über Junior schicke, weil "der Kleine kann das ja sicher noch nicht", ist aber nach dem Tschüss des Richters sofort aufgesprungen und aus dem Gericht gerannt. Was für ein Schauspiel.
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Alter Schwede... Immerhin hast du's gut überstanden und abgesehen von der Kostenfrage kann jetzt erst mal wieder Ruhe einkehren
Wenn ich das so lese, werd ich wohl unseren KV bei der nächsten Übergabe mal wieder umarmen und abknutschen müssen dafür, dass er solchen Sch*** (bisher) sein lässt...
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Da wird der bestimmt auch erstmal blöd gucken, oder?
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Wie geht es Junior jetzt damit?
Eines Tages wird kein Gericht mehr verhindern können, dass er seinen Vater kennen lernt. Und das wahre Ausmaß dessen Abgründe.
Ich sage mir heute, es ist besser, wenn dieses Kennenlernen mit aller Unterstützung statt findet, die er haben kann. Alt genug dafür wäre er.
Mit anderen Worten: die Enttäuschung wurde zeitlich nach hinten verlagert. Ob das Junior wirklich hilft?
Das ist keine persönlich gemeinte Kritik, ich mache mir Gedanken, wie es die Kinder am besten verkraften können.
Junior wird heute enttäuscht sein. Er wäre vermutlich noch. einmal enttäuscht worden, hättest Du den Umgang zu gelassen. Eventuell lebt jetzt in ihm die Hoffnung, dass eines Tages alles gut wird. So ticken Trennungskinder nun mal.
Ich tendiere inzwischen dazu, jeden möglichen Umgang zu unterstützen. Denn die Wahl ist zwischen Pest heute und Cholera morgen.
Wir wollen alle vermeiden, dass unsere Kinder verletzt werden. Am wenigsten werden sie auf lange Sicht verletzt, wenn sie sich selbst ein Bild machen können. Wenn sie es nicht können, kommt der Schlag später. Dann haben sie sich eventuell ein Phantasiegebilde aufgebaut und fallen um so tiefer.
Es ist nicht einfach.
Herzliche Grüße,
Katarin
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Nicht jedes Trennungskind tickt so, es sind Kinder und keine genormten Dinge, bei denen Abläufe und Gefühle ab Werk festgelegt sind.
Junior ist das genaue Gegenteil von enttäuscht, er hat sich riesig gefreut, dass er es nun in der Hand hat, ob und wie ein Kennenlernen statt findet. Er ist richtig erleichtert. Auch als Erwachsener muss er den KV nicht kennenlernen, wer soll ihn denn zwingen?
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Ich finde es bemerkenswert, dass sich jemand hier anmeldet, um der TE ohne Hintergrundwissen irgendwelche angstmachenden Ratschläge um die Ohren/Augen zu hauen.
faith , mein Junior hat heute noch kein Interesse an seinem Vater. Er hat einfach gar keine Beziehung zu ihm. Der Vater ist ein Fremder, wie Milliarden andere Menschen auf diesem Planeten auch.
Wenn Kinder zum Umgang gezwungen werden, ist das Trauma größer.
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Um den Kokolores endgültig abzuschließen: Heute war der Kostenfestsetzungsbeschluss in meinem Briefkasten. Die Gegenseite hat mir meine Anwaltskosten nebst Zinsen zu erstatten Soweit top, nur hat der kein Geld, keinen Cent in der Tasche. Würde er arbeiten, wäre das ein bisschen einfacher, aber das tut er ja auch nicht. Die 5-6 Kinder leben ja alle von Luft und Liebe bzw. haben Mütter, die sich den Allerwertesten für sie aufreißen.
Mein Anwalt hat ihm jetzt eine Frist gesetzt, bis zu der er bezahlt haben muss, sonst werden Zwangsmaßnahmen eingeleitet. Wie die aussehen, müssen wir dann gemeinsam überlegen. Ob ich wirklich bei einem Gerichtsvollzieher in Vorkasse treten will/kann, um dann wahrscheinlich zu hören "Sorry, der hat nix.", weiß ich nicht.
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Das hattest Du ja bereits befürchtet.
(Vor einigen Jahren habe ich in ähnlicher Konstellation das wenigstens steuerlich geltend machen können ...)
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Das hattest Du ja bereits befürchtet.
(Vor einigen Jahren habe ich in ähnlicher Konstellation das wenigstens steuerlich geltend machen können ...)
Echt, das geht? Wow
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The saga continues...
Und diesmal mit Drohungen über das Jugendamt. Wenn ich nicht xy mache, wird er mit anwaltlicher Unterstützung vor Gericht gehen und das diesmal bis zum Ende durchziehen. Kann's nicht einfach mal gut sein? Steht er so sehr drauf, sich jedesmal aufs neue anzuhören, dass Junior nichts von ihm wissen will?
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Da weiss man echt nicht, was man sagen soll, außer viel Kraft für dich und den Sohn
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Danke euch. Ich werd mich da jetzt vollkommen rausnehmen. Junior will nicht (übrigens will er nichtmal, dass ich die geforderten Entwicklungsberichte an den KV schicke), wer soll ihn zwingen.
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Paragraf 1684 BGB, der "Umgangparagraf", wird in der Regel von den Gerichten so interpretiert, dass du Umgang wohlwollend unterstützen solltest als Betreuungseltern-Teil. Da es hier anscheinend jetzt (doch) zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, solltest nicht unbedingt durch Tun und Wort deutlich machen, dass dir der Umgang schnuppe ist. Sondern deutlich machen, dass du tust, was möglich ist, allerdings nicht das Kind zwingen kannst.
Sonst kriegst du schnell entsprechende Rückmeldungen in den Klageschriften.
Gleiches gilt für die Auskunft über "den Stand" des Kindes. Paragraf 1686 legt fest, dass du in der Regel informieren musst. Wenn der Knabe das nicht will, müsstest du in seinem Namen klagen. Aber nicht dich in die ungünstige Situation begeben, Rechtsvorschriften nicht einzuhalten.
Sei also vorsichtig, wie du was formulierst, damit kein Ansatzpunkt gegen dich vorhanden ist ... So sehr dich Ex und sein Verhalten ankaest ...
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Das weiß ich Bap, aber danke nochmal für den Hinweis. Ich werde den Teufel tun und irgendwas boykottieren oder nicht tun, zu dem ich verpflichtet werde o. ä., da halte ich mich schon dran. Aber nun soll er sich erstmal einen Anwalt suchen und klagen.
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The saga continues...
Und diesmal mit Drohungen über das Jugendamt. Wenn ich nicht xy mache, wird er mit anwaltlicher Unterstützung vor Gericht gehen und das diesmal bis zum Ende durchziehen. Kann's nicht einfach mal gut sein? Steht er so sehr drauf, sich jedesmal aufs neue anzuhören, dass Junior nichts von ihm wissen will?
Faszinierend wie sich Menschen über Jahre hinweg ihre eigene Realität basteln, und dann von dieser "Realität" so sehr überzeugt zu sein scheinen, dass sie denken, andere überzeugen zu können.
Diese ganze Geschichte gehört eindeutig in den Bereich "Dinge die der Mensch nicht braucht!"
Wünsche dir und Junior viel Kraft! 🍀🍀🍀
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Danke dir Karalina
Ich hab mit dem Jugendamt telefoniert, die kümmern sich drum. Allerdings ist mir jetzt auch der Grund für den plötzlichen Sinneswandel bekannt: er sitzt seit mehreren Monaten (wieder) im Gefängnis. Und bei einer Anhörung zur vorzeitigen Entlassung oder bei einer Bewährung nach ebendieser Entlassung kommts natürlich immer gut, wenn man Interesse am Kind bekundet Schlimm, dass das vorhersehbar war.