Also ich lese hier immer interessiert mit und bewundere alle, die hier noch konstruktiv posten (können). Ich steig nämlich schon lange nicht mehr wirklich durch.
Deswegen erst mal eine Verständnisfrage: das Gericht hat jetzt beschlossen, dass das Wechselmodell nicht das Richtige ist und ein Umgangsmodell verfügt mit Hauptaufenthalt der Kinder bei Vollbio. Richtig?
Und dann fällt Vollbio nix Besseres ein, als - mit der schwachen Begründung, der KM Raum zum Einlegen einer Beschwerde zu geben - dem Beschluss NICHT Folge zu leisten?
Weil, dann könnte ja tatsächlich mal eine gewisse Kontinuität eintreten und der Einfluss der KM, der ja laut Vollbio zwar gewünscht, aber eigentlich irgendwie doch nicht gut ist, weil sie ja alles falsch macht, würde vermindert bzw. Auf die wenigeren Umgangstage beschränkt...
Also ich als Richter, wenn ich davon Wind bekommen würde, würde mich ein wenig veralbert fühlen.... wozu einen Beschluss erwirken, wenn sich dann doch eh wieder keiner dran hält?
Allerdings gäbe es bei einem Umgangsmodell für Vollbio gar nicht mehr so viel Gelegenheit, sich an der Mutter abzuarbeiten. Was - nach meiner persönlichen Meinung - der Hauptgrund für das ganze Theater ist.
Wenn es um die Kinder ginge, und Vollbio der Meinung ist, die KM macht dies und jenes nicht richtig (Zahnarztbesuch etc. Pp.) - ja Herrschaftszeiten, dann mach es halt selbst! Statt der Mutter Dinge aufzugeben, die sie ja sowieso falsch macht. Worüber man sich dann wieder trefflich beschweren kann...
Tut mir leid, aber ich finde diese Fixierung auf die KM irgendwie zwanghaft. Und schließe mich JayCee vollinhaltlich an.