Eine 16-jaehrige ist ungewollt schwanger geworden. Sie entscheidet sich dafür, die Schwangerschaft zu unterbrechen. Ihre Mutter, bei der sie lebt, ist strikt dagegen. Ihr getrennt von Frau und Tochter lebender Vater stimmt dem jedoch zu.
Ohne Zustimmung beider sorgeberechtigter Eltern kann jedoch die juristisch eigentlich als Straftat bewertete Schwangerschaftsbeendigung nicht durchgeführt werden.
Die Tochter klagt gegen die Mutter. Das OLG Hamm hat nun in einer Eilentscheidung entschieden, dass die 16-jaehrige trotz ihrer Minderjährigkeit in der Lage ist, den Umfang der Entscheidung zu überblicken. Entsprechend muss das Mädchen keine Stellungnahme der Eltern einholen.