Maumau, Von einer in die Unterhaltsmaterie eingearbeiteten Familienministerin erwarte ich, dass sie weiss!, dass Unterhaltsvorschuss in der Praxis nicht zurückgeholt werden kann. (Das ist einhelliger Wissensstand bei der Einfuehrung des neuen UVG gewesen.) Weil die Umgangselternteile bis auf wenige Ausnahmen nicht zahlungsfähig, "leistungsfähig" sind. Was die Familien-Ministerin hier macht - nämlich den Anschein wecken, es könnten in hoher Prozentzahl Gelder eingespielt werden, wenn die Unterhaltskassen nur brav das Geld einfordern würden, ist und bleibt unseriös.
Und es wird Streit in die Familien getragen, weil alle hören, der Umgangs Elternteil würde sich in betrügerischer Weise drücken. Die Ministerin hat das ja gesagt, man müsse "von denen" das Geld holen.
So populistisch darf Familienpolitik einfach nicht gemacht werden.