Hallo Ihr Lieben,
ich stecke mal "wieder" in einer verfahrenen Situation. Einige kennen ja unsere Geschichte.
Es ist so, dass der KV seit einiger Zeit nach sehr großzügigen Unterhalt nichts mehr gezahlt hat. Ich habe dann Unterhaltsvorschuss beantragt. Nun ist es so, dass die "herzallerliebsten" GE seitens KV wieder auf der Matte stehen.
Erst haben Sie mir einen Brief geschrieben. Sie möchten gern den Unterhalt zahlen bzw. (mehr) was KV freiwillig bezahlt hat übernehmen (von dem Überschuss habe ich die zusätzlichen Therapien für unseren Sohn und Geld für die Tochter zurückgelegt), ABER und das ärgert mich maßlos :motz: im Gegenzug wollen Sie Besuchsrecht überraschenderweise für beide Kids. Bei den verlangten Zeiten könnte ich :kotz Ich habe schriftlich kurz geantwortet: Das der Unterhalt zwischen KV und mir stattfindet, wenn Behörden anderes entscheiden ... ist dann so. .. Bevor gemeckert wird. Nach reiflicher Überlegung habe ich geantwortet. Grenzen ziehen.
Nun haben sich die GE mal wieder an das JA gewendet. Ich musste auch zum Gespräch. Dort habe ich klar gestellt. KV zahlt nicht, UHV wird gezahlt. Aus dem Rest bin ich raus. Zumal die GE ja auch etwas wollen und ich finde nicht, dass die Kids Leasingautos sind.
Nun sagte die Dame vom JA sehr charmant. Ich würde den Staat betrügen, weil ja jemand bereit ist den Unterhalt zu zahlen und dann auch noch mehr als betitelt und somit würde der UHV entfallen. Sie hat mir jetzt zwei Wochen Bedenkzeit zu geben, sonst meldet Sie das der UHV Kasse. Es fielen auch noch ein paar unschöne Bemerkungen. Naja, erstmal habe ich gedacht, lass sie reden aber jetzt.
Meine Freundin sagte, dass es öfters vorkommt das die GE den Unterhalt zahlen, also wäre eine Ausschlagung wohl doch Betrug.
Ich will diesen Kuhhandel nicht! Dann lieber kein UHV und ich suche mir einen Minijob zusätzlich. Kennt sich rechtlich jemand damit aus, ob ich wirklich ja sagen muss?