Ex hat am Ende mehr Geld?!

  • Hallo, ich habe 2 Kinder und zahle Unterhalt für beide monatlich 634€, laut Düsseldorfer Tabelle. Eines unserer Kinder ist schwerbehindert weswegen es nur 1 mal im Monat von fr.-mo. bei mir ist und die Hälfte der Ferien. Mein anderes Kind ist jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien bei mir. Jetzt fordert meine Ex mehr Geld. Sie hat aber jetzt schon mit meinem Unterhalt, dem Pflegegeld und ihrem Verdienst mehr wie ich. Kann das sein? Kann sie das wirklich fordern?

  • fordern kann sie alles, meine wollte mir auch das Unterhemd und die Unterhose ausziehen nur ob sie das bekommt steht auf einem anderen Blatt.
    Was sagt dein Anwalt?

  • Hallo,


    grundsätzlich ist es erstmal egal, wieviel Ex hat oder nicht hat, es sei denn Ex verdient ein vielfaches von dir oder ist sehr reich.
    Für den Unterhalt ist nur dein Einkommen maßgeblich und die Tatsache, dass die Kinder sich hauptsächlich bei ihr aufhalten.
    Aber es gibt ja recht klare Regeln, so dass Ex auch nicht einfach so mehr fordern kann....Schau einfach, was du verdienst und was sich daraus in der Düsseldorfer Tabelle ergibt (plus vet. Mehrbedarf für das Kind mit Behinderung) und halte dich daran. Falls ihr euch alleine nicht einigen könnt, kannst du auch mal beim Jugendamt nachfragen oder einen Anwalt kontaktieren (der aber auch wieder Geld kostet).


    LG Endrah

  • Sofort den Job kündigen und Hartz 4 beantragen.
    Unser Staat will das so.

    :kotz


    Da fehlt mir die Ironie, deshalb der blaue Kopf mit der grünen Sauce zum obigen Zitat.


    Hi Max,


    nimm dir einen Anwalt der alles sauber berechnet oder überlege dir ob beide Kinder, eventuell nur das schwerbehinderte, dauerhaft bei dir leben kann.



    Wenn es um Kosten geht lese ich (leider) immer sehr wenig von Eigeninitiative: Job wechseln, Wohnung auch und für die Kinder da sein!



    Volker :-)

    Der Nutzen ist ein Teil der Schönheit. Albrecht Dürer (1471 - 1528)

  • Schon mal überlegt, was Deine Ex leistet? Rechne mal bitte, was Du einer Kinderfrau, Putzfrau, Köchin... für die Betreuung bezahlen müsstest!

    :kopf





    :tuschel ein jeder gibt den Wert sich selbst.

  • fordern kann sie alles, meine wollte mir auch das Unterhemd und die Unterhose ausziehen nur ob sie das bekommt steht auf einem anderen Blatt.
    Was sagt dein Anwalt?

    Er sagt, dass sie es nicht so einfach fördern kann, aber natürlich kommt dann der tolle Schachzug vieler Exfrauen. Nämlich die Erpressung über die Kinder. Ich bin es leid ständig zu hören wenn du das nicht machst oder zahlst, dann können die Kinder auch nicht mehr zu dir!

  • @ Max1986 es ist schön und erfrischend für mich zu lesen, dass du dich um deine Kinder kümmerst... :blume
    Es gibt so viele Väter (wie mein Ex) denen das eigene Wohl wichtiger ist...die nichts zahlen und sich nicht um die Kinder kümmern...


    Eine gute Rechtsberatung wäre gut für dich.

  • Ich bin es leid ständig zu hören wenn du das nicht machst oder zahlst, dann können die Kinder auch nicht mehr zu dir!


    Dann würde ich den Umgang schriftlich fixieren, von beiden unterschrieben, auch wenn mir natürlich klar ist, dass das nicht verbindlich ist. Wenn sie das nicht mitmacht, dann würde ich das über das zuständige Jugendamt klären lassen.

  • Sich als Eltern über Geld streiten, ist immer übel. Darum hat der Gesetzgeber als "Goldenen Weg" ja die sog. Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet. Und es gibt die Düsseldorfer Tabelle. man kann sich über deren Einstufungen sicherlich streiten. Aber es ist eine begründete Einordnung, nach der man sich ausrichten kann und im Streitfall sich ja auch die Gerichte ausrichten.


    Wenn Ex also von dir mehr Geld fordert, dann reicht eigentlich der Blick aufs Einkommen und der zweite Blick auf die DüTa, um zu sehen, was Sache ist.
    Man kann dann noch tiefer einsteigen und gucken, ob das Nettoeinkommen noch "bereinigt" werden kann durch absetzbare Zusatzkosten. Aber im Großen und Ganzen ist das eine recht klare Sache.


    Darum muss man immer überlegen, ob man da kämpfend einsteigt. Kommt es zum juristischen Streit, verbrennt ihr an Anwalts- und Gerichtskosten ungefähr einen Jahresunterhalt ... Egal, wie das ausgeht: Das Geld wäre besser in die Kinder investiert.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Dann würde ich den Umgang schriftlich fixieren, von beiden unterschrieben, auch wenn mir natürlich klar ist, dass das nicht verbindlich ist. Wenn sie das nicht mitmacht, dann würde ich das über das zuständige Jugendamt klären lassen.


    Ich habe mittlerweile die Erfahrung gemacht, daß man sich in solchen Fällen, also schon konkreter Umgangsboykott (auch noch mit Ansage:"Kinder gegen Geld"), gleich an das Gericht wenden sollte und sich den Umweg über das Jugendamt sparen kann. Eine schriftliche Umgangsvereinbarung zwischen den Eltern unterscheidet sich auch nicht von einer praktisch gelebten, bzw. mündlich vereinbarten oder einer durch konkludentes Handeln. Sie sind in allen Fällen rechtlich nicht erzwingbar.


    Zitat von Volleybap

    Darum muss man immer überlegen, ob man da kämpfend einsteigt. Kommt es zum juristischen Streit, verbrennt ihr an Anwalts- und Gerichtskosten ungefähr einen Jahresunterhalt ... Egal, wie das ausgeht: Das Geld wäre besser in die Kinder investiert.


    Das sehe ich auch schon lange so. Da muß man auch mal vorher rechnen und überlegen, über welchen Zeitraum die voraussichtlich entstehenden Kosten den zu erwartetenden höheren Ertrag auffressen. Das wirkt oft ziemlich ernüchternd. Für den TO gibt es eigentlich auch nichts zu erwarten.

  • Zitat von »LeSoleil«
    Schon mal überlegt, was Deine Ex leistet? Rechne mal bitte, was Du einer Kinderfrau, Putzfrau, Köchin... für die Betreuung bezahlen müsstest!


    Leiste ich doch genauso wenn die Kinder bei mir sind und ich bekommt kein Geld dafür.


    3 Wochen im Jahr und das behinderte Kind 1 mal im Monat und das normale 2 mal,mh ist schon ein wenig weniger .Da war doch noch was mit dem Kindergeld was bei der Unterhltssumme zur Hälfte abgezogen wird, ach und 1 Kind wirst Du auch auf der Steuerkarte haben.


    Ich bringe mal ganz platt das Argument, dann überlege ob ein Wechselmodell möglich wäre.Vermisse ich nämlich gerade von den üblich Verdächtigen den Vorschlag :blume


    Sonst unterschreibe ich dasmal faul



    Wenn Ex also von dir mehr Geld fordert, dann reicht eigentlich der Blick aufs Einkommen und der zweite Blick auf die DüTa, um zu sehen, was Sache ist.
    Man kann dann noch tiefer einsteigen und gucken, ob das Nettoeinkommen noch "bereinigt" werden kann durch absetzbare Zusatzkosten. Aber im Großen und Ganzen ist das eine recht klare Sache.


    Darum muss man immer überlegen, ob man da kämpfend einsteigt. Kommt es zum juristischen Streit, verbrennt ihr an Anwalts- und Gerichtskosten ungefähr einen Jahresunterhalt ... Egal, wie das ausgeht: Das Geld wäre besser in die Kinder investiert.



    :thanks:


    Liebe Grüße


    Ute

  • Ich bringe mal ganz platt das Argument, dann überlege ob ein Wechselmodell möglich wäre.Vermisse ich nämlich gerade von den üblich Verdächtigen den Vorschlag :blume

    :hae: Wechselmodell ist doch ein Modell ausgewogenen Umgang zu ermöglichen


    Dieser Vater beklagt sich ja nun nicht über mangelhafte Umgangszeiten, sondern über nicht näher beschriebene finanzielle Forderungen, verbunden mit der Befürchtung "über die Kinder erpresst" zu werden.

  • Ein Wechselmodell für unser gesundes Kind wäre durchaus vorstellbar und auch erwünscht von meiner Seite, jedoch aber nicht von der anderen Seite. Das ein Wechselnodell für ein Schwerbehinderten Kind nicht durchführbar ist muss ich wohl nicht erklären. Ganz anzusehen von Hilfsmitteln die es nur einmal von der Krankenkasse gibt und dort verbleiben wo das Kind überwiegend lebt.
    Wie kommst du auf 3 Wochen Ferien im Jahr? :hae: Bei mir gibt es Winterferien, Osterferien, Pfingstferien, Sommerferien, Herbstferien und Weihnachtsferien. Von all diesen Ferien jeweils die Hälfte.