Vom Antrag bis zur Scheidung wie lang hats gedauert?

  • Huhu!


    Mein Ex hat die Scheidung eingereicht. Sein Anwalt sagte wohl, dass es etwa 4-6 Monate dauern würde.
    Mir kommt das ja irgendwie kurz vor ^^ Aber ich habe von solchen Dingen keine Ahnung.
    Die Sache bei uns ist einfach, es gibt keinen Ehevertrag, wir sind uns bezüglich der Scheidung einig, Sorgerecht bleibt wie gehabt bei beiden.


    Wie sind eure Erfahrungen?

  • Wenn denn das Trennungsjahr hinter euch liegt und alles intern klar ist, muss man vor allem auf den Rentenausgleich warten. Die Mühlen der Rentenversicherung mahlen langsam. Oft sind erhebliche Fehler in der Rentenberechnung. Wenn man die merkt (und man sollte sich das sehr sehr genau angucken ...) und korrigieren will, kann das Monate dauern, bis alles richtig ist.
    Kommt man dabei selbst nicht in die Gänge oder schludert der Ex-Partner, können doch längere Zeiten vergehen. Die anwaltlichen vier bis sechs Monate sind da eigentlich nur okay, wenn keine Probleme auftreten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • 4-6 im optimalen Fall...


    Bei mir 3+ Jahre - Rentenversicherungsausgleich - war ne Zeitlang das Unwort des Jahres hier. :D
    Ende noch nicht in Sicht...


    Mittlerweile blicke ich da entspannt und denke mir es wird irgendwann geschehen und dann gibt es dann nicht nur eine sondern die - "Just Divorced Party"

    Leben ist das was passiert und was ich daraus mache. :daumen

  • Bei mir waren es 1 Jahr und 9 Monate....ebenfalls wegen Ausgleich der Rentenanwartschaft, denke ich.

  • Der Antrag auf Scheidung der Ehe stammt vom 6. Februar 2012, die Scheidung wurde am 02.07.2012 vollzogen (das Trennungsjahr war da gerade ein paar Tage vorbei - die Trennung war am 28.06.2011 gewesen. Der Versorgungsausgleich musste abgetrennt werden, weil die Unterlagen der KM nicht rechtzeitig bei Gericht vorlagen. Insofern ging das bei mir ziemlich schnell.

  • Den Scheidungsantrag habe' ich Mitte November 2014 gestellt.
    Trennungsjahr war am 01.02.2015 rum und am 17.04.2015 sind wir, inkl. Versorgungsausgleich, geschieden worden.

    "Glaubst Du an die große Liebe ? " ------- " Nein, ich glaube, dass Liebe immer groß ist."

  • blöde Frage... solange die Scheidung nicht durch ist, bekommt man doch weiter Trennungsunterhalt, oder?
    Oder ist das nur aufs Trennungsjahr limitiert?

    Trennungsunterhalt ist zu zahlen bis die Scheidung rechtskräftig ist, ob 1 oder 5 oder 12 Jahre ist egal.

  • Die Trennung war Aug. 2011, am 15 Juni 2012 wurde der Scheidungsantrag eingereicht und im April 2013.


    Also so lange, hat es bei mir gedauert. Ist eigentlich nicht lang, gibt Fälle, da ist es viel viel länger

    Nun aber bleibt Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei:


    aber die Liebe ist die grösste unter ihnen

  • mein noch-mann hat im herbst seine neue hochzeit geplant.


    trennung 22.10.2014, noch nix weiter eingereicht. er denkt wohl:
    ternnungsjahr um, mal schnell was unterschrieben und jut is


    :tuedelue

    .
    .
    .
    ★ keine macht der signatur ★

  • ... Antrag Scheidung im April 2010, Mai Hausverkauf, Scheidung im November 2010, Neuheirat des KV im Mai 2011 . ?-(

    Wir hatten allerdings einen Ehevertrag, wo alles gereget war. Die Scheidung selbst hat genau 10 min. gedauert... :-D

    Alles, was Ihr also von anderen erwartet, dass tut auch Ihnen! Darin besteht das Gesetz und die Propheten Mt 7,12

    Einmal editiert, zuletzt von Nicole39 ()

  • mein noch-mann hat im herbst seine neue hochzeit geplant.


    trennung 22.10.2014, noch nix weiter eingereicht. er denkt wohl:
    ternnungsjahr um, mal schnell was unterschrieben und jut is


    :lgh Sportlich, der Gute. Die Hochzeit planen, wenn noch nicht mal die Scheidung eingereicht ist....aber gut, muss jeder selbst wissen. :D


    Sorry für's OT. :blume

  • Die Scheidung meiner ersten Ehe habe ich im Früh-Sommer 2001 eingereicht. Ich war von Anfang der Scheidung an überzeugt, dass die Töchter bei mir wohnen bleiben würden. Denn wir hatten zu diesem Zeitpunkt bereits 4 Jahre das Nestmodell gelebt, dessen Einführer/Finanzierer/Verfechter ich war. Im Februar 2002 wurde die Scheidung ausgesprochen und wie erwartet hatten sich 2 der Töchter entschieden bei mir zu leben und die Dritte dafür bei ihren Schwestern. Im Ergebnis also alle drei bei mir. Das war der Grund weshalb ich im Zuge der Ehewohnungzuweiseung das bis dahin als Nest gemeinsam genutzte Gartenstadtgenossenschafts-Mietshaus (ca. 300 EUR Monatsmiete, 115 qm + Garten ruhige Lage in der Stadt) zugesprochen bekam. Der Mietpreis lag ca. 1000 EUR unter dem Vergleichs-Mietpreis.
    Weil ich also mit großer Sicherheit schon vor dem Urteil davon ausgehen konnte, dass ich dieses Superschnäppchen mit dem Haus bekommen werde, habe ich meinerseits aus Fairnessgründen auf den Versorgungsausgleich verzichtet, der mir eine zusätzliche monatliche Rente von ca. 600 EUR eingebracht hätte. Was ich damals nicht wusste und was mich dann auch so fürchterlich am Leben hat zweifeln lassen, dass die Ehewohnungzuweisung jederzeit rückgängig gemacht werden kann, der Verzicht auf den Versorgungsausgleich aber nicht. Warum ich das schreibe? Damit vielleicht der eine oder die andere von dieser Information profitieren kann. Nach dem Scheidungsurteil hat die KM umgehend alles dran gesetzt, um die Situation für alle unerträglich zu machen. Sie hat das Nestmodell aufgekündigt und ab da war es nur noch eine Frage der Zeit, wie lange die Töchter es immer ungerechter fanden, dass der reiche Papa sich mit seiner Freundin im Haus breit machte während sie bei der "armen Mama" sich in die Enge einer 2ZKB-Wohnung zwängen mussten.
    Nach 3 Monaten ist die erste Tochter zur Mama umgezogen und ca. 2 1/2 Jahre später die letzte. 2 Wochen später hatte ich den RA-Brief im Briefkasten, dass ich nun das Haus räumen solle, weil alle 3 Töchter bei der Mutter lebten, sie also Anspruch auf die Ehewohnung hat, und ein weiteres Jahr später war es dann so weit, dass ich tatsächlich das Haus zu räumen hatte.
    Damit hatte ich sowohl mein Haus verloren, das ich mit meinen in die Ehe eingebrachten Bausparverträgen und meiner Eigenleistung saniert hatte, wie auch meinen Rentenausgleich unwiderruflich verloren. Dumm gelaufen!
    Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen:
    Die Scheidung selbst hat nur ca. 1 Jahr gedauert. Aber aufgrund der Fortsetzung als Rosenkrieg auf der Ebene der Ehewohnungszuweisung hat sich die menschliche Belastung um weitere 3 Jahre fortgesetzt; und für mich, dadurch, dass unsere Töchter jeweils mit ihrem Umzug zur Mutter den Kontakt zu mir abgebrochen haben geht diese Verletzung bis zum heutigen Tag weiter, weit mehr als 10 Jahre Abgeschnittensein von meinen Töchtern.

  • Kleines Missverständnis.


    Ich hab gerade in meiner Übersicht nur den Titel des Threads gelesen und dachte aus unerfindlichen Gründen, es geht um den Heiratsantrag :D:lgh
    Hab mich schon über den Humor amüsiert.


    Naja hab es dann auch kapiert :rolleyes3:


    Und beantworte die Frage richtig :P


    Bei mir dauerte es wegen der Berechnung des Rentenausgleichs, des Zugewinns und was weiß ich noch alles 9 Monate.

  • Die Scheidung meiner ersten Ehe habe ich im Früh-Sommer 2001 eingereicht. Ich war von Anfang der Scheidung an überzeugt, dass die Töchter bei mir wohnen bleiben würden. Denn wir hatten zu diesem Zeitpunkt bereits 4 Jahre das Nestmodell gelebt, dessen Einführer/Finanzierer/Verfechter ich war. Im Februar 2002 wurde die Scheidung ausgesprochen und wie erwartet hatten sich 2 der Töchter entschieden bei mir zu leben und die Dritte dafür bei ihren Schwestern. Im Ergebnis also alle drei bei mir. Das war der Grund weshalb ich im Zuge der Ehewohnungzuweiseung das bis dahin als Nest gemeinsam genutzte Gartenstadtgenossenschafts-Mietshaus (ca. 300 EUR Monatsmiete, 115 qm + Garten ruhige Lage in der Stadt) zugesprochen bekam. Der Mietpreis lag ca. 1000 EUR unter dem Vergleichs-Mietpreis.
    Weil ich also mit großer Sicherheit schon vor dem Urteil davon ausgehen konnte, dass ich dieses Superschnäppchen mit dem Haus bekommen werde, habe ich meinerseits aus Fairnessgründen auf den Versorgungsausgleich verzichtet, der mir eine zusätzliche monatliche Rente von ca. 600 EUR eingebracht hätte. Was ich damals nicht wusste und was mich dann auch so fürchterlich am Leben hat zweifeln lassen, dass die Ehewohnungzuweisung jederzeit rückgängig gemacht werden kann, der Verzicht auf den Versorgungsausgleich aber nicht. Warum ich das schreibe? Damit vielleicht der eine oder die andere von dieser Information profitieren kann. Nach dem Scheidungsurteil hat die KM umgehend alles dran gesetzt, um die Situation für alle unerträglich zu machen. Sie hat das Nestmodell aufgekündigt und ab da war es nur noch eine Frage der Zeit, wie lange die Töchter es immer ungerechter fanden, dass der reiche Papa sich mit seiner Freundin im Haus breit machte während sie bei der "armen Mama" sich in die Enge einer 2ZKB-Wohnung zwängen mussten.
    Nach 3 Monaten ist die erste Tochter zur Mama umgezogen und ca. 2 1/2 Jahre später die letzte. 2 Wochen später hatte ich den RA-Brief im Briefkasten, dass ich nun das Haus räumen solle, weil alle 3 Töchter bei der Mutter lebten, sie also Anspruch auf die Ehewohnung hat, und ein weiteres Jahr später war es dann so weit, dass ich tatsächlich das Haus zu räumen hatte.
    Damit hatte ich sowohl mein Haus verloren, das ich mit meinen in die Ehe eingebrachten Bausparverträgen und meiner Eigenleistung saniert hatte, wie auch meinen Rentenausgleich unwiderruflich verloren. Dumm gelaufen!
    Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen:
    Die Scheidung selbst hat nur ca. 1 Jahr gedauert. Aber aufgrund der Fortsetzung als Rosenkrieg auf der Ebene der Ehewohnungszuweisung hat sich die menschliche Belastung um weitere 3 Jahre fortgesetzt; und für mich, dadurch, dass unsere Töchter jeweils mit ihrem Umzug zur Mutter den Kontakt zu mir abgebrochen haben geht diese Verletzung bis zum heutigen Tag weiter, weit mehr als 10 Jahre Abgeschnittensein von meinen Töchtern.

    Oh Mann, das ist ne harte Nummer! Um diese Erfahrung beneide dich nicht.
    Danke aber für die Info, die mich gewarnt hat.
    Ich soll und hätte sicher auch, wenn ich deinen Beitrag nicht gelesen hätte, aus gleichem Grund auf den Versorgungsausgleich verzichtet.
    Jetzt kann meine Frau das vergessen. Die ist nämlich ähnlich drauf wie deine Ex.


    Vielen Dank!


    LG
    Joachim

  • Bei mir, jetzt festhalten, hat es 6 Jahre gedauert.Ging über das Ausland und hatte noch Mordsglück das mein ex renoviert hat und der Konsulatsbeamter die Post nicht zustellen konnte... :thumbup: Das ging in die Tausende,und end vom Lied, "ich" hätte Unterhalt zahlen müssen trotz Kinder....Aber es war nicht zustellbar,somit verloschen.....alles nur reines Glück, ich denke, heutzutage ist man nicht unter 1,5 Jahre mit Glück dabei,und teuer.Daher würde ich heute nicht mehr heiraten.

  • Hallo Joachim,


    ich war mir unsicher den Sachverhalt so ausführlichzu schildern. Zum einen hätte der Verdacht aufkommen können, dass ich schmutzige Wäsche waschen möchte, zum anderen ging dieser lange Teil meines Beitrags ja am Thema des Threads vorbei. Andererseits, wie deine Rückmeldung bestätigt, hat es dir genutzt, und nur aus diesem Grund habe ich meine Erfahrung hier teilen wollen.
    Daher danke ich dir für deine positive Rückmeldung dafür. :thanks: