Anhörungsbogen wegen Jobben meiner Tochter

  • Hallo.
    bräuchte mal eure Hilfe...Meine Tochter inzwischen 15 Jahre hat am 09.06 und 21.07 (fiel in die Sommerferien) bei uns in der Nähe, bei der Rennbahn gejobbt.
    Es handelt sich um sogenannte Tages Gegegenheitsjobs. Damals war sie noch 14. Sie hatte in den Vormittagsstunden gearbeitet von 7:30 bis ca 12 Uhr und 20 Euro auf die Hand bekommen.
    Sie brachte mir eine Art Vertrag zum Unterschreiben, bekam aber keine Einkommensbescheinigungen. Habe jetzt dort an die Buchhaltung eine Mail geschrieben mit der Bitte um Ausstellen einer
    Bescheinigung, rufe am Montag da nochmal an. hoffe ich erreiche jemanden dort, denn die Rennsaison ist zuende.
    Ich hatte in der Woche danach einen 3 zeiler an das Jobcenter geschickt. (am 11.06.13) versandt
    Danach habe ich nix mehr gehört und mich leider auch nicht weiter drum gekümmert. Sie hat nach den zwei Arbeitstagen nicht weiter dort gearbeitet weil es sich nicht mit der Schule dort vereinbaren
    ließ.
    Heute habe ich einen Anhörungsbogen bekommen und schiebe Panik...... :hilfe
    Folgender Text
    Sehr geehrte Frau ...,


    bevor ein in die Rechte eines am
    Verwaltungsverfahren Beteiligten eingreifender Verwaltungsakt erlassen
    wird, ist dem Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu den für die
    Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Der Anhörungspflicht ist
    genügt, wenn der Beteiligte Gelegenheit hatte, sich schriftlich zu
    äußern.


    Mir ist bekannt geworden, dass Ihre Tochter seid dem 09.06.2013 eine geringfügige Tätigkeit bei der Firma ausgeüben soll. Ich habe daher zu prüfen, ob das aus dieser Tätigkeit
    erzielte Einkommen auf die gezahlte Leistung anzurechnen ist. Ich bitte
    daher um Übersendung einer ausgefüllten Einkommensbescheinigung bzw. um Übersendungen von Lohnabrechnungen für die Zeit vom 09.06.2013 bis 31.10.2013


    Um die Auswirkung der Tätigkeit auf den
    Leistungsbezug beurteilen zu können, bitte ich um eine Stellungnahme.
    Für Ihre Stellungnahme zur möglichen Verletzung Ihrer Anzeigepflicht
    nach § 66 SGB I benutzen Sie bitte beiliegende Erklärung.


    Sollten
    Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang dieses Schreibens keine
    Erklärung abgegeben haben, werde ich nach Aktenlage entscheiden, was u.
    a. gem. § 66 SGB I zur Versagung Ihres gegebenenfalls noch bestehenden
    Leistungsanspruches sowie zur Aufhebung nach §§ 45, 48 SGB X führen
    kann.


    MfG....

  • Der Bogen hört sich erstmal wild an, ist aber nicht soooo schlimm. Du musst halt einfach angeben, was deine Tochter da wann verdient hat. Dazu muss der AG eine Lohnbescheinigung ausstellen. Wenn er das nicht macht, dann musst du trotzdem beim JC reagieren.
    In diesem Falle gibts du dann selber die Arbeitstage und den Lohn an, wer der Arbeitgeber ist und schreibst dazu, daß er keine Lohnbescheinigung ausstellen möchte. Dann passiert auch nichts.



    Aber wenn du nicht auf den Anhörungsbogen reagierst, dann können die dir dein ALG2 auch sperren. Aber nur, wenn du nicht drauf antwortest.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    Einmal editiert, zuletzt von Hucky ()

  • Unter 100e wird nix angerechnet,ist aber Meldepflichtig, ihr hättet das sofort melden müßen,und nicht auf die Hand sonder aufs Konto überweisen lassen*gilt als Nachweis*
    tja, jetzt stehst du ohne irgendwas da....die anhörung ist nix schlimmes,das ist einfach eine Anfrage zur klärung "was ihr da gemacht habt!"...nur das du jetzt nix hast,ist schlecht....wollen wir mal hoffen das das auf die Kulanz der SB geht.Versuch ein nachweis von der rennbahn zu bekommen ,wen nicht, kann es sein das du zur Strafe das abgezogen bekommst"wen du eine eklige sB hast!"..in zukunft,wen sowa ist, melden und ein nachweis vorlegen*kontoauszug reicht*

  • Du kannst beim SB angeben, dass Du keine Antwort bzgl. Der geforderten Bescheinigung erhältst.
    Das solltest Du auch tun und nachweisen, also dass Du beispielsweise ein Einschreiben an den AG gesendet hast.


    Die wissen nicht, dass es nicht Deine Schuld ist, also könntest Du im schlimmsten Fall sanktioniert werden - wegen fehlender Mitarbeit.
    Ohne dem kannst Du auch nicht nachweisen, dass es nur 40 Euro waren, selbst wenn Du es sagst.



    Dann gibst Du dem Jobcenter aber die Möglichkeit, dass die den AG anschreiben und um die Bescheinigung bitten, bzw. sie fordern.


    Damit bist Du bis zum Nachweis auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

    Sie mag vielleicht klein sein, aber sie ist die ganz große Liebe...


    An seinen Vorfahren kann man nichts ändern, aber man kann mitbestimmen, was aus den Nachkommen wird.
    - François de La Rochefoucauld -

  • vielen lieben Dank :thanks: an alle für die beruhigenden Antworten.
    Leider war ich so blöd und hatte nur einen 3 Zeiler mit normaler Briefpost versand.
    Das werde ich nie mehr machen.
    Da ich diesen Brief erst gestern bekommen habe, bin ich guter Dinge, dass ich vielleicht doch noch jemanden erreiche bei der Rennbahn.
    Hatte aus dem Netz die Addy der Buchhaltung und der eine Mail geschrieben und morgen rufe ich an.
    Werde in dem Anhörungsbogen zu Kreuze kriechen und mich entschuldigen das ich mich nicht weiter drum gekümmert habe. Ebenso werde
    ich anbieten die 40 Euro zu erstatten. Da sehen sie meinen guten Willen.
    Leider ist es nicht meine Sachbearbeiterin, die ist sehr nett, sondern eine andere und die wußte auch wo Laura gearbeitet hat.
    Ich denke das die Rennbahn die Abrechnung gemacht hat und sie deshalb drauf gestoßen sind. Na egal, nochmal passiert mir so etwas nicht
    und ich halte euch über den Ausgang auf dem Laufenden.

  • Ebenso werde
    ich anbieten die 40 Euro zu erstatten. Da sehen sie meinen guten Willen.


    das würde ich auf keinen Fall tun-


    Es ist das Geld Deiner Tochter und Punkt (und soviel mir bekannt ist, darf sie das dazu verdienen)-
    es geht ja wohl auch gar nicht um diese 40 Euro, sondern darum nachzuweisen, dass es nicht mehr war ;)


    Ergo ein Einschreiben an die Rennbahnleitung MdB. eine Abrechnung zu erstellen, und ein Doppel des Schreibens (mit dem Vermerk Doppel) an die Arge-
    falls deine Tochter irgendeine Art Vertrag hat, auch diesen als Doppel einreichen-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Das ist der ganz "normale" Text eines Anhörungsschreibens (Standardformulierung), wo Du Dir keine Gedanken machen mußt.


    Ich würde jetzt noch warten, ob Du Anfang der Woche die Bescheinigung erhältst und ansonsten mit Einschreiben auf die Anhörung antworten.


    Sinngemäß:
    Meine Tochter arbeitet nicht durchgehend seit 09.06. bis jetzt, sondern hat in der Vergangenheit an zwei Vormittagen dort gejobbt und insgesamt 40 € verdient. Verdienstbescheinigungen liegen leider nicht vor und wurden trotz Anforderung von.... nicht zugesandt. Bitte wenden Sie sich bezüglich der Bestätigung direkt an die Rennbahn.


    Wegen freiwilliger Rückkzahlung würd ich auch nix machen, da es Geld Deiner Tochter ist und unter der Freigrenze liegt.

  • Solche Anhörungsbögen sind Standard, keine Angst. Schreibe noch mal an die Firma und bitte um einen Nachweis des gezahlten Gehaltes. Eine Kopie davon heftest Du an den Anhörungsbogen. In diesen schreibst Du, dass Deine Tochter lediglich 40,-€ bekommen hat und dass Du mehrfach versucht hast, die Firma zu erreichen, es aber auf Grund des Saisonendes nicht möglich war. Bis zu 100,-€ sind anrechnungsfrei. Den Anhörungsbogen plus das Schreiben gibst Du beim Jobcenter ab und lässt Dir SCHRIFTLICH bestätigen, dass Du es abgegeben hast. In der Regel hat das Amt Vordrucke dafür.

  • Schüler dürfen mittlerweile im Jahr 1200 Euro (insgesamt pro Jahr) anrechnungsfrei hinzuverdienen. Das gilt auch wenn das Einkommen in einem Monat anfallen sollte. Damit wurde eine Lücke im SGBII geschlossen, damit Kinder von Leistungsbezieher von Ferienjobs nicht ausgeschlossen sind. Vorher wurde alles angerechnet. Also das Kind hat für Lau gearbeitet.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • RobertK: Hast du einen Link dazu?


    http://www.harald-thome.de/med…se/FH-11---22.07.2013.pdf


    Das müsste auf Seite 6 stehen.


    Das ganze wurde 2011 geändert, um Schüler nicht zu bestrafen, wenn sie einen Ferienjob ausüben bei Leistungsbezug der Eltern.
    Davor wurde alles komplett angerechnet.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Es geht in diesem Fall hier auch nicht um die paar Kröten, sondern darum, ob der Job
    nachweislich gemeldet wurde.
    Falls man nicht nachweisen kann, dies umgehend gemeldet zu haben bei Jobantritt, gibts
    ein OWi-Verfahren.

  • @ purple...denkst du da kommt noch was nach???
    Hatte es ja gemeldet? Kann es nur leider nicht nachweisen.
    Habe heute noch die Einkommensbescheinigungen von der Rennbahn die ich inzwischen erhalten habe, nach geschickt.
    Das Einschreiben hängt im Postfach des Jobcenters...

  • Ich kann das nicht vorhersagen, sorry.


    Ich weiß nur, daß oftmals Leistungsempfänger Veränderungsmitteilungen ohne Nachweis
    für sich selber abgeben. Oder telefonieren.
    Die sind dann in solchen Fällen die Pechvögel.


    Jedenfalls erstmal keine Panik, selbst wenn ein Brief bezgl OWi kommen sollte, erstmal
    melden.