Beiträge von zuckerschnalle

    vielen lieben Dank :thanks: an alle für die beruhigenden Antworten.
    Leider war ich so blöd und hatte nur einen 3 Zeiler mit normaler Briefpost versand.
    Das werde ich nie mehr machen.
    Da ich diesen Brief erst gestern bekommen habe, bin ich guter Dinge, dass ich vielleicht doch noch jemanden erreiche bei der Rennbahn.
    Hatte aus dem Netz die Addy der Buchhaltung und der eine Mail geschrieben und morgen rufe ich an.
    Werde in dem Anhörungsbogen zu Kreuze kriechen und mich entschuldigen das ich mich nicht weiter drum gekümmert habe. Ebenso werde
    ich anbieten die 40 Euro zu erstatten. Da sehen sie meinen guten Willen.
    Leider ist es nicht meine Sachbearbeiterin, die ist sehr nett, sondern eine andere und die wußte auch wo Laura gearbeitet hat.
    Ich denke das die Rennbahn die Abrechnung gemacht hat und sie deshalb drauf gestoßen sind. Na egal, nochmal passiert mir so etwas nicht
    und ich halte euch über den Ausgang auf dem Laufenden.

    Hallo.
    bräuchte mal eure Hilfe...Meine Tochter inzwischen 15 Jahre hat am 09.06 und 21.07 (fiel in die Sommerferien) bei uns in der Nähe, bei der Rennbahn gejobbt.
    Es handelt sich um sogenannte Tages Gegegenheitsjobs. Damals war sie noch 14. Sie hatte in den Vormittagsstunden gearbeitet von 7:30 bis ca 12 Uhr und 20 Euro auf die Hand bekommen.
    Sie brachte mir eine Art Vertrag zum Unterschreiben, bekam aber keine Einkommensbescheinigungen. Habe jetzt dort an die Buchhaltung eine Mail geschrieben mit der Bitte um Ausstellen einer
    Bescheinigung, rufe am Montag da nochmal an. hoffe ich erreiche jemanden dort, denn die Rennsaison ist zuende.
    Ich hatte in der Woche danach einen 3 zeiler an das Jobcenter geschickt. (am 11.06.13) versandt
    Danach habe ich nix mehr gehört und mich leider auch nicht weiter drum gekümmert. Sie hat nach den zwei Arbeitstagen nicht weiter dort gearbeitet weil es sich nicht mit der Schule dort vereinbaren
    ließ.
    Heute habe ich einen Anhörungsbogen bekommen und schiebe Panik...... :hilfe
    Folgender Text
    Sehr geehrte Frau ...,


    bevor ein in die Rechte eines am
    Verwaltungsverfahren Beteiligten eingreifender Verwaltungsakt erlassen
    wird, ist dem Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu den für die
    Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Der Anhörungspflicht ist
    genügt, wenn der Beteiligte Gelegenheit hatte, sich schriftlich zu
    äußern.


    Mir ist bekannt geworden, dass Ihre Tochter seid dem 09.06.2013 eine geringfügige Tätigkeit bei der Firma ausgeüben soll. Ich habe daher zu prüfen, ob das aus dieser Tätigkeit
    erzielte Einkommen auf die gezahlte Leistung anzurechnen ist. Ich bitte
    daher um Übersendung einer ausgefüllten Einkommensbescheinigung bzw. um Übersendungen von Lohnabrechnungen für die Zeit vom 09.06.2013 bis 31.10.2013


    Um die Auswirkung der Tätigkeit auf den
    Leistungsbezug beurteilen zu können, bitte ich um eine Stellungnahme.
    Für Ihre Stellungnahme zur möglichen Verletzung Ihrer Anzeigepflicht
    nach § 66 SGB I benutzen Sie bitte beiliegende Erklärung.


    Sollten
    Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang dieses Schreibens keine
    Erklärung abgegeben haben, werde ich nach Aktenlage entscheiden, was u.
    a. gem. § 66 SGB I zur Versagung Ihres gegebenenfalls noch bestehenden
    Leistungsanspruches sowie zur Aufhebung nach §§ 45, 48 SGB X führen
    kann.


    MfG....