so, die Antwort des Jobcenters ist da...ich darf 40 euro wegen Überzahlung zurück zahlen, habe neuen Anhörungsbogen bekommen in dem geht es nur darum ob ich es abgezogen haben möchte oder selbst einzahlen möchte. :angry
Beiträge von zuckerschnalle
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Ja , danke :thanks: ab jetzt alles nur per Einschreiben.
Obwohl mein Anhörungsbogen per Einschreiben verschickt wurde und seit Freitag im Postfach hängt. -
Danke...was konnte dei so einem OWI als Sanktion passieren?
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@ purple...denkst du da kommt noch was nach???
Hatte es ja gemeldet? Kann es nur leider nicht nachweisen.
Habe heute noch die Einkommensbescheinigungen von der Rennbahn die ich inzwischen erhalten habe, nach geschickt.
Das Einschreiben hängt im Postfach des Jobcenters... -
So, alles gestern per Einschreiben weggeschickt. Dann warten wir mal ab. Von der Rennbahn wurde es ebenfalls direkt verschickt....Ergebnis werde ich euch mitteilen.
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Hallo Ihr Lieben,
habe heute bei der Rennbahn die Sekräterin erreicht und sie leitet es weiter ans Lohnbüro.
Danke für alle Antworten nochmal. -
Danke für die netten Willkommensgrüße.... :sabber Ich komme aus Neuenhagen bei Berlin.
Wünsche allen einen schönen Sonntag. -
vielen lieben Dank :thanks: an alle für die beruhigenden Antworten.
Leider war ich so blöd und hatte nur einen 3 Zeiler mit normaler Briefpost versand.
Das werde ich nie mehr machen.
Da ich diesen Brief erst gestern bekommen habe, bin ich guter Dinge, dass ich vielleicht doch noch jemanden erreiche bei der Rennbahn.
Hatte aus dem Netz die Addy der Buchhaltung und der eine Mail geschrieben und morgen rufe ich an.
Werde in dem Anhörungsbogen zu Kreuze kriechen und mich entschuldigen das ich mich nicht weiter drum gekümmert habe. Ebenso werde
ich anbieten die 40 Euro zu erstatten. Da sehen sie meinen guten Willen.
Leider ist es nicht meine Sachbearbeiterin, die ist sehr nett, sondern eine andere und die wußte auch wo Laura gearbeitet hat.
Ich denke das die Rennbahn die Abrechnung gemacht hat und sie deshalb drauf gestoßen sind. Na egal, nochmal passiert mir so etwas nicht
und ich halte euch über den Ausgang auf dem Laufenden. -
und wenn die Firma nicht erreichbar ist, weil die Rennsport Saison ist ja zuende. DEnke es wird mal jemand da sein.
Aber sperren können die mir alg2 nicht wegen der 40 euro oder?
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Hallo, bin neu hier und mein Name ist Susanne,
bin 48 Jahre, alleinerziehend mit 15 jähriger Tochter. -
Hallo.
bräuchte mal eure Hilfe...Meine Tochter inzwischen 15 Jahre hat am 09.06 und 21.07 (fiel in die Sommerferien) bei uns in der Nähe, bei der Rennbahn gejobbt.
Es handelt sich um sogenannte Tages Gegegenheitsjobs. Damals war sie noch 14. Sie hatte in den Vormittagsstunden gearbeitet von 7:30 bis ca 12 Uhr und 20 Euro auf die Hand bekommen.
Sie brachte mir eine Art Vertrag zum Unterschreiben, bekam aber keine Einkommensbescheinigungen. Habe jetzt dort an die Buchhaltung eine Mail geschrieben mit der Bitte um Ausstellen einer
Bescheinigung, rufe am Montag da nochmal an. hoffe ich erreiche jemanden dort, denn die Rennsaison ist zuende.
Ich hatte in der Woche danach einen 3 zeiler an das Jobcenter geschickt. (am 11.06.13) versandt
Danach habe ich nix mehr gehört und mich leider auch nicht weiter drum gekümmert. Sie hat nach den zwei Arbeitstagen nicht weiter dort gearbeitet weil es sich nicht mit der Schule dort vereinbaren
ließ.
Heute habe ich einen Anhörungsbogen bekommen und schiebe Panik...... :hilfe
Folgender Text
Sehr geehrte Frau ...,bevor ein in die Rechte eines am
Verwaltungsverfahren Beteiligten eingreifender Verwaltungsakt erlassen
wird, ist dem Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu den für die
Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Der Anhörungspflicht ist
genügt, wenn der Beteiligte Gelegenheit hatte, sich schriftlich zu
äußern.Mir ist bekannt geworden, dass Ihre Tochter seid dem 09.06.2013 eine geringfügige Tätigkeit bei der Firma ausgeüben soll. Ich habe daher zu prüfen, ob das aus dieser Tätigkeit
erzielte Einkommen auf die gezahlte Leistung anzurechnen ist. Ich bitte
daher um Übersendung einer ausgefüllten Einkommensbescheinigung bzw. um Übersendungen von Lohnabrechnungen für die Zeit vom 09.06.2013 bis 31.10.2013Um die Auswirkung der Tätigkeit auf den
Leistungsbezug beurteilen zu können, bitte ich um eine Stellungnahme.
Für Ihre Stellungnahme zur möglichen Verletzung Ihrer Anzeigepflicht
nach § 66 SGB I benutzen Sie bitte beiliegende Erklärung.Sollten
Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang dieses Schreibens keine
Erklärung abgegeben haben, werde ich nach Aktenlage entscheiden, was u.
a. gem. § 66 SGB I zur Versagung Ihres gegebenenfalls noch bestehenden
Leistungsanspruches sowie zur Aufhebung nach §§ 45, 48 SGB X führen
kann.MfG....