Alte Wohnung gekündigt - Neue wird nicht bewilligt. Und nun?!


  • ja genau, es stünden dir 65qm zu, ABER nur wenn das Amt auch genügend genehmitg um 65qm zu finanzieren.


    Uns hier stünden 100qm zu.
    Allerdings werden nur 420€ benehmigt.
    Dafür bekommt man hier in der gegend zwischen 30 und 50qm und maximal 2 Zimmer wenn man glück hat

  • Ich war nun bei der Anwältin, die setzt ein Schreiben auf udn gibt dem JC eine Frist von 2 Wochen. Solange muss ich nun warten und noch keinen Mietvertrag unterschreiben.
    Idealerweise würde ich nun noch einen Gutachter heranzuiehen, der mir bescheinigt, dass der Schimmel noch im Mauerwerk sein kann, obwohl er oberflächlich beseitigt wurde.


    Nun heisst es also erst einmal abwarten.



    Bei einer Beratungsstelle für Arbeitslose war ich auch und die Dame meinte, dass ich 2 Möglichkeiten hätte. Entweder die Kündigung zurückziehen oder aber hoffen, dass die Anwältin etwas erreicht, ich aber damit rechnen muss, erstmal in Vorkasse zu treten bezüglich des Umzuges und der höheren Miete.
    Ansonsten würde wohl die Kaltmiete der alten Wohnung bezahlt unddie BK sowie NK der neuen Wohnung. Auch ohne Zustimmung. Im Fall einer Nachzahlung der Nk würde ich aber nur anteimässig (qm der alten Wohnung) Geld bekommen. Ausserdem müsse ich irgendwie nachweisen, dass ich in der Lahe wäre, diese 95€ selbst zu zahlen, ohne dass mir jemand das Geld leiht. Denn das wäre dann wieder Einkommen, welches ich angeben müsste.



    @ Celcite
    Ihr lebt also zu fünft in einer 2-Zimmer-Wohnung?

  • Anwalt wechseln? Geht meines Erachtens nicht....
    Ruf mal beim Rechtspfleger des Amtsgerichtes an, der kann dir genaue Auskunft geben...

  • Wenn man sich zb nicht gut beraten fühlt?


    Meien Anwältin ist nämlich nur Fachanwältin für Mietrecht, hat aber keinem Kenntnisse zum Sozialrecht. Finde ich jedenfalls online nichts drüber. Müsste sie nicht beides können, um mich in der Angelegenheit gut und erfolgreich beraten zu können?

  • Du hast Beratung bekommen. Der Beratungsschein ist abgegolten. Und du kannst für ein und denselben "Fall" keinen zweiten Beratungsschein in Anspruch nehmen.
    Aber du kannst - ruhig mit einem neuen Anwalt - in ein Verfahren einsteigen und dafür Verfahrenskostenhilfe beantragen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Du hast Beratung bekommen. Der Beratungsschein ist abgegolten. Und du kannst für ein und denselben "Fall" keinen zweiten Beratungsschein in Anspruch nehmen.
    Aber du kannst - ruhig mit einem neuen Anwalt - in ein Verfahren einsteigen und dafür Verfahrenskostenhilfe beantragen.


    Und wie würde ich da nun vorgehen? Kommen dann noch Kosten auf mich zu?

  • Soweit ich weiss muss deine Anwältin auch einwilligen, dass du dir für einen laufenden Fall einen neuen Anwalt nimmst und die Akten abgeben. Ansonsten verzögert sich das Verfahren, weil der neue Anwalt sich erstmal alle Unterlagen zusammenkratzen muss.

  • @ Celcite
    Ihr lebt also zu fünft in einer 2-Zimmer-Wohnung?


    Nein! Gott bewahre ich würde einen Herzinfarkt bekommen wenn dem so wäre.


    Wir leben immer noch in unseren "viel viel zu teuren Haus"


    Allerdings auch nur weil ich damals recht schnell einen Job gefunden habe (innerhalb 12 Tagen) und dann nichts mehr vom Amt bekam.


    Davon abgesehen hätte ich wohl Klage beim Sozialgericht eingereicht wäre es darauf angekommen.


    Wegen 30€ zu hoher Kaltmiete son Reibauf zu machen wo die Warmmiete vom Haus noch 70€ günstiger war als genehmigt worden wäre *augen verdreh*
    Vollkommen Idiotisch und Unlogisch.


    Anwalt konnte ich damals nicht wechseln.
    Und mein Anwalt macht z.B. nur Familienrecht, hat aber Sozialrechtlich für mich damals auch einiges durch geboxt und zur Not Kollegen gefragt ^^

  • Irgendwie blick ich nicht durch...


    die alte Wohnung ist vom gleichen Anbieter, wie die neue Wohnung, aber gekündigt und mit Schimmel den ein beauftragter Gutachter bestätigen kann


    die neue Wohnung ist nicht unterschrieben, wird aber vom JC abgelehnt und dein Anwalt, den du wechseln möchtest, hat dem JC eine 2 Wochen Frist gesetzt



    Was wenn nun der Gutachter den Schimmel bestätigt, der Anbieter dich nicht mehr als neuen Mieter für die andere Wohnung möchte ???

  • Wenn man sich zb nicht gut beraten fühlt?


    Meien Anwältin ist nämlich nur Fachanwältin für Mietrecht, hat aber keinem Kenntnisse zum Sozialrecht. Finde ich jedenfalls online nichts drüber. Müsste sie nicht beides können, um mich in der Angelegenheit gut und erfolgreich beraten zu können?


    Hast du dich nicht im Vorfeld darum gekümmert??


  • Was wenn nun der Gutachter den Schimmel bestätigt, der Anbieter dich nicht mehr als neuen Mieter für die andere Wohnung möchte ???

    ja!


    ich würde ganz schnell den neuen mietvertrag unterschreiben und umziehen, damit ich nicht obdachlos werde! :brille


    in welcher höhe die miete übernommen wird, wirst du dann ja sehen und kannst dich immer noch drum (juristisch ggfs.) kümmern! :rolleyes2:



  • Es ist kein Gutachter beauftragt worden. Ich hab lediglich über eine Freundin eine mündliche Aussage über einen Bekannten ihres Freundes, dass der Schimmel wohl von aussen kommt (Freund der Feundin ist Maurer mit eigener Firma, der aber kein Gutachten darüber ausstellen darf. Und der hat sich an einen bekannten Gutachter gewandt und nachgefragt. Der möchte natürlich auch bezahlt werden udn er hat mir noch keinen Preis genannt).


    Ich habe nur überlegt, was wäre, wenn mir die Anwältin nicht weiterhelfen kann, welche Möglichkeiten ich hätte, sie zu wechseln.


    Was in letztem Fall passiert, weiss ich nicht, darüber habe ich noch nicht nachgedacht.



    Hast du dich nicht im Vorfeld darum gekümmert??


    Ich habe die Kanzlei vom Amtsgericht (war beim Anwalt- und Notarverein) empfohlen bekommen und bin direkt von dort aus hin. Hab mich also vorher nicht über die Kanzlei erkundigt und habe darauf vertraut, dass die wissen, zu wem sie mich da schicken.





    Ich habe mir vorhin aber nochmal Gedanken in eine andere Richtung gemacht. Ich könnte versuchen, ALG1 zu beantragen, theoretisch habe ich eine Tagesmutter für meinen Sohn. Ich hoffe, sie würde ihn auch für mehr als 10 Stunden nehmen. Theoretisch hätte ich ja Anspruch auf 20 Wochenstunden Fremdbetreuung, wenn ich mich arbeitslos melde und Arbeitslosengeld1 beziehe.


    Wie sieht es dann aus? Da dürfte mir ja niemand "verbieten", umzuziehen, ich müsste keine Angst haben, dauerhaft die Miete nicht bezahlen zu können und bin - hoffentlich - aus den ALG2-Bezügen komplett raus.
    Oder übersehe ich da nun etwas gravierendes?


    Kann ich einfach den ALG2-Antrag widerrufen bzw. ablehnen und einen Antrag auf ALG1 stellen? Ist ja an sich sehr knapp wegen der 3 Monate im voraus bei befristetem Arbeitsvertrag und so.


    So könnte ich mir den ganzen Ärger mit dem Schimmel und der Wohnung sparen und einfach von einer Wohnung in die nächste Umziehen.

  • Na jetzt seh ich nicht mehr durch...
    1) Wenn Du noch Ansprüche auf ALG I hast, dann MUSST du die sogar beanspruchen
    2) Wie/Was hat die Fremdbetreuung damit zu tun? Als AlGII-Empfänger mußt Du doch auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.


    Alessandria, zieh um und beantrage dann einfach ALG II. Dann mußt Du halt in den sauren Apfel beißen und einen Monat oder so überbrücken. Oder versuchst halt eher einzuziehen, oder Mama hilft Dir mal einen Monat oder so. Du sparst dir einfach ne Menge Stress und Rennerein.


    Ja, in dem Fall wäre ein Anwalt für Sozialrecht besser. Diese haben doch schon ihre spezialisierten Kanzleien in der Nähe der JC plaziert, jedenfalls bei uns in Berlin.

  • Na jetzt seh ich nicht mehr durch...
    1) Wenn Du noch Ansprüche auf ALG I hast, dann MUSST du die sogar beanspruchen
    2) Wie/Was hat die Fremdbetreuung damit zu tun? Als AlGII-Empfänger mußt Du doch auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.


    Alessandria, zieh um und beantrage dann einfach ALG II. Dann mußt Du halt in den sauren Apfel beißen und einen Monat oder so überbrücken. Oder versuchst halt eher einzuziehen, oder Mama hilft Dir mal einen Monat oder so. Du sparst dir einfach ne Menge Stress und Rennerein.


    Ja, in dem Fall wäre ein Anwalt für Sozialrecht besser. Diese haben doch schon ihre spezialisierten Kanzleien in der Nähe der JC plaziert, jedenfalls bei uns in Berlin.


    Ich habe Ansprüche auf ALG1, aber eigentlich keien Betreuung für meinen Sohn. Daher muss ich ALG2 beantragen.
    Vielleicht auch anders: ich hab da eien etwas grössere Baustelle, die ich erstmal therapeutisch behandeln lassen möchte, bevor ich wieder voll ins Berufsleben starte. Zumindest war das mein Plan. Für diesen Zweck habe ich offiziell ein weiteres Jahr Elternzeit beantragt sowie mich mit dem SD des JA auseinandergesetzt, sodass mir bis zu 10 Wochenstunden eine Tagesmutter finanziert werden.
    Und weil ich mit den 10 Stunden nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe - 15 Stunden müssen es mindestens sein, sagte man mir beim Arbeitsamt - habe ich keinen Anspruch auf ALG1.


    Nun überlege ich, meine Baustelle weiter vor mir her zu schieben und mich ganz offiziell dem Arbeitsmarkt wieder zur verfügung zu stellen, sodass ich vorübergehend ALG1 beziehen kann und dann baldmöglichst wieder arbeiten gehe.


    Ich könnte schon ab 1. Januar in die neue Wohnung, müsste dann allerdings 1,5 Monate doppelt Miete zahlen (Kündigung aktuelle Wohnung 15.2.). Und so ohne irgendeinen Cent in der Tasche ist das nicht möglich, meine Eltern können mich in diesem Umfang nicht unterstützen.
    Den Umzug an sich bekomme ich so irgendwie hin, aber keine Doppelmiete.

  • Hi!


    Klar kannst du ALG1 beantragen. Der Unterschied zum ALG2 ist schlicht und einfach die Kinderbetreuung. Im ALG 2 Bezug brauchst du keine Kinderbetreuung nachweisen. Im ALG1 Bezug wird man dich fragen: Ist die Kinderbetreuung sichergestellt? Da wirst du nicken müssen. Ohne wenn und aber. Dann wird man dich fragen, für wie viele Stunden? Dann musst du rechnen, wie lange du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kannst. Wenn du eine Kinderbetreuung von 20 Stunden hast, stehst du dem Arbeitsmarkt 20 Stunden zur Verfügung und das ist eigentlich schon zu knapp gerechnet, denn du hast ja auch Wegezeit von der Betreuung zum Arbeitsplatz und zurück. Die Betreuung musst du im Zweifelsfall schriftlich nachweisen können, wenn nicht, kannst du in Teufels Küche kommen.


    Falls du vor der Elternzeit einen anständig bezahlten Job hattest, und der ALG 1 Bezug hoch genug ist, um nicht doch noch aufstockend ALG2 beantragen zu müssen, bist du den Stress mit dem JC los. Hier bei uns ist es sehr angenehm im ALG 1 Bezug. Man bekommt Betreuung für Akademiker, ein schönes Gebäude, einen kompetenten Arbeitsberater und kann sich wirklich gut aufgehoben voll auf seine Bewerbungsbemühungen konzentrieren.


    Aber ich glaube bei dir ist noch eine Entscheidung im Vorfeld zu treffen: Konzentration auf Mutterschaft und Kind im ALG2 Bezug oder Kinderbetreuung und zurück in den Job.


    Ich kann nur aus meiner Erfahrung sprechen: Wenn man sich mit dem JC einlässt kann man sich sowieso nicht mehr auf sein Kind konzentrieren, weil man nur noch mit der Sanktions- und Reglementierungsmaschine zu tun hat und an seiner Armut herumrechnet und sich fragt, ob man jetzt doch zur Tafel geht mit dem Würmchen oder nicht. Mit einem netten 20 Stunden Teilzeitarbeitgeber hat man weniger Stress. Da gibt es eine Personalabteilung, die einem alles zum Ausfüllen zuschickt, keine Sanktionen reinschreibt, Weihnachtsgeld, eine Weihnachtsfeier und Urlaubsanspruch. Man braucht keinen Anwalt, keinen Gutachter und wieviel qm die eigene Wohnung hat, geht auch keinen was an.


    Lg M.

  • "Ich kann nur aus meiner Erfahrung sprechen: Wenn man sich mit dem JC einlässt kann man sich sowieso nicht mehr auf sein Kind konzentrieren, weil man nur noch mit der Sanktions- und Reglementierungsmaschine zu tun hat und an seiner Armut herumrechnet und sich fragt, ob man jetzt doch zur Tafel geht mit dem Würmchen oder nicht. Mit einem netten 20 Stunden Teilzeitarbeitgeber hat man weniger Stress. Da gibt es eine Personalabteilung, die einem alles zum Ausfüllen zuschickt, keine Sanktionen reinschreibt, Weihnachtsgeld, eine Weihnachtsfeier und Urlaubsanspruch. Man braucht keinen Anwalt, keinen Gutachter und wieviel qm die eigene Wohnung hat, geht auch keinen was an.
    "


    Das kann ich so unterschreiben.


    Und ob die Dir vom Arbeitsamt so schnell einen Job vermitteln können ist die zweite Frage. Das ist in unserem Beruf ja nicht so einfach.

  • Ich habe vorher nur einen 20-Stunden-Job gehabt. Ich weiss also nicht, mit wieviel ALG1 ich überhaupt rechnen kann. Man sagt ja, 67%? Vom Nettogehalt, oder? Ich müsste in jedem Fall mindestens Wohngeld beantragen. Doch wie ist da die Höchstgrenze bzw. wieviel müsste ich überhaupt an Einkommen haben, um Wohngeld zu bekommen?


    Und falls ich ergänzend ALG2 bekäme, dürften die bei einem Umzug mitreden? Ja, oder?


    Und wer könnte mir bzgl. der Berechnung der Gelder behilflich sein? Kann mir das Arbeitsamt vorab mitteilen, wieviel Geld ich bekäme?