Alte Wohnung gekündigt - Neue wird nicht bewilligt. Und nun?!

  • Hallo,


    ich benötige mal ganz dringend Hilfe von euch! Ich bin grad fix und fertig und weiss nicht, was ich machen soll.


    Ich beziehe am Januar Leistungen vom JobCenter und war heute dort, um den Antrag abzugeben.


    Im Vorfeld erkundigte ich mich bereits, wie es mit einem Umzug in eine grössere Wohnung aussieht. Telefionisch nannte man mir dann die Bedingungen zwecks Mietkosten und Wohnungsgrösse für 2 Personen. Als ich die Antragsformulare vor 2 Wochen abholte, gab man mir hierzu einen Zettel mit den nörtigen Daten, sowie Mietbescheinigungen mit, die vom Vermieter ausgefüllt werden sollten, und sagte, das wäre kein Problem, in eine grössere Wohnung zu ziehen.


    Also liess ich die Mietbescheinigung der neuen Wohnung ausfüllen und musste dann auch zeitgleich kündigen. Die Genossenschaft (beide Wohnungen bei der gleichen) kam mir dahingehend auch entgegen, dass ich vorzeitig aus der jetzigen Wohnung raus kann, um pünktlich die Neue anzumieten.


    Nun war ich ja heute, wie gesagt, beim JobCenter und dort verkündete man mir, dass einem umzug nicht zugestimmt wird. Es liege keine Überbelegung der Wohnung vor. Derzeit leben Sohni und ich in 42qm. Das Kind hat nichtmal im Wohnzimmer eine Fläche, um spielen zu können, von den anderen Räumen ganz zu Schweigen. Die neue Wohnung hätte ein grösseres Wohnzimmer und sogar 1 Zimmer für Sohni und hat 63qm.


    Nun sollen Sohni und ich also dauerhaft auf 42qm eingequetscht leben, weil das Amt keine Notwendigkeit sieht.


    Das JobCenter würde im fall eines Umzuges höchstens den Mietpreis der jetzigen Wohnung zahlen, ohne Rücksicht auf unterschiedliche Energiekosten. Vom Zuschuss für den Umjzug und der Renovierung ganz zu Schweigen.
    Fakt ist, dass die neue Wohnung gut 100€ mehr kosten würde, die ich mit dem ALG2-Bezug dauerhaft nicht stemmen kann.


    Ich muss aufgrund der Kündigung so oder so zum 15.2. aus dieser Wohnung hier raus, das spielt für die Dame allerdings keine Rolle.


    Kann ich da irgendwie gegen vorgehen? Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?


    Ich ärgere mich so über die unterschiedlichen Aussagen. Bei 2 "Stellen" war es angeblich kein Problem, dass wir in eine grössere Wohnung umziehen, aber nun dürfen wir trotzdem nicht. Ein Alleinstehender ALG2-Empfänger darf bis zu 50qm Wohnung zur Verfügung haben und Sohni und ich müssen auf 42qm "hausen"? Eine Bekannte von mir zieht alle 2 Jahre um, das Amt hat sich noch nie darüber beschwert oder irgendetwas nicht bewilligt. KV bewohnt allein 56qm udn als er Bezüge vom JobCenter bekam, wurde die Wohnung auch anstandslos bewilligt. Ist das hier jetzt wieder nur Willkür des JobCenters?

  • Wie groß ist denn die neue Wohnung?


    Ich würde sofort einen Widerspruch schreiben gegen diesen Bescheid. Umziehen musst du so oder so. Aufgrund der neuen Wohnung muss eine Neuberechnung gemacht werden und dir mindestens die Kosten für die dir zustehenden 65 m² genehmigt werden. Ich denke, dass die Dame eine Verordnung etwas zu streng auslegt.


    LG Stefan

  • Nun sollen Sohni und ich also dauerhaft auf 42qm eingequetscht leben, weil das Amt keine Notwendigkeit sieht.






    Die angemessene Wohnungsgröße ist IMHO nicht in einem Gesetz festgeschrieben. Ich glaube das wird in jedem Regierungsbezirk festgelegt.




    Zwingen können die Dich aber nicht in deinem "Kaninchenstall" wohnen zu bleiben. Es kann nur sein das die Mehrkosten Kalt/Warmmiete nicht übernommen wird.




    KV bewohnt allein 56qm udn als er Bezüge vom JobCenter bekam, wurde die Wohnung auch anstandslos bewilligt.


    Hat er den Mehrbedarf mit Umgang begründet? Ist die Wohnung vielleicht so günstig das der Umzug in eine kleinere Wohnung teurer kommmt?

  • Die neue Wohnung ist 63qm und erfüllt auch vom Mietpreis die Bedingungen des JobCenters.


    Ich beziehe erst ab Januar ALG2, hab mir die Aussage der Dame nur schriftlich geben lassen, sie meinte aber, dagegen könne ich keinen Widerspruch einlegen.

  • Die angemessene Wohnungsgröße ist IMHO nicht in einem Gesetz festgeschrieben. Ich glaube das wird in jedem Regierungsbezirk festgelegt.



    Zwingen können die Dich aber nicht in deinem "Kaninchenstall" wohnen zu bleiben. Es kann nur sein das die Mehrkosten Kalt/Warmmiete nicht übernommen wird.


    Naja, die übernehmen die Mehrkosten nicht, zahlen also im Idealfall lediglich meine aktuelle Miete weiter. Und ich kann nicht über 100€ dauerhaft selbst tragen.

  • Hi!


    Naja, viel Auswahl hast du ja nicht, wenn die Wohnung gekündigt ist, oder? Kannst du den Umzug auch ohne das JC stemmen? Hast du familiäre Unterstützung? Wir leben auch zu zweit in 63 qm und als ich die drei Monate ALG 2 bezogen habe, wurde es auch anstandslos bezahlt.


    Letzlich kann ich allerdings aus eigener Erfahrung nur sagen, dass schon lange nichts mich mehr so runtergezogen hat, wie die drei Monate JC. Dies geht nicht, das geht nicht, dies wird sanktioniert und das darf man nicht. Habe meine Vorliebe für Jobs (fast) aller Art entdeckt, um das zu vermeiden. Seit ich kein ALG 2 mehr beziehen muss und wieder arbeite, gehts mir viel besser ;)


    Aber vielleicht hast du bessere Nerven.



    LG

  • so richtig habe ich das nicht verstanden! Also die neue Wohnung kostet 100€ über den Mietspiegel der,der ARGE oder 100€ mehr als die jetzige??
    Prinzipiell darfst du umziehen,wenn QM und Preis von den,der Arge erlaubten grenzen drunter sind!
    Solltest du einfach grundlos umziehen! ein Besipiel Und ist jetzt nur ein Beispiel,ist nämlich von Kommune zu Kommune und Stadt immer anders!
    Erlaubt 65 qm zu 400€ Alte Wohnung
    Die neue Wohnung hat genau die Selben Konditionen und es erschließt sich keinen Sinnvollen Wechsel,weil sich nichts verändern würde,auch nicht wegen Arbeitsstelle,dann würde die Arge dir zwar die neue Wohnung AUCH bezahlen müssen,aber nicht den Umzug!
    42qm ist auf jeden fall zu klein!

  • Die neue Wohnung kostet gut 100€ mehr als die jetzige, liegt aber noch unter der Höchstgrenze des JC.


    Die neue Wohnung kostet zwar mehr, bietet dafür aber auch gut 20qm und ein Kinderzimemr für Sohni extra.



    Den Umzug allein finanzieren wäre schwierig, aber sicher irgendwie machbar. Das Hauptproblem sehe ich den Mietkosten, die das Amt nicht tragen will. Die 100€ jeden Monat kann ich mir nicht leisten.

  • Hast du eine förmliche Absage oder nur die lapidare Aussage einer SB?


    Also hattest du den Antrag auf Umug gestellt und der wurde mit einem Schreiben abgelehnt?
    Oder hat die Tante einfach schon bevor du den Antreg gestellt hast gesagt, dass es nicht bewilligt wird?


    Ich hatte das mal beim Schüler-BaföG. Da hat die mir bevor ich den Antrag gestellt habe erählt ich bekäme das nicht
    und solle Hartz4 beantragen. Die wiederum haben gesagt, ich bekomme nur Hartz, wenn ich ne Absage vom BaföG hab.


    Also Antrag gestellt und siehe da: Ich bekam volles BaföG.


    Also, falls förmlich abgelehnt wurde: Widerspruch einlegen
    Falls es nur die Aussage der SB gibt: Antrag stellen und abwarten...

    Erziehung besteht aus 2 Dingen: Vorbild sein und Liebe. (Montessori)


    Es gibt kein problematisches Kind, es gibt nur problematische Eltern. (A.S. Neill)


    Erziehe dich selbst, bevor du Kinder zu erziehen trachtest. (J. Korczak)

  • Ich kenne mich nicht so gut aus, mag dir aber raten, dich an die Caritas, AWO, Diakonie oder Pro Familia zu wenden. Die haben sehr nette Mitarbeiter, welche gut über solche Dinge Bescheid wissen. Ich habe nach der Trennung eine Beratung bei der Caritas in Anspruch genommen und da meinte die Mitarbeiterin dort, dass bei den Jobcentern oft die eine Hand nicht weiß, was die andere macht, viele sind nicht ausreichend geschult etc. Vielleicht können die dir helfen. Alles Gute!

    Einmal editiert, zuletzt von lilapulli ()

  • Dann Wiederspruch einlegen,aber ganz schnell !
    WENN die Wohnung WIRKLICH in den Rahmen ist,das das JC bezahlen MUSS! Die aber erstmal nicht wollen(Das machen die gerne,die rechnen sogar damit,obwohl sie wissen,das dies nicht Rechtens ist) Dann Ziehe um! Ich garantiere dir aber,das es ziemlich Hart werden könnte! Die Arge lässt sich manchmal viel Zeit! Eine bekannte hat das so gemacht,kahm deswegen auch in Geld not,das hörte dann auf,als sie fast jeden Tag bei den JC war!



    edith :


    lilapulli hat vollkommen recht,die haben stellen,die dir helfen!Sogar kostenlos! Die werden dir das genauer erklären! Jetzt musst du nur noch in die Puschen kommen und los legen!Die Zeit rennt!

  • Zitat

    Die neue Wohnung kostet zwar mehr, bietet dafür aber auch gut 20qm und ein Kinderzimemr für Sohni extra.



    Ich kann dir nur sagen wie es bei mir war. Ich sollte aus einer 3 Zimmerwohnunng (72qm²) ausziehen. Mir eine Wohnung suchen die die Mietobergrenze nicht übersteigt. Finden konnte ich nur 2 Zimmerwohnungen mit knapp 50-65qm². Habe dezent gefragt, wie ich das mit 2 Kindern machen soll, da sie ja ein eigenes Kinderzimmer brauchen, da sagte man mir das Kleinkinder KEIN eigenes Zimmer brauchen und mit der Mutter im Schlafzimmer schlafen können.



    Und ich hatte direkt 2 auf einmal.

    Einmal editiert, zuletzt von Zann ()

  • Die Zimmer sind der Arge egal,es geht den wirklich nur um die qm zum Preis! Das was die Arge dir sagte ist zwar eine Frechheit und sie hat auch nicht recht,weil es auch keinen Sinn macht,was die Arge oder jetzt JC so quasselt!
    Nicht alles was das JC so von sich gibt ist Rechtens! Bedenkt das bitte! Die verlieren jedes Jahr sehr viele Verfahren vor den Sozialgericht in Berlin,nicht ohne Grund,aber es steckt auch Methode hinter!
    Die Arge weiss sogar meist,das sie verlieren wird!Und das ist das schlimme daran!

  • @ frascita
    Einen Antrag hab ich nicht gestellt, lediglich der Dame die Mietbescheinigung vorgelegt. Sie sagte dann, es läge keine Überbelegung vor und ich würde die neue Wohnung nicht bewilligt bekommen.
    Das hab ich mir dann schriftlich geben lassen.



    @ lilapulli
    Danke, ich warte nun grad auf en Rückruf einer Dame der AWO.



    @ Zann
    Stehen einem mit 3 Personen nicht eine Wohnungsgrösse von 80qm zu? Zumindest stehts hier auf meinem Zettel…
    Und was hast du nun gemacht? In eine kleinere Wohnung umgezogen?




    Hab nochmal beim JC angerufen. Der Typ am Telefon meinte, ich solle Widerspruch einlegen, ihm selbst erscheinen 42qm für 2 Personen viel zu klein. Er hat mir den Tipp gegeben, mich an die Teamleitung der Dame zu wenden, die die neue Wohnung abgelehnt hat.

  • Nicht unterkriegen lassen.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass du in so ner kleinen Wohnung bleiben musst...
    Der Kleine wird ja auch immer aktiver und braucht auch Platz zum Spielen!

    Erziehung besteht aus 2 Dingen: Vorbild sein und Liebe. (Montessori)


    Es gibt kein problematisches Kind, es gibt nur problematische Eltern. (A.S. Neill)


    Erziehe dich selbst, bevor du Kinder zu erziehen trachtest. (J. Korczak)

  • Ich wollt grad schreiben, lass Dich mit dem Übergeordneten der Dame zu nem Gespräch treffen. ;)


    Er soll Dir dann alles begründen, nimm dazu Junior mit, lass den etwas quenglig werden und zeig ein Paar Fotos Eurer Zwergenwohnung.


    (Hab ich schon mehrfach gehört das die Nummer tatsächlich gezogen hat. )

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Ich wollt grad schreiben, lass Dich mit dem Übergeordneten der Dame zu nem Gespräch treffen. ;)


    Er soll Dir dann alles begründen, nimm dazu Junior mit, lass den etwas quenglig werden und zeig ein Paar Fotos Eurer Zwergenwohnung.


    (Hab ich schon mehrfach gehört das die Nummer tatsächlich gezogen hat. )


    habe ich auch gehört und auch die Leute kennengelernt die Erfolg hatten! :D

  • Zitat

    @ Zann
    Stehen einem mit 3 Personen nicht eine Wohnungsgrösse von 80qm zu? Zumindest stehts hier auf meinem Zettel…
    Und was hast du nun gemacht? In eine kleinere Wohnung umgezogen?



    Ja, aber es ist nicht zwingend notwendig - wenn für die Mietobergrenze nix zu finden ist. Ich weiss auch nicht wieso das damals bei mir sowar.



    Ich habe dann noch 1 Jahr aufschub bekommen und bin dann in ein anderes Gebiet gezogen, in ne Wohnung die teurer war - hab ich aber aus der eigenen Tasche gezahlt.