Willkür beim Jobcenter!?

  • Hi,


    ich habe mich schon mehrmals darüber geärgert, und auch von der Logik her gewundert, daß immer wieder so viele Fehler geschehen bei der Verwaltung im Jobcenter.
    Sogar einen Bericht habe ich darüber mal gesehen, daß jemand - anonymisiert - vom Amt mal gesagt hat, die werden von "ganz oben" sogar teilweise dazu angehalten, Einiges nicht ganz korrekt zu handeln. Ich will jetzt nichts unterstellen, ist sicher ne heiße Zone, aber ich hab es mir ja nicht ausgedacht...


    Wie kann sowas, wenn dem tatsächlich so ist, in einem Rechtsstaat passieren?


    Ein Beispiel, was zumindest in die Richtung geht (nicht hundertpro), bei einer Freundin. Beide sind wir Alleinerziehende Mütter, beide nen Sohn, beide dieses Jahr in die Schule gekommen.
    Zur Einschulung gibt es den Extra-Betrag (70 €), der wurde im Bescheid bei mir automatisch ausgewiesen, und auch pünktlich überwiesen.


    Bei meiner Freundin...nix dergleichen. Ok, kann ja mal vergessen werden, wobei selbst das... :rolleyes2:


    Sie darauf hin zum Amt. Dort heißt es aber, sie müsse eine Bescheinigung der Schule vorlegen!! Erst ewig später bekam sie dann das Geld.


    Wie kann sowas angehen? Gleiche Stadt, gleiches Amt, gleiche Voraussetzungen, und völlig unterschiedliche Handhabung. Die Eine bekommt ganz von allein ihren Anspruch, die Andere erfährt durch Zufall davon, und muß noch hinterher betteln...


    Es kann doch nicht alles Willkür sein...was meint Ihr dazu?


    Bettina

  • Bei mir (Kind) wurde dieser Betrag in diesem Jahr auch "vergessen" (neben anderen Unstimmigkeiten). :rolleyes2:
    Ich bin überzeugt, manchen entgeht es im Bescheid, und das ist dem JC dann nicht unrecht. Wird was gespart ...
    Mir selbst ist es übrigens komischerweise auch entgangen ... Sonst hab ich immer drauf geguckt und es klappte ... :crazy


    Soviele Mitarbeiter, wie es dort gibt in einem JC, soviele Möglichkeiten und Auslegungen. Weil die Gesetze auch viel zu schwammig sind. "Ermessenssache" und "Kann-Bestimmungen" zu Hauf.
    Der / die eine SB sieht es so, der / die andere so ... :tuedelue

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

    Einmal editiert, zuletzt von chaosmaus ()

  • Ich verstehe auch so manches nicht. Habe das Schulgeld nicht bekommen, da der Unterhalt für die kids gezahlt wird und es somit abgedeckt ist. Letztes Jahr habe ich es bekommen, obwohl sich der Unterhalt nicht geändert hat. Keine Ahnung warum dieses Jahr anders gerechnet wird. Liegt es daran, dass mein Mann halbtags arbeitet? Er ist aber nicht der Vater der Kinder.
    Was mich auch nervt sind die ewig wechselnden Ansprechpartner.

    Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt,...nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
    Wenn Dir das Leben Zitronen bietet,...frag nach Tequila und Salz oder Ramazzotti ;)
    Wenn jemand zu Dir sagt: die Zeit heilt alle Wunden,...hau ihm in die Fresse und sag: "warte, is gleich wieder gut!!!" :-))

  • Was mich auch nervt sind die ewig wechselnden Ansprechpartner.


    Das nennt sich Verschleierungs-Technik. :rolleyes2:


    Ernsthaft, jeder Mensch darf Fehler bei der Arbeit machen, und ich stelle mir das im JC auch wirklich nicht einfach vor.
    Vor kurzem ist mir bei mir wieder mal was aufgefallen...ich sollte Geld bekommen, daher wusste ich aber, daß mir was einbehalten werden muß.
    Egal...zig Gespräche, bis ich tatsächlich von der SB zu hören bekam "da haben Sie Recht, da hab ich was falsch gemacht, entschuldigung"...ich hätte das Gespräch am liebsten aufgezeichnet!!


    Aber es kommt mir oft so vor, als wenn eben NICHT immer alles aus Versehen passiert, und das ist nicht nur einfach so ein Bauchgefühl.


    Bettina

  • NiCha da haben sie dir einen Bären aufgebrummt,
    Schulgeld bekommen z.B. auch die Kinder die Wohngeld bekommen,
    das hat nix mit dem Unterhalt zu tun -- nur mit ALG2 Bezug und Wohngeldbezug


    Da würd ich auf jedenfall noch mal nachhaken!!

    :engel Nimm mich wie ich bin! :devil:

  • Ja leider ist es oft Willkür. Oder auch Unwissenheit der SB. Ganz ehrlich möchte ich deren Job nicht machen. Sie sind die Prellböcke für die Wut der ALG2-Bezieher.
    Das oft "von ganz oben" Order kommt kann ich mir sehr gut vorstellen. Das ist aber mittlerweile in allen Ämtern so. Schließlich muß jede Stadt sparen.
    Ich hab seit über 2 Jahren keinen festen Sachbearbeiter. Meine eigentliche Sachbearbeiterin ist genauso lange krankgeschrieben und wird vertreten. Der für mich zuständige SB wechselt täglich...... :ohnmacht: Wenn ich was wissen will muß ich in der Zentrale anrufen,dann wird eine Email an den FB-Leiter geschrieben und der muß dann raussuchen wer grad für mich zuständig ist. Derjenige ruft mich dann zurück.
    Ein Chaos!!!
    Zum Glück hat bisher der SB für die Jobvermittlung nicht gewechselt. Ich hoffe der bleibt mir noch erhalten, er ist sehr nett und hat Verständnis für meine Situation. :bet

  • Ich hab den Ablehnungsbescheid bekommen. Finde das auch sehr seltsam, aber habe gedacht, dass das so richtig ist.
    Die Beschwerdefrist ist aber schon abgelaufen. Kann ich trotzdem noch nachhaken?

    Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt,...nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
    Wenn Dir das Leben Zitronen bietet,...frag nach Tequila und Salz oder Ramazzotti ;)
    Wenn jemand zu Dir sagt: die Zeit heilt alle Wunden,...hau ihm in die Fresse und sag: "warte, is gleich wieder gut!!!" :-))

  • NiCha


    Meine Idee stelle einen Überprüfungsantrag nach § 44SGB X, da beträgt die Frist ein Jahr.


    Normalerweise erscheint das Schulgeld im Bescheid für den Momat August bzw Feb.


    Ihr seit noch im Leistungsbezug und solange haben die Kids Anspruch auf das Schulgeld.


    Wenn ich morgen dazu komme schicke ich Dir mal eine Idee für den Überprüfungsantrag per PN


    Liebe Grüße


    Ute

  • Zitat

    JacquesMama
    Ganz ehrlich möchte ich deren Job nicht machen. Sie sind die Prellböcke für die Wut der ALG2-Bezieher.


    Naja, wenn es gar nicht geht, müssen sie sich eben VOR den Tisch setzen, genau wie wir, und zum Bittsteller werden.
    Bei mir sind die kein Prellbock, ich bin freundlich, aber bekomme trotzdem nur Abwertung zu spüren und NULL Verständnis, wenn z. B. mal kein Geld kam und ich nachfrage und auch sage, ich weiß nicht, wovon ich leben soll ...
    Verständnis ist da ein Fremdwort. Dafür habe ich KEIN Verständnis.
    Und manchmal haben die wütenden ALGII-Bezieher sogar nachvollziehbare / berechtigte Gründe ...


    Im CallCent. war ich auch immer der Prellbock (Beschwerdestelle), was konnte man sich da tlw. anhören --- und trotzdem hab ich das nicht am nachfolgenden Kunden abgelassen ...
    *sfz*



    Zitat

    NiCha
    Die Beschwerdefrist ist aber schon abgelaufen. Kann ich trotzdem noch nachhaken?


    Ja, mit "Überprüfungsantrag" zum Bescheid sowieso vom xx ...
    sehe gerade, >Ratte< hat es auch geschrieben

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Frau von der Leyen hatte bei der Einführung des Paketes Bildung und Teilhabe schnelle und unbürokratische Ausführung angekündigt.
    In Berlin wurde das speziell für den persönlichen Schulbedarf (70 € im August, 30 € im Februar) in der AV BuT (Ausführungsvorschrift Bildung und Teilhabe) nieder geschrieben.
    Da heisst es unter anderem, dass lediglich eine Schulbescheinigung vorgelegt werden muss, ansonsten erst wieder ab dem 15. Lebensjahr, da in Deutschland von einer 10 jährigen Schulpflicht ausgegangen wird.


    Mir wurde auch dieses Geld für den persönlichen Schulbedarf vorenthalten. Auf Nachfrage beim Jobcenter sagte erst die SB, ich solle eine Schulbescheinigung vorlegen, ohne diese gäbe es kein Geld. Ich fragte die Dame, ob sie sicher sei. Sie fragte beim Teamleiter nach und wollte mich wieder wegschicken. Ich habe ihr dan die AV BuT vorgelegt. Ja, dann werde sie das weiterleiten. Ich drängte auf eine Barauszahlung, denn ich sollte am nächsten Tag die Schulmaterialien für alle drei Mädels vollständig haben. Barauszahlung? Das machen wir hier nicht.
    Daraufhin wurde ich etwas drängender und sagte der Dame, dass dies bereits die zweite rechtswidrige Aussage innerhalb von 5 Minuten gewesen wäre und ich ihr bei nochmaliger rechtswidirger Aussage ein Verfahren wegen Betruges anhängen würde.
    Ich legte ihr mal Auszüge aus dem StGB vor:
    § 263
    Betrug
    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

    3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
    4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht


    Es kommt bei mir der Eindruck auf, dass das BMAS die Gelder für das BuT-Paket gemäß der im Einzugsbereich des Jobcenters gemeldeten Kinder ausbezahlt, aber die Jobcenter durch diese vermeintlich fehlenden Schulbescheinigungen versucht, hier Geld rechtswidrig zurückzuhalten, um das eigene Budget des Jobcenters (nicht des SB) aufzubessern.
    Immer nach dem Motto: mal sehen, wer es bemerkt.... :wand


    nach 20 Minuten hatte ich 210 € Bargeld in der Hand....
    ging doch....
    Fazit: das Jobcenter ist kein rechtsfreier Raum...

    2 Mal editiert, zuletzt von tex-berlin ()

  • Das Jobcenter bessert durch nicht ausgezahltes Schulgeld mit Sicherheit nicht sein Budget aus, weil das Schulgeld aus dem Budget der Kommunen geht, hier z.B. dem Kreis.


    Bei Kindern, die z.B. Wohngeld bekommen, ist gar nicht das Jobcenter fürs Schulgeld zuständig, sondern die Wohngeldstelle, nur mal so als Beispiel.


    Und mit Sicherheit bekommt kein einziger SB ne Prämie für eingesparte Leistungen, also willkürlich falsch berechnete Leistungen. :kopf


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Wenn ich mich recht erinnere, werden im JC die Sachbearbeiter alle zwei Jahre ausgewechselt. Die haben also auch nur befristete Verträge. Kaum sind sie eingearbeitet, müssen sie gehen. Total effektiv, das. (Achtung! Ironie!) Kein Betrieb könnte so wirtschaften.


    Dazu kommt, dass alle SBs agehalten werden, so wenig Geld wie möglich zuzuweisen. Da wird eben mal geschummelt. Richtig ist das nicht, aber an den Kragen geht es letzten Endes nur dem kleinen SB, während der Vorgesetzte im Amt bleibt.


    Bei abgelaufener Frist kann man innerhalb eines Jahres IMMER einen Überprüfungsantrag stellen. Außerdem muss im Falle eines Widerspruchs, den ich immer als Einwurfeinschreiben schicke (nur so als Tipp), innerhalb einer Woche einen Bescheid darüber erhalten, dass der Widerspruch eingegangen ist, sonst kann man weitere Schritte einleiten.


    Bei offensichtlichen Schikanen helfen Dienstaufsichtsbeschwerden. Zum Gespräch immer Zeugen mitnehmen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Kaj


    stimmt nicht, es findet kein routinemässiger Wechsel statt. Bei dem JC hier sind die Meisten seit 2005 dabei, einige Neue sind dazu gekommen aber nur weil Andere freiwillig woanders hingegangen sind.


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • In Leipzig habe ich da andere Erfahrungen gemacht inkl. inoffizielle Bestätigung durch eine SB.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)


  • keine Prämien , aber durchaus von oben Druck, neben dem falsch bearbeiten Anträgen werden Termine auch
    gerne mal so gelegt das es den Leuten schwer fällt diese wahr zu nehmen , weil sie z.b. in einer Maßnahme sind , das mit den von Oben herab behandeln ist selbstSchutz wenn man nicht etwas Verachtung für sein gegen über empfindet macht einen der Job auch in 2 Jahren kaputt

  • Bei dem Beispiel mit dem Schulgeld kann es aber auch daran liegen, das das Kind eventuell jünger ist als deins. Bei uns bekommen alle die innerhalb der Muss Regelung in die Schule kommen, automatisch das Geld bekommen und alle KannKinder eine Bescheinigung vorlegen müssen. :hae: Was ich nicht verstehe, was passiert dann mit denen die Zurückgestuft werden?

  • Ich habe übrigens große Unterschiede im Umgang mit den Kunden festgestellt.


    Und zwar war ich nach meiner Ausbildung auch mal eine Weile vom Jobcenter abhängig und ich wurde behandelt wie der letzte Assi, der nichts auf die Reihe bekommt. Dazu kamen sehr lange Wartezeiten, man wurde hier und da hingeschickt und keiner hatte eine richtige Ahnung.


    Dann war ich kurz nach meinem Studium beim Jobcenter und es war ganz anders. Für mich waren andere SB zuständig, ein ganz anderer Bereich, die SB haben selbst miteinander telefoniert, anstatt mich von Zimmer zu Zimmer zu schicken, ich bekam Termine, die pünktlich eingehalten wurden, keine lange Wartezeit, nichts.


    Da denk ich mir auch, sowas darf eigentlich nicht sein. Der gleiche Mensch ist plötzlich was Besseres, nur, weil er studiert hat? Ich bekam ja auch nicht mehr oder weniger Geld als damals und hatte die gleichen Anliegen wie ein Nicht-Studierter.