Wie seid ihr zu eurem Sorgerechtsstatus gekommen? Wie haben Gerichte entschieden?

  • Wie seid ihr zu eurem Sorgerechtsstatus gekommen? Wie haben Gerichte im SR-Streit entschieden? 77

    1. UET hat das GSR eingeklagt und nicht erhalten - nach 2010 (1) 1%
    2. Ein Verfahren ist noch offen (0) 0%
    3. UET hat das GSR eingeklagt und erhalten -nach 2010 (0) 0%
    4. UET hat das GSR einegklagt und nicht erhalten - vor 2010 (1) 1%
    5. UET hat das GSR eingeklagt und erhalten - vor 2010 (0) 0%
    6. Wir haben das GSR durch gemeinsame Erklärung der Eltern (13) 17%
    7. Wir haben das GSR von Geburt an durch Heirat (26) 34%
    8. BET hat das ASR durch einen Gerichtsentscheid erhalten (6) 8%
    9. Es besteht das ASR von Geburt an (40) 52%

    Immer wieder lese ich "Wenn der Vater jetzt das GSR einklagt, kriegt er es auch" (außer er schlägt nachweislich das Kind...)


    Mich interessiert, ob das stimmt und wie oft das bei euch schon passiert ist.
    Überhaupt frage ich mich, wie die Sorgerechtssituationen bei euch so sind und wie es zu den Situationen gekommen ist.
    Ich würde eigentlich auch gerne wissen, ob ihr mit der jeweiligen Situation zufrieden seid, aber weiß nicht, wie ich das mit reinkriege, ohne es zu kompliziert zu machen.


    Ich hoffe ich habe es irgendwie logisch erstellt.
    Ich hoffe auf zahlreiche Antworten.


    edit sagt: ich habe jetzt Mehrfachantworten möglich gemacht, denn es kann ja mehrere Kinder geben mit unterschiedlichen Situationen...


    Für Anregungen bin ich dankbar, es ist meine erste Umfrage.

    Liebe Grüße
    Die Elefantendame


    Umwege erweitern die Ortskenntnis

    3 Mal editiert, zuletzt von elefantendame ()

  • Hallo


    Es besteht GSR, schon, weil wir verheiratet waren / sind. Allerdings gibt der KV jetzt einige Teile ab (medizinische Sorge, ABR, Schule), da er das Land verläßt und auf Grund seines Jobs oftmals nicht erreichbar ist.


    Gruß

  • Bei der Geburt vom Großen war ich verheiratet, also GSR seit Geburt. Ich wäre oft froh ich hätte das ASR :rolleyes2: (weil ich ständig Probleme hab auf Banken etc. weil der Vater mit Unterschriften nicht nachkommt, etc.)


    Für meinen Kleinen hab ich ASR von Geburt an, weil ich es nie geteilt habe und KV bisher nicht eingeklagt hat - darüber bin ich sehr froh :D es ist alles viel einfacher zu Handhaben etc.

  • Hab zwei unterschiedliche KV und unterschiedliche Situationen ... also was mache ich nun?


    :D



    Hm, also ich habe einmal GSR und zwar durch GEMEINSAME ERKLÄRUNG beider ET vor Geburt dieses Kindes.


    Mir ist es wichtig, dass es eine "gemeinsame Erklärung" ist und nicht eine von mir als KM denn es war ein richtiger "Akt", wir wurden darüber "belehrt" und haben beide ein Dokument unterzeichnet, das in dreifacher Ausfertigung für Vater, Mutter, Kind existiert. Wir haben uns auch beide gemeinsam zusammen dafür entschieden, obwohl unsere Beziehung sehr jung war und wir uns nicht sehr sicher über den "dauerhaften Bestand" waren. Ich habe das zuerst - auch nach der Trennung - sehr, sehr ernst genommen.
    Wobei ich sagen muss, dass ich immer der Ansicht war, dass es sich nicht nur um ein "Unterschriften leisten" handelt, sondern, dass man auch über "Erziehungsziele" usw. spricht und sich abspricht.
    Eine Zeitlang hatte ich Probleme mit GSR - einfach weil der KV nach der Trennung sehr mit NEXT beschäftigt und ihm alles zuviel war und er eigentlich nichts davon wissen wollte. Ich habe selbst entschieden (und habe immer selbst die "Unterschrift" von KV vorgelegt, weil ich nie danach gefragt wurde, z.B. bei Kitaanmeldung (die ich vorher mühsam beschafft hatte, weil KV nicht erreichbar oder zu "beschäftigt" war ...). Allerdings war ich meist sicher, dass er bei vielen grundsätzliche Fragen mit meiner Art damit umzugehen einverstanden ist.
    Heute reden wir wieder mehr (die Liebe ist nicht mehr soo neu und heiß und er hat wieder mehr Hirn frei). Manchmal hätte ich mir gewünscht, dass er - wenn er schon die gleichen Rechte hat - sich mehr kümmert (z.B. wirklich bemüht Unterhalt zahlen zu können, öfter was mit Sohn macht, diesen nicht soo weit hinter das Zusammensein mit NEXT stellt ...). Aber da wir uns beide immer darum bemüht haben auf der Elternebene gut zu kommunizieren (was ich sehr wichtig finde) habe ich kein Problem damit GSR mit ihm zu haben und finde es prinzipiell richtig und stimmig. Obwohl es natürlich noch "besser" funktionieren könnte. Aber mal sehen, wie sich alles weiter entwickelt.




    Bei Kind 2 habe ich ASR seit Geburt dieses Kindes.


    Ich möchte mit KV2 auch kein GSR haben bevor kein Minimum an Kommunikation auf der Elternebene möglich ist. Oder zumindest ein Bemühen darum. Er scheint auch keines zu wollen. Aber wie gesagt würde ich in seinem Fall auch "Widerspruch" einlegen (wenn sich nichts geändert hätte bis dahin) und laut meinem Anwalt hätte ich - in meinem Fall (den ich hier nicht wirklich ausbreiten möchte) gute Chancen das ASR zu behalten...


    Edit: Zu schnell gedacht, zu langsam getippt - deshalb unverständlich und teils falsch...

  • gemeinsames Sorgerecht von Geburt an - durch Erklärung der Eltern vor Geburt.


    Nach der Trennung gab es einen Gerichtsprozess, ABR liegt seither bei mir.


    Ich habe die Sorgerechtsentscheidung nach der Trennung erst bitter bereut da KV mir viele Steine in den Weg legen wollte und mir drohte keinerlei Unterschriften zu leisten, er Urlaube blockieren wollte etc.
    Es gab nach dem ABR Prozess noch einige Gespräche beim JA deswegen.


    Heute, 1 1/2 Jahre nach der Trennung ist Ruhe eingekehrt ( ich habe festgestellt das ich zu vielem seine Unterschrift schlichtweg nicht benötige und eigentlich standen auch keine wichtigen Entscheidungen an )


    Ich finde die Situation - MIT GSR - völlig OK wie sie heute ist !!!

  • Wir saßen vor dem zuständigen Herrn auf dem Amt, der fragte nach, ob wir gemeinsames Sorgerecht wollen, ich habe an damals noch nicht Ex verwiesen, der hat nix gesagt, nur Schultern gezuckt und so hab ich alleiniges Sorgerecht eingetragen bekommen. Ex würde es auch nie einklagen wollen. Er hätte damals ja nur sagen müssen "na klar will ich auch Sorgerecht", dann hätte er es gehabt.


    Auch wenn ich einerseits froh sein kann, was ich auch bin, wenn ich manches Hickhack hier mitbekomme, so finde ich es andererseits auch manchmal etwas traurig.


    Hätte Ex einen plötzlichen Gesinnungswandel, würde ich es ihm aber auch freiwillig geben.

  • Wir haben für beide Kinder GSR, weil wir zu dem Zeitpunkt noch verheiratet waren.

  • Also bei mir war es so, dass ich von Geburt meiner Kinder an das alleinige Sorgerecht hatte.
    Nach der Trennung hat der Vater meiner Kinder versucht das alleinige SR zu erstreiten und das Gericht kam zu dem Entschluss, dass in unserem Fall nichtmal ein GEMEINSAMES Sorgerecht dem Kindeswohl dienen würde. Somit hat das Gericht das alleinige Sorgerecht meinerseits bestätigt.

    ReitKUNST kommt von KÖNNEN, käme es von WOLLEN würde es ReitWULST heißen...
    Man sieht nur mit dem Herzen gut... das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar!

  • Wir waren nicht verheiratet und hatten durch eine gemeinsame Erklärung das GSR von Anfang an. Meine Tochter hat auch damals direkt meinen Nachnamen bekommen. Seit dem 15.12.2003 habe ich allerdings das ASR.

  • Erst gemeinsames Sorgerecht. Da meine Ex die Befürchtung nach der Trennung äußerte, ich könnte meine Kinder in meine Heimat (USA) entführen, bekam ich nur stundenweise begleiteten Umgang in den Räumen des Jugendamtes.
    Also bestand ich bei der Scheidung nur auf ein gemeinsames Sorge- und Aufenthaltbestimmungsrecht im Zuständigkeitsbereich der Bundesrepublik.
    Das ging 7 Jahre gut, bis meine Töchter im Umfeld der KM mißbraucht wurden. Es folgte die große Messe: Polizei, Staatsanwaltschaft, Glaubwürdigkeitsgutachten durch das Gericht, Familiengericht...
    Ab da hatte ich alleiniges Sorgerecht.
    Aber als Vater muss ich mich an jeder Ecke legitimieren, dass ich auch sorgeberechtigter AE bin: Schule, Behörden...selbst wenn ich den Reisepass meiner Kinder verlängern will. Selbst bei Wohungsbewerbungen verlangten einige Vermieter einen Beweis, dass ich die Kinder nicht "geklaut" habe... :radab

  • Bei der Großen haben der KV und ich das GSR, wir haben vor der Geburt eine gemeinsame Erklärung dazu abgegeben und er deswegen auch gleich die Vaterschaft anerkannt.


    Bei Junior haben meinen (Noch-) Mann und ich vor der Geburt auch eine gemeinsame Erklärung abgegeben und auch gleich festgelegt, das er bei der Geburt den Nachnamen meines Mannes bekommt.
    Zu dem Zeitpunkt war die Hochzeit schon in Planung.
    Bei unserer jüngsten besteht das GSR seit der Geburt, weil wir da ja schon verheiratet haben.


    Und nein bisher bereue ich nichts, auch nicht bei der Großen.
    Es klappt alles bestens, kein ärger, keiner Probleme und alles läuft reibungslos :daumen

    In allen Dingen ist hoffen besser als verzweifeln

  • Hi!


    Es besteht GSR durch Erklärung des KV und mir, das haben wir mit der Anerkennung der Vaterschaft zusammen noch vor der Geburt des Kindes erledigt. Wir haben das GRS weil mein Ex für das Kind sorgen wollte. Und ich wollte auch, dass er das tut. Es war also letztlich eine sehr einfache Entscheidung. Bereut habe ich es bisher nicht, was aber auch daran liegt, dass wir auf der Elternebene gut miteinander klarkommen. Während unsere Paarebene überhaupt nicht funktioniert hat, steht unsere Elternebene durch alle Streitereien und Veränderungen wie ein Fels in der Brandung. Zum Glück.


    Es werden kaum mal Unterschriften von beiden Eltern gefordert, habe ich festgestellt und falls ich mal eine brauchte, hatte ich sie schnell.


    LG M.

  • Ich hab das ASR von Geburt an.
    Es gab einen Prozess, welcher mir das ASR bestätigt hat, allerdings "ruht" dieses nur, da KV Auflagen bekommen hat. Wenn er diese erfüllt wird das Verfahren weitergeführt und es würde GSR geben.


    Zufrieden?
    Wie man es nimmt... Was Entscheidungen angeht und die Möglichkeit sie alleine zu treffen: In der aktuellen Situation auf jeden Fall. Reden ist unmöglich (!!), daher wäre GSR untragbar.
    Wenn sich das aber mal ändert sollte und wir tatsächlich als Eltern fungieren können, bin ich in jedem Fall für das GSR!

  • Bei meinem großen Sohn habe ich ASR seit Geburt an.
    Für die anderen 2 ASR nach Gerichtsverhandlung. Eigentlich wollte mein Ex gemeinsames haben, als er aber erfuhr, was das bedeutet- lehnte er dankend ab.
    GsD, eigentlich. Wenn ich sagte rot, sagt er blau- nur um mich zu ärgern. Wir wären nie auf einen Nenner gekommen.




    Mein Sohn hat für seine Tochter auch das ASR, nach Gerichtsentscheid.
    Nach Gutachten usw.

  • Bei meiner Großen habe ich das alleinige Sorgerecht von Geburt an.


    Jetzt beim Noch-Bauchzwerg haben wir im Vorfeld schon Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht geklärt, also gemeinsames Sorgerecht.


    In beiden Fällen bin ich froh, wie es ist.

  • GSR durch Heirat bedingt, das ABR lange vor Gericht "erstritten"

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume

  • ASR von Geburt an. Beim Großen wäre GSR auch machbar gewesen, Papa und ich bereden eh alles und entscheiden gemeinsam.
    Beim Zwerg bin ich froh, dass ich ASR habe, sonst müsste ich allen Unterschriften immer nachrennen. Das wäre allerdings schwierig, da KV sich nach Thailand abgesetzt hat.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Unsere patchworkfamilie


    grosser sohn ehelich geboren = gsr jetzt asr nach dem tod des papas
    2 gemeinsame kinder mit meinem lg = gsr seit geburt an
    sohn meines lg = gsr mehr oder weniger vor gericht erstritten (letzte woche) :brille


    Lg krümelsmama

    Der frühe Vogel...
    ...kann mich mal!!!
    :strahlen