Beiträge von blume888

    Mein Sohn ist 6 und hat ebenfalls Probleme mit Einnässen und Einkoten. Adhs steht auch im Raum.


    Was mich etwas stutzig macht ist das "Einkoten" was du erwähnst.
    Uns wurde z.B. Überall gesagt das Einkoten ab 4 als pathologisch anzusehen ist und das auf alle Fälle vor dem Einnässen zu behandeln ist.


    Wir sind auch im SPZ immer gut beraten.
    Von dort wurden wir zu bestimmten Fachabteilungen weiter überwiesen ( Kinder Gastrologie, etc ) und eine ADHS Testung ist auch möglich.


    Fürs SPZ braucht ihr vom Kinderarzt eine Überweisung.
    Laut Google gibt's in Hannover z.B. ein SPZ

    Mein Sohn kommt auch 2017 in die Schule.
    Beginn ist idR 8.30 Uhr, 1x die Woche 7.45 Uhr und 1x Nachmittags 2 Unterrichtsstunden.
    Frühbetreuung beginnt um 7.15 Uhr.
    Für mich eigentlich zu spät, mal sehen wie wir das dann regeln.


    Englisch wird bei uns ab der 1. Klasse unterrichtet
    Aber wie ich das bisher mitbekommen habe wirklich sehr spielerisch, mit Bewegungsliedern und Fingerspielen.

    Der Vollständigkeit halber ... Reisepass fürs Kind habe ich seit mehreren Jahren, Vater weiß davon, aber beantragt habe ich den Pass damals allein und ohne seine Unterschrift.


    Ich belasse es bei dem "zuviel" ausgefüllten Dokument ... So hab ich im Fall der Fälle zumindest etwas in der Hand.


    Wenn ich es dann nicht brauch ist doch alles super :thumbup:


    Ärgerlich ist das unser KV alles korrekt erwartet, selber aber nicht willig ist mir mal entgegen zu kommen.
    Aber das ist eine andere Baustelle :rolleyes2:

    Lucca
    Genau die Leier hab ich durch. Er hatte den Wisch bereits in doppelter Ausführung ausgedruckt von mir, dazu das selbe per Mail.
    Aber er sieht es nicht ein nochmal nen Stift in die Hand zu nehmen :rolleyes2:


    Dann halt Tipex :thumbup:

    Kanaren


    Das Reisebüro empfiehlt es und da Kind nicht meinen Namen trägt ( englischer Nachname, andere Hautfarbe etc ) denk ich das es nicht verkehrt ist.
    Hat auch meine Anwältin gesagt.


    Ich mein auch hier im Forum hab ich davon gelesen :hae:

    Junior und ich fliegen in Urlaub :strahlen


    Vom Reisebüro wurde mir nahegelegt vom Vater eine Vollmacht mitzuführen weil Junior auch seinen Nachnamen trägt.
    Wir haben GSR


    Soweit so gut.... Reisebüro gab mir eine Vorlage mit, die hab ich ausgefüllt und KV zugeschickt.
    Er musste nur am Schluss seinen Namen, Reisepass Nr. Und Unterschrift dazu setzen.


    Das hat KV gemacht ABER weiter oben im Schrieb, wo es darum ging wer mit Kind reist, hat er auch seinen Namen mit Pass Nr. Hingeschrieben :rolleyes2:


    Er hat es einfach nicht richtig durchgelesen!
    Hab ihn gebeten das ganze nochmal zu schicken... tut er nicht!!


    Ich könne das übermalen und wenn einer am Flughafen ein Problem hat kann man ihn anrufen :ohnmacht:


    Mal wieder sein typisch bockiges Machtgehabe.


    Natürlich kann ich es übermalen... Aber im Fall der Fälle steh ich blöd da?!


    Muss ich deshalb ein Fass aufmachen?
    Im schlimmsten Fall geht's hier ums Sorgerecht... Weil KV wirklich sehr schwierig ist!!

    Unser Kv hat jegliche Zusammenarbeit mit dem JA verweigert.
    JA hat dann über die Rentenversicherung den Arbeitgeber herausgefunden und kontaktiert.
    Der Arbeitgeber gab Auskunft über das Gehalt.
    Daraufhin wurde KV aufgefordert Unterhalt zu zahlen - was er bis heute nicht tut :rolleyes2:


    Über eine Anzeige bei der Polizei wurde er auch vom Gericht dazu verdonnert zu zahlen.... Auch das zieht nicht.


    Aber über Rentenversicherung/ Krankenkasse etc sollte doch ein Arbeitgeber ausfindig zu machen sein?

    Mittlerweile ist wieder ein halbes Jahr vergangen und es hat sich etwas getan :nixwieweg


    Die erste Anhörung im Dezember wurde von Ex auf Antrag verschoben.
    Die zweite Anhörung im Februar vom Gericht abgesagt !
    Auf meine Nachfrage hin sagte man mir der Richter sei im Urlaub und Ex solle noch weitere Unterlagen einreichen. Dann würde neu terminiert...


    Jetzt kam plötzlich ein Beschluss ins Haus geflattert ( Ich musste letztendlich nie Aussagen ).
    Darin steht "Hr. Ex ist mit Beschluss vom AG auferlegt worden künftig Unterhalt nach seinen Kräften nachzukommen und mindestens 133 € auf den laufenden Unterhalt zu zahlen"
    Dies muss er unaufgefordert dem Gericht nachweisen.


    Das ist ja wohl ein Witz?
    133€ - also nicht einmal Unterhaltsvorschuss !


    Die Beistandschaft hatte ihn in der Zwischenzeit aufgefordert den Mindestunterhalt zu zahlen weil er etwa 1500 - 1600 € Netto verdient. Das wurde wohl über die Rentenkasse und seinen Arbeitgeber herausgefunden. Er ignoriert jegliche Post vom Jugendamt.


    Zahlungen vom Ex hab ich natürlich bisher trotzdem nicht :motz:


    Wie gehts denn jetzt weiter?

    Ich habe vom Gericht eine Ladung bekommen um als Zeugin auszusagen.
    Es geht um ein Strafverfahren gegen den KV wegen Unterhaltspflichtverletzung.


    Er zahlt keinen Unterhalt, Beistandschaft läuft schon mind. 4 Jahre ohne weiterzukommen. Vor etwa 1 1/2 Jahren hatte ich ihn mal bei der Polizei angezeigt, seither nie mehr was gehört.


    wer klagt nun und wieso bin ich nur Zeugin geladen?
    Ist das normal?
    Im Schreiben steht auch das ich nur für die Aussage Zugang zum Gerichtssaal bekomme.

    Deine Frage hat der zuständige Richter ja anscheinend schon entschieden und so beantwortet:


    Das Schreiben wurde vom Anwalt des KVs verfasst :D
    Also das Schreiben was ans Gericht ging.... vom Gericht bekam ich lediglich ein Standardschreiben mit dem Termin.

    Bei uns steht die 4. Gerichtsverhandlung an :ohnmacht:


    Nachdem begleiteter Umgang stattfand, den KV anfangs gut, dann spärlich wahrgenommen hat.... klagt er jetzt auf Wochenendumgang.
    Er hat Sohnemann seit Dezember 2x gesehen ( !!! ), im Mai gab es ein Gespräch beim Kinderschutzbund.
    Dieses Gespräch hat KV wohl als Video aufgezeichnet da er sich von der Sachbearbeiterin nicht ernstgenommen fühlt.


    Jetzt steht im Gerichtsschreiben das dieses Gespräch beim Termin vorgespielt werden kann.


    Ist das denn überhaupt rechtens?
    Weder die 2 Damen vom Kinderschutzbund noch ich wussten von der Aufzeichnung.


    Versuch die Termine mit den Umgängen nicht dem Kind mitzuteilen. Damit hat er keine Schnittstelle und kann somit nicht vom KV enttäuscht werden. Umso mehr freut er sich wenns Umgang gibt.


    das Versuche ich in der Regel, liegt aber nicht immer in meiner Hand.
    Ich sage Kind am Vorabend beim zubettgehen was am nächsten Tag ansteht. Da fragt er auch "ist morgen Kindi" usw...
    Wenn dann Nachts um 22 Uhr ein Anruf vom Kinderschutzbund kommt das KV es mal wieder nicht schafft, oder wir schon im Auto sitzten auf dem Weg dorthin.... :frag


    ich hatte gehofft der Kinderschutzbund lenkt das Ganze in regelmäßige Bahnen, aber sie tun es nicht.
    Kind läuft weiter und weiter aus der Bahn und KV kanns trotzdem haben wies im beliebt.

    unsere Vorgeschichte ist vielleicht noch bekannt.... kurz ein Update.


    Betreute Umgänge seit Septemer 2014, auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Ziel sollte sein das KV wieder alleine Umgang hat und Kind auch mit Übernachtung zu sich nimmt.


    Anfangs kam KV einigermaßen regelmäßig, jetzt lässt ers wieder schleifen.
    Seit Weihnachten war er gerade mal 1h da !
    Die letzten 2 Termine wurden vom KV am Tag vorher abgesagt. Außerdem arbeitet er jetzt und Umgang soll Sonntags stattfinden ( bisher Samstag ).


    Der Kinderschutzbund macht bisher alles möglich.
    Sie sind natürlich nicht glücklich über die Situation, aber solang das Kind ( 4 Jahre ) sich nicht offensichtlich gegen die Umgänge wehrt wird es so weiterlaufen.


    Problem ist aber das ich ein völlig verstörtes Kind hier habe !!
    Er nässt ein ( war letzten Sommer trocken ) und läuft ständig auf 300.


    Letzten Sonntag wurde der Umgang wieder abgesagt, Kinds Reaktion "mir doch egal, nächstes Mal sag ich ab! Ich will da eh nicht mehr hin".
    Die Tage danach waren der Horror !
    Er steht sich selber im Weg, weiß nichts mit sich anzufangen, rennt auf die Straße, schlägt und beißt, macht 5x am Tag in die Hose.
    Die Kinder im Kindergarten halten sich fern von ihm, weil man nie weiß wann er austickt.


    Ich hab der Dame vom Kinderschutzbund davon erzählt, ihre Readtion "ja, bei meinem Sohn ging nachdem er trocken war auch immer mal wieder was in die Hose"
    Und da er schön spielen würde wenn er bei ihnen ist sei das Ok :frag


    Aber wie soll das denn weitergehen?
    Was kann ich tun um meinem Kind zu helfen ?


    Soweit mir bekannt, reicht es nicht, dass er der Vater des Kindes ist um damit seinen Aufenthaltstitel zu begründen.


    Dazu wäre es notwenig, dass ihr beide einen gemeinsamen Haushalt hättet, denn in DE reicht es nach der Rechtsprechung aus, wenn das Kind ein/n Sorgeberechtigte/n hätte (wir reden hier über Menschen, die nach DE zuziehen und mit welchem Grund sie das tun).


    das stimmt so nicht.... gemeinsames Sorgerecht würde ihm tatsächlich einen Aufenthaltstitel beschaffen. Ein gemeinsamer Haushalt ist dazu nicht nötig!
    Unter Umständen überprüft die Ausländerbehörde ob er das Kind "regelmäßig" sieht.
    Wobei diese Regelmäßigkeit unter Umständen sehr weitläufig ausgedehnt werden kann ( bei unserem KV reichten hierfür etwa 2h im Monat !!). Ein "Vater" wird so schnell nicht des Landes verwiesen.


    Außerdem erhält er mit dem gemeinsamen Sorgerecht und dem darauß entstandenen Aufenthaltstitel ein Recht auf alle möglichen Sozialleistungen, Arbeitserlaubnis usw.

    mal davon abgesehen wer wie mit dem Kind umgeht - schlagen ist natürlich ein NO GO !!


    Kann ein ausländischer Vater natürlich so eine Klage einreichen. Denn vor Gericht ist er vorallem eins, der Vater.
    Sollte er das gemeinsame Sorgerecht erreichen ist er auch nicht mehr nur "geduldet", sondern bekommt eine offizielle Aufenthaltserlaubnis um in Deutschland zu bleiben.


    Ausländer oder nicht kann er genau wie du Prozesskostenhilfe beantragen, einen Dolmetscher wenn er der deutschen Sprache nicht mächtig ist usw...