Ich finde, es ist ein Unterschied, ob man als AE VZ arbeiten geht oder in einer guten Partnerschaft ist (@ Giulchen04). Denn dann hat man sowohl für die späten Nachmittagsstunden fürs Kind als auch im Haushalt Unterstützung. Die hat man als AE nicht...
Vllt. sollten die Richter dann mal anfangen genauer hinzuschauen:
- Vater geht VZ arbeiten und kommt seinen Unterhaltspflichten nach (gehen wir mal vom Idealfall aus...) in Höhe der Düsseldorfer Tabelle
- Mutter geht VZ arbeiten und unterstützt natürlich aus ihrem EK auch noch das Kind (würde mich wundern, wenn der Bedarf des Kindes durch UH + KiGe gedeckt wäre).
- Mutter ist 24h für das Kind da
- Vater ist (und das ist halt die Regel, auch wenn die hier und auch im wahren Leben engagierten Väter nun aufschreien) mal Wochenend-Mr-Sunshine oder (wie z.B. in meinem Fall) gar nicht verfügbar.
Dann sollten die Richter in den UH, den der Vater zahlen muss, noch einen Aufschlag reinrechnen, der den höheren "Betreuungsunterhalt", den der BET erbringt aufrechnet. Das wird zwar nicht gerecht gehen, aber es wäre zumindest mal etwas. Und dann wären vllt. einige AE eben NICHT gezwungen, VZ arbeiten zu gehen, sondern könnten 30h (beispielhaft) ihre Brötchen verdienen und hätten noch ein bisschen mehr Lebensqualität...
Ich merke schon, dass ich gerne auch mal abends mit Freunden rausgehen wollen würde, es aber einfach nicht geht... Dann wäre weniger Arbeitsbelastung immerhin ein kleiner Ausgleich...
Nur mal so als Gedankenspiel...
LG
Susanne