EX um Hilfe bitten? Steht es mir zu?

  • Na wenn dein Ex aber so gut verdient bekommst du doch Betreuungsunterhalt von ihm. Bei mir hat das gereicht zum Leben und ich hab auch ne recht große Wohnung...Also Kindesunterhalt + Kindergeld + Betreuungsunterhalt bis dein Zwerg 3 Jahre alt ist.... Eigentlich müsstest du vermutlich gar nicht nach 8 Wochen wieder arbeiten gehen. Lass es dir mal ausrechnen... Den Betreuungsunterhalt hat bei mir ne Anwältin ausgerechnet und es sollte, wenn denn beim Vater genug Geld da ist sich deinem Einkommen von vor der SS anpassen... Das Jugendamt ist allerdings nur für Kindesunterhalt und nicht für Betreuungsunterhalt zuständig hier...


    Viel Glück ud Kraft für die Schwangerschaft!!!!!!
    Du schaffst das, denn meist ist man stärker als man denkt!!!!


    Edith: zu spät ;-) Ähm, wir waren auch nicht verheiratet ;)

  • Ich fürchte die meisten Selbständigen haben gute Kenntnisse darin, sich arm zu rechnen...bereite Dich darauf vor...erwarte das Schlimmste hoffe das Beste!

    Das ist auch nicht mehr so krass.
    Da die Gerichte schon so einiges erlebt haben. Und die Bücher mehr als Gründlich mittlerweile geprüft werden.
    Und die ja auch nicht dumm sind und wissen das man versucht sich arm zu rechnen.
    Und wenn du einen guten Anwalt hast... dann sollte es einigermassen klappen.
    Aber ist schon recht immer vom schlimmsten ausgehen, kann nur besser werden :D

  • Selbst wenn er nicht zahlt......du musst nicht gleich wieder arbeiten gehen.


    Nehmen wir an du würdest auf ALG II angewiesen sein...


    Da bekommst du auch Wohnungskosten (sofern diese angemessen sind) +364€ (für dich)+ 2x 225€+131€ (Alleinerziehendenzuschuß)+300€ die vom Elterngeld nicht angerechnet werden da du sicher mehr als 300€ ELterngeld erhalten wirst wenn du vorher gearbeitet hast.


    Damit kann man sehr gut über die Runden kommen.

    Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter! :hae:



    Sommer ist wenn man trotzdem lacht!!! :sonne :sonne :sonne

  • @ :thanks:


    @ Monsterkrümel genau das ist meine Befürchtung :(
    aber wer jahrelang durchschnittlich etliche tausend Euro im Monat zur Verfügung hat, einen gutlaufenden Handwerksbetrieb geerbt hat, der kann doch nicht von jetzt auf gleich verarmt sein.


    Ach ich mache mir hier über ungelegte Sachen Gedanken :kopf
    Vielleicht schätz ich ihn im Moment falsch ein. Ich weiß es nicht.
    Argg jetz wird mein Bauch wieder hart, ich glaub ich mach den Rechner erstmal aus.


    Lieben Dank an alle

    Lass dich nicht auf das Niveau der Dummen herab... Sie schlagen dich dort mit Erfahrung!
    :tuedelue

    Einmal editiert, zuletzt von wiederalleine ()

  • @ :thanks:


    @ Monsterkrümel genau das ist meine Befürchtung :(
    aber wer jahrelang durchschnittlich etliche tausend Euro im Monat zur Verfügung hat, einen gutlaufenden Handwerksbetrieb geerbt hat, der kann doch nicht von jetzt auf gleich verarmt sein.


    Ach ich mache mir hier über ungelegte Sachen Gedanken :kopf
    Vielleicht schätz ich ihn im Moment falsch ein. Ich weiß es nicht.

    Bingo du hast es dir gerade selber beantwortet. Er müsste soviele Bücher fälschen um nicht aufzufallen.
    Genau mach dir keine Gedanken.
    Mach es so wie gesagt richte die Beistandschaft ein und zieh einen Anwalt für Familienrecht dazu.
    Und lass die mal machen

  • ich hab bu ( betreuungsunterhalt ) bekommen , habe das alles durch meine Anwältin klären lassen.Beratungshilfeschein gibt es beim Amtsgericht. viel glück!

  • hi du,




    ich kann deine bedenken ganz gut nachvollziehen, ich war eigenltich in der gleichen Situation.




    Also, hier meine Gedanken zu dem was du geschrieben hast:


    Wenn du deine Freunde nicht fragen willst wegen Aufbauen oder Einkaufen, dann würde ich an deiner Stelle alles online bestellen, wenn Geld momentan nicht ausreicht eben in Raten bezahlen oder ihm gleich die Rechnung schicken.


    wenn du ein frisches Baby hast, brauchst du ja nicht gleich´einen neunen Schlafzimmerschrank, oder? Und deinen "Großen" müsstest du ja auch noch irgendwo wickeln, und selbst wenn du keine wickelkommode hast, dann wickelst du eben auf dem bett. Den Rest kannst du ja einkaufen gehen wenn du wieder fit bist.


    kinderwagen/tuch etc kann man alles online bestellen (auch gebraucht bei ebay)


    ich verstehe auch nicht warum du arbeiten willst, musst du gar nicht bis dein kleiner 3 ist, und danch auch nur teilzeit erstmal.


    dann bekommst du eben alg2, wenn das Elterngeld nicht reicht. Auch bei bestehen Krediten die abzuzahlen sind gibt es ganz gute Lösungen.


    Also, und den KV, nie im Leben würde ich den fragen oder ihm auch nur ein Foto hinterherschicken, dann hat er eben Pech. Vermutlich hat er eh eine STörung, wenn das gleiche Problem auch bei der Vorgängern war. Dann sei froh, dass du ihn gleich los bist und suche dir einen richtigen Mann (aber nicht gleich wieder ss werden ;) ) Auch dein Kind hat nichts von so einem Vogel.


    Natürlich muss er dir Betreuungsunterhalt zahlen, musste meiner auch. Aber lass das alles vom Jugendamt machen (Beistandschaft)


    Besorge dir unbedingt eine Beleghebamme die eingeweiht ist, denn die Krankenhäuser sind nicht darauf ausgerichtet, dass sie eine allein gebährende betreuen. Jemand dem du vertraust muss permanent bei dir sein. Wo ist dein Großer wenns los geht?


    Wenn du in der Hauptstadt wohnst, interessiert es doch da keine Sau, wieviele Kinder du von wievielen Vätern hast. Sei froh!


    edit: auch getränke und sogar die normalen einkäufe kannst du online erledigen (rossmann, deichmann, kaisers etc. die liefern doch alle, auch frische sachen)


    Grüße


    Vera

  • Mach einen Termin beim Jugendamt und richte eine Beistandschaft ein (das geht schon vor der Geburt), die kümmern sich um den Kindesunterhalt udn bei Selbstständigen wird da meist die Steuererklärung der letzten 2 Jahre als Berechnungsgrundlage genommen - da ist nichts mit mal schnell arm rechnen.


    Wenn du diese Berechnung hast, kannst du sehen ob er Leistungsfähig ist für dich auch betreuungsunterhalt bis mind. zum 3 Lebensjahr zu zahlen.


    Rechne dein Elterngeld aus - dazu gibt es Onlinerechner im Internet - das EG bekommst du 14 Monate nach der Geburt.


    Die Caritas kann dir sicher beim Thema Möbel helfen bzw. auch zwei Freundinnen können ein Kinderbett aufbauen - so schwer ist das ja nicht.


    Dein Gyn kann dir eine Haushaltshilfe aufschreiben - einfach sagen das du alleine bist und auf Grund der Komplikationen das nicht ganz alleine leisten kannst.


    Sprich mit deinem AG, ist eine Rückkehr nach 1 Jahr möglich ? Dir steht Teilzeit in Elternzeit zu - d.h. du beantragst 3 Jahre Elternzeit für deinen Vollzeitjob und beantragst innerhalb dieser vom 1-3 Jahr eine Teilzeittätigkeit mit x Stunden (unter 30). Dann kann dir dein Hauptarbeitsplatz nicht gekündigt werden.